Start Politik Warum der Beamtenstatus für Lehrkräfte kein Luxus ist – ein Gastkommentar

Warum der Beamtenstatus für Lehrkräfte kein Luxus ist – ein Gastkommentar

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AUGSBURG. Der Beamtenstatus von Lehrpersonen darf nur Ausdruck der Bedeutung und des exklusiven Stellenwerts schulischer Bildung für den Staat und nicht abhängig vom Wohlwollen der Politik, der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte oder der Durchsetzungskraft von Verbänden sein. Es geht einzig und allein um die Kinder und Jugendlichen, nicht um Besoldung, Krankenversicherung oder Pensionsansprüche – meinen unsere beiden Gastkommentatoren, die Bildungsforscher Thomas Gottfried und Prof. Klaus Zierer von der Uni Augsburg, mit Blick auf aktuelle Forderungen aus der Politik Lehrkräften den Beamtenstatus zu streichen (News4teachers berichtete). 

Hoheitsträger. (Symbolbild.) Illustration: Shutterstock

Beamtenstatus sichert Bildungsqualität: Ein schulpädagogischer Blick auf eine spannungsreiche Debatte

Ob es angemessen ist, analog zu Juristen, Polizisten und Verwaltungskräften auch Lehrpersonen staatlicher Schulen im Öffentlichen Dienst zu verbeamten, hängt vom staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag und der Kernaufgabe schulischer Bildung und Erziehung im Verhältnis zu Gesellschaft und Staat ab. Der Debatte sollte dringend versachlicht und auf ihren Kern zurückgeführt werden: Sind Bildung und Erziehung hoheitliche Aufgaben? Dies ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern lässt sich auch aus Sicht der Erziehungswissenschaft mit einem klaren „Ja“ beantworten.

(1) Der staatliche Erziehungs- und Bildungsauftrag: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ (Art. 7 Abs. 1 GG)

Schule als öffentliche Institution erfüllt die zentrale Aufgabe des Staates, Kindern und Jugendlichen als nachwachsende Generation Bildung und Erziehung zu vermitteln. Damit müssen Lehrkräfte hoheitliche und für die gesamte weitere Biographie der Schüler existenziell prägende Entscheidungen treffen: Sie geben kraft ihrer Ausbildung in Studium und Referendariat Noten, die vorrückungsrelevant sind und damit den Bildungsweg der jungen Menschen entscheidend beeinflussen; davon hängt die Art und Dauer der Schulbildung, die Wahrnehmung der Optionen von Durchlässigkeit im Schulsystem, die Art und Qualität des Abschlusses und damit indirekt auch die gesellschaftliche, familiäre, wirtschaftliche und ggf. auch gesundheitliche Entwicklung der jungen Menschen im Sinne langfristiger Bildungsbiographien ab.

Das Handeln der Lehrkräfte zeigt sich in Verwaltungsakten, die gerichtlicher Überprüfung standhalten müssen und die Schüler vor Willkür schützen. Durch den Beamtenstatus wird die pädagogische Verantwortung der Lehrpersonen maximal an die Werte von Grundgesetz und Länderverfassungen gebunden, deren oberster Grundwert die Menschenwürde darstellt.

Die Lehrer handeln in exklusiv vertrauensvollem Zusammenwirken mit den Eltern und konstituieren eine Beziehung mit ihren Schülern, in deren Rahmen und auf der Grundlage ihres Diensteides sie in altersgemäßer und pädagogisch verantwortlicher Weise auch in Grundrechte der ihnen anvertrauten jungen Menschen eingreifen können und müssen, z.B. bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulausschluss. Daher besteht analog zu Polizisten und Richtern ein besonderes öffentlich‑rechtliches Dienstverhältnis. Mit dem Beamtenstatus wird gewährleistet, dass der Staat analog zu Rechtsprechung, Sicherheit und oberster Verwaltung kontinuierlich und verlässlich den konkreten Bildungs- und Erziehungsauftrag nach den Länderverfassungen (z.B. Art. 131 BayVerf) erfüllen kann, unabhängig von äußeren Einflüssen und gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen sowie individuellen oder lobbymäßigen Bedürfnissen und Interessen.

(2) Pädagogischer Freiraum, pädagogische Verantwortung und Unabhängigkeit von Lehrpersonen

Nur verbeamtete Lehrkräfte sind in einzigartig enger Weise an Grundgesetz und Länderverfassungen, die Schulgesetze der Länder sowie deren Ausführungsbestimmungen (z.B. Lehrpläne, Richtlinien, z.B. zur Familien- und Sexualerziehung, zur Politischen Bildung) gebunden und dadurch absolut verpflichtet, in dienstlicher Hinsicht objektiv sowie transparent und gerecht zu handeln (vgl. Beutelsbacher Konsens: Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot; Schülerorientierung).

Der Beamtenstatus eröffnet, rahmt und fundiert  den pädagogischen Freiraum, indem die Lehrpersonen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit mittels der Alimentation durch den Staat (Gehalt, nicht Lohn!) und Unkündbarkeit vor dienstferner und sachfremder Einflussnahme aller Art geschützt werden. Lehrkräfte müssen deshalb auch stets ansprechbare, kontinuierliche, verlässliche Bezugs- und Vertrauenspersonen sein; nur der Beamtenstatus auf Lebenszeit kann diese besondere Stabilität in Schule und Bildungssystem gewährleisten.

Unsere Gastautoren Prof. Klaus Zierer (l.) und Thomas Gottfried. Illustration: News4teachers

Mit dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis wird die genuine pädagogischen Verantwortung der Lehrpersonen rechtlich verbindlich, die nicht nur Wissen und Können, sondern auch Herz und Charakter (vgl. Art. 131 Abs. 1 BayVerf) formen sollen; die Lehrpersonen sind ausnahmslos an die entsprechenden Bildungs- und Erziehungsziele gebunden und müssen diese ungeachtet ihrer eigenen Grund- und Bürgerrechte loyal und offensiv vertreten und sich in ihrer Erziehungsarbeit daran orientieren.

Verbamtete Lehrpersonen erscheinen damit auch für Eltern und die Öffentlichkeit als verlässliche Repräsentanten des Staates, die in ihrem Handeln primär dem an die Verfassungswerte gebundenen Bildungsauftrag und nicht kurzfristigen, wandelbaren oder ggf. fremdbestimmten institutionellen oder ökonomischen Interessen verpflichtet sind.

