Kultusministerium verfügt: Gender-Sonderzeichen sind in bevorstehenden Abschlussprüfungen notenrelevante Fehler

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WIESBADEN. Abiturient*innen, Real- und Hauptschüler*innen in Hessen dürfen in den bevorstehenden Abschlussprüfungen keine Genderzeichen mehr wie Doppelpunkt, Sternchen oder Unterstrich benutzen. Sie würden als Fehler gelten und könnten deshalb zu einer schlechteren Benotung führen, teilte das Kultusministerium gegenüber dem Hessischen Rundfunk mit. Die GEW kritisiert die Ankündigung scharf.

Das Kultusministerium bringt den Rotstift zum Einsatz. Illustration: Shutterstock

Auf Drängen der CDU, die augenscheinlich eine Bundesländer-übergreifende Kampagne dazu verabredet hat (News4teachers berichtete), schrieb die schwarz-rote Koalition in Hessen in ihrem Koalitionsvertrag fest, «dass in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird» – bei einer Orientierung am Rat der deutschen Rechtschreibung.

Für die Schulen wird die Vereinbarung nun schneller relevant als gedacht. Der Grund dafür, dass die Verwendung von Sonderzeichen bereits bei den ab April anstehenden Abiturprüfungen als notenrelevanter Fehler gewertet werden muss, ist laut Kultusministerium das Auslaufen einer Corona-Ausnahmeregelung, die in den vergangenen zwei Jahren das Verwenden von Genderzeichen in Prüfungen gestattete, „weil in der belastenden Corona-Zeit mit zeitweisen Schulausfällen nicht alle Schülerinnen und Schüler wissen konnten, wie die Positionierung des Rats für deutsche Rechtschreibung aussah“, wie ein Sprecher von Kultusminister Armin Schwarz (CDU) erklärte. Jetzt solle aber wieder das Regelwerk des Rates angewendet werden.

„Das hessische Schulrecht kennt bislang kein Gender-Verbot. Ein solches steht in keiner einzigen der einschlägigen Verordnungen“

Die GEW spricht sich gegen das vom Kultusministerium angekündigte „Gender-Verbot“ aus – grundsätzlich und für die anstehenden zentralen Abschlussprüfungen sowieso. Sie weist auf erhebliche schulpraktische und rechtliche Probleme hin, die angesichts der Vorgehensweise drohen.

Der hessische GEW-Landeschef Thilo Hartmann erklärt in einer Pressemitteilung: „Das hessische Schulrecht kennt bislang kein Gender-Verbot. Ein solches steht in keiner einzigen der einschlägigen Verordnungen. Faire Abschlussprüfungen prüfen anhand der Standards, die zuvor gegolten haben.“ Zudem weist er auf Umsetzungsprobleme hin (Gendern im Original): „Wie sollen Lehrkräfte jetzt noch ihren Schüler:innen die neuen Regelungen vermitteln?“ Zudem sei bislang keineswegs eindeutig geklärt, welche möglichen Schreibweisen als zulässig gelten sollen und welche nicht. Die GEW befürchtet daher Rechtsunsicherheit, weil die Bewertung der Abschlussprüfungen anfechtbar wird.

Darüber hinaus wies Thilo Hartmann darauf hin, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung, auf den sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag berufen haben, seine Position im Dezember 2023 modifiziert hat (News4teachers berichtete). Der Rechtschreibrat bewertet das Gendern mit Sonderzeichen zwar nach wie vor als Abweichung von der orthografischen Norm, konstatiert aber auch, dass die geschlechtergerechte Schreibung aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung im Fluss ist.

Zudem stellt er ausdrücklich klar, dass Vorgaben für die Bewertungspraxis allein in der Zuständigkeit der Schulpolitik liegen. Dabei käme „rezeptive Toleranz“ als Handlungsoption in Frage. Hartmann fasst zusammen: „Der Kultusminister kann sich in dieser gesellschaftlich umstrittenen Frage nicht länger hinter den Em­­pfehlungen des Rechtschreibrats verstecken. Wir lehnen eine Sprachregelung von oben ab. Wenn er trotz aller Kritik an diesem Vorhaben festhalten will, dann sollte er das zumindest handwerklich sauber machen.“ News4teachers

Mitglied des Rechtschreibrats sagt: „Gendern sollte nicht als Fehler gewertet werden“

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dauerlüfterin
1 Monat zuvor

Ich bin nun wirklich nicht pro-Gendern, aber was diese Amateure in Wiesbaden verzapfen ist einfach nur ärgerlich.

