Mordanschlag auf Lehrer geplant: Gericht bestätigt Freispruch gegen ehemaligen Schüler

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DORTMUND. Ein heute 23-jähriger Mann war 2019 an einem geplanten Mordanschlag auf einen Dortmunder Lehrer beteiligt. Auch ein zweiter Prozess vor dem Landgericht endete nun ohne Strafe.

Das Landgericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Viereinhalb Jahre nach einem geplanten Mordanschlag auf einen Dortmunder Lehrer hat das Landgericht einen der Beteiligten erneut freigesprochen. Schon in einem ersten Prozess Mitte 2020 hatte die Jugendkammer des Landgerichts keine Strafe verhängt, weil der Jugendliche ihrer Ansicht nach freiwillig und damit strafbefreiend vom Mordversuch zurückgetreten war.

Nachdem der Bundesgerichtshof den Freispruch in der Revision aufgehoben hatte, musste nun eine andere Jugendkammer erneut über den Fall verhandeln. Am Montag verkündeten auch diese Richter einen Freispruch.

Im Mai 2019 soll ein damals 16 Jahre alter Dortmunder Schüler beschlossen haben, einen seiner Lehrer umzubringen (News4teachers berichtete). Das Landgericht kam im ersten Prozess zu dem Schluss, dass der Jugendliche den Pädagogen für seine schlechten Noten verantwortlich machte und fürchtete, Stress mit seinem Vater zu bekommen, falls er ein zu schlechtes Zeugnis nach Hause bringen würde. Der 16-Jährige soll deshalb zwei Freunde überredet haben, sich an der Tat zu beteiligen. Einer sollte in einem unübersichtlichen Garagenhof der Schule einen medizinischen Notfall vortäuschen. Die beiden anderen – darunter der jetzt freigesprochene junge Mann – wollten warten, bis sich der Lehrer über den vermeintlich kranken Schüler beugte und dann mit Hämmern zuschlagen.

Tatsächlich fiel der Lehrer damals auf den Hinterhalt herein. Letztendlich schlug aber keiner der Schüler zu. Die Richter gehen davon aus, dass der nun erneut freigesprochene 23-Jährige die Tat unmöglich gemacht hat, indem er freiwillig seinen Hammer in die Hose rutschen ließ. Er habe sich darauf verlassen können, dass in diesem Fall auch der andere Schüler nicht mehr zuschlagen würde, hieß es zur Urteilsbegründung.

Der damals 16-jährige Initiator des Plans war im Sommer 2020 wegen versuchten Mordes zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Der Schüler, der sich krank gestellt hatte, hatte einen mehrwöchigen Dauerarrest erhalten. News4teachers / mit Material der dpa

Das ist so stark! Nach Mordkomplott von Schülern – Betroffener Lehrer meldet sich zurück: „Habe die Lust am Job nicht verloren!“

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12 Kommentare
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Realist
6 Monate zuvor

Das Gericht wird seine Gründe für den Freispruch gehabt haben. Trotzdem halte ich das Urteil für bedenklich. Entwicklungen wie in Frankreich wollen wir uns doch alle nicht wünschen.

Spirale
6 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Klassisches Argumentationsmuster der Neo-Faschisten zueigen gemacht:

– Gerichtsbarkeit ohne das Urteil oder dessen Begründung gelesen zu haben nicht verstehen wollen, aber so klingen lassen, als würde man es akzeptieren.
– Meinung kundtun.
– Meinung mit Bezug zu Einzelvorkomnissen / Vorkommnissen in anderen Ländern mit anderem Background (diffus) begründen.

Läuft.

Realist
6 Monate zuvor
Antwortet  Spirale

Godwin’s Gesetz schlägt schon in der ersten Antwort zu?

Das können ihr doch besser, oder?

Ansonsten verweise ich auf Art. 5 GG (Nein, den Link suche ich jetzt nicht extra heraus, das müsst ihr selber tun. Es lohnt sich!)

447
6 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Diese Gründe – im oft gut klimatisierten Gerichtssaal gefunden, während die Polizei bewacht und Besucher durchsucht werden – müssen nur nichts mit irgendeiner Realität ausserhalb der juristischen Welt zu tun haben.

Aber na ja, ging ja auch nur um Lehrer, Schulterzucken und so.

unverzagte
6 Monate zuvor
Antwortet  447

Ihr rein sarkastischer Kommentar gegenüber allen, die sich für geltende Rechtsprechung täglich einsetzen erinnert lediglich an „faule Säcke“ und ist ebenso missachtend – können Sie Ihr Gift nicht anderwertig verwenden ?

447
6 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

„Geltende Rechtsprechung“, die weder zu Gerechtigkeit (schwer genug) noch wenigstebs zur Stabilisierung von Ordnung und dem Schutz der Gesellschaft beiträgt ist der Knollenblätterpilz unter den Pilzen:
Die Gefahr ist gerade, dass er nach aussen gut aussieht – zählen tut aber die Substanz.

„Geltende Rechtsprechung“ kann sich selbst auch zum reinen Formalargument diskreditieren.

Freiya
6 Monate zuvor

Lehrer = Freiwild???

Uwe
6 Monate zuvor
Antwortet  Freiya

Vielleicht sollten wir da mal einen Blick in die Statistik werfen und feststellen: Die Wahrscheinlichkeit als Lehrer*in von Schüler*innen umgebracht oder attackiert zu werden ist eher gering. Da gibt es schlimmere , sogar sehr viel schlimmere Berufe: Verkäufer*innen und vor allem die Krankenpflege.
In dem Fall mit dem Schüler: Es ist (und dafür gibt es gute Gründe) straffrei einen Mord geplant zu haben und ihn dann NICHT auszuführen.

uesdW
6 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Gilt das auch für die, die einen Teroranschlag planen. Wird das erst strafbar, wenn die Tat umgesetzt wird.
Zu mal hier ja beschieben wurde, dass sie schon in der Ausführung war und im letzten Moment zurückgezogen hat.

Mich würden die Belege intressieren, wie das Gericht zu dem Schluss vekommen ist, nur weil er den Hammer verschwinden lassen hat, er sicher sein konnte, das der andere nicht zuschlagen würde.

Uwe
5 Monate zuvor
Antwortet  uesdW

Für den Fall gilt das nicht, aber das ist der Grund warum man mehr als ein kleines Taschenbuch benötigt um Gesetze zu machen. Und ich vermute mal: Der Richter ist kein Prophet und deswegen dürfte es ihm schwerfallen etwas sicher vorauszusagen. Auch Belege für zukünftiges menschliches Verhalten, das spoilere ich mal: Ziemlich schwierig zu erbringen.

Lisa
6 Monate zuvor

Juristisch in der Tat schwer zu fassen. Doch es muss außerhalb von Gefängnis dringend was mit Therapie geschehen. Ansonsten ist jetzt schon vorauszusehen, dass da ein junger Mann auf die Gesellschaft los gelassen ist, der keine Frustrationstoleranz hat und dann zu kriminellem Handeln neigt.
Das der Kollege weitermachen will, bewundere ich. Ich würde es nicht können.

447
6 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

…was nicht geht, da er rechtlich gesehen unschuldig ist. Katze, Schwanz, tief reinbeissen und so.