Gericht: Schüler, der Mitschüler schlägt, darf von Klassenfahrt ausgeschlossen werden

25

BERLIN. Eine Klassenfahrt nach Südtirol zum Skifahren dürfte etwas Besonderes sein. Entsprechend intensiv hat ein Schüler um seine Teilnahme gekämpft. Vergeblich.

Wer schlägt, muss mit Konsequenzen rechnen (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Wer seinen Mitschüler ins Gesicht schlägt, muss mit dem Ausschluss von der Klassenfahrt rechnen – zumindest, wenn er nicht zum ersten Mal auffällig geworden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher mitteilte. Die Entscheidung der Klassenkonferenz sei nicht überzogen. Für den Schüler einer 9. Klasse einer Oberschule in Berlin-Spandau fällt damit die Skifahrt nach Südtirol flach.

Nach Gerichtsangaben ist der Schüler, dessen Mutter vor Gericht gezogen war, bereits im Vorfeld mehrfach aufgefallen – auch durch Gewalt. Im Dezember 2023 soll er dann dem Mitschüler mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.

Die Klassenkonferenz habe zu Recht davon ausgehen dürfen, dass es dem Jugendlichen an Einsicht mangele, so das Gericht. Zahlreiche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen hätten nicht dazu geführt, dass er Konflikte friedlich löse. Die Sanktion auf das jüngste Fehlverhalten des Schülers sei nicht zu beanstanden, so das Gericht.

Mutter und Sohn hatten hingegen nach den Angaben argumentiert, die Maßnahme sei unverhältnismäßig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. News4teachers / mit Material der dpa

Tod auf Studienfahrt: Aussagen der angeklagten Lehrerinnen gegen Schüler-Aussagen

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

25 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Autobahnabfahrt
2 Monate zuvor

Richtig so. Danke für die Bestärkung. Wobei das eigentlich nicht neu ist.

Grundsätzlich sollten meiner Meinung nach solche Ausschlüsse niederschwelliger erfolgen können, sprich, der Lehrer, der eine Klassenfahrt oder einen Ausflug sollte entscheiden können, wen er mitnimmt und wen nicht. Er trägt schließlich die Verantwortung dabei und von ihm erwarten die Eltern, dass sie ihre Kinder „heil“ zurückbekommen.

Warum muss sich also der „fahrtenleitende Lehrer“ noch ein Ok von anderen für einen solchen Ausschluss holen?!

Hysterican
2 Monate zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Solche ausgesprochen verhaltensoriginellen Exemplare, die auf pädagogische Grenzziehungen und Erziehungsmaßnahmen nicht reagieren, stellen im Rahmen einer Klassenfahrt (sehr geringes Betreuungsverhältnis zwischen LuL und SuS, 24 Stunden-Dienst, extreme Erwartungshaltung bei Eltern und SuS, usw) eine hohe Gefahr für die Gesamtgruppe dar.
In Ausnahmensituatuinen, die es immer wieder auf Klassenfahrten (v.a. ins Ausland) gibt, muss ich mich darauf verlassen können, dass vereinbarte Regeln und Ansagen eingehalten werden.
Wenn ich weiß, dass ein SoS nicht dazu bereit oder in der Lage ist, das zu tun, dann bleibt der oder die Zuhause … im Interesse aller Teilnehmenden.
Wird eine Trotzdem-Teilnahme durch Klagen vor Gericht oder durch Jammern und Drohen bei der Schulleitung quasi erzwungen, dann fällt die Fahrt für alle aus.

Gibt es im Vorfeld keine sinnvolle Einigung und anstatt der Unterstützung durch die SL oder ein Einlenken der Eltern weiterhin Druck und Drohungen, dann bin ich am Morgen der Abfahrt bei meinem Hausarzt meines Vertrauens, der mich dann nach einem verständnisvollen Gespräch und einer Überlastungsdiagnose krank schreibt.

Für solche Fälle ist es wichtig, eine Reiseausfallversicherung mit entsprechendem Passus hinsichtlich der Begleitpersonen abzuschließen – natürlich auf Kosten der SuS – beträgt bei entsprechenden Veranstaltern zwischen 5 und 8 Euro / Nase.