Ärgerlich deshalb, weil es wieder kurz vor knapp (heute ist der letzte Unterrichtstag der Abiturienten) übers Knie gebrochen wurde und für Unklarheit und Stress bei Prüflingen und LuL sorgt. So werden Druck und Unterrichtsausfälle ohne Not provoziert bzw. erhöht.

Die KuK sind aufgrund der Verlegung der schriftlichen Abiturprüfungen auf nach den Osterferien ohnehin während der schriftlichen Prüfungen an der Belastungsgrenze und darüber hinaus.

Was hätte denn dagegen gesprochen, diese Prüfungen erst einmal laufen zu lassen wie die ganzen Jahre zuvor (!) und für das Abitur 2025 in den Durchführungsbestimmungen (Erlass, der einige Monate vor den Prüfungen kommt) eine solche Regelung zu treffen? Da hätten sich dann alle darauf einstellen können und das hätte ich vom Ablauf her als professionell empfunden.

Aber so ist das wohl, wenn Leute ohne Ahnung von den Abläufen und mit der Qualifikation Parteibuch Entscheidungen treffen.

dauerlüfterin
1 Monat zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Eine zweite Lesart wäre noch die, dass eine solche Bestimmung vor den Ferien rausgehauen wird, weil man mit Widerstand rechnet und ihn auf diese Weise minimieren kann.
Weiß nicht, ob es das besser macht.

Wombat Lover
1 Monat zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Diese Leute haben nicht mal Ahnung davon, was es alles für Prüfungen gibt. Gelten diese Regelungen nicht für die FOS? Wie sieht es aus mit den Prüfungen in den vollschulischen Ausbildungen?

Sepp
1 Monat zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Vielleicht liegt es auch an meinen Fächern, aber ich empfinde die Diskussion ums Gendern in Abiklausuren auch als reine Symbolpolitik:

Wenn ich ein Material aus dem MINT-Bereich bearbeite, benötige ich keine Sonderzeichen fürs Gendern, außer ich lege es sehr darauf an, z.B. von der „Population der Goldhamster*innen“ zu schreiben.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Sepp

Aber selbst in Bayern gilt das Verbot ja nicht für die Schüler*innen. Dieses Verbot wird – wenn überhaupt – wenige treffen. Wenn der Wahlkampf dies Wert ist..

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Stimmt, ich bin aber froh, wenn die Schüler überhaupt vernünftige Sätze mit entsprechender Rechtschreibung und Grammatik hinbekommen.
Und die meißten Schüler werden nicht gendern, wenn es die Lehrerkräfte nicht fordern.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Da sollen bestimmt potentielle Kandidaten für das Lehramt rechtzeitig abgeschreckt werden.

Klappt garantiert!

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Ihr letzter Punkt trifft es, weil nur so das Thema Gender überhaupt auf die Tagesordnung kam.

Sepp
1 Monat zuvor

„Wie sollen Lehrkräfte jetzt noch ihren Schüler:innen die neuen Regelungen vermitteln?“ 

Zumindest Abiturienten könnte man einfach sagen, dass sie nicht mit Sonderzeichen gendern sollen – fertig. Da muss man ihnen nicht viel „vermitteln“.

Notenrelevant wird es im Abitur erst, wenn durchschnittlich mehr als 5 Fehler pro Textseite zusammenkommen. Und da muss man schon viele Sternchen setzen. Und selbst dann müsste man schauen, ob das Textverständnis dadurch beeinträchtigt ist…

Als hinreichend streitlustiger Schüler mit passender Familie könnte man sich aber auch einen Spaß draus machen und konsequent mit Sternchen gendern. Denn die Gesetzeslage scheint ja so unklar, dass man dann konsequent klagen kann, egal wie die Lehrkraft damit umgeht.

