MAINZ. Mit einem Bündel an Maßnahmen will Rheinland-Pfalz auf die desaströsen Ergebnisse der jüngsten Leistungsvergleichsstudien reagieren – und die Basiskompetenzen der Grundschulkinder verbessern. Eine davon: Der Start des Fremdsprachenunterrichts wird um zwei Schuljahre nach hinten verschoben.

Um das Lernen beim Lesen, Schreiben und Rechnen weiter zu stärken, sei ein Neun-Punkte-Plan erarbeitet worden, erklärte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch in Mainz. Mit mehr Lernzeit, regelmäßigen Erhebungen des Lernstands sowie mehr individueller Förderung auf wissenschaftlicher Basis in Deutsch und Mathematik sollen die Ziele erreicht werden.
Damit die Sprachentwicklung auch der Kinder, die keine Kita besuchen, zuverlässig im Blick bleibt, soll nach Angaben von Hubig die Schulanmeldung in einem ersten Schritt künftig früher erfolgen. Damit verbunden könne auch der Sprachstand bereits 1,5 Jahre vor Eintritt in die Schule erhoben werden. «Je früher der Sprachstand festgestellt wird, desto früher können Fördermaßnahmen greifen.»
Zu den Maßnahmen gehöre auch eine Stunde mehr Deutsch in der Grundschule, die ab dem Schuljahr 2024/25 regelhaft in der 2. Klasse erteilt werden soll. «Dafür werden wir zusätzlich 80 Stellen für Grundschullehrkräfte zur Verfügung stellen», kündigte die Ministerin an. Neben einer täglichen Rechtschreibzeit und einer täglichen Kopfrechenzeit soll die Lernzeiterweiterung in Deutsch genutzt und eine tägliche verbindliche Lesezeit fest verankert werden.
Es gelte zudem künftig: «Erst Deutsch, dann Fremdsprache». Statt wie bisher ab Klassenstufe 1 sollen das frühe Englisch und Französisch ab Klassenstufe 3 einsetzen, dafür aber dann mit zwei statt bisher einer Wochenstunde, erklärte Hubig.
Das Land werde zudem an das bisherige Corona-Aufholprogramm für Schulen in herausfordernder Lage im nächsten Schuljahr anschließen. In diesem Anschlussprogramm würden den Schulen 14,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um zusätzliches Personal anzustellen, das über den Stundenplan hinausgehende Förderung anbieten kann.
Auch soll die Schulsozialarbeit an Grundschulen in sozial herausfordernder Lage mehr unterstützt werden, sagte die Ministerin. Zur Stärkung der multiprofessionellen Teams an Schulen stelle das Land den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich zum Unterstützungsfonds insgesamt 2,5 Millionen Euro für die Förderung von Schulsozialarbeit an Grundschulen zur Verfügung. News4teachers / mit Material der dpa
Debatte um Iglu-Studie – Philologen fordern: Englisch in der Grundschule streichen!
Langsam werden die Schwachsinnsprojekte der „Bildungsforscher“ scheinbar rückabgewickelt… hätte ja keiner ahnen können, dass der Deutsch-Unterricht in Klasse 1 wichtiger ist als der Fremdsprachunterricht… gibt wohl demnächst wieder ein paar „Studien“ als ABM-Maßnahme für besagte „Forscher“, die das dann der Politik auch bestätigen („Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“)
In 20 Jahren werden dann auch „Inklusion“ und „Gesamtschulen“ rückabgewickelt. Ein Lichtblick?
Sehr geehrter Realist,
die Inklusion kann nicht „rückabgewickelt“ werden, weil Deutschland damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstieße. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2017/09/hintergrund-inklusion-in-der-schule-was-die-un-behindertenrechtskonvention-wirklich-bedeutet-erklaert-von-einem-voelkerrechtler/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Die Inklusion, die de facto nicht stattfindet, wickelt sich längst selbst ab.
Unterliegt die UN-Behindertenrechtskonvention einer Ewigkeitsklausel?