GS in SH
2 Monate zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Ich habe mal einen Viertklässler – nach 2 Vorwarnungen – von einer Klassenfahrt ausgeschlossen, weil er Regeln für sich nicht akzeptierte.
In diesem Fall konnte ich die Verantwortung für ihn nicht übernehmen.

Lisa
2 Monate zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Es war die Klassenkonferenz, die es entschieden hat.

Ich_bin_neu_hier
2 Monate zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

„…der Lehrer, der eine Klassenfahrt oder einen Ausflug sollte entscheiden können, wen er mitnimmt und wen nicht.“ – Das halte ich für gefährlich und möchte eine so weitreichende Entscheidung weder allein treffen noch verantworten müssen – nicht weil ich mir persönlich das grundsätzlich nicht zutraue, sondern weil es willkürliche Entscheidungen ermöglicht und, ehrlich gesagt, sogar begünstigt.

Gegen die Entscheidung einer Klassenkonferenz dagegen kann man gegebenenfalls rechtlich vorgehen – welche Chancen das dann hat, ist eine andere Frage (wenn mehrere PädagogInnnen sich einig sind, hat das schon eine andere Wertigkeit als wenn ich alleine einfach nur sage: „Du nicht!“).

Lanayah
2 Monate zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Wenn ich die Mitnahme eines Kindes nicht verantworten kann, fährt dieses Kind nicht mit oder ich fahre nicht. Würde die Klassenkonferenz oder das Gericht da gegen mich entscheiden, müsste die Fahrt ohne mich stattfinden oder ausfallen.
Wenn Kinder schon im Rahmen des Schulalltages kaum zu beaufsichtigen sind, wie soll das auf einer Klassenfahrt mit dem üblichen völlig unterdimensionierten Betreuungspersonal funktionieren?

mama51
2 Monate zuvor
Antwortet  Lanayah

Für mich gilt/galt nur ein Statement:

Er/sie (?) oder ICH! Punkt – Ausrufezeichen! Und ENDE!

potschemutschka
2 Monate zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Allerdings sollte auch ein Lehrer die Möglichkeit haben, die Teilnahme an der Klassenfahrt zu verweigern, wenn ein Schüler(nach Beschluss der Klassenkonferenz) mitfährt, der nach Ansicht des Lehrers eine Gefahr darstellt.

ginny92
2 Monate zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Also die SuS die für einen Ausschluss in Frage kommen sind doch meistens so auffällig das es keine unbegründete Entscheidung ist. Warum um sollten/ müssen Lehrkräfte die Verantwortung für SuS tragen die bereits im normalen Alltag zeigen das sie meinen Regeln gelten nur für alle anderen. Und bei den SuS wo sowas im Raum stand waren sich eigentlich die Lehrkräfte immer einig.

RSDWeng
2 Monate zuvor

Die Mutter des gewalttätigen Berliner Schülers zieht vor Gericht….Was mag in dieser Frau vorgehen.?,..Ich kann mir das näher nur mit dem Brutbeschützungsinstinkt erklären, die Vernunft war hier garantiert nicht ausschlaggebend.

Petra
2 Monate zuvor
Antwortet  RSDWeng

Die hätte mal besser ihrem Früchtchen beizeiten Grenzen gesetzt! Aber das ist ja nicht neu. Beim Kind punkten und sich anbiedern, statt Eltern zu sein.

RSDWeng
2 Monate zuvor
Antwortet  Petra

Eigentlich müsste hier das zuständige Jugendamt prüfen, ob bei solch einer Erziehungsberechtigten eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Brennpunktschule
2 Monate zuvor
Antwortet  RSDWeng

Mal wild spekuliert:
Eine Woche Urlaub für den Sohn, der aus dem Bildungs- und Teilhabe Paket bezahlt wird. Das gibt man ungern auf.