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  Sepp

Zumindest Abiturienten könnte man einfach sagen, dass sie nicht mit Sonderzeichen gendern sollen – fertig. Da muss man ihnen nicht viel „vermitteln“.

DAS sehe ich auch so! Wer Abi machen will, sollte das ohne Probleme hinkriegen.

Insgesamt hat die „dauerlüfterin“ jedoch Recht:

  • Aber so ist das wohl, wenn Leute ohne Ahnung von den Abläufen und mit der Qualifikation Parteibuch Entscheidungen treffen.

Allerdings gilt diese/ihre Feststellung wohl für die meisten Entscheidungen der Kultusministerien im ganzen Land. 🙁

DerDip
1 Monat zuvor
Antwortet  Sepp

Bin kein Lehrer. Daher folgende ernstgemeinte Frage: Wäre jede einzelne Verwendung ein Fehler, oder würde eine Mehrfache Verwendung der Gender-Zeichen als Wiederholungsfehler gewertet?

dauerlüfterin
1 Monat zuvor
Antwortet  DerDip

Ich gehe davon aus, dass das im Erlass steht, der wurde an die Schulleitungen verschickt.
Aus der Erfahrung heraus spekuliert: es zählt jede einzelne Nennung als Fehler.

Sepp
1 Monat zuvor
Antwortet  DerDip

@ DerDip,
Das frage ich mich tatsächlich auch. Ich würde es vermutlich als Wiederholungsfehler bewerten.

Da ich zwei Naturwissenschaften unterrichte, müsste man es aber auch schon drauf anlegen, hinreichend Wörter zum Gendern zu finden, außer man macht sich wirklich einen Spaß draus und schreibt konsequent Dinge wie z.B. „Mensch*innen-Werdung“ (Evolution), „Hamster*innen“ (Populationsgenetik) oder gar „Erlenemeyerkolb*innen“…

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  DerDip

Joa, „nächste Frage“ …
???????

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Sepp

Also Kürzel ausschreiben? Könnte ja Erstklässler verwirren. Fachbegriffe und englische Wörter müssen mit Erklärungen in Klammern erläutert werden -___-

hyperbel
1 Monat zuvor

Interessant wäre auch, wie Lehrkräfte mit einer Verwendung der weiblichen Form statt eines generischen Maskulinums umgehen bzw. umgehen sollen.
Vermutlich haben die Entscheidungsträgerinnen das gar nicht auf der Rechnung.

Wombat Lover
1 Monat zuvor
Antwortet  hyperbel

Ich bitte meine Schülerinnen schon lange, aufs Gendern zu verzichten, um mir die Korrekturen zu erleichtern. Nur die weibliche Form zu nutzen, erlaube ich ausdrücklich!

Rerun
1 Monat zuvor
Antwortet  Wombat Lover

D. h. Sie bringen Ihren Schülern absichtlich Falsches bei. Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie ich das finde. Übergriffig ist da noch das geringste Wort für.

Willy
1 Monat zuvor
Antwortet  Rerun

Na jetzt bin ich aber gespannt, Herr Deutschlehrer Rerun,

Können sie mir bitte erklären, was an der Verwendung des gegnerischen Femininum falsch ist? In welchem Zusammenhang steht denn bitte das generische Maskulinum im fordergrund? Und was machen sie, wenn sich bei der Verwendung des gegnerischen Femininum auf wissenschaftlich anerkannten Quellen bezogen wird und eine Verwendung darin begründet wird? Wollen sie dann gleich allen ihre Kompetenz absprechen? Da würde ich dann gern Mal ihre Arbeit dazu lesen.

Pädagogische Fachkraft
1 Monat zuvor
Antwortet  Willy

@ Willi: Bitte Deutsch lernen!!
Beispiele in Ihrem kurzen Text:
sie (1. Zeile) bitte groß, Anrede!
des gegnerischen Femininum: Meinen Sie wirklich „gegnerisch“, nicht generisch? Des Femininums, Genitiv-s vergessen…
fordergrund: bitte Vordergrund..
sie (4. und zweitletzte Zeile) ..siehe oben
gern Mal: gern mal..
Ihr Satzbau ist teils abenteuerlich („Und was machen sie, wenn sich bei der Verwendung des gegnerischen Femininum auf wissenschaftlich anerkannten Quellen bezogen wird“)… und massiv verbesserungsfähig.

unverzagte
1 Monat zuvor

Sind Kenntisse einer sog. „pädagogischer Fachkräft“ auf Korrektur von Grammatik beschränkt ?

