Anteil zusammengestrichen, Auslaufen angekündigt: Der Bund will sich aus dem Digitalpakt herausschleichen

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FRANKFURT/MAIN. Die GEW hat den Vorschlag von Bettina Stark-Watzinger (FDP) zum Digitalpakt 2.0, den sie nun in den Verhandlungen mit den Ländern vorgelegt hat, scharf kritisiert. Die Gewerkschaft mahnte die Bundesbildungsministerin dringend, die Digitalisierung an Schulen endlich ernst zu nehmen. „Der Entwurf ist kein Kompromissvorschlag, sondern eine Provokation“, erklärte Ralf Becker, Digitalisierungsexperte der Gewerkschaft. Auch von Hessens Kultusminister und vom Branchenverband Bitkom kommt Kritik. Kein Wunder: Der Bund will sein Engagement einschränken – und dann komplett beenden.

Der Bund sieht seine Aufgabe offenbar als weitgehend erledigt an (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Der vertrauliche Entwurf des Bundesbildungsministeriums – der News4teachers vorliegt, siehe unten – beinhaltet, dass der Bund seinen Finanzierungsanteil am neuen Digitalpakt von bislang 90 auf 50 Prozent senkt. Zudem will der Bund die Förderung ab 2030 komplett einstellen. Welche Summe das Projekt insgesamt umfassen soll, bleibt offen. „Dafür investieren Bund und Länder über die Laufzeit dieser Vereinbarung insgesamt bis zu X Mrd. Euro zu gleichen Teilen“, so heißt es wörtlich in dem Papier.

„Einerseits will das Bildungsministerium den Ländern vorschreiben, wie viele verpflichtende Fortbildungen sie anbieten müssen – und fordert damit den Bildungsföderalismus heraus. Andererseits reduziert der Bund seinen Finanzierungsanteil um 40 Prozent und will sich ab 2030 komplett aus seiner Verantwortung stehlen. Dabei lautet das Gebot der Stunde, den Pakt jetzt gut aus zu finanzieren und ihn zu verstetigen “, kommentiert GEW-Vorstandsmitglied Becker das Papier, das offenbar auf Sparpläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP) zurückgehe.

„Schulen und Schulträger benötigen Planungssicherheit, zum Beispiel wenn sie Personal für die IT-Administration gewinnen wollen“

„Die Schulen brauchen jetzt Planungssicherheit. Die geplante einjährige Laufzeit für Finanzierungen von Projekten sorgt nicht für diese Sicherheit“, betonte Becker. Er warnte davor, dass es „gravierende Folgen“ habe, wenn der Digitalpakt dem Diktat von Haushaltskürzungen und Schuldenbremse unterliege. „Dringend notwendige Investitionen an den Schulen sind keine frei wählbare Zusatzoption. Schulen und Schulträger benötigen Planungssicherheit, zum Beispiel wenn sie Personal für die IT-Administration gewinnen wollen.“ Statt für Kontinuität bei der Zukunftsfrage der digitalen Infrastruktur zu sorgen, so Becker, stelle die Bundesregierung „die Schuldigitalisierung hinten an und tritt entgegen der Ansagen im Koalitionsvertrag auf die Bremse. So wird aus Lindners Schulden- eine Zukunftsbremse“.

Auch die geplante Mittelverteilung entlang der Zahl der Schülerinnen und Schüler sei nicht der richtige Weg. „Um Chancengleichheit zu verwirklichen, muss Ungleiches ungleich behandelt werden“, unterstrich das GEW-Vorstandsmitglied. „Um eine sozial ausgewogene und gerechte Steuerung des Digitalpakts 2.0 zu erreichen, müssen die Gelder nach sozialen Indikatoren verteilt werden. Es braucht ein transparentes Monitoring, das auch soziale Indikatoren berücksichtigt, eine Stärkung digitaler Schulentwicklungsprozesse durch mehr zeitliche, finanzielle und fachliche Ressourcen sowie eine gezielte Förderung finanzschwacher Kommunen.“

„Wir schlagen vor, bei der Digitalisierung der Schulen die Qualität und Profession ins Zentrum zu rücken und die Mittel nach einem Multiplen Benachteiligungsindex (MBI) sozial gerecht zu verteilen. Zudem wollen wir, dass der Pakt auf andere Bildungsbereiche ausgeweitet wird: Digitalpakt frühe Bildung, Digitalpakt Hochschule, Digitalpakt Weiterbildung und Digitalpakt Alter“, sagte Becker.