Dementsprechend fungieren Schulen als öffentliche Einrichtungen auch als demokratische Institutionen, die Kindern und Jugendliche Schutzräume zur persönlichen Entwicklung bieten und dadurch frei von ideologischer oder parteipolitischer Einflussnahme sein müssen. Die Lehrpersonen fungieren als Repräsentanten des Staates und  der Demokratie, verkörpern mit ihrer Person die Werte des Grundgesetzes und der Länderverfassungen und unterstützen die Schüler erzieherisch in deren demokratischem Bildungsprozess.

(3) Verlässlichkeit des Unterrichts und Ermöglichung der Wahrnehmung von Bildungschancen

Für Kinder, Eltern und Gesellschaft als Ganze ist die Gewährleistung eines zuverlässigen Bildungsangebots in den öffentlichen Schulen ebenso elementar und existenziell wie die öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur. Wie öffentliche Sicherheit, Rechtsprechung und Verwaltung darf Schule nicht von Personalausfall, z.B. durch Streik abhängen. Die Pandemie hat gezeigt, von welch existenzieller Bedeutung der kontinuierliche Dienst von Lehrpersonen für Bildung und Erziehung der Schüler ist.

Nur mit einem kontinuierlichen Unterrichtsangebot kann der Anspruch und die Pflicht der Kinder und Jugendlichen auf eine ihren Begabungen und Neigungen entsprechende schulische Bildung (vgl. z.B. Art. 128 BayVerf) wahrgenommen werden. Nur so wird das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) maximal garantiert.

(4) Der Lehrer im Spannungsfeld von Weisungs- und Wertegebundenheit

Als Beamte dürfen Lehrer in keinem Fall einfache Befehlsempfänger sein, sondern sind als staatliche Verantwortungsträger an Recht und Gesetz gebunden. Ihr besonderes Dienst- und Treueverhältnis verpflichtet sie als Beamte, Schaden von Bürgern abzuwenden – auch durch Hinweis auf etwaige Rechtsverstöße, woraus sich das Remonstrationsrecht als ein verwaltungsinternes Kontrollinstrument begründet.

Wenn also die Exekutive bzw. die ihr loyal zugeordneten Ebenen der Schulaufsicht und Verwaltung Maßnahmen treffen, die das Kindeswohl gefährden, sind sie aus pädagogischer Sicht und im Hinblick auf ihren Diensteid geradezu verpflichtet, ihre Bedenken (zunächst) auf dem Dienstweg anzuzeigen (also zu re-monstrieren) und sich einer dienstlichen Anweisung zu widersetzen. Während der Corona-Pandemie, um ein Beispiel anzuführen, gab es Lehrer, die sich aus ihrer Sicht zum Wohl der Kinder den Masken- und Testpflichten widersetzten, weil sie diese als rechtswidrig einstuften. Der Dienstherr war dann gefordert, die Kritik ernst zu nehmen, zu prüfen und zu entscheiden, wie weiter zu verfahren war. Beim Festhalten an den Maßnahmen wurden Lehrer mit dem Hinweis, von der persönlichen Verantwortung befreit zu sein, zur Umsetzung aufgefordert. News4teachers 

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Karl Heinz
11 Tage zuvor

1. Der „hoheitliche Auftrag“ rechtfertigt nicht automatisch den Beamtenstatus
Das Grundgesetz stellt die Schulen unter staatliche Aufsicht (Art. 7 GG), nicht unter ein staatliches Personalmonopol. Die hoheitliche Aufgabe – die Schulaufsicht – wird vom Kultusministerium und den Schulbehörden wahrgenommen, nicht von der einzelnen Lehrkraft im Klassenzimmer. Die Notengebung ist eine fachlich-pädagogische Bewertung, kein Hoheitsakt wie eine richterliche Entscheidung oder eine polizeiliche Maßnahme.

Empirischer Gegenbeweis: In Bundesländern wie Berlin und Sachsen waren bzw. sind zehntausende Lehrkräfte erfolgreich im Angestelltenverhältnis tätig, ohne dass die Rechtmäßigkeit ihrer Noten oder Erziehungsmaßnahmen systematisch infrage stünde. Das Argument ist eine theoretische Überhöhung ohne praktische Notwendigkeit.

2. Pädagogische Unabhängigkeit und Verfassungstreue sind keine Beamtenprivilegien
Alle Lehrkräfte, ob beamtet oder angestellt, sind durch ihren Arbeitsvertrag und die Schulgesetze gleichermaßen zur Verfassungstreue und zur Einhaltung der Bildungsziele (wie dem Beutelsbacher Konsens) verpflichtet. Die Treuepflicht von Beamten unterscheidet sich in der praktischen pädagogischen Arbeit nicht von der Treuepflicht Angestellter gegenüber ihrem Arbeitgeber, dem Staat.

Empirischer Gegenbeweis: Die angebliche „wirtschaftliche Unabhängigkeit“ durch die „Alimentation“ ist ein Mythos. Sie schützt nicht vor „sachfremder Einflussnahme“, sondern bindet die Lehrkraft durch das besondere Pflichtverhältnis und die Drohung mit disziplinarischen Konsequenzen enger an dienstliche Anweisungen – auch bei ethischen Bedenken (siehe Pandemiebeispiel im Statement). Die reale Unabhängigkeit im Klassenzimmer wird durch das Berufsrecht und den beamteten Dienstherrn definiert, nicht gestärkt.

3. Die „Verlässlichkeit des Unterrichts“ wird durch Verbeamtung nicht garantiert
Unterrichtsausfall hat primär strukturelle Ursachen:

Lehrkräftemangel

Mangelnde Vertretungsreserven

Ineffiziente Personalplanung

Empirischer Gegenbeweis: Die Krankheitsstatistiken widerlegen das Argument der besonderen Verlässlichkeit: Studien zeigen, dass der Krankenstand unter verbeamteten Lehrkräften oft nicht niedriger ist. Die Pandemie bewies zudem, dass Schulschließungen und Unterrichtsausfall trotz Millionen verbeamteter Lehrer systemisch bedingt waren. Verlässlichkeit schafft man durch gute Arbeitsbedingungen und genügend Personal – nicht durch einen Status.

