Schüler zur Ehrlichkeit anhalten: Was eine Bildungsverwaltung in Sachen KI empfiehlt

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BERLIN. Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an Schulen hat die Berliner Senatsverwaltung für Bildung Empfehlungen für Lehrkräfte herausgegeben. Die Handreichung gibt unter anderem Tipps für den Einsatz von KI und die Bewertung von Leistungen, die mithilfe von KI erbracht wurden, wie dem am Montag veröffentlichten Dokument zu entnehmen ist.

Wer hat den Aufsatz geschrieben? Illustration: Shutterstock

Außerdem wird über rechtliche Rahmenbedingungen und Datenschutzfragen informiert. Die Hilfestellung bezieht sich nach Angaben der Behörde vor allem auf den Text-Roboter ChatGPT. Die KI-Anwendung ist eine Sprachsoftware mit künstlicher Intelligenz (KI), die etwa einen Schulaufsatz mit hoher Sprachpräzision schreiben kann. «Mit ChatGPT haben wir das erste Mal ein KI-gestütztes Tool, das Auswirkungen auf die Unterrichts- und Prüfungspraxis haben kann», sagte Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD). Die Empfehlungen sollten Schulen konkrete Unterstützung im Umgang damit bieten.

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Prüfungsleistung nicht selbstständig erbracht hat, empfiehlt die Handreichung etwa, diese mit 0 Punkten zu bewerten. Das gelte beispielsweise, wenn ein von ChatGPT erzeugter Text übernommen und als eigene Leistung ausgegeben werde. Um eine Täuschung nachzuweisen, genügt es den Angaben zufolge, dass die Lehrkraft davon überzeugt ist, dass der Schüler den Text nicht geschrieben hat. Hinweise für ein Plagiat seien eine für den Schüler untypische Wortwahl oder ein stark abweichender Duktus oder Stil. Den Angaben zufolge ist es allerdings eine große Herausforderung, die Nutzung von KI tatsächlich festzustellen.

«Um Situationen mit fehlender Angabe einer KI-Nutzung im Vorhinein, so gut es geht, zu vermeiden, sollte den Lernenden vermittelt werden, wie wichtig es für den eigenen Kompetenzerwerb ist»

Deshalb sollten Lehrkräfte versuchen, Schülerinnen und Schülern zur Ehrlichkeit anzuhalten. «Um Situationen mit fehlender Angabe einer KI-Nutzung im Vorhinein, so gut es geht, zu vermeiden, sollte den Lernenden vermittelt werden, wie wichtig es für den eigenen Kompetenzerwerb ist, Lernaufgaben selbst zu bearbeiten und entsprechende Hilfsmittel korrekt anzugeben. Zentrale schriftliche Abschlussprüfungen werden bis auf Weiteres analog und ohne digitale Hilfsmittel zu bewältigen sein, worauf die unterrichtlichen Aufgaben vorbereiten sollen.» Eine weitere Möglichkeit, Plagiate zu unterbinden, sei es, Lernaufgaben so zu konzipieren, dass sie sich nicht ausschließlich mit KI-Anwendungen bearbeiten lassen – zum Beispiel durch ergänzende Prüfungsgespräche über den Lern- und Arbeitsprozess.

In der Handreichung werden aber auch die Chancen der KI betont und Beispiele dafür gegeben, wie ChatGPT im Unterricht unterstützend eingesetzt werden kann. Die Sprachsoftware sei etwa hilfreich, um Texte zu übersetzen oder den eigenen Lernfortschritt durch Selbsttests zu überprüfen. Besonders wichtig sei es dabei, Schülerinnen und Schüler zu vermitteln, dass von KI erzeugte Texte auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssten. «Auch wenn KI-generierte Texte überwiegend sachlich richtige Informationen enthalten, beinhalten sie auch Fehlinformationen», heißt es in dem Dokument. News4teachers / mit Material der dpa

Hier geht es zur Pressemitteilung der Senatsverwaltung – mit Link zur Handreichung (PDF).

Schummeln verboten! Schulministerium gibt KI-Leitfaden heraus: Wie Lehrkräfte mit ChatGPT umgehen sollen

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13 Kommentare
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Mika
1 Jahr zuvor

Soso, Frau Busse meint also, dass es genüge, als Lehrkraft davon überzeugt zu sein, dass der Schüler den betreffenden Text nicht selbst geschrieben hat. Ich erteile also eine 6 wg. Betrugs allein auf Grundlage meiner Überzeugung. Na da freue ich mich ja schon auf gerichtliche Auseinandersetzungen der Art: „aber der Karl schreibt sonst nie so. Und die Frau Busse hat gesagt, meine eigene Einschätzung genügt!“
Hat die Frau schon mal was von rechtssicherer Benotung gehört?

