HALLE. Mehr als 50 Wissenschaftler der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg haben eine intensive Debatte über den angemessenen Umgang mit der AfD gefordert. An deren Ende könne auch ein Verbotsantrag stehen, heißt es in einem Aufruf, den der Politikwissenschaftler Johannes Varwick auf seiner Website veröffentlicht hat.
Die Demokratie sei herausgefordert wie lange nicht, heißt es in dem Papier. Jeder kundige Beobachter wisse, dass die AfD gesichert rechtsextrem sei. «Neben einem Betätigungsverbot für erwiesenermaßen rechtsextreme Personen oder dem Entzug der Finanzierungsgrundlage einer rechtsextremen Partei ist als letztes Mittel auch ein Parteiverbot möglich.» Dieses komme infrage, wenn eine Partei aktiv auf die Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abziele. «Es wird immer sichtbarer, dass die AfD genau dies tut», heißt es in dem Schreiben.
Die AfD wird in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt von den Landesämtern für Verfassungsschutz als «gesichert rechtsextremistisch» eingestuft. In Sachsen-Anhalt hat die Behörde dafür zahlreiche muslimfeindliche, rassistische und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet.
Zuletzt hatte ein Bericht über ein Treffen radikal rechter Kreise mit AfD-Funktionären und einem führenden Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung für Aufsehen gesorgt (News4teachers berichtete). Dabei soll über einen «Masterplan» zur Deportation von Millionen von Menschen aus Deutschland gesprochen worden sein. Auch Sachsen-Anhalts AfD-Co-Fraktionschef Ulrich Siegmund hatte dem Medienhaus Correctiv seine Teilnahme bestätigt, aber erklärt, als Privatperson bei dem Treffen gewesen zu sein.
Eine Petition, die fordert, dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke die Grundrechte zu entziehen (was das Grundgesetz als Möglichkeit vorsieht), ist bereits von über einer Million Menschen unterzeichnet worden (hier geht es hin). Eine weitere Petition, die eine Prüfung eines AfD-Verbots fordert, wurde von knapp 700.000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben (hier). News4teachers / mit Material der dpa
Hier geht es zu dem Aufruf der Wissenschaftler.
Frage zum Verständnis: Die Prüfung des Entzugs der Parteienfinanzierung für die AfD ist unabhängig vom Verbotsverfahren gedacht? Ist es verfassungsrechtlich erlaubt, auch bei einem gescheiterten oder nicht durchgeführten Verbotsverfahren die Parteienfinanzierung zu streichen?
Diese Frage wird gerade in Karlsruhe verhandelt: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/npd-verfassungsgericht-finanzierung-100.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich verstehe es nicht ganz. Wo wird hier die rote Linie zu den Kriterien eines Verbots gezogen?
Wenn Verfassungsfeinde (noch) nicht schlimm genug, bekommen sie weniger Geld (und sollen sich mehr anstrengen)? Was macht diese Menschen nicht schlimm genug für ein Verbot, aber ausrechend für die Entziehung ihrer Grundlagen?