4. Das „Remonstrationsrecht“ ist eine schwache Waffe und kein Alleinstellungsmerkmal
Das Remonstrationsrecht (das Recht, Bedenken vor einer dienstlichen Anweisung zu äußern) ist rechtlich schwammig und bietet im Konfliktfall kaum Schutz. Die im Statement genannten „maskenkritischen“ Lehrer riskierten trotz Beamtenstatus Disziplinarverfahren, Versetzungen oder Gehaltskürzungen.

Empirischer Gegenbeweis: Ein angestellter Lehrer mit einem starken Arbeitsrecht und Gewerkschaftsschutz kann sich im Zweifel auf den allgemeinen Arbeitnehmerschutz und im Extremfall auf das Streikrecht berufen. Ein Beamter ist in einem solchen Konflikt auf die Gnade seines Dienstherrn angewiesen. Der vermeintliche Schutz kann sich so schnell in besondere Wehrlosigkeit verwandeln.

Das zentrale empirische Faktum: Der Praxistest
Das stärkste Gegenargument liefert der Realitätscheck: In mehreren Bundesländern existieren seit Jahren zehntausende angestellte Lehrkräfte neben verbeamteten Kollegen.

Frage: Gibt es in diesen Schulen eine messbare, systematisch geringere Bildungsqualität, eine höhere Willkür bei Noten, eine geringere Verfassungstreue oder mehr Unterrichtsausfall in den Klassen der Angestellten?

Antwort: Nein. Die pädagogische Arbeit, die Bewertung und der schulische Alltag unterscheiden sich für die Schüler nicht nach dem Status der Lehrkraft. Dies beweist, dass die entscheidenden Faktoren für Bildungsqualität Qualifikation, Motivation, Ressourcen und Führung sind – nicht der Personalstatus.

Das Statement konstruiert eine idealtypische Theorie, nach der der Beamtenstatus eine notwendige Bedingung für verantwortungsvolle Bildungsarbeit sei. Die empirische Wirklichkeit in deutschen Schulen zeigt, dass es sich um keine hinreichende und schon gar keine notwendige Bedingung handelt. Die Qualität von Bildung hängt von anderen Faktoren ab. Die Aufrechterhaltung des Status wird so zur kostspieligen Ideologie, die von den eigentlichen Problemen (Mangel, Burnout, marode Infrastruktur) ablenkt.

Menschenskinder
11 Tage zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Na, dass ich Ihnen mal zustimme, hätte ich auch nicht für möglich gehalten. 🙂 Aber ich tue es hier! Sehr gut analysiert und auseinander genommen dieses Gefälligkeitsgutachten!!!

Menschenskinder
11 Tage zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Ich glaube, und das finde ich erschreckend, die Autoren wissen gar nicht, dass es in jedem Bundesland Tausende, wenn nicht sogar Zehntausende angestellte Lehrer gibt. Was soll man von solchen “Wissenschaftlern” nur halten?

S.B.
11 Tage zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Man findet für alles ein Pro und Contra. Die Contras überzeugen mich nicht, die Pros schon.

pfk
9 Tage zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Eine hervorragende Analyse und Bewertung eines schwachen Arguments.
Ist halt Mist, wenn die Schulwelt unter den Status-Symptomen anderer leiden muss.Da gab es mal ne Werbung mit Mehmet Scholl und nem “günstigen” Auto…

ed840
11 Tage zuvor

Solange an den Schulen angestellte und verbeamtete Lehrkräfte unterrichten und die gleichen Aufgaben übernehmen, wie z.B. Prüfungen abnehmen, Zeugnisse unterschreiben usw. , kann ich nicht nachvollziehen, warum der Beamtenstatus für Lehrkräfte angeblich unerlässlich sein soll.

Dass es aus Sicht des Dienstherrn praktische Gründe dafür geben wird, kann ich mir aber schon vorstellen.

Bla
11 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Genau so ist es.

Es sind reine Scheinargumente aktuell. Die Praxis und Übertragungen der Pflichten, sowie des Berufsprofils zeigt eben, dass die Theorie durch die Praxis nicht vereint ist.

Dementsprechend müsste man als Folgekonsequenz eben alle Lehrkräfte entweder “entverbeamten” oder alle “verbeamten”. Nur dann wäre dieser Artikel stimmig [“meiner Meinung” nach]. Alles andere ist nicht rational und logisch erklärbar – gar haltbar.
Oder man ändert mal tatsächlich das Berufsprofil so, dass all diese angesprochenen “Sachen” nicht für angestellte LuL gelten … Bin ich ja mal gespannt. Aber auch das wäre eine Folgemöglichkeit aus Konsequenz dieses Artikels und dieser “Erklärung”.

Ich weiß ehrlicherweise nicht, was sich Herr Zierer dabei denkt … Theoretisch ja… Praktisch … Keine Ahnung offensichtlich? Oder wie kann man das erklären?
Ich wäre allerdings dabei …
Trennt die Berufsprofile … Beamte siehe oben. Angestellte “light” – eben all das dann nicht. Hihi.

GraueMaus
11 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Angestellte Lehrkräfte können bei guter Konjunktur ihren Arbeitgeber wechseln ohne Nachteile bei der Altersversorgung, sie können also die Schule verlassen. Beamte können das nicht so einfach – sie haben was zu verlieren, nämlich ihre Pension. In der Schweiz ist das angeblich schon zu einem Problem bei den MINT-Lehrern geworden, denn dort zahlen alle in dieselben Pensionsfonds ein.
Wenn es nur noch angestellte Lehrer gibt und der Staat alles tut, um sie zu verärgern, führt das zu einem unkalkulierbaren Risiko. Zumal jetzt schon all diejenigen, die in alle Welt posaunen “die besten Köpfe sollen Lehrer werden”, das eben selber nicht gemacht haben. Sie sind “was besseres” geworden, wie sich das eben für die “besten Köpfe” geziemt.

Teacher Andi
10 Tage zuvor
Antwortet  GraueMaus

Beamte können genauso gut wie die Angestellten den Arbeitgeber wechseln, die Rentenbeiträge werden nachgezahlt. Aber die Rente ist den Beamten natürlich zu mickrig. Wer nur deshalb im Lehramt bleibt, hat sicher die höchstmögliche pädagogische Motivation für diesen Beruf. Ganz angenehme Kollegen!