Pädagogische Fachkraft
1 Monat zuvor
Antwortet  unverzagte

Nein, ich habe sicherlich mehr „Kenntisse einer sog. „pädagogischer Fachkräft“ 😉 – korrekt wäre übrigens „Kenntnisse einer sog. „pädagogischen Fachkraft“, hier sind also auch unverzagte drei Fehler in einem einzigen Satz eingebaut.
Aber ich bin der Meinung, man sollte Deutsch in Grammatik, Orthographie usw. schon beherrschen, wenn man ernst genommen werden möchte und die Argumentation ernst meint.

unverzagte
1 Monat zuvor

Sicherlich ? Ihre bisherigen Beiträg demonstrieren primär Korrekturlust, die ein Interesse an inhaltlich orientierter Argumentation vermissen lässt.

Pension lacht immer weiter!
1 Monat zuvor
Antwortet  Rerun

Was ist denn falsch daran? Generisches Maskulinum als sprachlich- gesetzliches Dogma? Davon abgesehen lässt der Kollege den Schüler:innen die sprachliche Freiheit- mit der launigerweise in Bayern das Verbot begründet wurde, weil man als mit Sonderzeichen Gendernde:r andere unter moralischen Druck setze. Als würde man gesundes Essen verbieten, weil Couchpotatoes sich genötigt sähen… lächerlich!
Aber sicher folgt hier die Belehrung auf dem Fuße. Nur zu!

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  Rerun

Naja, nix wesentlich anderes sind die – */_ innen nun auch nicht…

Unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  Rerun

Rerun schrieb, sie „ERLAUBT“ die weibliche Form. Daraus leiten Sie schnaubend eine „absichtliche Vermittlung“ ab…
Vielleicht zum falschen Ventil gegriffen, um Dampf ablassen zu können ?

Uwe
1 Monat zuvor
Antwortet  Rerun

Total übergriffig, vergleichbar mit Mord und Totschlag. Ich frag mich ganz ernsthaft wie Menschen ticken die so etwas in Wallung bringt. Nachvollziehen kann ich das nicht und dafür bin ich wirklich dankbar.

Horstino
1 Monat zuvor
Antwortet  Wombat Lover

Exakt wegen solcher Einstellungen werden solche Gesetze gegen das Gendern überhaupt erst angedacht.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  hyperbel

Frauen anzusprechen ist falsch. Rechtschreibfehler!
Sobald auch nur ein Mann dabei ist, MUSS das generische Maskulinum alles überdecken 😉

A.J. Wiedenhammer
1 Monat zuvor
Antwortet  hyperbel

Wieso? Die weiblichen Formen haben ein anderes Bedeutungsspektrum als das generische Maskulinum. Da kann man nicht einfach Bäumchen-wechsle-Dich spielen. Man kann ja auch nicht einfach eine Vergangenheitsform anstelle des Futur benutzen und nachher sagen, dass man das aber so gemeint hätte.

Es geht hier nicht um Verbote.
Es geht um allgemeingültige, einzuhaltene Rechtschreiberegeln.
Es gibt kein Verbot, falsch zu schreiben. Man produziert dabei schlicht Rechtschreibefehler, die eventuell gewertet werden. Punkt.

Pension lacht!
1 Monat zuvor

Aber man will ja keine „Sprachpolizei“….?!
Das Lachen ob dieser Lächerlichkeit bleibt einem wirklich im Halse stecken.

Dejott
1 Monat zuvor

Brutal wichtiger Move reaktionärer Sprachpolizisten.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Dejott

Ablenkung von den wirklichen Problemen in den Schulen: Lehrkräftemangel, Sanierungsstau, Digitalsierungslücke, Gewalt. Diese Probleme lassen sich nicht einfach per „ministeriellem Erlass“ wegwischen, also verlegt man sich auf die Gender-Debatte. Symbolischer Aktionismus der nichts kostet.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Richtig.

Die müssen uns beschäftigt halten. Sonst kommen wir noch auf IDEEN….

