Digitalunterricht für mehrere Klassen? Landesdatenschützer hält das Modell für „machbar“

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ERFURT. Im Kampf gegen den Lehrermangel hatte Thüringens Bildungsminister Holter digitalen Unterricht mit zugeschalteten Klassen vorgeschlagen. Der Landesdatenschützer Hasse signalisiert Offenheit, plädiert aber für eine gesetzliche Regelung.

Live-Übertragungen aus dem Klassenraum? Könnten bald auch in Deutschland möglich sein. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

«Wenn der Unterricht aus einem Unterrichtsraum in andere Unterrichtsräume der Schule übertragen wird… ok. Aber bei einem Stream zu den Schülern nach Hause – nein! Ich nehme mein Recht an meinem eigenen Bild und Ton sehr, sehr, sehr ernst.» So schrieb eine Lehrkraft im Leserforum von News4teachers. Der Anlass: der Vorschlag von Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke), dem Lehrkräftemangel mit Hybridunterricht zu begegnen.

Denkbar sei beispielsweise, so Holter, dass ein Fachlehrer in einer Schule Physik unterrichte – und mehrere Klassen zugeschaltet seien, aus Schulen, wo es vielleicht nicht genügend Physiklehrer gebe. «Das müsste man aber rechtlich klären, auch Datenschutzfragen gilt es zu beachten», sagte Holter seinerzeit (News4teachers berichtete).

«Die Idee von Herrn Holter, klassenübergreifend so etwas zu machen, ist datenschutzrechtskonform machbar»

Wie steht es denn nun mit dem Recht einer Lehrkraft aufs eigene Bild? Offensichtlich wäre dies kein grundsätzlicher Hinderungsgrund. Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse jedenfalls hält digitalen Unterricht mit mehreren zugeschalteten Klassen rechtlich für möglich. «Die Idee von Herrn Holter, klassenübergreifend so etwas zu machen, ist datenschutzrechtskonform machbar», sagte Hasse zu Holters Vorschlag. Es brauche aber eine Rechtsgrundlage. Dies könne eine Einwilligung sein – oder aber die derzeit diskutierte Änderung des Thüringer Schulgesetzes. Bisher brauchten Schulleitungen für den digitalen Unterricht die Einwilligungen der Eltern in die digitale Datenverarbeitung, weil das Schulgesetz dies nicht vorsehe.

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Aus Datenschutzsicht wäre es laut Hasse aber zeitgemäß, eine gesetzliche Verankerung zu finden. «Die Schwäche der Einwilligung liegt darin, dass sie jederzeit widerrufen werden kann – ohne Angabe von Gründen», sagte Hasse. Zunächst handele es sich um eine politische Frage, in einem zweiten Schritt um eine datenschutzrechtliche – «die man aber klären muss».

Ein Entwurf von Rot-Rot-Grün zur Änderung des Schulgesetzes sieht vor, digitalen Distanzunterricht mit ins Schulgesetz aufzunehmen. Allerdings bräuchten Linke, SPD und Grüne vier Stimmen der Opposition für eine Verabschiedung. Gerade die CDU sieht viele Punkte in dem Entwurf kritisch.

«Ein Lehrer soll 50 und mehr Schülerinnen und Schüler gleichzeitig fachlich und pädagogisch individuell betreuen»

Hasse wies darauf hin, solche digitalen Unterrichtsformen müssten auch technisch sicher sein. Es müsse die Datensicherheit gewährleistet und bei Bedarf auch nachgewiesen werden. Es stellten sich auch Fragen, wie Daten verschlüsselt und wieder gelöscht würden. Auch eine gesetzliche Regelung müsse bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um nicht etwa von Gerichten wieder kassiert zu werden, mahnte Hasse.