HellaWahnsinn
2 Monate zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

„Eine Woche Urlaub für den Sohn, der aus dem Bildungs- und Teilhabe Paket bezahlt wird. Das gibt man ungern auf.“

Oder:
„Eine Woche Urlaub vom Sohn, der aus dem Bildungs- und Teilhabe Paket bezahlt wird. Das gibt man ungern auf.“ 😉

Kognitive-Dissonanz
2 Monate zuvor
Antwortet  Brennpunktschule

Sie können keine Lehrkraft sein. Von denen erwarte ich Bildung und eine differenziertere Sichtweise – und keine Pauschalisierung eventuell vorhandener persönlicher Erfahrungen.

anka
2 Monate zuvor

Willkommen in unserer Welt, kD.

Spirale
2 Monate zuvor
Antwortet  RSDWeng

„…an Einsicht mangele…“

Der Apfel fällt halt nicht weit vom Stamm.

PaPo
2 Monate zuvor
Antwortet  RSDWeng

Diese Dreistigkeit solcher Eltern ist unfassbar.

Lisa
2 Monate zuvor

Die Mutter zog vor Gericht? Wie uneinsichtig ist das denn. Anstatt froh zu sein, dass ihr Sohn für sein späteres Leben etwas Wichtiges lernt: Taten haben Konsequenzen. Konsequenzen können schmerzhaft sein. Standhafte Kollegen und ein Richter mit gesundem Menschenverstand.

Lera
2 Monate zuvor

Bemerkenswert ist, dass für die Anwendung des Erziehungsmittels „Ausschluss von schulischen Veranstaltungen“ offenbar

– Schläge mehrfach und ins Gesicht erfolgen müssen,
– eine eindeutig fehlende Einsicht vorliegen muss,
– eine Klassenkonferenz durchgeführt werden muss und
– etwaige Prozesse gewonnen werden müssen, gegen die dann noch Rechtsmittel eingelegt werden können.

Bemerkenswert ist das insbesondere für Personen, die der Meinung sind, es gäbe im Schulalltag praktikable und effektive Erziehungsmittel.

Die gibt es ganz offensichtlich nicht.

PaPo
2 Monate zuvor
Antwortet  Lera

Wird jetzt auch ein exemplarisches Bsp. für mein ceterum censeo, dass Eeziehungs- und Ordnungsmaßnahmen allenfalls Papiertiger sind, die oftmals nicht über die Hürden im Vorfeld hinauskommen… wir hatten hier doch iirc letztens mit dem @Honduraner jmd., der Dgl. infrage gestellt hat.

Fräulein Rottenmeier
2 Monate zuvor
Antwortet  Lera

„Die gibt es ganz offensichtlich nicht.“
Die gibt es wirklich nicht. Ein Blick in den Paragrafen 53a im Schulgesetz (NRW) genügt, um das bewiesen zu bekommen.
Der Aufwand für Ordnungsmaßnahmen und die notwendig vorausgegangen erzieherischen Einwirkungen ist hoch und leider, leider gar nicht rechtssicher. Ein pfiffiger Anwalt kassiert die meisten Ordnungsmaßnahmen wegst Formfehler gerne ein. In diesem Fall war offenbar alles rechtssicher….Glückwunsch….aber eher selten….

ginny92
2 Monate zuvor

Und so bald ein gewisser Schlag an Menschen das spitz hat passieren Dinge die keiner will. Und es heißt dann warum hat man nicht ….

Palim
2 Monate zuvor
Antwortet  Lera

Der Ausschluss ist eine Ordnungsmaßnahme, die einer Konferenz bedarf, Erziehungsmittel können ohne diese durchgesetzt werden und sind nicht anfechtbar.

Als Schule muss man Acht geben, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist.
Wie man hier sieht, kann man die Maßnahme anfechten, bekommt aber nicht zwangsläufig recht. Die Klassenfahrt ist ohnehin gelaufen.

Mathea Kühnel
2 Monate zuvor

Ich lasse mir von niemandem vorschreiben, ob ich ein Kind mit zur Klassenfahrt nehme oder nicht. Ich habe die Verantwortung und entscheide. Ansonsten würde ich keine Klassenfahrt machen.