Immer schön ablenken – war das jemals anders?

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Dejott

Die Benutzung der amtlichen Regeln ist reaktionäre Sprachpolizei? Interessante Logik.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Die Erlassung zusätzlicher Regeln, deren Einhaltung kontrolliert werden muss!
Wie viel Schaden durch unsanktioniertes Gendern bisher entstand, ist Ihr Geheimnis 😉

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Gendern ist eine zusätzliche Regel, de aufgrund fehlender Zulässigkeit von der Kultusministerin als notenrelevanter Fehler eingestuft wurde.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Ist es denn eines Fehlers würdig? Ich meine, der Rechtschreibrat (oder Teile davon?) empfahl, Gendern nicht als Fehler zu werten.

Siehe Bayern: da wird den Schüler*innen unterstrichen, aber keine Punkte abgezogen

Marc
1 Monat zuvor
Antwortet  Dejott

Das sind einfach die gängigen Regeln deutscher Sprache. Ich kann auch irgendwelche Phantasiezeichen erfinden, brauche mich aber nicht wundern, wenn dann solche als Fehler markiert werden

Ale
1 Monat zuvor

Sagt mal, denken die in den KMs wirklich, dass wir keine anderen Probleme an den Schulen haben wie ein Sternchen, Unterstrich usw. ? Gibt es nur noch Nebelkerzen von oben?

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Der Rechtschreibrat erlässt laut CDU also quasi Gesetze? Cool.

Aber was mich wirklich stößt: „Sie würden als Fehler gelten und könnten deshalb zu einer schlechteren Benotung führen, teilte das Kultusministerium […] mit“
KÖNNTEN? Meines Wissens – bin aber nicht in Hessen – führen Fehler durchaus zu schlechteren Benotungen…

dauerlüfterin
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Fehlerindex. Kommt drauf an, was noch so an Fehlern da ist.

Willy
1 Monat zuvor

Bin Mal gespannt ob die jungen Menschen das so einfach akzeptieren werden. Das Kultusministerium und weite Teile der „älteren“ Bevölkerung werden jetzt schon als jugendfeindlich und lebenswelt-fern von eben dieser Zielgruppe betrachtet.
Was machen wir denn, wenn wir ganz ihr Vertrauen und Verständnis verlieren, weil uns ein schnöder Stern stört? Was macht denn die CDU, wenn die Schüler absichtlich und als gemeinsam abgesprochene Aktion gendern und es darauf anlegen? Die paar jungen Leute haben so schon keinen Bock mehr bei diesem Bildungssystem ein adäquater bestandteil der Gesellschaft zu werden und für Millionen alte Leute die Rente zu verdienen, während wir ihnen nicht einmal so einen winzigen Stern gewähren, geschweige denn eine Zukunftsperspektive in der es nicht nur darum geht, dass sie für uns arbeiten gehen.

Wird wohl sehr spannend, wenn wir die Beziehung zu unseren nachkommenden Generationen wegen so einem Schwachsinn verlieren. Hat die CDU oder das Kultus eine Idee wie wir die Pisa-Sache wieder in den Griff bekommen? Da höre ich irgendwie weniger außer das der nächste Bildungsplan geschrieben wird…

A.J. Wiedenhammer
1 Monat zuvor

„Wir lehnen eine Sprachregelung von oben ab.“

Puh, der ist gut! -schenkelklopf-
Dann braucht er ja eigentlich nur noch „unten“ fragen, was die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung will.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor

Wichtig, wichtig.

Im Gegensatz zur Rechtschreibung oder dem Inhalt.

Ich gebe offen zu, den obigen Artikel nicht gelesen zu haben.

