Wegen Maskenpflicht seit einem Jahr nicht in der Schule – Bußgeld

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Monatelang hat ein Mann seine Tochter wegen der Maskenpflicht nicht in die Schule geschickt – am Donnerstag ist er deshalb zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro verurteilt worden. Die Geldstrafe hätte höher ausfallen können, allerdings seien die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters eingeschränkt, sagte ein Richter des Amtsgerichts Heilbronn. Auch die Kosten des Verfahrens im vierstelligen Bereich muss der 58-Jährige tragen.

Der Aufwand, einen Seiteneinsteiger zu betreuen, soll honoriert werden. Foto: Thommy Weiss / pixelio.de
Mit 100 Euro kam der Vater günstig davon. Foto: Thommy Weiss / pixelio.de

Nach Angaben des Vaters infizierte sich die elfjährige Tochter wegen des Tragens einer Maske mit Herpes. Die Infektion habe nicht nur Schmerzen im Mundraum, sondern auch Müdigkeit und Kopfschmerzen ausgelöst. «Das war schon heftig», sagte der Mann. Er habe seine Tochter nicht mehr zur Schule in Eppingen (Kreis Heilbronn) geschickt, obwohl die Infektion nach 10 bis 14 Tagen verheilt gewesen sein soll.

«Definitiv kommt die Infektion nicht durch die Maske», sagte der behandelnde Zahnarzt vor Gericht. Bei Herpes müsse man die Maske lediglich häufiger wechseln. Der Vater habe sich nicht an die Corona-Maßnahmen anpassen wollen, urteilte am Ende das Gericht.

Bei der Verhandlung im Amtsgericht Heilbronn ging es um das Fehlen des Mädchens vom 13. September bis zum 12. Oktober des vergangenen Jahres. Die Elfjährige geht wegen der Maskenpflicht allerdings schon seit März 2021 nicht mehr in die Schule. Der Vater erhielt nach eigenen Angaben weitere Bußgeldbescheide, die er ungeöffnet zurücksendete. Ob es zu weiteren Verfahren kommen wird, war zunächst unklar.

Obwohl die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg seit Beginn der Woche keine Maske mehr tragen müssen, fehlte das Mädchen dem Vater zufolge auch in den vergangenen Tagen. Die nach wie vor verpflichtenden Corona-Tests an den Schulen seien vorsätzliche Körperverletzung, begründete der Vater das Fehlen seiner Tochter. News4teachers / mit Material der dpa

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Megalodon
2 Jahre zuvor

Bei uns fehlt ein Lehrer wegen der Aufhebung der Maskenpflicht seit Monaten. Er kam auch nicht zurück, als die Masken wieder Pflicht waren.

Seine Arbeit machen wir.

Andre Hog
2 Jahre zuvor
Antwortet  Megalodon

Hmmm, ein Leitungsfehler???
Sollte in einem solchen Fall von „Arbeitsverweigerung“ nicht mal ein Amtsarzt draufgucken?
Im Falle einer berechtigten Arbeitsabsenz könnten dann die Gerüchte im Kollegium eingestellt werden, da das Fehlen (gesundheitlich) begründet ist.
Im Falle einer unberechtigten Arbeitsabsenz könnten – zum Schutz der anderen KuK – dienstrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Es einfach nur abzuwarten und sich derweil das Maul zu zerreißen macht überhaupt keinen Sinn.

Mika
2 Jahre zuvor
Antwortet  Megalodon

Das ist nicht glaubwürdig: für dauerhafte Freistellung aufgrund ärztlicher Gründe benötigt es die Beurteilung des Amtsarztes. „Wegen Aufhebung der Maskenpflicht“ ist kein Freistellungsgrund, eher wegen der damit verbundenen Risiken bzw. wegen des Infektions- und Erkrankungsrisikos aufgrund der hohen Inzidenzen. Dies zu beurteilen ist jedoch Sache des Arztes und nicht von Kollegen. Der Arbeitgeber könnte, wenn er denn an der Präsenz des Kollegen interessiert wäre, alternativ natürlich auch für größtmöglichen Infektionsschutz am Arbeitsplatz sorgen, so dass der Amtsarzt das Risiko der Präsenz für vertretbar hält. Scheint jedoch in dem von Ihnen beschriebenen Fall, so er denn überhaupt real ist, nicht so zu sein.

Küstenfuchs
2 Jahre zuvor

Erschütternd, dass solche Menschen ihren Narzissmus und dümmliche Verbohrtheit soweit treiben, dass sie ihren Kindern Lebenschancen verbauen.

Tigrib
2 Jahre zuvor

100 €. Is ja billig!