Nein, Deutschland könnte die UN-Behindertenrechtskonvention kündigen. Artikel 48: „Ein Vertragsstaat kann dieses Übereinkommen durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gerichtete schriftliche Notifikation kündigen. Die Kündigung wird ein Jahr nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär wirksam.“
Quelle: https://www.behindertenrechtskonvention.info/uebereinkommen-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-3101/#48-artikel-48-k%C3%BCndigung
Die Folgen wären international allerdings beachtlich. Deutschland würde sich aus der Riege der Staaten verabschieden, die ihre Politik an Menschenrechten ausrichten – und fände sich stattdessen in einer Reihe mit Staaten wie Nordkorea, Saudi-Arabien und Russland wieder, die sich ihre eigene, höchst eigentümliche Version von „Menschenrechten“ zurechtzimmern.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ihre Behauptung steht auf wackligen Beinen, weil die Interpretation der UN-Behindertenrechtskonvention selbst von Fachleuten verschieden interoretiert wird. Es gibt auch die Auffassung, dass ein Förderschulsystem durchaus der Konvention entspricht und nicht dagegen verstößt.
Es ist nicht unsere Behauptung – wir haben die Quelle benannt. Hier ist eine weitere: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Position_10_Inklusive_Bildung.pdf
Benennen Sie Ihre, dann lässt sich darüber diskutieren. Wir sagen aber voraus: Sie werden keinen Staatsrechtler finden, der ein per definitionem separierendes System („Sonderschule“) für „inklusiv“ erklärt. Uns jedenfalls ist in jahrelanger Berichterstattung zum Thema noch keiner untergekommen.
Nur so viel: „Dass die Aufrechterhaltung separierender Strukturen nicht UN-BRK-konform ist, hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bereits 2015 in seinen Abschließenden Bemerkungen anlässlich der Staatenberichtsprüfung Deutschlands deutlich gemacht und 2016 in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 45 erneut klar gestellt.“ (Quelle: Institut für Menschenrechte, oben verlinktes Papier).
Hieße: Deutschland müsste sich bei der Bewertung der inneren Menschenrechtslage gegen die Vereinten Nationen stellen. Damit stünde Deutschland international in einer Reihe mit Ländern wie Nordkorea, Saudi-Arabien oder Russland.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Das Institut für Menschenrechte ist in der Frage keine neutrale Stelle. Und lediglich das alte, funktioniert habende Förderschulsystem wieder einzuführen, macht aus Deutschland nicht gleich Nordkorea.
Das Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Institution, die im Auftrag der Bundesregierung an die Vereinten Nationen zum Stand der Inklusion in Deutschland berichtet. Die Einrichtung einer solchen Monitoring-Stelle ist verpflichtender Bestandteil der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat. Insofern: Nein, natürlich ist das Institut für Menschenrechte nicht „neutral“ (genauso wenig wie die Polizei „neutal“ gegenüber Gesetzesverstößen ist) – es hat einen klaren Auftrag, nämlich die Umsetzung der von Deutschland angenommenen UN-Behindertenkonvention zu überwachen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
PS. Mit welcher Autorität wollte Deutschland denn systematische Menschenrechtsverletzungen etwa in Nordkorea verurteilen, wenn es sich selbst an eine UN-Menschenrechtskonvention nicht hält? Die Bundesrepublik würde international zur Lachnummer.
Ein Förderschulsystem implizit auf eine Stufe mit der Menschenrechtssituation in Nordkorea zu stellen?
Gewagte These…
Darum geht es nicht. Es geht darum, ob Deutschland die Menschenrechte, zu denen es sich selbst bekannt hat, einhält – oder ob es zu den Staaten gehören möchte, die Menschenrechte nach Gusto auslegen. Herzliche Grüße Die Redaktion
„Inklusion“ ist das Behindertenrecht auf Beschulung, damit behinderte Kinder in einigen Ländern nicht mehr außen vor, d.h. zu Hause, bleiben. In welcher Schulform die Konvention befolgt wird, ist nicht festgelegt.
Wenn manche so tun, als sei die kostengünstige deutsche Auslegung mit dem Regelschulbesuch die einzig erlaubte Inklusionspraxis, so ist das nicht korrekt und Augenwischerei.
Sagt wer? Herzliche Grüße Die Redaktion
PS. Wir empfehlen die Behindertenrechtskonvention zur Lektüre.
