Linkenpolitiker Schaft fordert Tests für Studenten – Ausnahmen von Notbremse geplant

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ERFURT. Für Laborpraktika oder andere praktische Ausbildungsbestandteile im Studium soll es bald Ausnahmen von der Bundes-Notbremse geben. Der Linke-Abgeordnete Schaft begrüßt den Schritt, fordert aber auch kostenlose Masken und Tests für Studenten.

Der Linke-Hochschulpolitiker Christian Schaft hat ein kostenloses Corona-Testangebot an Thüringer Hochschulen für Studenten gefordert. «Wenn Veranstaltungen nicht auf Distanz oder als Online-Formate stattfinden, muss für die Lehrenden und Studierenden das höchstmögliche Maß an Sicherheit gewährleistet werden», sagte Schaft. Seiner Ansicht nach müssten die Hochschulen den Studenten kostenlos qualifizierte Corona-Schutzmasken wie FFP2- oder OP-Masken zur Verfügung stellen und Testangebote machen. «Es müssen auch die räumlichen Bedingungen stimmen für Lüftung und Abstand», sagte Schaft.

Einige Studiengänge sind ohne praktische Anteile kaum denkbar. Foto: Shutterstock

Derzeit bietet nach Angaben des Thüringer Wissenschaftsministerium nur ein Teil der Hochschulen im Freistaat ihren Studentinnen und Studenten Corona-Tests an. Auch gibt es keine Testpflicht. «Die Studierenden können natürlich die kostenlosen Testangebote in den Hochschulstädten in Anspruch nehmen», erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Er wies auch darauf hin, dass derzeit nur sehr wenige Studenten bei Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen sind.

Allerdings könnte es bald mehr Ausnahmen geben. Im Zuge einer geplanten Konkretisierung des Bundesinfektionsschutzgesetzes sollen praktische Ausbildungsanteile an Hochschulen von der Bundes-Notbremse teils ausgenommen werden. Liegt die Inzidenz über dem Wert von 165 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche sind eigentlich keine Präsenz-Lehrveranstaltungen mehr möglich. Mit den geplanten Ausnahmen würde dies aber zum Beispiel nicht mehr für Laborpraktika gelten.

Schaft begrüßte die angepeilten Änderungen. «Das ist ein richtiger Schritt, aber das entbindet meiner Meinung nach die Hochschulen nicht, Lösungen zu finden, wie für Lehrende und Studierende bei Präsenzveranstaltungen die höchstmögliche Sicherheit hergestellt wird», sagte er.

Laut Wissenschaftsministerium müssten die Hochschulen eigene Testangebote und Masken auch aus ihren eigenen Budgets bezahlen. Eine Testpflicht für Hochschulbeschäftigte gibt es nicht, jedoch ein Zutrittsverbot zu Hochschulprüfungen, wenn kein negativer Test vorgelegt werden kann. Als Arbeitgeber müssen die Hochschulen ihren Beschäftigten zweimal pro Woche Schnell- oder Selbsttests anbieten. (dpa)

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