Lisa
1 Monat zuvor

Aktionismus. Warum nicht für das nächste Jahr in aller Ruhe? Wenn Schüler genügend rebellisch sind, könnte es eine Klagewelle geben.

wolfgang Endemann
1 Monat zuvor

Wie wäre es mit etwas mehr Logik und etwas weniger pc?
„konstatiert aber auch, dass die geschlechtergerechte Schreibung aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung im Fluss ist“
Die Norm ist im Fluß, sie hat gerade wieder eine starke Richtungsänderung genommen. Selbstverständlich sollte da Toleranz geübt werden, die strikte Regelung von oben ist so problematisch wie der vorherige ideologisch verengte sprachpolizeiliche Rigorismus, die Unduldsamkeit einer kleinen woken Minderheit.
„Dabei käme „rezeptive Toleranz“ als Handlungsoption in Frage.“
Richtig, auch, daß der Kultusminister „sich in dieser gesellschaftlich umstrittenen Frage nicht länger hinter den Em­­pfehlungen des Rechtschreibrats verstecken“ kann. Aber wieso „Sprachregelung von oben“? Das von den Woken geforderte Gendern wird schon immer von unten abgelehnt (was nicht unbedingt heißt, daß es falsch ist), insofern sind die neuen Regelungen nur eine Korrektur eines Versuchs, von oben die Sprache zu moralisieren.
Man muß sich auch einmal entscheiden, ob man den Rechtschreibrat ernst nehmen, seine Arbeit als regulative Einflußnahme akzeptieren will. Sollte nicht ein solcher Rat die Überpolitisierung der Sprache bekämpfen?

Unfassbar
1 Monat zuvor

Nennen Sie mal eine Umfrage, in der das Gendern (mit Symbolen, nicht die Nennung der männlichen und weiblichen Form) nicht mit überwältigender Mehrheit abgelehnt wird. Sie werden keine finden. Insofern ist das Gendern kein Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandelns und der natürlichen Sprachentwicklung, sondern eine von einer kleinen und sehr lauten selbsternannt elitären Gruppe in den Mainstream gedrückte Ideologie.

Egvina
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Wenn man sich die Anzahl der Kommentare unter jedem Artikel zu der Thematik anguckt, drängt sich ein anderer Eindruck auf.

Pension lacht immer weiter!
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Qed,nicht wahr, liebe Redaktion?!

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Genau das meinte ich. Und genau deshalb gibt es keinen Grund, das Thema Gender jemals auf irgendeine Agenda gesetzt zu haben. Folglich kann es weg in die Schublade der Irrwege.

DerechteNorden
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Na ja, die meisten Befragten denken immer, dass es darum geht, wie sie es finden, dass sie mit Sonderzeichen und Sprechpause gendern müssten.
Fragte man sie, ob es für sie okay wäre, dass andere es dürfen, würde das Ergebnis sicher anders aussehen.

wolfgang Endemann
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Genau das habe ich gesagt: Wenn die Mehrheit verbieten könnte, würde sie das Gendern verbieten. Das heißt nicht, daß das Gendern prinzipiell falsch ist, aber die Gegenreaktion in Bayern und Hessen, die teilweise so hysterisch verfolgt wird wie die Vorlage der Gegner, wahrscheinlich mehr oder weniger krass überall, ist ja eine Korrektur gegen das Ansinnen von woken Sprachreglern. Jetzt schreien sie auf; als sie selbst von oben ändern wollten, haben sie kaum Pardon gegeben. So ist das, wenn der Kulturkampf ideologisiert wird, statt der offenen Kommunikation und dem besseren Argument zu vertrauen. Schon die frühere Sprachreform hat nicht auf Wissenschaft gesetzt, nicht zur Richtschnur gemacht, Sprachwandel so zu fördern, daß Sprache zugleich für die weniger talentierten oder geübten Mitglieder der Sprachgemeinschaft verschlankt, also von unnötigem Ballast, funktionslos gewordenen, veralteten Konventionalismen befreit und gleichzeitig die Möglichkeit zu Differenzierung und Ausdruck gesteigert wird. Das klingt wie die Quadratur des Kreises, aber billiger ist es nicht zu haben, das Ziel einer allen zugänglichen demokratischen sowie kraftvollen, der wachsenden Komplexität moderner Gesellschaften, den Erfordernissen der Vernunft genügenden Sprache.
Also nichts gegen eine moderate gendergerechte Sensibilisierung der Sprache, was uns von den Ideologen allerdings zugemutet wird, ist durch Gendern mehr Ex- als Inklusion, Tanz um Identitäten statt fürsorglicher Universalismus. „Alle Menschen sollen Brüder werden“ meint etwas anderes als „Alle Menschen sollen Geschwister werden“ oder gar „… divers werden“. Das war ein wenig polemisch, ich entschuldige mich bei allen, die sich dadurch verletzt fühlen.

