Bildungsministerin: Schulen sind voll! Land delegiert Flüchtlingskinder an Nachhilfe-Institut

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Zugewanderte Kinder, die Probleme mit der Sprache haben, sollen künftig stärker in Kursen außerhalb der Schulen gefördert werden. An einigen Standorten im Land seien die notwendigen Kapazitäten nicht mehr vorhanden, sagte Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) am Dienstag. Unicef zufolge ist eine separate Beschulung von Flüchtlingskindern rechtlich zulässig – zeitlich allerdings nur sehr begrenzt.

Flüchtlingskinder sollen erst in einem Nachhilfe-Institut Deutsch lernen, bevor sie an eine Regelschule dürfen. Foto: Shutterstock

In Halle und Magdeburg würden bereits insgesamt knapp 100 Schülerinnen und Schüler über eine Kooperation mit den Euro-Schulen – einem Nachhilfe-Institut – unterrichtet. Dies werde jetzt auf den Burgenlandkreis ausgeweitet. Zusätzlich gebe es bereits Gespräche mit dem Landkreis Wittenberg und dem Saalekreis. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10.

Bei einer Befragung der Schulen in Sachsen-Anhalt hätten knapp 60 Prozent angegeben, dass sie Schüler mit einem zusätzlichen Bedarf an Sprachförderung hätten, so die Bildungsministerin. Nur knapp zwölf Prozent sähen diesen Bedarf nicht. Vor allem im Burgenlandkreis gebe es viele ukrainische Schülerinnen und Schüler. Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt rund 6000 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine schulpflichtig. Ohne hinreichende Deutschkenntnisse könnten die Unterrichtsinhalte im regulären Schulbetrieb nicht erfasst werden, betonte Feußner. Die Teilnahme sei verpflichtend und erfülle die Schulpflicht. Das Geld für die Maßnahme kommt demnach aus dem Corona-Sondervermögen. Für den Burgenlandkreis rechnet das Bildungsministerium mit Kosten von rund 327.000 Euro.

„Jede Differenzierung gegenüber den einheimischen Kindern und anderen ausländischen Kindern unterliegt einem hohen Rechtfertigungserfordernis. Das Recht auf Bildung wird beispielsweise im Hinblick auf Art. 22 der Genfer Flüchtlingskonvention so interpretiert, dass eine separate Beschulung von Flüchtlingen nur für eine begrenzte Zeit und zur Vorbereitung der Teilnahme am Regelschulbetrieb möglich ist“, so heißt es bei Unicef. Eine systematische Segregation von Kindern ausländischer Herkunft dürfte hingegen den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zuwider laufen. News4teachers / mit Material der dpa

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13 Kommentare
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Thomas
2 Monate zuvor

Immer gleich mit der Menschenrechtskeule kommen….ist das platt. So wie ich die Maßnahme lese, werden qualifizierte Sprachförderinstitute mit ausgewiesener DaZ-Erfahrung gebunden. So richtig hat sich der Autor wohl nicht mit den Details beschäftigt!

Gut das es noch pragmatische Lösungen gibt. In anderen Ländern werden tausende zugewanderte SuS wohl gar nicht mehr beschult.

Also: weniger Ideologiegequatsche, mehr Lösungsorientierung!

Rainer Zufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Thomas

Ja, ist schon krass, dass die Menschenrechte ununterbrochen gelten und dann auch noch für alle!
Jetzt leben wir auch noch in einem Rechtstaat, wo man seine Rechte gegenüber dem Staat im Zweifelsfall einklagen kann – Wahnsinn 😀

Carsten
2 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Klag mal Lehrer ein, die es nicht gibt. Und die Vorgriffsstunde geht dort gerade den Bach runter.

Rainer Zufall
2 Monate zuvor
Antwortet  Carsten

Darum ist es ja auch vorübergehend zulässig, darauf ausruhen darf sich das Land nicht

HaroldTheTree
2 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Menschenrecht auf Bildung:

  1. „Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
  2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen (…) beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“

Inwiefern verstößt die obige Maßnahme denn gegen das Menschenrecht auf Bildung?

Und zur Einklagbarkeit: Für was bauen wir denn neue Wohnungen, unterhalten Kraftwerke und betreiben Landwirtschaft? Warum schreiben nicht einfach ein Gesetz laut dem jeder Anspruch auf Wohnraum, Elektrizität und Nahrung hat?
Selbst wenn sich aus dem Recht auf Bildung ergeben würde, dass die SuS jetzt sofort in normalen Regelklassen zu unterrichten sind, wer sollte diese Klassen unterrichten, in welchen Räumen?

Palim
2 Monate zuvor
Antwortet  Thomas

„qualifizierte Sprachförderinstitute“? „ausgewiesene DaZ-Erfahrung“? Beschulung von Kindern ab 11 Jahren, die dann nicht in den regulären Unterricht gehen? Beschulung für Ukrainer:innen, von denen viele seit 1-2 Jahren in Deutschland sind?