HerrLampe
10 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Quatsch! Wer das Beamtentum verlässt, der wird schon mit der Krankenversicherung richtig große Probleme bekommen und die Rente nachzahlen? Wer nur die Rente betrachtet, der ist halt kurzsichtig.

Und es liegt nicht an Ihnen, die Motivation von Lehrern zu bewerten. Es ist erbärmlich Menschen vorzuwerfen, dass sie versuchen, wie jeder andere auch – der seine Haut zu Markte trägt, das monetäre Maximum dafür herauszuschlagen.

Erbärmlich, wirklich erbärmlich.

dickebank
10 Tage zuvor
Antwortet  HerrLampe

In den Bundesländern, die Altersgeld zahlen – also vollumfänglich AG- und AN-Anteil an die DRV abführen – ist das unproblematisch.
Und mit dem Beginn des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist eine Mitglietschaft in einer Ersatzkasse ebenfalls kein Problem. Das können alle Beamten auf Zeit (Referendare/Anwärter) , die nach dem Vorbereitungsdienst als Angestellte beschäftigt worden sind, bestätigen.

Mika BB
10 Tage zuvor
Antwortet  HerrLampe

Erbärmlich finde ich eher Ihre Reaktion.

Es ist doch völlig korrekt, was Teacher Andi schreibt: Beamte können genauso wie Angestellte kündigen, ihre Rentenversicherungsanteile des AG werden vom Staat nachgezahlt, sie selbst können diese durch den ihnen ja ausbezahlten AN-Anteil ergänzen.
Mit der KV bekommen Sie, soweit u55, genau null Probleme, soweit Sie kurzzeitig Ihre Stunden so reduzieren, dass Sie wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze kommen – dann nimmt Sie die Solidargemeinschaft der Beitragszahler wieder auf.

Und letztlich hat nach meinem moralischen Kompass Teacher Andi auch hier Recht: Wer nur der Pension wegen im Lehramt bleibt, ist in der Regel eine Zumutung für Schüler und Kollegium (von denen gibt es nach meiner Erfahrung aber nicht so viele).

Fischers Fritze
10 Tage zuvor
Antwortet  HerrLampe

Nein, Widerspruch, erbärmlich ist für mich, wer es nur, aber wirklich nur aufs Geld und die Beamtenvorteile abgesehen hat. Das sind nicht die Besten, die wir für unsere Kinder brauchen!

Teacher Andi
10 Tage zuvor
Antwortet  HerrLampe

Ich sagte “wer das tut….” und da gibt es sicher einige, von der Motivation aller und generell habe ich nicht gesprochen.
Ihren Beißreflex finde ich erbärmlich, es nimmt Ihnen schon keiner was weg.

Bla
10 Tage zuvor
Antwortet  HerrLampe

Ihr Kommentar ist Quatsch. Es gibt keine Nachteile im Vergleich von “Beamter verlässt…” zu “Angestellter verlässt…”, welche nicht selbst über das “Mehr durch Beamtenprivilegien” hinweg gehen. Das ist ein Scheinargument im Vergleich. Erst “auf den aktuellen Status und Privilegien selbst” gesehen hat man massive Nachteile. Das stimmt.

Allerdings … Im Vergleich zu “was hat angestellter LuL” und “was hat beamter LuL” “danach” ist das kaum ein Unterschied. Eigentlich doch sogar interessant, wie das bei angestellten LuL absolut für “haltbar” und normal bis hin zu “ist doch nicht schlimm” dargestellt wird und für Beamte sooo schlimm.
Nene … Man profitierte bis dort hin von mehr Netto [Zuschläge dazu etc.] und hat letztendlich kaum nennenswerte Nachteile [ALG I] den Angestellten gegenüber bei “eigenständigen Ausscheiden” [nennen wir es mal so]. Allerdings hätte man das “Mehr an Netto” anlegen können und doppelt profitieren können. Rest “übernimmt” der AG sowieso. D. H. hier hat man sogar den Vorteil, dass man Altersgeld oder Rente entscheiden kann. Und den zweiten Vorteil, dass man nie einzahlen musste und der AG die Anteile trotzdem ja übernimmt.

Es ist ein Hohn das anders darzustellen und zu unterschlagen. Bestenfalls haben Sie auch einfach keine Ahnung. Dann Geschenkt. Informieren Sie sich und gut.

Und soooo schwierig war es nicht, dass ich meine Verbeamtung auflöste. War ein Briefchen im Prinzip. Juckte auch keinen so sonderlich “von oben”. Nur eben die jeweilige Schule etc.

Also schon lächerlich immer die massiven Privilegien hier als “och man verzichtet auf sooo viel – angestellte haben es sool gut” darstellen. Nene … Man [Beamten] verzichtet auf seine Privilegien. Diese hatten und haben allerdings Angestellte nie/nicht. Das ist der tatsächliche Verzicht. Das “Mehr an”. Nichts weiter. Und sogar das im Vergleich “relativ attraktiv”. Wie gesagt … Im Vergleich. Schaut man nur auf “Beamtenprivilegien – was verliert man” haben Sie recht … Einiges an Kohle. Die Angestellte jedoch nie “sehen”/”haben” werden.
Schon bisschen … arg zynisch von Ihnen?

pfk
9 Tage zuvor
Antwortet  HerrLampe

Das macht das Haut zu Markte tragen aber nicht richtiger, nur weil es alle machen. Das ist ein Argument für Mitläufer und Sozialstaatsschröpfern (einfach generell immer das Maximum mitzunehmen, oder?)

ed840
10 Tage zuvor
Antwortet  GraueMaus

Deshalb habe ich ja geschrieben, dass es durchaus praktische Gründe gibt, die für den Einsatz von Beamten sprechen.

Bei Beamten kann der Dienstherr auch einfach die Arbeitszeit erhöhen, ohne das mit Tarifpartnern aushandeln zu müssen.

Dann würde zwar die Wochenarbeitszeit der Tarifangestellten nicht steigen, das Deputat der angstellten Lehrkräfte aber schon.