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Vielen Dank, ich hab die Handreichung inzwischen gelesen. Meiner Erfahrung nach ist es außerordentlich schwierig, eine Täuschung nachzuweisen, wenn man diese nicht anhand konkreter Textpassagen belegen kann. Genau das entfällt jedoch bei ChatGPT und Co. Das ein Schüler mündlich deutlich schlechtere Leistungen als in einem Hausaufsatz (Belegarbeit, …) zeigt, ist mit einem findigen Anwalt an der Seite durchaus darstellbar und wird evtl. zu einer schlechteren Note, nicht aber zum Nachweis der Täuschung führen.
Meiner Ansicht nach braucht es andere Prüfungsformate, und eigentlich hätte ich von den Kultusministerien eher Hinweise in diese Richtung erwartet.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Die Erfüllung Ihrer Erwartung würde ja Arbeit machen …

Pit2020
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

„Im Rahmen der im Verwaltungsverfahren grundsätzlich geltenden freien Beweiswürdigung kann die Überzeugung einer Lehrkraft, der Text stamme nicht von einer Schülerin oder einem Schüler, weil er im Duktus, der Wortwahl oder dem Stil erheblich von den sonstigen schriftlichen Leistungen abweicht, für die Erfüllung der Beweislast im Hinblick auf den Nachweis einer Täuschungshandlung genügen.“

… alles kann – nichts muss.
*müde grins*

Georg
1 Jahr zuvor

Schüler, die einen Spickzettel benutzt haben, kommen auch immer zum Lehrer, um selbiges zu beichten. Sehr optimistisch …

Ureinwohner Nordost
1 Jahr zuvor

Handschriftlich,
sonst gilt gar nichts.

KI darf kommen, in handschriftlicher Form.

Wer doof bleiben möge, darf es bleiben.

Mika
1 Jahr zuvor

Ich verstehe nicht so ganz, warum ein mit der Hand abgeschriebener Chat-GPT -Text jetzt besser sein soll als einer, der per copy and paste aufs Papier gebannt wurde? In beiden Fällen handelt es sich nicht um eine geistige Eigenleistung und damit, falls nicht kenntlich gemacht, um Täuschung.

Leseratte
11 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Er meint sicher, handschriftlich und unter Aufsicht, ohne jegliche Hilfsmittel…

Ureinwohner Nordost
11 Monate zuvor
Antwortet  Leseratte

Danke, genau so meine ich das. (an Leseratte)

Als Hilfsmittel lasse ich allerdings den Duden, das Tafelwerk und einen nichtprogrammierbaren Taschenrechner zu. (Wie in den Prüfungen- 10. Klasse, Abitur)

Ich habe es verkürzt dargestellt.
Entschuldigung, Mika.

Ureinwohner Nordost
11 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Mein Ziel ist es, dass Schüler neben Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Können auch etwas wissen.
Beim handschriftlichen Schreiben passiert der Inhalt eines Textes mehrmals die Bahnen in verschiedenen Arealen im Gehirn. Der Lernzuwachs ist höher als bei kopieren und einfügen am Rechner.
Kreiert ist dabei allerdings noch nichts, da haben Sie recht.

Gabriele
11 Monate zuvor

Dass ich nicht lache! Absolut realitätsfremd! Lebensfremde Träumereien!

Sicher gibt es sehr viele anständige, ehrliche SchülerInnen!

Aber was ist mit den sog. „schwarzen Schafen“? Den TrickserInnen?

Es gilt immer noch: „Vertrauen ist gut! Kontrolle ist besser!“

Abschreckung und Rechtssicherheit müssen gewährleistet sein.
Um Fairness und Gleichbehandlung/Gerechtigkeit möglichst zu erreichen.

Carsten60
11 Monate zuvor

Das einfachste ist doch, den Schwerpunkt der Benotung auf Klassenarbeiten zu legen, die in der Schule unter Aufsicht geschrieben werden ohne digitale Geräte (außer Taschenrechner, nicht vernetzt). Die „Präsentationen“ sowie mündliche Beiträge, die einfach abgelesen werden, sind halt durch ChatGPT fraglich geworden. Ich nehme an, die Präsentationsprüfungen waren schon immer eine Farce und wurden ja auch, wie man hört, durchweg besser benotet als alles andere. Sog. „Kurzreferate“ müssen ja nicht offiziell benotet werden, man müsste ohnehin nicht immer nur auf die Noten starren. Das Ziel ist doch die Bildung (auch heute noch mit einem Schuss Wissen).