Der Thüringer Philologenverband hat – neben dem Datenschutz – allerdings weitere Einwände gegen Holters Vorstoß. Vor allem: die Praktikabilität. „Ein Lehrer soll 50 und mehr Schülerinnen und Schüler gleichzeitig fachlich und pädagogisch individuell betreuen – nicht nur in Präsenz, sondern auch digital. Ein Lehrer muss für 50 und mehr Schülerinnen und Schüler Arbeiten erstellen und korrigieren (und in irgendeiner Weise auch die vorgeschriebenen mündlichen Leistungsüberprüfungen organisieren). Allein dies ist nicht zu schaffen“, erklärt die Vorsitzende Heike Schimke (News4teachers berichtete auch darüber). News4teachers / mit Material der dpa

Ein Lehrer, mehrere Schulen: Piwarz startet Modellprojekt für den Hybridunterricht – und spricht von „Schule der Zukunft“

 

 

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Besorgter Bürger
1 Jahr zuvor

Streicht doch alle Lehrer und lasst die SuS YouTube schauen.
Dann werden alle schön schlau.
Und man spart noch Geld.
Nur doof, wenn statt Erklärvideos auf YouTube zu schauen, die Schüler aus Versehen bei YouPorn landen. Tippfehler.

Mika
1 Jahr zuvor

Das Recht am eigenen Bild und Ton wird also nicht nur für Lehrkräfte, sondern auch für alle SuS aufgehoben? Der Datenschutzbeauftragte findet das okay? Na ich kenne auf Anhieb in jeder Klasse 5 Eltern, die das nicht okay finden. Das sind nämlich mindestens die, die ihr Einverständnis zur Abbildung des Kindes in Zeitung oder Schulwebseite verweigern.
Ich als LK darf dann nur noch Frontalunterricht, am besten Vorlesungen halten? Oder wie stellt sich der Herr Holter das vor? Streaming bei Gruppenarbeit? Streaming von SuS, die etwas an der Tafel erläutern, Präsentationen machen? Die sind alle so dermaßen weit weg von der Realität…

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Insofern die Rechte am eigenen Bild und gesprochenen Wort besondere Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 GG sind und diese Grundrechte zudem der Ewigkeitsklausel (Art. 79 GG) unterliegen, bin ich gespannt, wie hier eine gesetzliche Verankerung nicht nur „datenschutzrechtskonform machbar“ sein soll, sondern vielmehr wie dies verfassungsrechtlich konform ohne Einwilligung möglich sein soll…

Sicher, ich zweifel nicht, dass hier der Landesgesetzgeber eine „gesetzliche Verankerung“ kreiren können wird, die allerdings gleichsam zwangsläufig – sehenden Auges – bei entsprechender Verfassungsbeschwerde (und die ist so sicher wie das „Amen“ in der Kirche) vom Landes- bzw. spätestens Bundesverfassungsgericht einkassiert werden wird… wie in u.a. ebenfalls Thüringen jüngst bspw. das Gesetz zur paritätischen Verteilung der Listenplätze für die Wahlen zum Landtag, das gar jedem Laien evident verfassungswidrig war, von dem der wissenschaftliche Dienst des Landtags ja auch gewarnt hatte, dass es verfassungswidrig war, das aber trotzdem den Gesetzgebungsprozess erfolgreich durchlaufen hat und dann – quelle surprise – vom Landesverfassungsericht aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit einkassiert wurde.

Man würde also Legislative und Judikative unnötig bemühen. Zur Freude des Steuerzahlers… und der betroffenen Lehrer, die sich abermals über das besondere Verhältnis zwischen ihnen und ihrem Dienstherren freuen dürften……… der Schaden, der demokratischen Institutionen mittels des Dilettantismus politischer Entscheider fortwährend angetan wird, ist wohl der Preis in einer Gesellschaft, in der meritokratische Aspekte (Expertise; Kompetenzen; Erfahrungen etc.) bei der Besetzung politischer Ämter ausdrückl. keinerlei Rolle spielen, sondern Vitamin B und das Peter-Prinzip. Ist insb. in Thüringen jetzt vielleicht nicht der klügste move (will man nicht wieder bspw. der AfD die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde, sich als Wahrer der Demokratie zu profilieren, auf dem Silbertablett liefern)…

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Vielen Dank für die treffenden Worte und die gutargumentierte Einschätzung.