Mika BB
10 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Dann würde zwar die Wochenarbeitszeit der Tarifangestellten nicht steigen, das Deputat der angstellten Lehrkräfte aber schon.“

Sie können sicher auch erklären, wie das funktioniert: mehr Stunden bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit unterrichten. Erinnert mich irgendwie an den Brandenburger Bildungsminister, der und das grad verklickern will.

dickebank
10 Tage zuvor
Antwortet  GraueMaus

Aber in NRW nur der AG-Anteil.

Mario
11 Tage zuvor

Ein in der Debatte eher typisch gewählter Text von verbeamteten Uni- Dienstleistern!

1. Frei nach Dr. Mangold: Lehrkräfte wurden schon immer unter die Beamten gezählt
2. In Hessen und Berlin ist es anders, aber in RLP und Bayern fallen Lehrkräfte laut Landesverfassung unter die BeamtInnen
3. Frage, ob es nicht deutlich mehr Privatschulen, Niederlande da krass aufgestellt, geben sollte, andere Sache!
4. Außerhalb von Prüfungen, welche zeitlich befristet stattfinden, wird das Streikargument aber typisch deutsch als Monstrum aufgebaut!
5. Unter den heutigen Bedingungen würde ich nur dann etwas an dem Mehrheitsstatus der Lehrkräfte ändern, auch wenn es medial immer um diese Gruppe geht, wenn ProfessorInnen, fast die gesamte Verwaltung usw. ebenfalls entbeamtet würden! Rentenkassen, Unfallkassen, Archive, Bewährungshilfe, Wetterdienst, Bibliotheken, Bundessprachenamt, da bitte keine BeamtInnen mehr ernennen! Wird nicht passieren, lieber wird medial, wohl erstmal nur da, an die Lehrkräfte gegangen! 1992 noch bei der Telekom, 1993 bei der Post, muss man erstmal hinbekommen!
Ohne Schule kein Studium oder Ausbildung, deshalb Lehrkräfte mega wichtig!

Mario
11 Tage zuvor
Antwortet  Mario

Nachtrag: Dem Professorenargument mit dem Streik und der damit vorhandenen Personalhoheit des Staates sei kurz hinzugefügt, dass es auch Fälle von jahrelanger Krankheit unter verbeamteten Lehrkräften gibt, hier im Blog auch schon thematisiert, auf die die etwas vordemokratische Schwärmerei der beiden Bildungsdienstleister keine Antwort gibt oder geben möchte! Für die bereits vorhandenen Angestellten unter den Lehrkräften müssen positivere tarifliche Antworten gefunden werden! Meine Einstellung kurz, Mario ist eher Linnemann statt Clemens bei der Verbeamtungsfrage!

HarneEinrichson
11 Tage zuvor
Antwortet  Mario

Wir brauchen nicht mehr Privatschulen. Privatschule verschärfen durch das Schulgeld die Bildungsungleichheit.

Mario
11 Tage zuvor
Antwortet  HarneEinrichson

Lässt sich sozial ausgestalten, aber nicht unbedingt wichtigstes Thema

Bla
11 Tage zuvor
Antwortet  HarneEinrichson

Familien/Eltern verschärfen durch das Einkommen die Bildungsungleichheit.
Ich fordere: Gleicher Lohn/Sold/gleiches Gehalt für alle!

Familien/Eltern verschärfen durch eigene Bildung die Bildungsungleichheit.
Ich fordere: Alle Menschen sollten dumm sein! [Einige stängen sich zumindest schon massiv/maximal an]
Dazu fordere ich: Jeder bekommt die höchsten Schulabschlüsse! [Dann kommt sich zumindest die Mehrheit auch nicht dumm vor]

Familien/Eltern verschärfen durch Zeitinvest die Bildungsungleichheit.
Ich fordere: Vollzeitinternate. Keinen Kontakt mehr mit Eltern vor dem 18. Lebensjahr und/oder “Schulaustritt”.
Nur so kann man “Bildungsgleichheit” gericht werden.

Nachhilfeunterricht verschäft durch gezielten Geldeinsatz die Bilungdingleichheit.
Ich fordere: Abschaffung aller Nachhilfemöglichkeiten. Das deckt sich sowieso mit obigen Punkten …


Sie merken hoffentlich, dass “Bildungsungleichheit” zu lösen gesamtgesehen ein massives “Anliegen” ist?
Ja, das Geburtsrecht ist der Joker … Für einige.

Dazu wäre Ihre Prämisse, dass Privatschulen alle grundsätzlich “besser” wären. Wie kommen Sie denn darauf? Ansonsten macht der Ansatz wenig Sinn.
Zusätzlich haushalten Privatschulen oft mit ähnlich viel Geld wie Regelschulen.
2/3 Staatliche Zuschüsse, 1/3 Elterngeld.
Schon alleine hier sollte man dann mal in’s Grübeln kommen, warum Privatschulen oft “trotzdem” besser aufgestellt sind. Komisch eigentlich?

Bildungsnah
10 Tage zuvor
Antwortet  Bla

Die Maßnahmen sind gut. Nur wenn der Staat sich komplett selber um die Erziehung und Bildung seiner Kinder kümmert, ohne dass die Herkunftsfamilie da reinpfuschen kann, wird wirkliche Bildungsgerechtigkeit hergestellt.

Das Grundproblem ist ja ein zutiefst menschliches. Diese unsäglichen Eltern wollen immer das beste für ihr Kind, aufgrund ihrer Dummheit und mangelnden Bildung erkennen sie offenbar nicht, dass sich das Individuum dem Willen des Staates und der Partei unterzuordnen hat. Schade.

Nick
11 Tage zuvor
Antwortet  HarneEinrichson

Privatschulen sind jedoch kein typisch deutsches Problem. Wenn man überhaupt von einem Problem sprechen kann. Wer es sich leisten kann und mag… Ist überall so: Auto, Urlaub, Eigenheim, …

Kaunas
11 Tage zuvor
Antwortet  HarneEinrichson

Hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob nur verbeamtete Lehrer gute Lehrer sind.

Mika BB
11 Tage zuvor

Jut. Wenn nur Beamte den Lehrerjob wahrhaftig ausfüllen können: warum werden dann überhaupt Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis beschäftigt?
Das erklärt sich mir gerade nicht.

