GEW-Chefin Çelik will „A13 für alle Lehrkräfte“ bis (spätestens) 2024

95

DÜSSELDORF. Ayla Çelik, Landesvorsitzende der GEW in Nordrhein-Westfalen, macht Druck auf Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Der hatte – wie die mit der CDU koalierenden Grünen – im Wahlkampf versprochen, die unterschiedliche Bezahlung der Lehrkräfte nach Schulformen zu beenden. Tatsächlich sieht der schwarz-grüne Koalitionsvertrag eine „schrittweise“ Angleichung bis zum Ende der Legislaturperiode 2027 vor. Çelik reicht das nicht. 

Warum nicht sofort? GEW-Landesvorsitzende Ayla Çelik Foto: Shutterstock

Die Landesvorsitzende forderte nun, die im Koalitionsvertrag zugesagte schulformübergreifende Angleichung der Eingangsbesoldungen für alle Lehrämter bis spätestens zur Mitte der Wahlperiode zu vollenden – das wäre Ende 2024. Auch, wenn die GEW eigentlich gar keinen Grund sehe, die Einführung der A13-Besoldung mit einem Stufenplan statt sofort umzusetzen.

Anzeige

Auf der Homepage der GEW läuft ein Countdown bis zu den ersten 100 Regierungstagen von Schwarz-Grün runter. Bis dahin will die Gewerkschaft Fakten statt bloßer Ankündigungen sehen. Wüst hatte versprochen, sich in den ersten 100 Tagen seiner Amtszeit um das Thema zu kümmern. News4teachers / mit Material der dpa

Schwarz-Grün verspricht Lehrkräften A13 für alle – bis 2027. Und (bei Bedarf) einen morgendlichen Unterrichtsbeginn um 9 Uhr

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

95 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Alex
1 Jahr zuvor

Mir reicht das auch nicht. Vor allem muss es A13Z sein im
2. Einstiegsamt!

Eigentlich sollte es sogar A14 sein, weil bei der aktuellen Marktlage gibt es kein Argument, wieso ich als Realschullehrer nicht sogar mehr Sold erhalten sollte als Sek2-Lehrer. Hoffentlich gibt es dann bei uns auch bald A14-Stellen für Kopierpapier nachfüllen…

Könnte glatt vom Neid ein Gymnasial-Kommentar in den anderen A13 Artikeln sein.

Last edited 1 Jahr zuvor by Alex
Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

1a geschmacklos!!

Herzlichen Glückwunsch zu dieser unterirdischen Leistung!!

SekII-Lehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

An meiner SekII-Schulart ist es mittlerweile üblich, „freiwillig“ auf 80% zu reduzieren, sofern man nicht ständig die Wochenenden (die „Ferien“ sowieso) durcharbeiten will. Bei A12 erhält man mehr.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Stimmt mehr Wochenstunden. 80% von 25,5 sind 20,4 WS;
80% von 28,0 Ws sind zwei Wochenstunden mehr. 80% von A13 sind auch immer noch mehr Euros als 80% von A12 – von den tariflichen Entgelten erst gar nicht gesprochen.

Btw welche Bezirksregierung als personalführender Stelle genehmigt denn noch die „freiwillige“ Reduzierung der Wochenstunden, wenn es nicht um Kinderbetreuung oder die Pflege von nahen Familienangehörigen geht?

Derdiedas
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Jede, wirklich jede gescheite Schulleitung und Bezirksregierung. Im Vergleich zu @Alex gehöre ich wirklich zur absolut raren Sorte an Lehrern und ich habe im letzten Jahr meine Stunden reduziert, trotz Mangel an weiteren Personal. Das war kein Problem.

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Derdiedas

Rar…. Wirkich rar sind nur Technik S2 Lehrer. Da gibt Physiklehrer und Kunstlehrer wie Sand am Meer.

Derdiedas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Ich bin Informatiklehrer. Davon gibt es mit Abstand viel zu wenig im Verhältnis zum Unterrichtsbedarf. In der Regel werden über eine Periode von 1,5 Jahren Referendariatsausbildung 5-10 davon in ganz NRW ausgebildet. Hinzu kommen höchstens Quereinsteiger, die meist irgendwas in die Richtung studiert haben (Mathe, Physik, E-Technik) und dann fachfremd unterrichten. NRW lockt seit 2 Jahren mit einer befristeten Zulage IT-Fachleute, auch an Schulen, an.

Der Bedarf steigt jedoch übermäßig an, da Informatik auch in der Sek 1 verpflichtende Unterrichtsanteile erhält, am Berufskolleg der Schwerpunkt Informatik eingeführt wurde und an allen Schulen mehr und mehr verpflichtende Inhalte über den Medienkompetenzkurs an allen Schulformen eingeführt werden. Man kann eigentlich nur abraten noch mehr Informatik, auch wenn nötig und politisch gewollt, in Schulen einzuführen, da schlichtweg Personal fehlt.

Trotzdem hat sich weder Schulleitung noch Bezirksregierung quergestellt, da man letztendlich gesunde und glückliche Lehrer haben möchte oder zumindest das Ziel verfolgen sollte. Ich kenne selber auch niemanden, dem man eine Reduzierung verwehrt hat. Was wäre denn die Folge? Vermutlich ein krankheitsbedingter Ausfall, der die Schule härter trifft, als die Reduzierung um ein paar Stunden.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Das dümmste was ich je gehört hab. Freiwillig reduzieren um mehr zu arbeiten. Das gibt es auch nur bei Lehrern, die auf Selbstausbeutung stehen. Mit Sek2 hat das nichts zu tun, eher mit deinem Charakter.

