AfD-Klage abgewiesen: Politisches Schülertheater ist keine unzulässige Einflussnahme durch Lehrkräfte

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In Schulen dürfen politische Theaterstücke aufgeführt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch entschieden. Die AfD Niedersachsen hatte gegen das Kultusministerium geklagt und sich gegen die Aufführung des Theaterstücks «Danke dafür, AfD» an einer Schule in Osnabrück im Mai 2019 gewandt. Darin setzten sich Schülerinnen und Schüler nach Gerichtsangaben kritisch mit Äußerungen der Partei auseinander. Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: pxhere

Die AfD rügte den Gerichtsangaben zufolge, in der Theateraufführung sei eine Neutralitätsverletzung des Staates durch eine unzulässige Parteinahme zu sehen. Lehrkräfte hätten zwar dafür zu sorgen, dass alle zulässigen politischen Positionen im Unterricht geäußerten werden könnten, müssten aber beleidigende und rechtswidrige Äußerungen zurückzuweisen und unterbinden. Schulen seien kein Raum für die Darstellung von politischem Aktivismus. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Bei dem Theaterstück handele es sich schon nicht um eine politische Meinungsäußerung der Lehrkräfte.

Das Theaterstück wurde von den Schülerinnen und Schülern eigenständig erarbeitet; eine inhaltliche Einflussnahme durch Lehrer liege nicht vor. Die Lehrkräfte waren auch nicht verpflichtet, die Entstehung und Aufführung des Stücks zu verhindern. Das Theaterstück sei von der Kunstfreiheit der Schüler gedeckt. Auch politisches Theater werde von der Kunstfreiheit umfasst.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt werden. News4teachers / mit Material der dpa

AfD verklagt Kultusministerium, weil Schüler parteikritisches Theaterstück aufgeführt haben

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3 Kommentare
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Steven
7 Monate zuvor

Mannomann
Die AfDler sind solche Möchtegernopfer
und schwanken immer zwischen Größenwahn und Selbstüberschätzung
Gut, dass Gerichte hier mal was für die AfD klargestellt haben und ne klare Ansage machen

Walter Hasenbrot
7 Monate zuvor

Das Urteil ist richtig und war auch so zu erwarten.

Die AfD wollte einfach mal wieder das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken.

So machen das undemokratische, rechtsextreme Parteien.

unverzagte
7 Monate zuvor

!DANK @ Schule in Osnabrück