Meiomei
11 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Die Bahn hatte mal Beamte und dann umgestellt. Wie der Betrieb heute läuft, kann man täglich in der Zeitung lesen. Außerdem bekommen es ja alles mit, was passiert wenn die Lokführer streiken.
Wäre doch ein intressantes Gedankenspiel. Wir müsen die Streikaktivitäten dann nur in die richtigen Zeitpunkte verlegen. Z.B so ein Generalstreik währende der Abiturphase oder mehrwöchige Schließungsphase. Nicht denkbar? Nö es braucht ja nur einen Hardliner wie den W. von der GdL .

Letztendlich geht es bei dem Thema doch nur ums Geld.
– Mehr Geld (netto) für die neu “Angestellten” wird nicht geben, wekl es sich der Staat nicht leisten kann. Letzendlich muss dann auch die ganze Lehrerausbildung auf dem Prüfstand. —– Ob die Themen Staatsexamen und Referndariat weiterhin so bestehen?
…..

Und wenn man das Ganze jetzt angeht, dann dauert der Umbau des kompletten Apperats ca. 40 Jahre, bis sich der letzte Beamte verabschiedet wird. Vgl. Deutsche Telekom Privatisiereung 1995 und 30 Jahre später findet man noch immer Beamte in dem Laden.
Wobei die haben zumindest einen Großteil der Beamten durch Frühpensionierungen ab 55 ausgetauscht, dass wir bei den Lehrern vermutlich nicht passieren. Wobei wer weiss, die hohen Beamtengehälter sind ja dann weg Zumindestens im Budeget des Bildungsektor)

dickebank
10 Tage zuvor
Antwortet  Meiomei

Die bahn hat immer noch Beamte, sie verbeamtet nur nicht mehr. Die Beamten sind beim Eisenbahnsondervermögen beschäftigt und an die DB AG ausgeliehen.

Meiomei
10 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Und wie viele sind es noch?

dickebank
10 Tage zuvor
Antwortet  Meiomei

24/25 noch 12.600 und 123.000 Versorgungsempfänger.

(Das nächste Mal googeln Sie aber bitte selber.)

Mika BB
10 Tage zuvor
Antwortet  Meiomei

Das Drama bei der DB ist nicht in der Umstellung auf das Angestelltenverhältnis begründet, sondern in der Umstrukturierung im Zuge des Börsengangs. Gern mal mit Bahnern unterhalten!

Meiomei
10 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Und sie glauben, wenn das Schulwesen umgestellt wird, weniger bezahlt wird, weniger Personal zur Verfügung steht, dass sich die Qualität der Bildung bestehen bleibt.
Und bitte nein, dass hat nichts mit der “Qualität” der angestellten Lehrkräfte zu tun.

Mika BB
10 Tage zuvor
Antwortet  Meiomei

Ich sag mal so: Sachsen hat bis 2018 nicht verbeamtet. In Pisa war Sachsen immer an der Spitze, auch vor 2018.

Wo also gibt es den von Ihnen vermuteten Zusammenhang von gutem Schulsystem und Verbeamtung der Lehrkräfte? Ich kenne keine einzige Studie, die einen solchen Zusammenhang gezeigt hätte.
Wenn Sie eine kennen, verlinken Sie diese doch bitte!

Dankeschön,
Mika BB

Mario
10 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Bravo

Mario
10 Tage zuvor
Antwortet  Meiomei

Telekom schaufelte sich auch nach 1990 den Laden mit BeamtInnen zu! Man hätte die Telekom früher aus der Post herausziehen und privatisieren müssen

dickebank
10 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Lieber ne Null als keine Lehrkraft.

Teacher Andi
10 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Die angestellten Lehrer hier als “Null” zu bezeichnen ist natürlich ganz großes Kino. Zu viel Arroganz kann zu Erstickungsgefahr führen.

dickebank
10 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Wieso, bis zur Kündigung war ich doch selbst angestellte Lehrkraft, also null verbeamtet.

Mika BB
10 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Umso weniger verstehe ich Ihren Spruch…

dickebank
10 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Null Beachtung seitens des AG, deshalb ja auch die Gleichschaltung mit Hilfe des Par. 44 TV-L.

Binäres System:
1 = verbeamtet
0 = nicht verbeamtet

Teacher Andi
10 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Sie haben das aber sehr missverständlich formuliert in Ihrem ersten Post, ging glatt in die Hose …..

Teacher Andi
11 Tage zuvor

Ja, die “verlässlichen Repräsentanten des Staates”, einzig und allein darum geht es. Dumm nur, dass diese Verlässlichkeiteine ziemliche Einbahnstraße ist was den Umgang mit Lehrkräften angeht. Unser Dienstherr weiß ganz genau, warum er am Beamtenstatus der Lehrer festhält, denn damit hat er freie Hand und kann seine Unzulänglichkeiten ganz geschickt den Lehrkräften aufbürden.
Davon abgesehen, eine solche Ausführung ist reine Provokation (aber es gibt ja solch dienstbeflissenen, vom Staat finanzierten Sdchreiberlinge) und ein Schlag ins Gesicht der vielen angestellten Lehrkräfte, die oft noch bessere Arbeit als ihre Bamtenkollegen abliefern, da sie meist mehr geerdet sind und auch außerhalb der Schulmauern Erfahrung gesammelt haben. Aber hier wird es so dargestellt, als ob diese Lehrkräfte zweite Wahl sind und bei weitem nicht so zuverlässig und kompetent wie die Beamten. Ich kann mit solchen Aussagen leben, da ich weiß, was ich als Angestellter leiste und werde diese “Auswürfe” unter der Kategorie “ignorante und regierungstreue Auslassungen” (fast hätte ich gesagt “Propaganda”) ablegen. Meine Schüler werden nicht unter solchen immer wiederkehrenden Affronts und mangelnden Wertschätzungen leiden.

Götz
10 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Es kommt auf das Individuum an, weder sind “die” Beamten lauter weltfremde Opportunisten im Schlaraffenland-Modus noch “die” Angestellten lauter megamotivierte Vollblutpädagogen. Was aber die einen genauso wenig wie die anderen brauchen, sind abgehobene Belehrungen im Kaiser-Wilhelm-Stil. Der Artikel liest sich wie eine unfreiwillige Satire.