Last edited 1 Jahr zuvor by Alex
Derdiedas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Alltag in Sek-2-Unterricht. Muss man selbst mal erlebt haben. Alleine die Korrekturbelastung erlaubt es vielen Fachlehrer nicht in Vollzeit zu arbeiten. Ein Grund warum ich diese Schulform verlassen habe.

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Rechnen Sie doch mal, wie lange Sie für eine Englischklausurkorrektur brauchen würden.

Grob und „schön“ gerechnet:
Zeit pro Klausur: 1h
Anzahl Schüler:20

Dafür geht schonmal ein Wochenende drauf, eher sogar zwei. Selbstverständlich haben Sie auch noch ander Klausurfächer bzw. Fächer in der Sek1 mit Klassenarbeiten. Irgendwie gehen also doch alle Wochenende drauf.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Wie wäre es, an deiner Effektivität zu arbeiten? Und wie wäre es, zu berücksichtigen, dass Grund-Haupt und Realschule deutlich mehr Deputatsstunden haben die Woche?

Hast du schon einen Brandbrief an Frau Feller geschrieben um A13 zu verhindern?
„Bitte überlegen Sie es sich noch mal“ 😀

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Als Mathematik, Physik und Informatiklehrer brauche ich nicht an meiner Effektivität arbeiten. Im Gegensatz zu Ihnen schaue ich mir die reale Belastung von Kollegen an und nicht die gefühlte.

Wieso erhöhen Sie planmäßig nicht einfach Ihren Deputat auf etwa 120%. Dann haben Sie das gleiche Gehalt wie die A13.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Und wie sieht das bei der Fächerkombi Reli + Sport aus?
Habe mal gehört, dass nicht alle Englisch + Deutsch SekII unterrichten.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Man könnte statt ein Wochenende (Familie?) auch mal flexibel zwei od. drei Spätnachmittage oder Abende nutzen … aber wer lässt sich bei der vielen Arbeit schon gerne mittels Arbeitszeitaufzeichnung beobachten. Zumindest keiner der vorgibt, es würden ALLE Wochenenden drauf gehen.

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Rechnen Sie doch einfach mal nach, dann sehen Sie, wie viele Stunden tatsächlich für die Klausuren in den Sprachen draufgehen.
Ich habe heute die Blockung für die Oberstufenklausuren durchgeführt. Beispiel: Zwischen den beiden Deutschklausuren liegen 5 Wochen. Es müssen etwa 20 Klausuren korrigiert werden, dh. ein Wochenende geht schon für die Korrektur drauf. Dann gibt es noch die Recherchearbeit und die Erstellung der Klausur. Ist ein Arbeitstag angemessen?

An meiner Schule werden die S2-Kollegen ca. 50% des Deputats in der Oberstufe eingesetzt. Es kommen demnach noch 2 Oberstufenkurse hinzu.

Leseratte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Zwischen Deutsch-Abitur und Prüfung Klasse 10 lagen dieses Jahr bei uns 2 Wochen. Da sind die Korrekturen nicht zu schaffen, wenn man mit beidem fällig ist. Abitur mit 20 SuS ergab 42 Stunden Korrektur plus Absprache mit Zweitkorrektor. Dazu die Vorklausuren und die Kursarbeiten und Aufsätze in anderen Kursen und Klassen. Deutsch ist wirklich Wahnsinn. Jedes Jahr wieder. Und man hat ja noch ein zweites Fach.

Palim
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Die Arbeitszeiterfassung würde dann darlegen, ob die Lehrkraft die 50+ Stunden auf die Wochentage oder auch auf die Wochenenden verteilt und wie häufig was passiert.

Da mag es persönliche Vorlieben geben, einige arbeiten lieber nachts an den Klausuren, andere in einem Rutsch am WE.

Zu viel Arbeit bleibt es aber, wenn es über die 40h geht.

Samson
1 Jahr zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Sek II
Stunden 80% = 20,4
Monatsarbeitszeit 20 Tage = 81,6 Stunden
Gehalt 80% = 3150€ Netto (
6 Jahre an Erfahrung, keine Kinder und nicht verheiratet)

Sek I
Stunden 100% = 28 (Außer GES)
Gehalt 100% = 3286€ Netto (6 Jahre an Erfahrung, keine Kinder und nicht verheiratet)
Monatsarbeitszeit 20 Tage = 112 Stunden

Fazit: Sek 1 Kollege verdient 136€ mehr im Monat. Muss jedoch dafür 30,4 Stunden mehr arbeiten im Monat. Quasi 1 Ganze Woche mehr als der Sek II Kollege.
Stundenlohn umgerechnet 4,50€ für diese 136€ Stunden. Diese 30,4 Stunden bedeuten natürlich auch mehr Vorbereitung, Nachbereitung usw. Im Enddefekt sind es mehr als 30,4 Stunden, dass kann denke ich jeder Kollege bestätigen.

Stellen sie sich vor, auch in der SekI muss man am Wochenende arbeiten. Ihre Aussagen implizieren, ob dies so nicht wäre. Ich weiß nicht warum man so viele Unwahrheiten verbreiten muss.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Samson

Natürlich hat eine Lehrkraft in der SekI mit einer vollen Stelle ein höheres Entgelt als eine Lehrkraft mit der Lehrbefähigung SekI+II in Teilzeit.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Samson
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Nö nicht wirklich. Eine SeK II Lehrkraft mit einer 85% Stelle bekommt mehr Gehalt, als eine Sek I Lehrkraft mit einer 100% Stelle. Dafür arbeitet, die Sek II Lehrkraft sogar 25 Stunden weniger im Monat.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Samson

Aber nur bei gleicher Erfahrungsstufe. Ältere Lehrkraft mit Ermäßigungsstunden wg. Alter in der SekI auf einer 100%-Stelle und Erfahrungsstufe 5 sieht entgelt-technisch schon besser aus als der „Junglehrer“ der SekII auf einer Teilzeitstelle.