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

„Oder wie stellt sich der Herr Holter das vor?“

Ich hätte da ein Modell. Beispielsweise, wenn drei Lerngruppen aus drei Schulen teilnehmen:

Lehrkraft bereitet abends ein 90-minütiges Lernvideo vor, angepasst an den Lernfortschritt und Leistungsstand der jeweiligen Schüler, dazu natürlich ein paar individualisierte Online-Übungsmaterialien (z.B. weitere individuelle Erklärvideos, Online-Quiz, Internet-Lernpfade, PDF-Übungsblätter, das Übliche halt). Am nächsten Tag geht er in Schule A, klärt dort offene Frage aus der vorigen Online-Stunde, bewertet mündliche Leistungen usw. Die Schüler aus Schule B und C verarbeiten derweil das Online-Material und können sich bei Fragen live an die Lehrkraft wenden, die jederzeit einen Streaming-Kanal offen hält (und dabei darauf achtet, dass die Schüler aus Schule A datenschutzrechtlich voll abgesichert sind). Am nächsten Tag dasselbe, nur das die Lehrkraft diesmal nach Schule B pendelt. Am dritten Wochentag Schule C. Das wären zwar 3 x 90 Minuten in der Woche, aber das kriegt der Stundenplaner schon irgendwie hin, dann gibt’s als Ausgleich zu den ABC-Wochen noch AB-Wochen, AC-Wochen und BC-Wochen eingestreut. Am Anfang wirkt das vielleicht chaotisch, aber da Schule sowieso ein chaotisches System ist, werden sich alle daran gewöhnen. Und die paar Lernvideos reißt unsere Lehrkraft auch locker runter, ähnliches machen Influencer ja auch ständig (ok, die kriegen noch massig Werbeeinahmen und Gratisprodukte dafür und müssen auch keine Übungsblätter vorbereiten, aber dafür ist unsere Lehrkraft ja auch Beamter und braucht solche schnöden matriellen Dinge nicht).

Mit diesem Modell hat die Lehrkraft schon einmal ca. 5 Stunden ihrer Unterrichtsverpflichtung abgeleistet. Also noch genug Zeit, um das Modell auf weitere Lerngruppen und Schulen auszuweiten (kann ja sein, dass Schule D und Schule E in anderen Fächern auch noch Bedarf haben), sowie Klausuren zu korrigieren, Elterngespräche mit den Eltern aus den Schulen A, B, C, D und E abzuhalten (wo steht eigentlich im Schulgesetz, dass die Lehrkraft nur am Elternsprechtag einer Schule teilnehmen muss). Die Zeugniskonferenzen muss man dann halt auch abstimmen, aber auch das lassen sich Lösungen finden: Zum Beispiel könnten die am Freitag um 14 Uhr in Schule A starten, freitag nachts in Schule B fortgesetzt werden usw. dann wäre man Sonntagnacht mit Schule E durch. Geht alles, wenn man will.

Ron
1 Jahr zuvor

Das Modell des Digitalunterrichts über mehrere Klassen hinweg braucht man gar nicht diskutieren. Wird sowieso aus unterschiedlichen Gründen nicht kommen. Datenschutz ist da nur ein Problem.

Heinz
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Vollkommen richtig. Weil die betreffenden Leute, die dort etwas vorschlagen oder ggf. auch entscheiden einfach oft keine Ahnung vom Bereich Schule haben.

-Es würde nicht funktionieren, weil man eine zweite Person für die Technik brauchen würde.
-Es würde nicht funktionieren, weil bei uns einfach kein stabiles und schnelles Internet vorhanden ist, weil man der Meinung ist, dass einzelne Lehrer mit 1-2 Stunden Entlastung sich um alles kümmern können.
-Es würde nicht funktionieren, weil in unseren Räume kein Platz mehr für ein Stativ und eine Kamera wäre.
-Es würde nicht funktionieren, weil in den letzten Jahrzehnten der Frontalunterricht verteufelt worden ist, und über dieses Medium nichts anderes möglich wäre.
-Es würde nicht funktionieren, weil die Organisation EINER Klasse, bis man beginnen kann schon 5-15min dauert, vorher ist gar kein Unterricht möglich, ich wüsste gerne, wie das bei einer fernzugeschalteten Klasse funktionieren soll.
-Es würde nicht funktionieren, weil das Maß an Selbstorganisation und Disziplin bei Schülern der Grundschulen und Sekundarstufen 1 nicht vorhanden ist und auch nicht erwartet werden kann. Jedem Schüler, der damit dann klar kommt, kann man wohl locker eine Studierfähigkeit attestieren.
-Es würde nicht funktionieren, weil pädagoisches Handeln und auch Kontrolle nicht möglich wäre.
-Es würde nicht funktionieren, weil die Schüler schlichtweg nicht wollen! Während Corona habe ich teilweise vor nur ZWEI Schülern unterrichtet, weil der Rest nicht anwesend war.

