Weinendes Kind ins Dunkle gesperrt? Anklage gegen Erzieherinnen

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BIELEFELD. Weil sie ein weinendes Kind in einem unbeleuchteten Flur zurückgelassen haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld zwei Erzieherinnen wegen Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt. Den beiden Frauen im Alter von 47 und 50 Jahren wirft die Anklage vor, dem vierjährigen Jungen auf diese Weise seelische Qualen in Form von starken Ängsten zugemutet zu haben, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Bielefeld sagte.

Das Gericht hat zu entschieden. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Er solle aufhören zu weinen, sonst werde er in den Flur geschickt, soll die Jüngere demnach bei dem angeklagten Vorfall im November vergangenen Jahres angekündigt haben. Weil er nicht stoppte, soll die Ältere den Jungen dann an die Hand genommen und in den Flur gezogen haben. Daraufhin soll sie die Tür geschlossen haben, so dass der Junge eine halbe Stunde lang in dem unbeleuchteten Raum zurückbleiben musste. Dem Vorschlag einer weiteren Mitarbeiterin, den Jungen stattdessen ins Bett zu schicken, sollen die angeklagten Erzieherinnen nicht nachgekommen sein. Die Erzieherinnen haben bislang zu den Vorwürfen gegenüber den Ermittlern keine Stellung genommen.

Der Vorfall ist beim Strafrichter, nicht beim Schöffengericht des Amtsgerichts angeklagt. Diesen Weg wählt der Staatsanwalt in Fällen, in denen er davon ausgeht, dass eine mögliche Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahre hinausgehen wird. dpa

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