Derdiedas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Samson

Wo kommen die 25 Stunden her? Deputat != Arbeitszeit. Das ist das große Problem von allen Lehrern. An Grundschulen mag die Kluft nicht ganz so groß sein, gerade aber an Schulen mit Sek-2 unterscheiden sich die Jobprofile im Kollegium enorm. Lediglich die Arbeitszeit kann eine Vergleichbarkeit erzielen. Warum sollte z.b. ich als Lehrer für Mathematik und Informatik genauso viele Unterrichtsstunden haben wie ein Lehrer mit Deutsch und Englisch. Das ergibt keinen Sinn, in Hinblick auf die Arbeitszeit. Genauso werden Aufgaben an Schulen pauschal mit A14 oder A15 abgegolten, obwohl es auch da enorme Unterschiede gibt.

Warum gibt es keine Arbeitszeiterfassung? Weil man dann einsehen müsste, dass viel zu viele Lehrer unbezahlte Überstunden machen.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Derdiedas

„Warum gibt es keine Arbeitszeiterfassung?
Weil man dann einsehen müsste, dass viel zu viele Lehrer unbezahlte Überstunden machen.“
Falsch, es gibt auch für LuL die Arbeitzszeiterfassung die belegbare „Arbeitszeiten“ offenlegen würde. Allerdings macht es keinen Sinn, da es nicht umgesetzt und erst recht nicht eingefordert wird. Somit sind diese „Überstunden“ kaum für sachliche Vergleichbarkeiten heranziehbar.
So nebenbei, 25 Stunden Deputat „Arbeitszeit“ als Unterrichtsstundenzeit 45 Min., also nur 75 % von 60 Min. (AN und Arbeiter Arbeitszeit).

Samira
1 Jahr zuvor
Antwortet  Derdiedas

Ich kann mir auch vorstellen, dass es keinen Plan gibt, was passiert, wenn die Zeiterfassung 40 Stunden (oder weniger) zeigt. Die Ferien gibt es ja trotzdem. Zum Überstundenabbau. Aber, wenn jemand keine Überstunden hat? Also lieber gar nicht erst erfassen….

Palim
1 Jahr zuvor
Antwortet  Samira

Wenn die Zeiterfassung weniger Stunden zeigen würde, könnte man diese problemlos im außerunterrichtlichen Bereich nacharbeiten, es fallen an allen Schulen mehr als genug Aufgaben an, die notwendig sind, um den Schulbetrieb zu organisieren. Alternativ könnte man im kommenden Schuljahr über das Deputat ausgleichen. Das wäre theoretisch auch bei Überstunden möglich, praktisch müsste man nach einem Jahr Zeiterfassung die Stundentafel um 1/3 bis 1/2 kürzen, da die Lehrkräfte ihre Überstunden in den Ferien nicht ausgleichen können, schließlich fallen auch in den Ferien Aufgaben an.

Immer noch hält sich das Vorurteil, Lehrkräfte hätten in den Ferien frei und sonst nur ein paar Unterrichtsstunden. Die Arbeitszeitstudie der Uni Göttingen hat aufgeschlüsselt, zu welchem Teil der Unterricht die Arbeitszeit bestimmt und das die außerunterrichtlichen Aufgaben mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn diese Arbeitszeiten erfasst würden, käme man im Ministerium vielleicht auch mal auf den Gedanken, dass man nicht jede Aufgabe ohne Ausgleich in die Schulen schieben kann, weil ersichtlich würde, wie teuer es dann ist.

unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Erhält man MEHR was genau, bitte ?

A12 er wurden hier leider ganz genauso zur Reduzierung genötigt – nicht zuletzt aufgrund ihrer professionellen Ansprüche. Nach gesundheitlichen Aspekten kräht längst eh kein Hahn mehr.

Dank der HH – GEW halten wir seit einem Jahr endlich wieder eine angemessenere Gehaltsklasse.

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Bei in der Schule ist das ebenfalls so. Meist Kollegen in korrekturintensiven Fächern wie Englisch und Deutsch.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Applaus vom Balkon!

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Wie fühlt man sich, wenn man mit 500Euro weniger in der Tasche auf dem Balkon klatscht?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Wo kann man denn in NRW noch Realschullehramt studieren? Und wenn ja, warum bekommen Bayerns Realschullehrer A13?

Darf ich Sie an D. Nuhr erinnern?

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Was meinst du? Ich habe HRGe studiert 2009 in Dortmund. Und erhalte A12. Das einzige Bundesland wo es nur A12 gibt für realschullehrer ohne jedwede Zulage.

Aber zum Glück bald A13! Keine Ahnung was du hier mit Nuhr sagen willst, ich werde bis ich A13 hab jedenfalls nicht meine Fr… halten

Gut, dass du Bayern erwähnst. Da würde ich 400 netto mehr verdienen.

Last edited 1 Jahr zuvor by Alex
dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Du sagst es doch selbst, Du hast auf Lehramt HRGe in NRW studiert. Du kannst also allenfalls an einer Realschule eingesetzt sein und bist deshalb „Realschullehrer“.
In anderen Bundesländern hättest Du 2009 noch Lehramt für Realschulen anstelle von Lehramt für Grund- und Hauptschule studieren können und nach bestandenem 2.StEx A13 im Eingangsamt an einer Realschule erhalten.

Mein 2.StEx gilt sogar für GHR(HRGe) – also alle Zweibeiner von Klasse 1 bis 10.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

400 netto mehr Verdienst, na ich dachte es ist eine Besoldung.

Senkrechtstarter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Es ist uns doch allen hier inzwischen klar, dass Sie und Marc (sind Sie nicht die gleiche Person) nur Lehrer geworden sind, um möglichst viel Geld zu verdienen.