Auch Hessens Kultusminister Armin Schwarz übte Kritik an dem Entwurf: „Was da jetzt vom Bundesbildungsministerium auf den Tisch gelegt wurde, ist wieder eine große Enttäuschung“, sagte Schwarz dem Medium „Table.Briefings“. An den Stellen, wo der Bund unterstützen müsse, bleibe das Konzept vage, während die darin gestellten Forderungen an die Länder „mehr als übergriffig“ seien, kritisiert Schwarz. „Allein die geforderte Anzahl der zusätzlichen Fortbildungen für Lehrkräfte ist so absurd, dass man fast annehmen könnte, dass Frau Stark-Watzinger gar keine Einigung beim Digitalpakt anstrebt“, so der CDU-Politiker.

„Bund und Länder stehen sich im Kompetenzgerangel weiterhin selbst im Weg. Deutschlands Schulen endlich fit für das digitale Zeitalter zu machen, muss jetzt Priorität haben“

Ralf Wintergerst, Präsident des Branchenverbands Bitkom, drückt sich diplomatischer aus. „Wir begrüßen sehr, dass nun endlich ein Entwurf des Digitalpakts 2.0 vorliegt. Auch wenn man von einer Einigung noch weit entfernt scheint, ist jetzt zumindest die Grundlage für Verhandlungen zwischen den Beteiligten gelegt. Dabei zeigt sich: Bund und Länder stehen sich im Kompetenzgerangel weiterhin selbst im Weg. Deutschlands Schulen endlich fit für das digitale Zeitalter zu machen, muss jetzt Priorität haben. Dazu gehört vor allem auch, sich auf eine konkrete Summe für den Digitalpakt 2.0 zu einigen.“

Gute digitale Bildung brauche mehr als einmalige Investitionen in Geräte und die technische Infrastruktur. Bislang fehlen im vorliegenden Entwurf konkrete Aussagen dazu, was genau unter den Förderrahmen fallen soll. Aus Sicht von Bitkom gehören beispielsweise auch digitale Lern- und Lehrmaterialien dazu, die bisher nicht eindeutig als Teil des Digitalpakt 2.0 benannt werden. Darüber hinaus bedarf es dem Verband zufolge einheitlicher Standards für die technische Ausstattung, um die Schulen bei ihren Digitalvorhaben zu unterstützen und sie bundesweit auf ein ambitioniertes Niveau zu bringen. Auch eine fortlaufende Evaluation des Digitalpakts 2.0 sollte – anders als bei seinem Vorgänger – von Anfang an berücksichtigt werden.

Wintergerst: „Die digitale Transformation von Deutschlands Schulen ist eine langfristige Aufgabe. Sie hat keine Deadline, sondern muss zum Selbstverständnis in der Schulentwicklung werden. Es braucht daher entsprechende Budgets und Konzepte für ein modernes Bildungssystem, das alle Bereiche des digitalen Lernens und Lehrens einschließt. Vor allem brauchen die Schulen Planungssicherheit durch langfristige und verlässliche Investitionsperspektiven. Die Ankündigung, der Bund wolle die Digitalisierung der deutschen Schulen ‚letztmalig‘ unterstützen, ist deshalb das falsche Signal. Gerade vor dem Hintergrund rasanter technologischer Entwicklungen ist langfristig ein kooperatives und entschlossenes Handeln von Bund und Ländern erforderlich, um schulische Bildung zeitgemäß zu gestalten.“ News4teachers / mit Material der dpa

Im Wortlaut

In dem insgesamt achtseitigen Entwurf des Bundesbildungsministeriums (Vermerk: „nicht ressortabgestimmt, unter Haushaltsvorbehalt, vertraulich“), der News4teachers vorliegt, heißt es im Wortlaut:

„Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von 50 Prozent, die Länder beteiligen sich ebenfalls mit 50 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der Investitionen eines Landes. Die Länder und Kommunen führen bereits begonnene Investitionsprogramme im Bereich Bildung in der digitalen Welt wie geplant weiter und stellen dadurch sicher, dass die Bundesmittel zusätzlich eingesetzt werden. Die Länder werden dafür sorgen, dass die Erbringung der Förderquote durch die Länder nicht zu Lasten kommunaler Haushalte erfolgt.“