Bildungsnah
10 Tage zuvor

“Während der Corona-Pandemie, um ein Beispiel anzuführen, gab es Lehrer, die sich aus ihrer Sicht zum Wohl der Kinder den Masken- und Testpflichten widersetzten, weil sie diese als rechtswidrig einstuften.”

Haben diese Lehrkräfte nicht oft die Schule “freiwillig” verlassen? Recht hin oder her, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Teacher Andi
8 Tage zuvor
Antwortet  Bildungsnah

Ja, der bequeme Weg, konnte ja nicht viel passieren.

Robert
10 Tage zuvor

Der Status als solches und alle im Artikel aufgeführten Punkte sind tatsächlich kein Luxus. Das haben mir bekannt auch nur wenige behauptet. Diskutabel sollten aber Zuwendungen oder die Abwesenheit von Abgaben sein, die mit diesem Status einhergehen.

Dass Beamte ihre Pension aus Steuern und nicht aus Versicherungen erhalten ist plausibel unter Betrachtung ihres Status (der durchaus hervorragend in dem Artikel ausgearbeitet wurde). Gleichzeitig, gerade unter Betrachtung der erwartbaren Sozialstaatskrise in Bezug auf die Renten, wäre es da aber nicht solidarisch, wenn auch Beamte sich an Versicherungsbeiträgen für die Allgemeinheit beteiligen?

Marcus
10 Tage zuvor

Ich halte den Beamtenstatus für Lehrkräfte nicht für ein Gütesiegel und auch nicht für eine Garantie guter Schule. Gute Bildung entsteht durch engagierte Menschen, gute Rahmenbedingungen, Zeit, Ressourcen und professionelle Führung – nicht durch einen Eintrag in der Personalakte.

Trotzdem bin ich pro Verbeamtung.

Schule ist keine normale Dienstleistung. Sie ist eine staatliche Daueraufgabe, die Kinder und Jugendliche über viele Jahre begleitet und prägt. Dafür braucht es Stabilität, Verlässlichkeit und langfristige Bindung. Der Beamtenstatus ist aus meiner Sicht ein Instrument, um genau das zu ermöglichen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Pädagogische Freiheit entsteht nicht automatisch durch Verbeamtung. Aber sie braucht Schutzräume. Wer dauerhaft unter ökonomischem Druck steht oder um seinen Arbeitsplatz fürchten muss, wird vorsichtiger, angepasster, defensiver. Ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis kann hier Rückhalt geben – vorausgesetzt, es wird verantwortungsvoll geführt.

Mir ist wichtig, das klar zu sagen: Lehrkräfte sind keine „kleinen Staatsanwälte“ im Klassenzimmer. Unser Handeln ist pädagogisch, nicht hoheitlich im engeren Sinne. Trotzdem arbeiten wir in einer staatlichen Institution, die neutral, verlässlich und unabhängig funktionieren muss. Der Beamtenstatus dient genau dieser Systemstabilität – nicht der Machtausübung im Unterricht.

Wer für Verbeamtung argumentiert, sollte ehrlich bleiben. Sie ersetzt keine gute Schulentwicklung, keinen Personalaufbau, keine Entlastung und keine Wertschätzung. Aber sie kann ein solides Fundament sein, auf dem all das überhaupt erst möglich wird.

pfk
9 Tage zuvor
Antwortet  Marcus

Zumindest “halbstaatliche Behörden”, sie geben Zeugnisse und Ausweise aus, mit Landessiegeln darauf. Diese sind Türöffner oder Zugangsberechtigungen, die nur nach bestimmten Kriterien für bestimmte weiterführende staatliche Stellen Gültigkeit haben. Und nicht zu vergessen: zu finden in einem jedem Beamtentempel: Stempel! Vom Smiley für die Hausaufgaben bis zu “nicht bestanden”!

Mika BB
10 Tage zuvor

Nun ja, dass kommt von Herrn Zierer, nicht wahr…
In seinem sokratischem Eid heißt es:
„ regelmäßig meine fachlichen, pädagogischen und didaktischen Kompetenzen weiterzuentwickeln,“

Vielleicht misst sich Herr Zierer mal an seinem eigenem Eidesvorschlag als Maßstab und entwickelt seine fachlichen Kompetenzen in Bezug auf die Leistungsanforderungen an Lehrkräfte im jeweiligen Dienstverhältnis weiter. Ein Anfang wäre das Studium des Posts von Karl Heinz gleich zu Beginn dieses Threads…

Gern läse ich auch (am besten durch valide Studien gestützte) Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung zur Frage, inwieweit das Beamtentum dem Angestelltenwesen im deutschen Bildungswesens überlegen und unerlässlich ist – also inwieweit die Beamten Aufgaben übernehmen, welche von Angestellten nicht gleichermaßen erfüllt werden (können), und inwieweit Beamte systemisch bessere Ergebnisse bzgl. des Lehr- und Lernprozesses in den Klassenzimmern erzielen.

Vielleicht legen die beiden Herren da ja noch mal nach – sehr substanzreich waren die im Artikel dargestellten Verlautbarungen dahingehend leider nicht.

Rainer Zufall
10 Tage zuvor

“Der Debatte sollte dringend versachlicht und auf ihren Kern zurückgeführt werden: Sind Bildung und Erziehung hoheitliche Aufgaben?”
Anders als zur Polizei schienen und scheinen da Politiker*innen da aber verschiedener Meinung zu sein.

Dieser Artikel erschien nicht letztes Jahr, um das Angestelltenverhältnis anzuprangern, sondern letztlich um den Status Quo des Beamtentums zu stärken. Werfen sich Herr Zierer und Herr Gottfried nächsten Monat in die Seile, um den Angestelltenstatus abzuschaffen?

Heinz
10 Tage zuvor

Das Bildung eine hoheitliche Aufgabe ist, würde man spätestens dann merken, wenn sich in Deutschland irgendwann noch einmal eine andere Staatsform entwickeln sollte. Nicht ohne Grund werden bei Wechseln von Staatsformen in der Regel die Lehrkräfte entweder ausgetauscht, massiv eingeschüchtert und/oder extrem überwacht.
Jeder Staat mit so ziemlich jeder Staatsform sichert mit Bildung und den Medien seine Existenz.
Auch die Demokratie ist gerade in der heutigen Zeit, wo Informationsbeschaffung trotz Internet schwieriger geworden ist, kein Selbstläufer! Es wird immer so getan, als sei es selbstverständlich, dass die Bevölkerung eine gute Demokratie möchte, dies ist es aber nicht, wenn die letzte Generation, die noch andere Staatsformen erlebt hat, ausgestorben ist und nicht mehr davon berichten kann.