Das sage ich als Grundschullehrer/in mit A 12.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Senkrechtstarter

Ja und nun? Ich empfinde es sogar als unprofessionell wenn man Geld in seinem Job nicht als obere Priorität hat. Das macht dich ja zum Spielball des Dienstherren, richtig traurig.

Wenn so eine Kollegin/ein Kollege dann mit mir über Elternarbeit, neue Methoden usw. reden möchte kann ich innerlich nur bemitleidenswert lächeln.

Last edited 1 Jahr zuvor by Alex
unverzagte
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Es gibt Kolleg:Innen, die sich weder instrumentalisieren lassen, „nur“ sekundär des schnöden Mammons wegen arbeiten und das dennoch professionell … können Sie das nachempfinden ?

Anna
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Geld als oberste Priorität…super Einstellung als Lehrer. Zum Kotzen!

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Anna

Welche denn sonst? Wegen der guten Arbeitsbedingungen und der Work-Life-ballance wird hundert pro keiner Lehrer. also muss die Knete stimmen, um sich den Scheiss anzutun. Für Betreuung und Erziehung sind andere Berufsgruppen besser geeignet.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Senkrechtstarter

Und na ja als A12 einem A12er zu sagen, er will ja nur möglichst viel Geld verdienen, ist an Absurdität nicht zu überbieten. Währenddessen gibt es im Sek2 Bereich 50% der Stellen die über A13Z sind. Lass mich raten, du bist zufrieden mit dem was du hast und machst einmal im Jahr Urlaub an der Nordsee.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Einstieg bei A12 mit knapp über 3.770 € brutto ist ja wirklich knapp vor HartzIV, wenn das dt. Durchschnittseinkommen bei 4.100 € brutto liegt.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Senkrechtstarter

Ich finde es immer ulkig wie man einem Geldgeilheit unterstellen will, weil dieser eine amtsangemessene Besoldung fordert, die alle Lehrer mit Masterabschluss schon seit Jahrzehnten erhalten. Es geht schlicht um das Minimum dass man einem Beamten im öD zahlen soll, der mit Master und Staatsexamen ausgebildet wurde. Ist das für sie echt Geldgeilheit wenn man drauf hinweist dass die Besoldung eher einem Fachhochschulabschluss mit Bachelor statt Master und Staatsexamen entspricht?

Wenn wir hier von A15 oder A16 philosophieren würden könnte ich ihr Argument ja noch nachvollziehen, aber so macht diese Unterstellung keinen Sinn

Hornveilchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Hattest nicht du permanent von einer verfassungswidrigen Besoldung schwadroniert, bis ein Gericht die Rechtmäßigkeit feststellte. Nun wechselst du eben einfach die Argumentation, aber das eine Ziel ist klar: mehr, mehr, mehr Geld.

Du wirst nie zufrieden sein!!

marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hornveilchen

Naja, das besagte Urteil steht auf mehr als wackeligen Füßen. Entsprechend wurde in Berufung gegangen. Das Beamtenrecht gliedert ja klar die Besoldung nach der Qualifikation.

Der Rest ist wieder pure Polemik. Der böse, geldgeile Grundschullehrer will doch tatsächlich A13 verdienen weil er einen Masterabschluss errungen hat? Der kriegt den Hals ja nie voll!!!!!! Nur ich verdiene A13, ich alleine!!!!

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hornveilchen

Ein unbedeutendes Kleinstadt‐Gericht hat eine beamtenrechtlich falsche Entscheidung getroffen. Und Unwissende triumphieren. Dumm, dümmer, …

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Nun ja, ob D’dorf eine Kleinstadt ist, lassen wir einmal dahin gestellt. Warten wir einmal das Urteil der Berufungsinstanz ab. Im übrigen ist gar nicht über die Verfassungsmäßigkeit geurteilt worden. Das Verwaltungsgericht auf der untersten Instanz im Verwaltungsgerichtsbezirk D’dorf hat lediglich der Landesregierung einen Spielraum bei der Eingruppierung bei Lehrkräften im Gegensatz zu anderen Landesbediensteten eingeräumt. Ob das dem Gleichheitsgrundsatz entspricht, sei zunächst einmal dahin gestellt.

Emil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Senkrechtstarter

Kein Mensch wird Grundschullehrer, um viel Geld zu verdienen.
Bei Gymnasiallehrern sieht das leider anders aus.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Emil

Für diese Aussage ist der Unterschied zwischen Grundschule und Gymnasium zu gering. Das müsste schon mindestens ein Faktor 5 sein, ist aber deutlich weniger als Faktor 2.

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Alex, warum ändern Sie immer ihren Standpunkt. So wirken doch meine Postings garnicht mehr provokativ, wie sie eigentlich sein sollten. (Schreibt hier vielleicht jemand anderes?)
Egal ich lege noch eien Schippe drauf:

Tatsächlich sollten Mathematik, Informatik und Physiklehrer deutlich mehr Geld als Realschullehrer mit A13 bekommen, da diese unbestreitbar als Mangelware gelten. Zumal genau diese Lehrer sicherlich nicht die gleiche Ausbildung, Ausbildungsdauer (Faktische Studienlänge) und schon garnicht die gleiche Arbeit wie z.B. Grundschullehrerinnen leisten.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Ich denke schon, dass Grundschullehrer die gleiche oder bessere Arbeit leisten.

Und na ja du bist derjenige mit einem Fakeprofil. Deine Argumente bzw Kraft, A13 schlechtzureden für alle Lehrer wird jedes mal schwächer, da du merkst, dass es schon bald sicher ist in NRW. Das tut so gut zu sehen!