wolfgang Endemann
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Dann habe ich etwas überinterpretiert. Meines Wissens gab es jedoch zumindest Versuche, die genderkorrekte Schreibweise per Gebot in offiziellen Schreiben durchzusetzen. Oder waren das alles nur Empfehlungen, die erst noch diskutiert werden sollten? Ein Gebot ohne Sanktionsandrohung ist tatsächlich nicht mehr als eine legitime Empfehlung.
Inzwischen ist der Genderfuror ausgebremst, das stimmt, und daher sagte ich ja, Toleranz ist angesagt. Mir ging es um den Hinweis auf die Neigung zur Doppelmoral, die Empfehlung zur Selbstreflexion. Den Genderisten billige ich durchaus die Kinderkrankheit des Radikalismus zu, wenn man da herauswächst. Umgekehrt sehe ich auch, daß das Genderverbot Züge einer Gegenaufklärung trägt.
Also: Reden miteinander, und Einseitigkeit vermeiden. Schön, daß wir hier miteinander reden können.
Ich grüße zurück.

JoS
1 Monat zuvor

Es gab punktuell „Guidelines“ für die offizielle Außenkommunikation etwa von Stadtverwaltungen. Von Sanktionsdrohungen bei Nichtbefolgung habe ich jedenfalls noch nie gehört.
Dass dies etwas komplett anderes ist als das jetzige bayerische „Genderverbot“ unter Androhung dienstrechtlicher Konsequenzen oder der drohende Punktabzug für Schüler*innen in Hessen, sollte wohl offensichtlich sein.

wolfgang Endemann
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Spielen Sie nicht den Wunsch, eine gendergerechte Sprache durchzusetzen, herunter? Wenn nicht, sind wir uns einig. Vielleicht mit Ausnahme der Ansicht, daß eine mit Sonderzeichen aufgeladene Schreibweise zu verbieten immer noch mehr Sinn macht als sie zu verlangen. Ich würde, wenn ich die Möglichkeit dazu hätte, niemals eine Empfehlung zu der Sonderzeichenverwendung verbieten, würde aber darauf bauen, von diesem Gendern aufgrund der besseren Argumente abbringen zu können.

JoS
1 Monat zuvor

Nein, sicher nicht. Ich habe weder in der Universität noch im Referendariat noch in der Schule jemals die Vorgabe erhalten, in einer bestimmten Form zu gendern. Sie werden mir sicherlich auch zustimmen, dass ein strafbewehrtes Verbot von etwas klar übergriffiger ist als ein unverbindliches Gebot.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Das Gendern wird weder von Oben noch Unten verordnet, daher haben Menschen Wahlfreiheit. Diese wird nun durch ein Verbotsgesetz ausgetauscht. Schade

wolfgang Endemann
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Richtig (allerdings folgt das Verbotsgesetz einem reziprok-äquivalenten Gebotsgesetz). Verbot ist im Falle des Sprechens nicht der richtige Weg, auch wenn man beim Handeln sich gelegentlich zu Verboten gezwungen sieht. Das wäre auch in vielen anderen Bereichen zu bedenken. So wird aus eine diskursfreudigen zivilen Gesellschaft eine reglementierte, gegängelte, fremdbestimmte Gesellschaft.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

In welchen anderen Bereichen haben wir solche gesetzlichen Sprachverordnungen?
Zudem sprach sich der Rechtschreibrat ja nicht einstimmig für ein Verbot aus. https://www.news4teachers.de/2023/07/mitglied-des-rechtschreibrats-sagt-gendern-sollte-nicht-als-fehler-gewertet-werden/

