Einschulung zurückstellen? Eltern dürfen beantragen, Schulleitungen entscheiden

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ERFURT. Bisher konnte die Einschulung eines Kindes nur in Ausnahmefällen um ein Jahr verschoben werden. Nun soll es einfacher werden – in Thüringen jedenfalls. Doch die letzte Entscheidung soll dann die Schule treffen.

Einschulung mit sechs? Oder doch lieber später? Foto: Shutterstock

Eltern sollen nicht nur in Ausnahmefällen beantragen können, mit der Einschulung ihres Kindes noch ein Jahr zu warten. Das sieht eine Einigung von Linke, SPD und Grünen mit der CDU vor, wie Vertreter der vier Fraktionen am Mittwoch in Erfurt bei der Landespressekonferenz bestätigten. Auch die FDP wolle der Gesetzesänderung zustimmen und sei am Kompromiss beteiligt gewesen, sagte ein Sprecher der FDP-Gruppe. Die Gesetzesänderung muss noch im Thüringer Landtag verabschiedet werden.

Bislang können Eltern ihr Kind in Ausnahmefällen von der Einschulung ein Jahr zurückstellen lassen, wenn es medizinische Gründe dafür gibt. Der Kompromiss der vier Fraktionen sieht nun vor, dass nicht mehr allein medizinische Gründe ausschlaggebend sind und dass die Eltern die Zurückstellung nicht nur im Ausnahmefall beantragen können. Die Entscheidung liegt aber weiterhin bei der Schulleitung.

Bei der Frage, ob ein Kind in den inklusiven Unterricht geht oder eine Förderschule besucht, lag die letzte Entscheidung schon bisher bei den Eltern. Nach dem neuen Kompromiss sollen sie es damit aber einfacher haben. Den Eltern soll es künftig freistehen, eine andere geeignete Schule oder eine Förderschule für den Schulbesuch des Kindes zu wählen.

CDU-Fraktionschef Mario Voigt sieht durch den Kompromiss den Elternwillen gestärkt. SPD-Fraktionsvize Lutz Liebscher sagte: «Bei mir überwiegt die Freude, dass wir überhaupt noch in der Lage sind, uns auf Dinge zu verständigen.» News4teachers / mit Material der dpa

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