Gruss Alex (Realschule in NRW, seit 2016 im Schuldienst). Bei dir kommen statt Fakten nur heisse Luft

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Prima. Dann haben Sie bereits 12*5 mal etwa 500Euro weniger Geld als ich erhalten. Seien Sie Stolz darauf.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Was dann 30000 Euro sind. Eine Katastrophe, dass das so lange herausgezögert wird und die Lehrkräfte so viel Geld kostet. Aber so sieht man wenigstens dass man sich hier nicht um Peanuts unterhält. Es geht eben um viel Geld. Der Stufenplan darf daher nicht wiede 5 Jahre dauern, sonst reden wir wieder von einigen Zehntausenden Euro, die man erneut einspart

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Netto ist das weitaus weniger, also nur kein Neid.

Ruhe
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Mir reicht das nicht! A13 für allle Bürger, Bürgerinnen und alle Chickenburger!

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ruhe

Ich bin fürs Burgergeld! Für alle!

Marc
1 Jahr zuvor

Sie hat völlig Recht. Eine Anpassung über 5 Jahre kostet die Lehrkraft mehrere Zehntausend Euro gegenüber einer sofortigen Anpassung. Denn man wird weiterhin über 60 Monate deutlich zu gering bezahlt.

Am Ende spart man mit einer gestreckten Anpassung richtig Geld. Vor allem für neu ausgebildete Lehrkräfte mit Masterstudium wäre eine Stufenanpassung eine Frechheit. Denn diese haben ja schon die Voraussetzungen für A13 sofort in der Tasche und müssten garnicht stufenweise angepasst werden. Am Ende müssen die dann wohl doch solidarisch mit durch diesen Stufenplan, obwohl sie es gar nicht bräuchten.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Man spart vor allem Pensionszahlungen. Die letzte Besoldungsstufe muss man nämlich fünf Jahre innehaben, damit sie ruhestandsfähig ist. Also alle A12er, die in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen, gehen leer aus. Der geburtenstarke Jahrgang 1964 geht 2031 in Rente. Wenn die Besoldungsanpassung über fünf Jahre gestreckt wird und mit den jüngeren Kohorten gestartet wird, kann der Finanzminister richtig Geld sparen.

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Ich glaube nicht dass stufenweise bedeutet dass nach Jahrgang angepasst wird. Ich glaube stufenweise bedeutet hier dass immer kleinere Zulagen gezahlt werden, bis man bei A13 angekommen ist.
Von daher wären immerhin durch die Zulagen etwas fürs Alter dabei. Denn man hat versprochen dass diese ruhegehaltsfähig sein sollen

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

So sehe ich es auch. In Schelswig-Holstein wurde es ebenso mit der CDU federführend so gemacht:
80 Euro im ersten Jahr für ALLE A12er, egal ob 1 oder 30 Berufsjahre. Im zweiten 160 (brutto), dann 240 usw.

2026 soll man dann im A13 Amt sein, weiterhin aber nur Laufbahngruppe II 1. Einstiegsamt

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Nennt sich Übergangsamt, vergleichbar zum Oberamtsrat oder 1. PHK.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

A12 zu A13 Einstieg etwa mind. 700 € brutto Unterschied. Macht in einem Jahr 8.400 €. In fünf Jahren dann in der Tat mehrere zehntausend Euro, aber nur bei Vollbeschäftigung.

40 % der dt. Lehrkräfte waren in 2021 teilzeitbeschäftigt hat das Statistische Bundnsamt soeben veröffentlicht.

Sklave
1 Jahr zuvor

ALLE Lehrkräfte unabhängig vom Abschluss sollten A13 erhalten, denn die Bezahlung folgt nach Tätigkeit und nicht nach dem Abschluss.
Wenn nach Qualifikationen bezahlt wird, dann müssten einige Politiker am Ende des Monats in die Röhre schauen!

Wenn auch die „billigen“ Lehrer A13 erhalten sollen, dann wird sich das Problem auch qualifizierte Lehrer lösen. Die Einstellung soll nach Qualifikationen sein nicht die Entlohnung. Aus diesem Grund wurde diese Differenzierung eingeführt. Sonst macht doch das Ganze absolut keinen Sinn.

Hier müssen sich aber einige Gedanken darüber machen. „Günstiger“ entlohnte Lehrer ist schlecht für alle!

Marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sklave

Theoretisch haben Sie Recht. Alle verdienen A13. Praktisch wird im Beamtenrecht aber nach Qualifikation bezahlt. Höherer Dienst für Masterabsolventen, gehobener Dienst für Fachhochschulabsolventen, mittlerer Dienst für die Ausbildung. Von daher war A12 für ein kürzeres Studium rechtlich schon gerechtfertigt. Zumindest beamtenrechtlich. Mittlerweile ist es das aber nicht mehr.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Wobei auch vor LAGB 2009 reguläre Hochschulabschlüsse benötigt wurden.

Derdiedas
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marc

Das stimmt so nicht. Habe ich oben schon angekratzt. Die Bezahlung wird sehr unterschiedlich ausgelegt. So erhalten Polizeibeamte A9 zum Einstieg mit einem äquivalenten Bachelorabschluss, Diplom, welches nur einen Umfang von 1,5 Jahren hat. Die Credits werden dann zur Anerkennung hochgerechnet. Es gibt insofern auch weitere Beispiele, die die unterschiedliche Besoldung deutlich machen.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sklave

Entscheidend für die Eingruppierung ist neben der Eignung die Befähigung. Die Verwendung im Eingangsamt ist prinzipiell unerheblich, sie wird vorgegeben über die Stellenbeschreibung und den Haushats-/Stellenplan.
Bewirbt sich eine Lehrkraft mit der Lehrbefähigung GY/GE auf eine Stelle der Laufbahngruppe II, erstes Einstiegsamt, erhält sie auch nur die für die Stelle vorgegebenen A12.
Eine Lehrkraft mit der Lehrbefähigung GHR kan sich aber nicht auf eine Stelle der Laufbahngruppe II, zweites Einstiegsamt bewerben, da ihr hierzu die Befähigung fehlt.