wolfgang Endemann
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ich sehe nicht, wo wir sonst noch strikte Sprachverordnungen haben. Es ist aber kaum zu übersehen, daß die Gefahr droht, den Rahmen des gesetzlich erlaubten Sprechens schwerwiegend einzuschränken. Daß man den Holocaust nicht leugnen darf, ist nachvollziehbar, vielleicht könnte man gelassener reagieren, wenn einige Unverbesserliche auf „ihrem Recht“ bestehen, daß das doch einmal gesagt werden darf/muß. Aber solche Leute stellen sich so offensichtlich außerhalb der überwältigenden Mehrheitsgesellschaft, daß man ihren Unsinn ob seiner Wirkungslosigkeit ertragen können sollte. Und das tut man ja auch, wenn es nicht in die Öffentlichkeit hinausposaunt wird.
Kaum zu leugnen ist, daß sich die Meinungskorridore verengen, und könnte das nicht zum Gesetz werden, wenn sich „alle“ so einig sind? Wie lange darf man sich noch zur BDS-Kampagne bekennen? Staatsterrorismus befreundeter oder verbündeter Nationen kritisieren? In einer sich militarisierenden Gesellschaft wächst die Intoleranz.

JoS
1 Monat zuvor

Die Frage ist in Ihrem Beispiel wohl eher, wie lange man sich noch zum Existenzrecht Israels bekennen oder den Hamas-Terrorismus kritisieren kann, ohne schwerwiegende Konsequenzen erleiden zu müssen. Da sehe ich eine erkennbare Verengung des Meinungskorridors.

wolfgang Endemann
1 Monat zuvor
Antwortet  JoS

Nicht „eher“. Es gibt Menschen, die das Existenzrecht eines Volkes auf dem Boden, den sie jahrelang bewohnt haben, bestreiten. Das sind Inhumanisten, egal, ob sie das palästinensische oder das israelische Existenzrecht bestreiten. Ich sehe hier niemand ernstzunehmenden, der einer sehr großen, auf engem Raum lebenden israelischen Bevölkerung den Boden unter den Füßen wegziehen will, ein paar Verrückte gibt es natürlich, die in solchen Vorstellungen schwelgen. Nein, Israel ist nicht gefährdet (solange es nicht den panarabischen Terrorismus durch eigenes Handeln züchtet), weder Liberale noch Linke bestreiten das Existenzrecht Israels (wenn die Begriffe liberal und links noch einen Sinn machen). Effektiv bestritten wird nur, mehr materiell als symbolisch, das Existenzrecht des palästinensischen Volkes, durch israelische Politik und alle, die selbiger nicht zum Wohle aller diese Ländereien bewohnenden Menschen in den Arm fallen.
Sie meinen, daß der Meinungskorridor nach rechts verbreitert, nach bürgerlich oder links dagegen eingeengt wird? Das kann ich nicht erkennen, jeder darf bei uns das derzeit schlimmste völkerrechtliche Verbrechen euphemistisch „Notwehr“ nennen und rechtfertigen, den Hamasterror zu verschweigen oder beschönigen wird weniger geduldet. Aber so wenig die israelische Politik den Hamasterror legitimiert, so wenig selbiger den Angriffskrieg auf Gaza.

wolfgang Endemann
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Das war off topic, ich habe dem Foristen JoS geantwortet, aber sorry, ich hätte mich nicht darauf einlassen sollen, hier geht es nur um den Meinungskorridor bezüglich des Erlaubten oder Gebotenen im Sprechen miteinander über die sozialen Geschlechter.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Aber wir reden hier über ein Genderverbot, nicht um Holocaustleugnung! Ich halte dies für einen äußerst schwierigen Vergleich.
Privat darf ich ja ersteres, letzteres ist zu recht verboten.

Dieses Sprachgebot empfinde ich da als recht neu, schlechtestenfalls als Beginn eines besorgniserregenden Trends…

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Dabei gäbe es doch eine einfache Lösung:
– Gender-Sprache WEDER verbieten noch erlauben
– das BEWERTEN irgendeiner Sonderform (z.B. Gendersprache) verbieten

Ergebnis:
1. Wenn SuS oder Lehrer (oder Profs usw.) gendern wollen, tun sie das.
2. Wollen sie es nicht, tun sie es nicht.
3. Da alle Formen der Bewertung untersagt sind, kann weder
– von Genderfraktion aus
– von Nicht-genderfraktion aus
eine Diskriminierung der jeweils anderen Seite erfolgen.

Problem gelöst. 🙂

Ausser man will wem was aufzwingen…

GriasDi
1 Monat zuvor

Ich muss diese Sachen ja nicht Werten:-)