„Die Finanzierung der Schulausstattung ist Aufgabe der Länder. Die Finanzhilfe nach Artikel 104c Grundgesetz ist eine letztmalige Unterstützung des Bundes. Es ist daher alleinige Pflicht der Länder, für die nachhaltige Finanzierung des digitalen Wandels in den Schulen Sorge zu tragen. Die Länder stellen daher sicher, dass bis Ende 2029 eine mit den Schulträgern abgestimmte verbindliche Planung eines jeden Landes zur dauerhaften Finanzierung der genuinen Länderaufgabe digitaler Bildung vorgelegt wird.“

Gefordert wird von den Ländern unter anderem ein „zusätzliches Engagement für die Qualifizierung des pädagogischen Personals“, genauer: „Ab 2026 mindestens durch die Einführung einer Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte insbesondere im Bereich digitales Lehren und Lernen von 30h p. a. durch individuelle Teilnahme an zertifizierten Angeboten oder schul-/schulverbundinternen Fortbildungen (gemäß Empfehlung der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK), finanziell unterlegt durch eine Anhebung von Fortbildungs-/Qualitätsbudgets auf Schulebene um 500 Euro pro Schule und 40 Euro pro Lehrkraft.“

Und: „Die Länder stellen sicher, dass zum 31.12.2029 eine mit den Schulträgern abgestimmte verbindliche Planung eines jeden Landes zur dauerhaften Finanzierung der genuinen Länderaufgabe digitaler Bildung vorgelegt wird. Dazu gehören vor allem die dauerhafte Sicherstellung der Administration der Schul-IT durch Kapazitäten von Ländern und Kommunen, die Gewährleistung der Interoperabilität und Anschlussfähigkeit der IT-Infrastruktur durch einheitliche Standards sowie in eigener Zuständigkeit unterhaltene Service-, Beratungs- und Vernetzungsangebote für Schulen und Schulträger für die Zeit nach der Förderung dieser Gegenstände durch den Digitalpakt 2.0.“

Steigt der Bund aus dem Digitalpakt aus? Länder fürchten, dass die neu angeschaffte Schul-IT ab nächstem Jahr verrottet

 

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72 Kommentare
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Hans Malz
2 Monate zuvor

Also alles wie erwartet. Es so mies, wenn sich die Befürchtungen alle bewahrheiten. Ist zwar noch nicht ganz vom Tisch, aber mir fehlt „Ein unerschütterlicher Glaube ans Gelingen“.

Walter Hasenbrot
2 Monate zuvor
Antwortet  Hans Malz

An unserer Schule sind die ersten Lehrergeräte, die aus dem Digitalpakt bezahlt worden sind, schon kaputt.

Ersatz gibt es natürlich nicht.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Was tun die betroffenen Kollegen?

Der Zauberlehrling
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Was sie immer tun, wenn sie die Nerven verlieren und es nicht aussitzen können … in Aktion treten und das System retten.

Unfassbar
2 Monate zuvor

Also haben sie sich auf eigene Kosten Ersatzgeräte besorgt?

Der Zauberlehrling
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Angefangen von Dokumentenkameras für’s Homeoffice bis Akkus für die Geräte in der Schule …

Das System baut darauf, dass Lehrer ihren Unterricht gut und problemlos durchführen wollen.

Hysterican
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Am Arsch die Räuber!!

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Eigentlich schon –
bloß trommel ich dann zur Regierung, dass unsere Anlage wieder mal streikt und bitte um Hilfe oder fang ich an zu schrauben bis der StadtITler mal Zeit hat, oder oder oder……ich hab dann doch meinen Alten aus der Schublade geholt und maile aber, dass so manches nicht zu öffnen ist, weil zu alte bzw. inkompatible Installation/ Software.
Kommentar von oben : “ Machen Sie doch Fortbildung xyz 😉
Die wissen nicht was läuft oder tun vorsorglich so.
Ja, “ am Arsch die Räuber ! „

Walter Hasenbrot
2 Monate zuvor

So ähnlich war es. Einer hat die Nerven bewahrt und hat jetzt einen Laptop aus Altbeständen bekommen. (Der Rest der Schule und auch die Schüler nutzen ipads.)

Die anderen beiden nutzen private Geräte.