Das, was Sie als Qualifikation bezeichnen ist der formale Ausbildungsabschkuss – also der Hochschulabschluss. Das ehemals vorliegendde Differenzierungsmerkmal für die Eingruppierung und die Übernahme in den Vorbereitungsdienst als LAA oder Referendar ist aber durch die Ängleichung der Regelstudienzeiten entfallen. Die Differenzierung nach Schuhgröße der Schülerklientele ist also hinfällig.
Bei gleichwertigen Abschlüssen wird in anderen Bereichen des ÖD ja auch nicht unterschieden, ob man bei einer unteren oder oberen Behörde der Landesverwaltung beschäftigt wird.

kanndochnichtwahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Trifft für viele KuK, die schon lange im Dienst sind, so nicht zu:
Ausbildung für SII, aber eingestellt wo damals Mangel war – in Hauptschulen für A12, weil Hauptschule, nicht etwa, weil die KuK „nur“ für Hauptschule qualifiziert waren!
Kann man mal ausrechnen, was der Staat über 30 und mehr Jahre an diesen KuK gespart hat; viele sind inzwischen an Gesamtschulen gelandet und unterrichten entsprechend ihrer Ausbildung faktisch natürlich auch in der Oberstufe, werden aber immer noch mit A12 bezahlt.

Wie fühlt man sich nach 30 und mehr Jahren als „billiger Lehrer“, dessen Ausbildung gar nichts zählte und zählt, dem Jahr für Jahr immer noch mehr neue Aufgaben aufgedrückt werden, der JAhr für Jahr unbezahlte Überstunden ohne Ende macht, weil Schule sonst schon lange am Ende wäre???

Mal ganz abgesehen vom entgangenen Gehalt, von den nicht erworbenen Pensionsansprüchen…

dickebank
1 Jahr zuvor

Ohne den Laufbahnwechsel ist auch für Lehrkräfte mit einer SekI+II-Befähigung, die auf eine A12-Stelle eingestellt worden sind, der Einsatz in der GOSt de jure nicht möglich. Mit Ausnahmegenehmigung darf Unterricht in der Einführungsphase, wenn die Unterrichtsversorgung anders nicht sichergestellt werden kann, nicht aber in der Qualifizierungsphase erteilt werden.

Wenn ein Schulleiter (m/w/d) einer GE lediglich eine SekI-Lehrbefähigung hat, muss der Abwesenheitsvertreter (m/w/d) zwingend die Lehrbefähigung für die SekI+II haben, da der SL wegen der für die SekII fehlenden lehrbefugnis nicht Vorsitzender des ZPA (zentralen Prüfungsausschusses beim Abi) sein kann. Die Abi-Zeugnisse darf er aber unterschreiben.

BTW „billige Lehrer“ sind nicht die A12 besoldeten sondern die tarifbeschäftigten Lehrkräfte.

kanndochnichtwahrsein
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

„Ohne den Laufbahnwechsel ist auch für Lehrkräfte mit einer SekI+II-Befähigung, die auf eine A12-Stelle eingestellt worden sind, der Einsatz in der GOSt de jure nicht möglich.“

Denke doch, bei offiziell max. 49% Arbeitszeit in der Oberstufe. so war die Regelung jedenfalls mal. Ist es noch?
Viele A12ler mit SekII-oder SekI/II-Ausbildung werden in der Oberstufe eingesetzt. Nur reine SekI-Leute (von ihrer Ausbildung her) dürfen nicht in Q1 und Q2 unterrichten.
Mindestens in der Praxis ist das so, ob es „de jure“ noch neuester Stand ist… ??

dickebank
1 Jahr zuvor

Nein, ich weiß zumindest von einer Kollegin, die mit SekI+II-Befähigung (Lehramt GY/GE) auf einer SekI-Stelle eingestellt worden war, dass sie nach etlichen Jahren im Schuldienst erst den Laufbahnwechsel beantragen musste, bevor sie in der Oberstufe eingesetzt werden durfte.
Der Laufbahnwechsel ist genehmigungspflichtig. Der Unterrichtseinsatz von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung GY/GE, die auf einer SekI-Stelle eingestellt worden sind, in der GOSt kann nicht ohne Weiteres von der SL angeordnet werden.

Senkrechtstarter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sklave

Man kann das ja fordern. Es stimmt nur nicht. Bezahlung erfolgt meistens auch nach Qualifikation. Versuchen Sie bitte nicht aus einer Forderung eine Tatsache zu machen (Ihr erster Satz).

Es ist ja auch jetzt und trotz A13 für alle in verschiedenen Bundesländern so, dass nicht alle gleich verdienen. Man denke an Seiteneinsteiger, gewisse Vertretungslehrer. Und denken Sie an die Erfahrungsstufen. Da bekommt man auch alle paar Jahre mehr, sodass hier nicht nur die Tätigkeit zählt, sondern in diesem Falle die Erfahrung.

Bezahlung erfolgt eben nicht nur nach Tätigkeit. Die angeblich gleiche Ausbildung (zumindest der Dauer nach) ist ja ein Hauptgrund für die Forderung nach A13 für alle.

Und ist denn die Tätigkeit in den verschiedenen Bundesländern jeweils so anders, dass man als Lehrer je nach Bundesland mehrere hundert Euro weniger oder mehr verdient?

Last edited 1 Jahr zuvor by Senkrechtstarter
Sklave
1 Jahr zuvor
Antwortet  Senkrechtstarter

Die Bezahlung folgt nicht nach Qualifikationen sondern nach Tätigkeit. Die Einstellung folgt nach Qualifikationen. Da müssten sie sich besser informieren. Zudem gibt es ganz klare arbeitsrechtliche Urteile, dass Vertreter mit niedriger Entlohnung die Bezahlung der zu vertretenden Position erhalten muss.