Da steht etwas von Nachhilfe-Schulen, wie die Mitarbeitenden dort qualifiziert sind, weiß niemand, wie sie bezahlt werden, auch nicht.
Warum kann das Land die Personen nicht selbst einstellen und beschäftigen und einen flexiblen Einsatz an den Schulen gewähren? So könnten die SuS Förderung in Deutsch als Zweitsprache erhalten, in anderen Bereichen aber sehr viel schneller am Regelunterricht teilnehmen und andere Schüler:innen kennenlernen, die mit ihnen Deutsch sprechen könnten.

Lisa
2 Monate zuvor
Antwortet  Palim

Ich habe selber lange an Nachhilfeinstituten gearbeitet. Das Niveau kann unterschiedlich sein, und ist Imho, da es Franchises sind, sehr an den Einsatz der Direktorin gebunden.
Einige Institute haben ihre eigenen Lehrwerke und Methoden und pädagogischen Konzepte, die für DaZ wirklich gut sind.
Die Räumlichkeiten sind eher gemütlich und gut ausgestattet. Mehr als 1 – 6 Kinder finden keinen Platz.
Die Bezahlung ist schlecht, liegt teilweise beim Mindestlohn. Das Personal hat jedoch durchgehend pädagogische Titel, viele aus dem Ausland, die hier nicht anerkannt worden sind.
Viele der Unterrichtenden schätzen auch die Flexibilität und dass sie erst Nachmittags arbeiten müssen. Eigene Kinder können oft mitgebracht werden. Also es ist nicht gesagt, dass alle wirklich ins staatliche Schulwesen gehen wollten.
Die Lehrer halten auch Abendkurse für die Eltern, über die Methoden oder allgemeine Themen wie Konzentrationsförderung bei Kindern.
Also ich selbst würde im Ausland evtl. für meine Töchter im ersten Jahr ein gutes Nachhilfeinstitut dem staatlichen Schulwesen vorgezogen haben. Betonung auf „gut“.

Palim
2 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

Sie glauben nicht wirklich, dass es Geld für 1-6 Schüler:innen je Kurs gibt?
Die Maßnahmen 2015 liefen oft mit 30er-Kursen, bei Schüler:innen schätze ich, dass es auch auf Klassenstärke oder zumindest 20 Schüler:innen hinaus läuft.
Schließlich will man ja offenbar Personal und Geld sparen.
Ansonsten könnte das Land ja auch Sprachförderkräfte als zusätzliches Personal einstellen und die Schulen unterstützen. Gerne eine Person für je 6 DaZ-Schüler:innen.

Lisa
2 Monate zuvor
Antwortet  Palim

Dann können sie den Unterricht nicht in den Instituten machen, die Räume sind zu klein.

Pit2020
2 Monate zuvor

Ohne hinreichende Deutschkenntnisse könnten die Unterrichtsinhalte im regulären Schulbetrieb nicht erfasst werden, betonte Feußner.“

Halleluja!
Welch brilliante Erkenntnis. Danke. … Aber nicht weitersagen! 😉

PS.:
Das gilt für alle SuS, auch für … Lernende (Ausnahme: „nicht-Lernwollende“, aber die gibt es natürlich gar nicht wirklich). 😉

Unfassbar
2 Monate zuvor

Euroschule wird sich freuen, weil das Honorar des Landes sehr gut sein wird.

Rainer Zufall
2 Monate zuvor

Bin mal gespannt, wie sehr die Politik vor Ort daran arbeiten wird, (Personal-)Kapazitäten auszubauen, anstatt sich auf der vorübergehenden Lösung auszuruhen und danach zu beschweren…

potschemutschka
2 Monate zuvor

Gestern gab es in meiner Freizeit-Gruppe mit Migranten unterschiedlicher Herkunft (ehrenamtliche Tätigkeit ) eine kleine Diskussion. Zwei berichteten, dass ihr D-Kurs von einer ausgebildeten D-Lehrerin, aber selbst Migrantin mit russischer Muttersprache geleitet wird. Diese spricht sehr gut deutsch, allerdings mit starkem russischen Akzent (wurde von einer anwesenden Ukrainerin, die schon 30 Jahre in D lebt und ebenfalls sehr gut deutsch spricht bestätigt). Jetzt kam die Frage auf, wie „schlimm“ ist es, wenn die Flüchtlinge deutsch mit russischem Akzent lernen? Ich habe eine ganze Weile darüber nachgedacht und bin zu folgendem Ergebnis gekommen: eigentlich kann niemand besser Flüchtlingen deutsch beibringen als jemand, der aus eigener Erfahrung weiß, was in einem fremden Land wichtig ist. Und das Hauptmerkmal des russischen Akzentes ist das rollende „R“, das fällt zwar hier in Berlin auf, aber in Bayern nicht. So what?