
Wenn Jugendliche in ihren Sommerferien einem Ferienjob nachgehen, sind sie vom Mindestlohn ausgenommen. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat sich nun dafür ausgesprochen, diese Regelung beim gesetzlichen Mindestlohn für minderjährige Ferienjobber abzuschaffen. «Die Ausnahme beim Mindestlohn für unter 18-Jährige ist eine nicht begründbare Verzerrung», sagte Kühnert der «Stuttgarter Zeitung» und den «Stuttgarter Nachrichten»: «Wir sollten sie schnellstmöglich abschaffen.» So könne auch mehr Gerechtigkeit für viele Ferienjobber hergestellt werden.
«Die 16-Jährige, die im Biergarten Bierkrüge an die Tische bringt, leistet die exakt gleich wertvolle Arbeit wie der 20-Jährige, der das tut», sagte Kühnert. Der Mindestlohn sei eine Frage des Respekts für die geleistete Arbeit – unabhängig vom Alter.
Unterstützung für seine Forderung erhält Kühnert vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). «Den Vorschlag begrüßen wir ausdrücklich. Der Mindestlohn muss für alle arbeitenden Menschen gelten, und zwar ausnahmslos», sagte der DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker. Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn müsse endlich weg, und auch Ferienjobs müssten fair bezahlt werden.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) verwies darauf, dass es die Ausnahme vom Mindestlohn für Minderjährige gebe, damit für junge Leute nicht Fehlanreize gesetzt würden, statt einer Berufsausbildung auf Jobs für Ungelernte zu setzen. «Dass Jugendliche Lebenszeit und Kraft in ihre Bildung investieren und so für die eigene Zukunft vorsorgen, ist heute wichtiger denn je», sagte Dehoga-Geschäftsführerin Sandra Warden. 2,6 Millionen Menschen unter 35 Jahren hätten keinen Berufsabschluss: «Ihr Risiko für eine spätere Arbeitslosigkeit ist hoch.»
«Es gibt Ausnahmen für Menschen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Sie sollen nicht mit einer ausgelernten Arbeitskraft gleichgestellt werden»
Die Union regt eine prozentuale Abstufung an. Der Arbeitsmarktexperte der Bundestagsfraktion, Kai Whittaker (CDU), sagte der «Rheinischen Post»: «Minderjährige können einerseits nicht den Qualifikationsstand von Älteren haben, andererseits sollen sie auch nicht zu unverschämt niedrigen Löhnen arbeiten müssen.» Deshalb wäre eine prozentuale Abstufung des Mindestlohns für Minderjährige sinnvoll. Dadurch würden weder Berufsqualifikationen entwertet, noch entstünden Hemmnisse, die Potenziale junger Menschen zu fördern. Grundsätzlich müsse weiter gelten: «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation.»
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) appelliert indes dafür, an der Regelung festzuhalten. «Es gibt Ausnahmen für Menschen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Sie sollen nicht mit einer ausgelernten Arbeitskraft gleichgestellt werden», sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Die Ausnahme sei sinnvoll, um die Bereitschaft zu stärken, eine Ausbildung zu beginnen. Das sei auch der Grund für die im Mindestlohngesetz enthaltene Sonderreglung.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt derzeit bei 12 Euro pro Stunde. Ab 2024 soll er nach dem Vorschlag der zuständigen Kommission auf 12,41 Euro steigen und ab dem 1. Januar 2025 12,82 Euro betragen. News4teachers / mit Material der dpa
Arbeitsagentur zu Ferienjobs «Das ist gelebte Berufsorientierung»









Ich frage für einen Kevin, äh Freund:
Hm, darf denn eine 16jährige im Ferienjob überhaupt Alkohol ausschenken und an den Tisch tragen?
Nun kommen Sie dem Kevin doch nicht mit der Realität. Dafür ist er nicht qualifiziert, als Politiker…
Bin auch gerade erstaunt über das Beispiel. Dachte eher an Zeitungsaustragen, Prospektverteilen und was die Kinder in der Nachbarschaft sonst so tun
Die bekannten Jobs um SuS “auszubeuten”.
Gemäß des Prinzips “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” sollte das natürlich so sein (auch Mindestlohn für Jugendliche). Spielt eigentlich aber Qualifikation keine Rolle mehr? Bei den Lehrern bekommen ja nun auch alle das Gleiche, egal, welche Qualifkation, manchmal aber auch nicht (DDR-Lehrer)???
Wenn Jugendliche auch den Mindestlohn bekommen, was gerecht wäre, schmälert das allerdings ihre Chancen, so einen Ferien-Job zu bekommen. Dann nimmt man vielleicht doch lieber den “Erfahrenen”?!?
Noch mehr Jugendliche werden nun wohl nur ein “Schnupperpraktikum” in der Branche ihrer Wahl ableisten können. Unbezahlt.
In den Handwerksberufen, in denen es auf Körperkraft ankommt, bekommen diejenigen, die im Berufsgrundschuljahr arbeiten und offiziell kein Geld für ein Praktikum bekommen dürfen, gleichwohl für ihren Arbeitseinsatz Geld – aber in den sozialen Berufen könnte sich dann wieder das unbezahlte Praktikum etablieren. Als ob es schon genug Anreiz wäre, dass die Care-Arbeit auf Jahre mit einer Beschäftigungsgarantie verbunden ist…
Dann bitte auch für junge Leute im freiwilligen Jahr.
Wenn man mit einem kleinen Job in einer Woche (oder an einem Wochenende) so viel verdienen kann wie im FSJ/FÖJ im ganzen Monat, wobei der Verdienst oft schon durch Fahrtkosten etc. aufgefressen wird…
In vielen Schulen sind die FSJler nicht mehr wegzudenken, in Krankenhäusern, Seniorenheimen etc. auch nicht.
Schafft sich aber ab, wenn überall angeglichen wird, nur und ausgerechnet in den Diensten weiter – ist ja Tradition so – “für Gotteslohn” und ein Taschengeld gearbeitet werden soll.
Damit sinkt die Attraktivität des Berufsfeldes noch weiter: nicht mal mehr gute Erfahrungen und Erfolgserlebnisse im sozialen Jahr motivieren dann die letzten Aufrechten, einen solchen Beruf wider alle Vernunft zu ergreifen.
Wieso bekommen Referendare (Abitur, Bachelor- & Master-/Staatsexamensabschluss) eigentlich immernoch keinen Mindestlohn? Es gibt doch schließlich Lehrermangel.
..Beamtentum auf Widerruf usw. zum Trotz
Ich mache einen Gegenvorschlag: Praktika endlich zu bezahlen. Dann klappt es auch mit der ” Generation Praktikum” übrigens müssen die Jobber gerade vier Prozent für die Pflegeversicherung bezahlen, das motiviert ungemein.
Beim Minijob trägt der AG die kompletten Beiträge der Pflegeversicherung.
4 Prozent pauschal ist unrichtig, da der gesetzliche Beitragssatz zum 1. Juli 2023 von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent stieg. Der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlosevon 0,35 Prozent auf 0,60 Prozent. Damit ergibt sich ein Beitragssatz für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von 4,0 Prozent.