Das wird hier totgeschwiegen.
Nochmal für alle: Bezahlt wird nach Tätigkeit und nicht nach Qualifikationen.
Da die meisten leider ihre Qualifikationen nicht mitbringen, aber trotzdem eingestellt werden, möchte man mit diversen Argumentationen die falsche Eingruppierung rechtfertigen. Auch hier zeigt die GEW schlechte Leistung.

Stanley
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sklave

Die Bezahlung folgt nicht nach Qualifikationen sondern nach Tätigkeit“

Unsinn, ich wurde hier im Bundesland sogar mit der Amtsbezeichnung Studienrat und A13 an einer Realschule eingestellt und bekomme sogar den Sek-II-Zuschlag wegen meiner „Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen„.

Stanley
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sklave

PS: „hier im Bundesland“ meint NICHT NRW, sondern das Bundesland, in dem ich arbeite (in Ostdeutschland)

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Senkrechtstarter

@Senkrechtstarter,
auch zu @Sklave:
Das wird hier totgeschwiegen.
Nochmal für alle: Bezahlt wird nach Tätigkeit und nicht nach Qualifikationen.

Qualifikation,
ist die vorgesehene Vorbildung und Befähigung nachzuweisen. Für die Laufbahn sind verwandte und gleichwertige Vor- und Ausbildungen vorausgesetzt.
Von „Tätigkeit“ wie Produktivität als Messlatte liest man eher nichts, da die Tätigkeitsmerkmale die Anforderungen darstellen, die zur Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe führen und weniger die Quantität.

Angestellte dagegen haben i.d.R. einen Arbeitsvertrag mit Tätigkeitsbeschreibung (konkrete Stellenbeschreibung und wöchentlicher Arbeitszeit) und bekommen als Bezahlung ein Gehalt für Ihre bereits geleistete Arbeit statt vorschüssiger Besoldung auf ein Deputat.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sklave

Aber die Qualifikation ist ja auch gleichwertig. Ein Grund mehr, A13 für alle schnellstmöglich einzuführen.

Hornveilchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Das Gericht in NRW, das darüber entschied, nannte die Qualifikation eben nicht gleich! Von Wertigkeit will ich nicht reden, welche Ausbildung soll denn dann überhaupt weniger wert sein? So argumentiert, müssten ja alle Berufstätigen A13 verdienen! OK. Und wer bezahlt das?

marc
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hornveilchen

Wie kann so jemand wie Sie Lehrer sein? Informieren Sie sich nie vorher über Sachverhalte und hauen dumme Behauptungen raus?

  1. Das Gericht hat NICHT gesagt die Qualifikation sei nicht gleich. Die Qualifikation hat beim Urteil keine Rolle gespielt.
  2. Haben Sie überhaupt einmal einen Blick in das Beamtenrecht geworfen warum Beamte im höheren, gehobenen und mittleren Dienst besoldet werden? Die Besoldung richtet sich nach der Qualifikation der Stelle und der Beamten. Masterstudium bedingt A13 zweite Laufbahngruppe, zweites Einstiegsamt. Jeder Lehrer hat das Recht sich hier zu beschweren, wenn er trotz Masterabschluss falsch besoldet wird.

Sie können ja auch gerne mal versuchen in einem Fischrestaurant Kaviar zu bestellen und am Ende dann Fischbrötchen zu bezahlen. Das wird der Restaurantbesitzer bestimmt auch angemessen finden. Wenn diese Logik für Sie so unverständlich, dann lässt das wirklich tief blicken. Aber was anderes ist man von manchen Kollegen leider nicht gewohnt.

447
1 Jahr zuvor

Ich freue mich für KuK, die dann hoffentlich endlich angemessen bezahlt werde. Die Amerikaner haben da einen Spruch – bezahlst Du (in) peanuts, kriegst Du Affen.

Klar ist das nicht das einzige Kriterium – aber eben ein wichtiges.

Es wird höchste Zeit, dass Lehrer (bei den riesen Anforderungen in unserem spezifischen System an Lehrkräfte) sich endlich als Profis begreifen und auch entsprechende Bezahlung fordern. (Nicht darum „bitten“) Und sich zur Not eben auch querstellen.

Hornveilchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Es ist nur vorhersehbar, dass es dabei nicht bleibt. Wenn A13 erreicht ist, geht es weiter. Gewisse Leute sind einfach nie zufrieden. Angemessenheit wird für die nie erreicht. Deshalb hört man besser gar nicht auf die. Man wäre ein Getriebener.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hornveilchen

Nö. So lange an den gedachten Normallehrer alle Anforderungen…
a) eines Vollakademikers
b) eines halben bis ganzen Sozialarbeiters
c) bei frecher, stetiger Ausweitung der Aufgabenbereiche eines Schichtarbeiters (7+ effektive Stunden)
d) eines loyalen Staatsdieners (z. B. kann einem jederzeit der Mund verboten werden)
e) einer faktisch nach aussen mainstreamigen Lebensweise (Tätowierungsparageaphen, Auftreten usw.)

gestellt werden, ist A13 bei *heutigen* Arbeits- und Preisverhältnissen das Minimum.

Klar kriegt man emotionalisierte oder überaktive (bis zum burn- oder bore-out) Sozialkrieger auch billiger, andere Länder machen es vor. Wenn das gewollt ist: Bitte System ändern.