Lehrerinnen und Lehrer stecken heutzutage viel Energie in die Aufgabe der Demokratisierung der Schüler. Die Politiker sind sich diesem wohl nicht wirklich bewusst, sonst würden sie nicht so Argumentieren, wie sie Argumentieren.

Also, wenn es wirklich Ernst nimmt, ist die Bildung eine hoheitliche Aufgabe, weil sie unsere Demokratie und unseren Staat sichert. Ob ein Teil der Tätigkeiten dabei auch von nicht verbeamteten Lehrkräften (wie es aktuell passiert) erledigt werden kann, spielt dafür im Übrigen keine Rolle. Mir ist keine einzige Beamtentätigkeit bekannt, wo ich mir nicht auf den ein oder anderen Angestellten vorstellen könnte. Auch bei der Polizei, Feuerwehr o.ä. wäre dies durchaus jederzeit möglich, und die Aufgaben würden auch dort trotzdem funktionieren.

Heinz
10 Tage zuvor

Übrigens bin ich auch der Meinung, dass eine komplette deutschlandweite entverbeamtung von Lehrkräften zwangsläufig zu einer höheren Privatisierung führen würde, da Lehrkräfte sich dann eben den Arbeitgeber mit den besseren Bedingungen aussuchen. Jeder Lehrer, weiß, dass hier Welten zwischen staatlichen und privaten Schulen liegen. Ebenso weiß auch jeder Lehrer, dass dann die Ungleichheit aufgrund der finanziellen Lage der Eltern auch steigt. Dies wird aktuell bei Privatschulen lediglich durch Externenprüfungen, die wiederum von staatlichen Lehrern abgenommen werden, teilweise verhindert.

Die Privatisierung aus Kostengründen hat Deutschland bisher übrigens nicht unbedingt das gebracht, was man sich erhofft hat:
-Die Bahn funktioniert seit dem im Grunde überhaupt nicht mehr zuverlässig.
-Die Post kommt nur noch alle drei Tage, aber auch nur eventuell, wenn gerade keiner krank ist.
-Unser Telekommunikationsnetz ist eines der schlechtesten alles Industrieländer.
-Unser Stromnetz bricht, wenn eine einzige Kabeltrasse mal abbrennt, komplett zusammen.
Bei all den oben genannten Bereichen, war man übrigens der Meinung, dass es keine hoheitliche Aufgabe wäre und man deshalb Kosten sparen könne.

Mario
9 Tage zuvor
Antwortet  Heinz

Ist Bildung nicht eher eine gesellschaftliche Aufgabe? Natürlich immer staatlich vorgegeben, aber gerne auch mal, wenn gewünscht, von privaten Trägern! Warum Beamtenbimmel, warum staatliche Post? Gelbe Post war damals fertig, von Telekommunikation Quersubventioniert! Gerne mal das Buch der „Christel von der Post“ dazu lesen!

Mario
9 Tage zuvor
Antwortet  Heinz

Dietz Verlag
Mut zur Veränderung: Die Postreform – Bruch eines Tabus Gebundene Ausgabe – 26. September 2022
von Arne Börnsen (Autor)

Leo Klein
3 Tage zuvor

Man sollte sich bewusst sein, dass wir in D aktuell ein sehr sehr solides Schulsystem haben, das auch darauf zurückzuführen ist das Lehrer überwiegend verbeamtet werden. Solide heißt einerseits, dass wir überwiegend gute Lehrer haben und andererseits eine flächendeckende Schulabdeckung. Das aktuelle Beamtentum führt bestimmt nicht zu einem Spitzensystem ist aber auch gleichzeitig kein schlechtes und unsoziales System für unsere Kinder. Angenommen in ein paar Jahren würde es D-weit keine verbeamten Lehrer mehr geben, was natürlich möglich ist, würde sich der Bildungsmarkt in D noch mehr Liberalisieren. Private Schulen würden zum attraktiven Geschäftsmodell werden, da private Schulen auf einmal der attraktivere Arbeitgeber für Lehrer werden und somit die besten Lehrer abwerben werden, was zu einem Teufelskreis sich entwickeln wird. Wer für seine Kinder eine spitzen Schulausbildung möchte wird den Druck ausgesetzt zu sein seine Kinder zukünftig an teure private Schulen zu schicken. Die staatlichen Schulen werden an Bedeutung verlieren, da niemand mehr seine Kinder auf diese Einrichtungen schicken will und wird. Dieses Phänomen beobachte zumindest ich in anderen Ländern und sollte uns klar sein, wenn wir uns ein einfaches Weltbild aufbauen indem wir die Verbeamtung von Lehrern so verteufeln. Ich persönlich bevorzuge lieber ein faires, sozial-gerechtes und flächendeckendes staatliches Schulsystem mit verbeamteten Lehrern als ein Liberales Schulsystem bei dem nur Wohlhabende eine gute Schulausbildung erhalten zuzüglich dem Geschmäckle, dass man Abschlüsse mit Geld kaufen kann. Wer A sagt muss auch …

Mario
3 Tage zuvor
Antwortet  Leo Klein

Wie gesagt, bin nicht der absolute Gegner verbeamteter Lehrkräfte, aber Ablehnung katholischer oder sonstiger Privatschulen, gerne auch staatlich stark gefördert! Die Amis waren und sind keine Fans des Beamtentums hierzulande, was mit der Frage einer Liberalisierung wenig, mit der Historie sehr viel zu tun hat

Felix
3 Tage zuvor
Antwortet  Leo Klein

Befürchte ich auch. Jeder kann nach dem Grundgesetz in deutschland eine Schule gründen und diese staatlich Genehmigen und staatlich Anerkennen lassen. Zukünftig wird es ein Wettbewerb zwischen den Schulen geben bei denen immer die privaten Schulen gewinnen werden und die besten Lehrer mit besseren Gehalt binden können. An staatlichen Schulen bleiben dann nur noch die Vollpfosten. Gut das meine Kinder dann hoffentlich schon älter sind, aber gut dass ich recht gut Verdiene 😉