Wenn man Lehrerstellen sparen will, ist die einzige sinnvolle Möglichkeit, den gebundenen Ganztag abschaffen, dieser ist sowieso zu mindestens 80% reine Zeitverschwendung. Hin zu einem offenen Ganztag mit freiwilliger Teilnahme an Sportangeboten und Hausaufgabenbetreuung und weg von dem nachmittäglichen Zwangsunterricht (auch in Hauptfächern). Es gibt nur wenige Schüler, die wirklich aufgrund fehlender Betreuungssituation einen Ganztag benötigen, bei den Meisten ist es lediglich eine Maßnahme, damit das Elternhaus sich KOMPLETT aus dem Bildungsbereich zurückziehen kann!

Schattenläufer
1 Jahr zuvor

Die Idee ist nicht zu Ende gedacht.

Nehmen wir alle Schulformen
Grundschule, Gemeinschaftsschule und Gymnasium.

Bei bundesweiter Übertragung und mit einheitlichen Stundenplänen bräuchte man pro Fach nur einen qualifizierten Lehrer.
Geben wir jedem dieser Lehrer noch ein Team von zwei weiteren Lehrern zur professionellen Vorbereitung und Vertretung in Krankheitsfall an die Hand, dann wären wir Bundesweit mit 15 Grundschullehrern, 30 Gesamtschullehrern und durch die Stufen mit 80 Gymnasiallehrern versorgt.

Man braucht also nur 100-150 Lehrer bundesweit.

Ein weiteres Team erstellt bundeseinheitliche Klassenarbeiten zum Ankreuzen. Diese werden den Schulen zugeschickt und dann wieder zurückgeschickt und vom Computer ausgewertet.

Die Aufsicht könnten Langzeitarbeitslose erledigen. Nur von 8-15 Uhr anwesend um die Anwesenheit zu machen und größere Konflikte zu vermeiden.

Dadurch kämen wir mit 300 studierten Lehrern in ganz Deutschland über die Runden.

Die gesparten Milliarden könnte man für ein noch größeres Bundeskanzleramt, Kunst am Bau, Aufklärungs-Kampagnen zu jedem erdenklichen Thema, inclusive Hochglanzbroschüren, und eine saftige Erhöhung der Diäten der Politiker sinnvoller nutzen.

Ok, an der Pisa Studie nehmen wir dann besser nicht mehr teil, ein Platz hinter Timbuktu kommt nicht so toll.

CoronaLehren
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Nicht zum Ankreuzen auf Papier – völlig aus der Zeit.

MC per Website und per „Rechenzentrum“ ausgewertet und innerhalb von Sekunden die Note rückgemeldet. Tränen können dann ja vor Ort getrocknet werden.

Die Österreicher haben in der Matura auch einen Teil zum Ankreuzen.

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Genau in diese Richtung habe ich auch bereits meine Dystopie formuliert…man fragt sich mittlerweile ganz berechtigt, ob diese Herrschaften mit voller Absicht die bereits stark angeschlagene Schullandschaft in Deutschland komplett zerlegen wollen.

Sollte das tatsächlich (intern) das erklärte Ziel sein, dann kann man den Hut ziehen vor soviel destruktive Kreativität … sollte das nicht das Ziel sein, dann sollte man ganz schnell diese Leute aus ihren Ämtern jagen.

Boomerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Schon wieder werden die Vollzeitbildungsgänge der Beruflichen Schulen nicht erwähnt. Warum eigentlich, Ignoranz oder Desinteresse?
Häufig sind diese Schulen die mit den meisten SuS in der Region, und sie bestehen nicht nur aus den Bildungsgängen für Azubis.
Technisch sind wir jederzeit in der Lage, Distanzunterricht durchzuführen, solange Teams erlaubt bleibt. Wir haben in den Lockdowns komplett online unterrichtet, es gab kaum Stundenausfälle.
Aber die SuS waren heilfroh, wieder in die Schule kommen zu dürfen und uns zu sehen, man glaubt es kaum. Die persönliche Beziehung, Ärger, Lob, Anspornen, ein Satz wie „Ich verlasse mich auf dich“ oder „du schaffst das, wenn du willst“ ist durch nichts zu ersetzen. Gerade schwache, oft lernunwillige SuS fühlen sich im Distanzunterricht hilflos und abgehängt. Es macht eine Woche Spaß, im Bett zu bleiben und sich nur einzuloggen, danach fühlen die meistens eine große Sinnlosigkeit.

Trinkflasche
1 Jahr zuvor

Ich glaube zwischen Datenschutzkomform und Grundgesetzkonform (Recht am eigenen Bild) besteht ein Unterschied und das wird hier durcheinandergebracht. Wenn der Thüringische Datenschützer von Datenschutzkonform spricht, dann spricht er nicht von Grundrechtskonform.

Ich glaube nicht, dass ein Zwang der Lehrkraft auf Videoübertragung einer Prüfung durch ein Gericht standhält. Und ich mache jede Wette, dass das auch der Th. Datenschutzbeauftragte wissen wird.

Leseratte
1 Jahr zuvor

Ausgerechnet der extrem scharfe Datenschützer Thüringens will sowas erlauben? Wir dürfen doch sonst fast nix…

Nina
1 Jahr zuvor

Das wäre dann der Moment, in dem ich meinen Job endgültig kündigen würde.

Küstenfuchs
1 Jahr zuvor

Denen ich auch nichts zu blöd. Neben den Problemen, die der Philologenverband angesprochen hat, kommen auch noch:

  • Wie sieht es mit Schülerversuchen im Physikunterricht aus, die einen wesentlichen Unterrichtsanteil stellen?
  • Wie soll dem Lehrer auffallen, wenn im anderen Klassenraum eine erhebliche Zahl an Schülern nicht folgen kann?
  • Wie sieht es mit der Methodenvielfalt aus? Gruppenarbeit beispielsweise ohne Anwesenheit der Lehrkraft halte ich für sinnlos.

Es glorreicher Einfall, den Unterricht wirklich auf einen Schlag erheblich schlechter zu machen.

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

„Wie sieht es mit Schülerversuchen im Physikunterricht aus, die einen wesentlichen Unterrichtsanteil stellen?“

Sie sprechen hier von lösbaren Problemen. Im Zweitraum stellt der Lehrer einfach eine Kiste mit Bunsenbrennern ab und die Schüler bedienen sich. So können auch sie bequem an Versuchen teilnehmen.

Kenny
1 Jahr zuvor

Wenn das unsere Zukunft ist, dann lohnt ein Blick nach Brasilien. Dort ist unsere Zukunft bereits Gegenwart. Kinder von Eltern, die es sich leisten können, gehen auf private Schulen mit hochausgebildeten Lehrern und exzellenten Lernbedingungen. An den staatlichen Schulen „lernen“ die Schüler bis zu 10% in online-Klassen nach exakt dem oben vorgestellten Modell. In der späteren Konkurrenz um Studienplätzen und guten Arbeitsplätzen sind sie dann aus diesem (und anderen) Grund chancenlos. Ihre eigenen Kinder können sie dann aber zum Glück auf kostenlose staatliche Schulen mit 10%-igem Onlineunterricht schicken…..

Das so ein Vorschlag aus dem linken Lager kommt ist schon sehr befremdlich.

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor

Ich bin ein Lehrer, holt mich hier raus!

GriasDi
1 Jahr zuvor

Wer übernimmt die Kameraführung? Wer macht den Ton?

Leseratte
1 Jahr zuvor
Antwortet  GriasDi

Die multitaskingfähigen LuL natürlich 😉