HAMBURG. Hamburgs Schulbehörde hat die Corona-Testpflicht an Schulen gekippt. Dafür trete jedoch eine bereits abgeschaffte Regelung wieder in Kraft, nämlich dass ab sofort nur Geimpfte, Genesene oder Getestete am Unterricht teilnehmen dürfen, teilte die Schulbehörde am Mittwoch mit. Sie reagierte auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, das am vergangenen Mittwoch dem Eilantrag einer geimpften Gymnasiastin und eines geimpften Grundschülers gegen die Masken- und Corona-Testpflicht an Schulen stattgegeben hatte.
«Die Schulbehörde kommt nach sorgfältiger Überprüfung der Gerichtsentscheidung jetzt zu dem Schluss, dass die Testpraxis an den Hamburger Schulen sofort entsprechend geändert werden soll», teilte die Behörde den Schulen mit. Damit seien geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler ab sofort von der Testpflicht befreit, sofern sie ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen können. Das könne entweder bei jeder Schultestung oder einmalig erfolgen.
Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Masken- und Testpflicht Eingriffe in das Recht auf schulische Bildung seien und daher einer Grundlage in einer Rechtsvorschrift bedürften. Die Eindämmungsverordnung enthalte dazu jedoch keine Vollregelung. Vielmehr liege eine Regelung im Ermessen der Schulbehörde. Dies sei nicht gerechtfertigt. Das Gericht hatte betonte, dass seine Entscheidung ausschließlich für die beiden Antragsteller gelte.
Die Maskenpflicht ist an Hamburgs Schulen schon seit Montag abgeschafft. Davor mussten sich dem Muster-Hygieneplan der Schulbehörde zufolge alle Schülerinnen und Schüler mindestens zweimal pro Woche testen lassen, auch wenn sie geimpft, geboostert oder genesen sind. Zudem galt in den Schulen eine Maskenpflicht, außer die Schülerinnen und Schüler befinden sich an ihrem festen Platz. News4teachers / mit Material der dpa
Ende der Testpflicht in Schulen – Virologin: „Blindflug keine gute Idee“
“Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, das am vergangenen Mittwoch dem Eilantrag einer geimpften Gymnasiastin und eines geimpften Grundschülers gegen die Masken- und Corona-Testpflicht an Schulen stattgegeben hatte.”
Dasselbe Verwaltungsgericht, dass immer noch auf FFP2-Masken und Einhaltung der Abstandsregeln im eigene Hause besteht?
https://justiz.hamburg.de/verwaltungsgericht/
Muss jeder selber wissen, was er davon halten soll…
Fällt für mich in dienselbe Katergorie wie Politiker, die verkünden “Schulen sind sicher!”, “Kinder stecken sich nicht an!” und gleichzeitig den Besuch von Schülergruppen in den Parlamenten verbieten…
Das wäre gut. Wenn die Testpflicht gekippt wird.
“Dank” gekippter Testpflicht in NRW sind jetzt innerhalb einer Woche 6 Kollegen erkrankt. Das ist ein Drittel unserer LK. Präsenzunterricht funktioniert gerade gaaanz prächtig.