Artikel 24 – Bildung
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen.“
Quelle: https://www.behindertenrechtskonvention.info/bildung-3907/
Aha, wenn Kinder mit geistigen Behinderungen Regelschulen besuchen, dann haben sie also Chancengleichheit und empfinden sich nicht täglich durch ihre Lernbehinderung diskriminiert und zum Außenseiter abgestempelt.
DAS wage ich doch SEHR zu bezweifel, denn selbst geistig Behinderte merken, wenn sie nicht mithalten können, und es kränkt sie, es kränkt sie sehr. Manchmal so sehr, dass sie sich auf anderen Gebieten hervortun wollen, was dann alle Anderen vom Lernen abhält. Gewollt? Denn natürlich richten sich die Schwachen NICHT nach den Starken, sondern anders herum. Die Starken werden so lange gemobbt, bis sie sich dem Niveau der Schwachen annähern. (Da die Lehrkraft nicht immer anwesend ist, kann sie es nicht immer verhindern.) Natürlich wird ideologietrunken in gewissen Kreisen gern Anderes behauptet, hilft nur nichts!
Ja, schön. So die Theorie. Wie sieht denn die Praxis bitte aus? An Regelschulen, welche keine reiche Kommune hinter sich hat und keine Aushängeschule ist. Und als Musterschule gerne mal für Inklusion dann gezeigt wird.
Die Rahmenbedingungen sind halt oft nicht gegeben.
Da kann man noch so oft auf Chancengleichheit deuten und die Traummacherei der Behindertenrechtskonvention zitieren.
Es findet halt flächendeckend nicht statt.
Würde massiv Geld und Zeit kosten.
Das eine gibt es nicht (Kosten sparen), das andere ist nicht vorhanden (Lehrkräftemangel/Fachmangel im Inklusionsbereich).
Sagen wir, die betroffenen Eltern von Kindern mit einer Lernbeeinträchtigung.
Und meine älteste Tochter hat jetzt dennoch einen Schulabschluss erlangt, der der 9. Klasse, und so hat es sich doch gegen die falschen Methoden des weit verbreiteten eigen initiativen Lernen gelohnt, sie, meine Tochter zielgerecht zu fördern, denn in jedem Menschen steckt so viel Entwicklungspotential, auch in denen mit kognitiven Beeinträchtigungen, damit diese schließlich ein eigenständiges und selbst bestimmtes Leben führen können.
Hilfreich war immer der Glaube an diese positive Kraft.
Das Gute setzt sich immer durch.
Gut, wenn Kinder Eltern wie Sie haben! Nur durch sie und nicht durch fromme Theorie setzt sich das Gute durch, so dass sie tatsächlich „ein eigenständiges und selbst bestimmtes Leben führen können“.
Das ist längst passiert! Weder bildungstechnisch noch literarisch noch wirtschaftlich noch im Fußball klappts! Vielleicht sollte Deutschland sich dann mal WIRKLICH an diese UN Konvention halten und nicht nur ein dünnes Mäntelchen um den ansonsten weiterhin sehr nackten Kaiser hängen!
Dass die Inklusion gemäß der UN-Konvention die Maßnahmen erfordere, die in einigen dt. Bundesländern laufen, glauben nur die Deutschen.
Es ist schön und gut, dass Gelder bereitgestellt werden. Ich frag mich nur trotzdem, woher sie die Leute aus dem Hut zaubern werden, die diese Mehrarbeit leisten werden. Englisch in der Grundschule hat übrigens bei meinem Sohn gar nichts gebracht. Das Fach kann man komplett streichen. Eine Fremdsprache muss man schon systematisch lehren und nicht paar auswendig gelernte Floskeln, bei denen den Kindern gar nicht die Grammatik vermittelt wird. Die ohnehin sehr einfach ist in Englisch….
Deutsch und Mathe funktioniert übrigens auch nur, wenn die Eltern mit dem Kind zu Hause üben. Das geht nicht, dass alles auf die Schule abgeschoben wird. Man muss in der Grundschule täglich zu Hause lesen üben und rechnen auch. Sonst wird das nix.
Bitte nicht aus anekdotischen Erfahrungen als Laie solche wenig überlegten Forderungen hervorbringen!
Sollte ernsthaftes Interesse bestehen, gerne hier nachlesen: https://www.anglistik.uni-wuppertal.de/fileadmin/anglistik/Fachdidaktik/Frisch/Brief_Gebauer_RolleRueckwaerts.pdf oder https://www.friedrich-verlag.de/grundschule/englisch/didaktik-methodik/background-englisch-in-der-grundschule-6372.