Und bevor mir jemand mit framing-Märchen von Skandinavien (besonders Dänemark, Finnland) kommt: Klar, kein Ding – kriege ich die ArbeitsZEITEN, Arbeitsmengen, Klassengrössen, Schulaustattungen und sowas wie z. B. das dänische Jugendamt im Rücken… no problemo, arbeite ich sofort zum dänischen Lohn. Garkein Thema.

Neugierig
1 Jahr zuvor

Weiß denn einer, wie es jetzt weitergeht? Ich habe letztens gelesen, dass bald Verhandlungen mit dem Finanzminister starten sollen?! Und wann kann man ungefähr mit weiteren Infos rechnen? Noch ist ja Sommerpause.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Neugierig

Feller wollte die 100 Tage einhalten bis zur nächsten PK, auf der es Einzelheiten geben soll. Das sind laut GEW – Zähler noch 65 Tage

Neugierig
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Ok, danke!

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor

Es wird nicht mehr allzu lange dauern, bis bundesweit zumindest die Grundschullehrer auf A13 angehoben werden. Laut Prof. KLEMM ist der Personalmangel im Grundschulbereich sowie in den MINT – Fächern am größten. Selbst Eva Feussner, die Bildungsministerin von Sachsen-Anhalt, fordert nun A13 für GS-Lehrer. Und das, obwohl sich viele in ihrer eigenen Partei, der CDU, noch hinter dem Argument der Finanzierbarkeit verstecken.

Friederich
1 Jahr zuvor

Ich bin sek 2 + 1 und habe Hauptfach, für den SEK. 1 BEREICH MUSS MAN REIN GAR NICHTS MACHEN. Wer das nicht aus dem Stehgreif kann, ict nicht geeignet. SEK.2 ist ganz andere Liga. Bei uns sind die SEK. 1 Kollegen schon bei einer lächerlichen ZP Prüfung am Stöhnen. SEK. 1 ist ein Witz, das kann ein guter Abiturient/in mit etwas Courage leisten.

HansimGlück
1 Jahr zuvor
Antwortet  Friederich

Ziemlich anmaßender und unsolidarischer Kommentar.

Friederich
1 Jahr zuvor

Was erhalten denn dann die zahlreichen von a12 auf a13 beförderten Lehrer, die seit Jahrzehnten eine FUNKTIONSSTELLE INNEHABEN. SEK. 1 hat doch 0 Verantwortung, da kannste doch jedem Schüler eine 2 oder 3 geben. Wer tut sich denn dann noch SEK. 2 an, mit Einsprüchen, Abi mündl., schriftlich, Nachprüfung und Bestehenspruefung und LK und Zweitkorrektur. Kann man ja machen, dann müssen aber auch alle überall einsetzbar sein und nicht maulen, wenn Keine Kompetenz vorhanden ist und vorm Englisch LK die Flucht gesucht wird. Wie ich das sehe, geht die ganze Unzufriedenheit von Primastufenlehrerinnen aus, die es sowieso übertreiben. Aber die jetzige Verwoehngeneration kann ja nicht genug kriegen. Könnte Geschichten erzählen über Anmaßende Ansprüche von neuen Kolleginnen und deren Krankenstand. Die sind teilweise zu verwöhnt, um eine halbe Stunde zu pendeln oder weigern sich eine Klasse zu übernehmen und reden über triviale Angelegenheiten stundenlang. Ich mach das gerne und wem nicht passt, kann er sie es ja Jura studieren.

HansimGlück
1 Jahr zuvor
Antwortet  Friederich

Bisschen zu viel über einen Kamm geschert.

hank
1 Jahr zuvor

wenn Grundschulehrerinnen und -lehrer alle A 13 Z bekommen, bekommen dann auch alle Studienrätinnen und -räte (A 13 Z) eine A 14-Stelle (Oberstudienrat)?

HansimGlück
1 Jahr zuvor
Antwortet  hank

Nein, wieso auch?

HansimGlück
1 Jahr zuvor

In dem Zuge bitte auch alle Lehrkräfte, die ein SII-Examen abgeschlossen haben und in SI-Stellen gezwungen wurden, in die richtige Laufbahn wechseln lassen!

Rick
1 Jahr zuvor

Und was ist bitte mit den Fachlehrern?
Die bekommen teilweise immer noch nur A9.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rick

Aber mit welchem höchsten berufsqualifizierendem Abschluss?
A9/E9 ist eine Meister-/Techniker-Eingruppierung, die im Öd üblich ist. Für die Einstellung als Fachlehrer ist also eine berufliche Qualifizierung und kein Hochschulstudium Voraussetzung. Der Vorbereitungsdienst ist nicht das entscheidende Kriterium, denn der fällt sowohl im gehobenen (Inspektorenlaufbahn) als auch im höheren Dienst (Ratslaufbahn) an.

In BY und BW gibt es – soweit ich es weiß – auch die Möglichkeit, Fachlehrkraft für Sport, Hauswirtschaft und Technik an allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I mit einem sehr guten, qualifizierten Realschulabschluss (FOR-Q) und einer entsprechenden Ausbildung (Staatsinstitut = Berufsakademie) zu werden.
https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/fachlehrer.html

Die Besoldung entspricht der von Akademikern mit Bachelorabschluss bzw. vormaligen FH-Diplom. Das Einstiegsamt für den gehobenen Dienst ist mit A8 ausgestattet.

Frank
1 Jahr zuvor

A13 als Eingangsamt für Lehrer?
Unfassbar….was müssen denn dann Feuerwehrleute und Polizisten bekommen?
Wenn wenigstens alle Lehrer sich ihrer Verantwortung bewusst wären…..

gehtsnoch
1 Jahr zuvor

„A13 für alle Lehrkräfte“
müsste doch dann bedeuten: A14 und höher erhält dann auch A13, das neue Einheitsentlohnungssystem durch schrittweise Angleichung.

Last edited 1 Jahr zuvor by gehtsnoch