Nach Urteil: Kultusminister stellt Disziplinarverfahren gegen 3.000 Lehrkräfte ein

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WIESBADEN. Nachdem das Streikverbot gegen verbeamtete Lehrkräfte vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt worden ist, hält das hessische Kultusminsterium fest: Die anhängigen Disziplinarverfahren gegen streikende Lehrkräfte sind rechtmäßig – trotzdem werden sie eingestellt. Es bestehe „kein weiteres Sanktionsbedürfnis“, so heißt es. Über 3.000 Lehrkräfte sind betroffen.

„Keinerlei Zweifel mehr an der Rechtmäßigkeit der damaligen Disziplinarverfahren“: Hessens Kultusminister Alexander Lorz. Foto: HKM/ Patrick Liste

Vergangene Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über folgende Frage entschieden: Dürfen verbeamtete Lehrkräfte streiken, ohne Disziplinarmaßnahmen befürchten zu müssen? Die Antwort der Richter in Straßburg fiel eindeutig aus: Sie dürfen nicht, das Streikverbot in Deutschland ist rechtmäßig (News4teachers berichtete). Die ergangenen Disziplinarmaßnahmen hätten die klagenden Lehrkräfte nicht in ihren Rechten verletzt. Insbesondere gebe es, so das Gericht, für Beamte neben einer Arbeitsniederlegung genügend andere Wege, um für ihre beruflichen Interessen einzutreten.

Das Urteil, gegen das kein Rechtsmittel mehr möglich ist, sorgt endgültig für Rechtsklarheit und ist auch für hessische Lehrkräfte von großer Bedeutung – so hält das Kultusministerium in Wiesbaden nun fest. Denn: Über 3.000 Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte, die an einem Streik im Jahr 2015 teilgenommen hatten, sind derzeit noch nicht abgeschlossen, da das Kultusministerium mit Blick auf die ausstehende Entscheidung des EGMR die Verfahren ausgesetzt hatte.

Diese Verfahren können nunmehr aufgrund des klaren Urteilsspruchs fortgesetzt werden. Wie schon das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 ließ auch der EGMR keinen Zweifel daran, dass Beamtinnen und Beamte, anders als angestellte Lehrkräfte, einer besonderen Treuepflicht unterliegen, um die Handlungsfähigkeit des Staats zu gewährleisten. Im Gegenzug obliegt es dem Staat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, die Beamtinnen und Beamten zu schützen und für diese zu sorgen.

„Es ist davon auszugehen, dass unsere verbeamteten Lehrkräfte ihr Verhalten in Zukunft an dieser gefestigten und eindeutigen Rechtsprechung ausrichten werden“

Diese Besonderheit des Beamtenverhältnisses lässt ein Streikverbot nicht unangemessen erscheinen, insbesondere, wenn die aufgrund dessen verhängten Disziplinarmaßnahmen mit dem Ziel verfolgt wurden, das Recht auf Bildung zu gewährleisten. „Die Entscheidung schafft unmissverständlich Klarheit, dass Streiks verbeamteter Lehrkräfte nicht erlaubt sind und Verstöße mit entsprechenden Disziplinarverfahren geahndet werden dürfen, ja sogar müssen“, kommentiert Hessens Kultusminister Alexander Lorz das Urteil.

Und erklärt: Vor dem Hintergrund des klaren Urteils des EGMR seien die Disziplinarmaßnahmen gegen 3.000 hessische Lehrkräfte, die auf ein pflichtgemäßes Verhalten hinwirken sollten, nicht mehr erforderlich. „Die endgültige Entscheidung des EGMR lässt keinerlei Zweifel mehr an der Rechtmäßigkeit der damaligen Disziplinarverfahren zu“, so Lorz.

„Ein Sanktionsbedürfnis hinsichtlich der noch nicht abgeschlossenen Verfahren besteht bei dieser klaren Entscheidung nun nicht mehr. Das Gericht hat unmissverständlich und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Prinzipien des deutschen Beamtentums dargelegt, dass das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte rechtmäßig ist. Es ist davon auszugehen, dass unsere verbeamteten Lehrkräfte ihr Verhalten in Zukunft an dieser gefestigten und eindeutigen Rechtsprechung ausrichten werden, andernfalls würde das Disziplinarrecht auch in vollem Umfang zum Tragen kommen.“

Heißt konkret: Alle im Zusammenhang mit der Streikteilnahme im Jahr 2015 stehenden Disziplinarverfahren werden deshalb in den kommenden Wochen eingestellt. Dies betrifft nach Angaben des Kultusministeriums sowohl die ruhenden als auch die im Widerspruch befindlichen Verfahren. News4teachers

Kein Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte: Nach dem Urteil will die GEW dafür kämpfen, Beteiligungsrechte zu stärken

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Kaffeetasse
4 Monate zuvor

Respekt vor diesen 3000 Lehrkräften!

Rainer Zufall
4 Monate zuvor

Einerseits vernünftig und besonnen.
Andererseits… warum wurden die Verfahren dann eingekeitet? Für den Fall einer Niederlage? Aus Spaß an der Freude?