Kurzzusammenfassung: Wenn der englischunterricht didaktisch korrekt erfolgt, bietet er einen hohen Mehrwert und Kinder erwerben ein besseres Englischniveau in der Schulzeit als die sog. late starters. Die „paar asuwendig gelernten Floskeln“ sind sog. „chunks“ und elementar, wenn eine Sprache später ohne Stottern, sondern flott, fließend und intuitiv beherrscht werden soll. Der Nutzen der von Ihnen angedeuteten Vokabeltests ist hingegen umstritten. Sinnvoller ist es immer die Verwendung im Kontext zu überprüfen, wie es in der Grundschule i.d.R. erfolgt.
Ich finde die Idee ja gut. Aber die Umsetzung wäre auch intressant.
80 Stellen mehr o.k. Gehen wir davon aus, die 80 Lehrer sind „Hokuspokus“ da..
Wie werden die auf die Schulen verteilt? Wandern die durchs Land?
Warum die Englischstunden nicht einfach in Deutschstunden umwandeln. Die Lehrkräfte, die dafür schon vorhanden sind, sind sicherlich in der Lage hier zu unterrichten.
Und zum Schlußstatement:
Lehrweisheit aus den letzten Jahrtausenden. Übung mach den Meister. Daran werden auch neue Unterrichtskonzepte nichts ändern.
Interessant, aber wird dann entsprechend das Abschlussziel in Englisch/ Französisch reduziert?
Oder sollen die Kinder (wie zu Corona) in weniger Zeit das Gleiche können?
Wie wird es aktuell in der anderen, nicht-englischsprachigen, EU-Ländern gehandhabt? Wird dort Englisch bereits in der 1. oder erst in der 5. Klasse unterrichtet?
Englischlehrerin hier! Bitte streicht Englisch in der Grundschule GANZ! Die Kinder kommen mit völlig verschiedenen Niveaus an und mit einem völlig verqueren Bild von Englischunterricht. Bis klar geworden ist, dass man auch zu Hause mal was schreiben soll oder gar Vokabeln lernen muss – Skandal! – vergeht kostbare Zeit. Lieber solide Kenntnisse in Deutsch und Schrift (!!!).
Ironie? Ich bin mir echt unsicher bei dem Beitrag.
„Die Kinder kommen mit völlig verschiedenen Niveaus an und mit einem völlig verqueren Bild von Englischunterricht.“
Ist das nicht in jedem Fach so? Also alle Fächer abschaffen?
Was meinen Sie, wie das dann an der SekI wäre? Kommen die dort dann auf einmal mit gleichen Kenntnissen an, obwohl man diese noch nicht mal in der Grundschule dann als Basis hätte? Eher genau das Gegenteil?
„Bis klar geworden ist, dass man auch zu Hause mal was schreiben soll oder gar Vokabeln lernen muss – Skandal! – vergeht kostbare Zeit.“
Das ist mit jeder Fremdsprache so, welche man in der Schule lernen soll/lernt.
“ Lieber solide Kenntnisse in Deutsch und Schrift (!!!).“
Okay, also ist Ironie – oooder (!!!)?
Kenntnisse in Deutsch und Schrift. Welche Schrift denn? Dann Deutsch und Englisch nur schriftlich? Bin verwirrt (eigentlich nicht). Für mich gehört die Schrift (zumindest die Deutsche Rechtschreibung) zu „Deutsch“.
Ich meine den Kulturvorgang des Schreibens, also manuell, mit Stift auf Papier! Sie würden staunen, wenn Sie säen, was in meiner Schulstufe als „Schrift“ verstanden wird. Lesbar ist da nichts mehr.
Wir säen eine ganze Menge, bereiten den Boden gründlich vor und päppeln die Pflänzchen, manche ziehen wir auch am Spalier, dennoch gelingt nicht alles.
Vielleicht fehlt einigen mit dem Schulwechsel auch die Stütze oder das Stutzen.
Streichen Sie es durch und lassen es komplett neu schreiben, das hilft bei den meisten am besten. Plötzlich blühen Blumen, wo zuvor nur Kraut und Rüben waren.