Hysterican
2 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Topp!
Wie sieht es mit der berühmten DSgVO aus?

Ganz ehrlich… jetzt ist die Zeit und der Moment, diesen Scheiß auflaufen zu lassen.

Ich kauf hier nix mehr … zumal die übergeordneten Dienstprogramme (bei uns iServe) umfassenden Zugriff auf die Hardware erwarten und fordern.

Ich hole mir die Schüler auch nicht u mir nach Hause in mein Wohnzimmer – mit entsprechender Überwachung seitens der Dienstvorgesetzten – weil in der Schule die Heizung kaputt ist, die Fenster herausgerissen oder das Dach abgedeckt.

No entgegencoming mehr. Es reicht.

Ja, ich bin verpflichtet, die Dienstlichen Infos zur Kenntnis zu nehmen – aber wenn es keinen digitalen Kanal mehr gibt, weil die Arbeitsgeräte defekt si d und nicht mehr ersetzt werden,dann darf die SL nur gerne schriftliche Mitteilungen auf Zettelchen in mein Postfach im Lehrerzimmer legen … da lese ich die denn dann,wenn ich im Haus bin.

Fräulein Rottenmeier
2 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Vor Monaten haben Bauarbeiter bei uns versehentlich die Telefonleitung gekappt…..was für ein Theater…..da riet uns der Schulträger doch mit unseren privaten Handys zu telefonieren…..Nö! Wie wäre es mit Diensthandys? Nein? Okay, dann telefonieren wir eben nicht…..
Effekt: 2 Wochen himmlische Ruhe!

Hans Malz
2 Monate zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ersatz war ja auch nicht vorgesehen. Failed by Design!
Sind aber nicht nur die Lehrergeräte. Genau „jetzt“ wäre der Zeitpunkt zum Austausch auch von vielen Schülergeräten. Die Reparaturphase fängt schon an. Mal sehen, wie viel Lust bei den Aussichten dazu habe.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Hans Malz

Sehe ich auch so. An meiner Schule wurden iPads angeschafft, die erfahrungsgemäß 4-5 Jahre halten sollten. Danach kommt die große Unbekannte.

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

> 4-5 Jahre halten sollten
Da gratuliere ich Ihnen sehr zu Ihren ITerfahrenen, pflichtbewussten jungen MitarbeiterInnen !
Bei uns ist der Rückgabe- zur – Wartung/ Reparatur-schicken-job sehr unbeliebt – viel viel zu tun

Katze
2 Monate zuvor
Antwortet  Hans Malz

Ohne unerschütterlichen Glaube ans Gelingen gibt’s aber auch keinen Lehrkräftepreis.
Für „Ungläubige“ ist im System nämlich Hopfen und Malz verloren.

Hans Malz
2 Monate zuvor
Antwortet  Katze

Daher auch mein Name 😉

Dil Uhlenspiegel
2 Monate zuvor
Antwortet  Katze

Fest glauben, könnt fast klappen.

potschemutschka
2 Monate zuvor
Antwortet  Hans Malz

„Kein Übel ist so groß, dass es nicht von einem neuen übertroffen werden könnte.“
(Wilhelm Busch)

RainerZufall
2 Monate zuvor

Schön, welche Längen wir für unsere Kinder zu gehen bereit sind, solange der Preis stimmt.

Es benötigt aber auch viel Herz: nur Menschen, die der Gesellschaft etwas zurückgeben möchten, machen den digitalen Hausmeister und nichts besserbezahltes in der Wirtschaft -__-

Individualist
2 Monate zuvor

Gerüchtweise fahren Länder wie Dänemark, Schweden, Italien, Neuseeland und auch Teile der USA die Sache zurück und planen, zumindest für Grundschüler den Gebrauch von Smartphones (und auch Tablets) in den Schulen zu verbieten. Als Argument wird das hohe „Ablenkungspotential“ genannt. Ist da was dran?

Individualist
2 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich sehe in dem Link nichts, was die genannten Länder konkret betrifft. Darauf bezog sich meine Frage „ist da was dran“ ? Verbieten diese Länder nun Smartphones in der Grundschule oder nicht? Angeblich will Italien Smartphones und Tablets verbieten. Es geht nicht um die Frage, wer das nun gut oder nicht gut findet.