Es könnte der Verdacht eines Eindrucks entstehen, dass es sich um bloße Einschüchterung handelte, um Lehrkräfte von der Klage abzuhalten…

Fragende
4 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Es wurde sicher gemacht, weil das Land der Dienstherr ist, was die Beamten gerne vergessen – aber Hauptsache die Rechte mitnehmen und die Pflichten vergessen wollen.

Hansenfritz
4 Monate zuvor
Antwortet  Fragende

Ach, bitte. Der Dienstherr hat auch eine Fürsorgepflicht seinen Beamten gegenüber, etwa gesetzeskonforme Besoldung (dazu sind Verfahren beim BVerfG anhängig, weil sie nicht umgesetzt wird), Schutz vor Unfällen am Arbeitsplatz (schauen Sie mal in unsere Rumpelschulen: Jedes Privatunternehmen hätte man wegen zu enger „Büros“, Fluchtwege, schlechten Raumklimas, zu steiler Treppen…) geschlossen und Sicherstellung der psychischen Gesundheit. Ach ja, von Yogakursen war die Rede. Und es gab einen Tipp, auf die eigene Arbeitsbelastung zu achten. Natürlich muss der Deutsch-LK trotzdem 25-köpfig sein und fristgerecht korrigiert, jede strunzdoofe Elternmail (was für eine Unsitte) ist eigentlich auch zu beantworten und Respektlosigkeit muss man natürlich bitte auch ertragen, ob sie nun von den wohlstandsverwahrlosten Kindern lokaler Prominenz oder von Leistungsverweigerern aus dem sozialen Brennpunkt kommt oder von Foristen, die die Vorstellung verbreiten, Beamten ginge es einfach zu gut 😉

Dil Uhlenspiegel
4 Monate zuvor
Antwortet  Fragende

PS: Neue gesucht.

Lisa
4 Monate zuvor
Antwortet  Fragende

Genau darum ging der Prozess: In anderen Ländern dürfen Beamte streiken, nur Militär und Polizei nicht. Gehören Lehrer zur relevanten Infrastruktur? Das wurde in Deutschland jetzt positiv beschieden. Mit “ die bösen Beamte kennen nur Rechte, keine Pflichten“ hatte es nichts zu tun.
Das Land hat bei der Niederschlagung der Disziplinarverfahren nun erkannt, dass die ja aus anderen Voraussetzungen eingeleitet worden waren.

Rainer Zufall
4 Monate zuvor
Antwortet  Fragende

Stelle ich nicht infrage und wurde gerichtlich bestätigt. Aber warum werden die Maßnahmen nicht durchgesetzt?
Wären sie durchgesetzt worden, hätte das Gericht stattgegeben? Unlogisch

Also was war das Ziel dieser Ankündigung?

SB HS Lehrer
4 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Weil der Dienstherr dazu verpflichtet ist. Manchmal ist es ganz einfach.

Rainer Zufall
4 Monate zuvor
Antwortet  SB HS Lehrer

Das erscheint mir am naheliegendsten. Die Maschine muss stumpf betrieben werden, zumindest zog jemand geistesgegenwärtig die Bremse

Jan
4 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Weil die Beamten sich rechtswidrig verhalten haben, was eines der höchsten Gerichte nun abermals bestätigt hat. Ist das so schwer zu verstehen?

Rainer Zufall
4 Monate zuvor
Antwortet  Jan

Nein, nein, nein. Nach dem Gerichtsbescheid wurden die Maßnahmen ja abgesagt, dass ist mein Punkt

Alex
4 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Das erschließt sich mir auch nicht. Das Gericht sagt, die Disziplinarmaßnahmen waren rechtens, und dann werden die Verfahren eingestellt. Hä?

Carabas
4 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Annahmeirrtum vielleicht? Die Beamten hatten trotz bestehender nationaler Rechtslage geglaubt, das ihnen nach internationaler Auslegung das Streikrecht zusteht.

Der Beamter muss nach so langer Zeit nicht mehr dafür bestraft werden, sondern einsichtig sein, dass er in Zukunft dieses Verhalten nicht wiederholt. Wäre aber schön, wenn einer der Betroffenen den Text hier mal posten könnte.

dauerlüfterin
4 Monate zuvor
Antwortet  Alex

Politisch motiviert? In Hessen beginnt eine neue Legislatur der neuen Koalition CDU-SPD. Letztere war 25 Jahre lang in der Opposition.

Will man da die Amtszeit mit einer der Altlasten der Vorgängerregierung, aka Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte einleiten?

Es ist Lehrermangel und jeder, der Kinder/Enkel etc. in der Schule hat, weiß wie viel Unterricht ausfällt. Da macht man sich doch ohne Not negative Werbung als Landesregierung.

In diesen Kreisen gilt: Mit Bildungspolitik kann man keine Wahlen gewinnen, aber sehr wohl verlieren.

Lisa
4 Monate zuvor

Das Land wird den Teufel tun und sich mit 3000 Lehrkräften zu überwerfen. Das wirft die spannende Frage auf: Streik ist verboten, doch wie steht es mit Androhung?

Rainer Zufall
4 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Langfristig werden die Menschen sich was anderes suchen, krank oder ins Burn Out wechseln.
Um dem entgegen zu wirken, wollte ja gestreikt werden. Die Zeit wird zeigen, wie viel besser die Alternative aussehen wird…