Individualist
2 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion
Individualist
2 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Lesen Sie bitte genauer, da steht u.a.:
„Zunächst war der Gebrauch von Mobiltelefonen nur im Unterricht untersagt. 2018 beschloss die französische Nationalversammlung, dass auch die Nutzung von internetfähigen Geräten in den Pausen und bei schulischen Aktivitäten außerhalb des Schulgebäudes nicht mehr gestattet ist. Die Regelungen gelten für Vorschulen (Écoles maternelles), Grundschulen und weiterführende Schulen. Nur Gymnasien (Lycées) sind von dem Verbot ausgenommen.“

Uwe
2 Monate zuvor
Antwortet  Individualist

Vielleicht ja auch mal überlegen wer grade Italien regiert.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Und weiter?

Uwe
2 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Naja wenn Faschisten etwas machen oder nicht machen ist das als Qualitätsmerkmal eher suboptimal.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Uwe

Ich wüsste nicht, dass auch in Schweden Faschisten die Regierung stellen.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Danke für die Korrektur, die ich aber präzisieren muss: Die aktuelle schwedische Regierung ist gemäß wikipedia eine Minderheitsregierung, die von den Schwedendemokraten unterstützt (toleriert?) wird. Von einer direkten Beteiligung kann man somit nicht ausgehen.

Ferner ist die neuseeländische Regierung gemäß ihrer Zusammensetzung (laut wikipedia) alles mögliche, aber nicht faschistisch. Somit bleibt der Mehrwert von Uwes Beitrag noch immer fragwürdig.

DerechteNorden
2 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Die Schwedendemokraten sind rechtsextrem, aber nicht faschistisch. Diese Partei ist doch nicht nach einem Führerprinzip ausgerichtet, sondern dafür, dass Bioschwed*innen geleichberechtig leben sollen. Auch das Wohlfahrtsstaat-Prinzip wollen sie nicht abschaffen. Allgemein verschließen die sich nicht komplett modernen Entwicklungen.
Aber das ist doch auch das Problem, so ist die Partei für viele Schwed*innen leider wählbar geworden.
Die AfD hat das zum Glück nicht verstanden.

DerechteNorden
2 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

„Ihre feinsinnige Unterscheidung von Faschismus und Rechtsextremismus teilen wir nicht – wir würden auch differenzieren zwischen dem Bild, das eine Partei nach außen vorgibt, und den Zielen, die sie tatsächlich verfolgt.“
Warum teilen Sie die nicht? Weil das per se alles dasselbe ist?
Btw: Der Spiegelartikel von 2022 ist nicht up-to-date, denn der Neonazis hat man sich entledigt. Und rechts überholt wurden die SD auch schon.
Die AfD hat eine umgekehrte Entwicklung durchgemacht, weshalb man solche Vergleiche nicht vornehmen sollte. Nachher kommt man auf die Idee, zu meinen, dass die AfD auch gemäßigter wird, sobald sie Verantwortung erhält, und wählt sie.
Differenzierung ust und bleibt wichtig!

DerechteNorden
2 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Dann ist also Faschismus für Sie immer, wenn etwas menschenfeindlich ist?
Das Problem mit dem Wort „Faschismus“ ist leider, dass es immer sehr unterschiedlich verwendet wird. Putin verwendet es u.a., um die Politik der EU zu beschreiben.

Ich denke, Sie sollten die Verwendung des Wortes überdenken.

P.S.: Tatsächlich finde ich die SD in ihren Zielen eher national-sozialistisch als faschistisch.

Lisa
2 Monate zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Mein Wort. Und Dänemark haben sie auch nicht verstanden.

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Individualist

https://www.unionesarda.it/de/italien/keine-handys-im-unterricht-das-verbot-gilt-auch-fur-lehrkrafte-x8zybhb2

In Italien haben die SL deutlich mehr Möglichkeiten auch LehrerInnen gegenüber, s.o. 🙂

Mondmatt
2 Monate zuvor

Da müssen halt wieder die Lehrer ran.

Ich kann es schon sehen. Der Lehrer ersetzt den fehlenden PC.

Schüler drücken auf die Nase des Lehrers. Lehrer summt dann 8 – 10 Sekunden und verlangt dann das Login.

Wenn das stimmt hält der Lehrer ein Bild mit der Startseite von Windows 10 hoch oder besser von Windows 95 wegen der Realitätsnähe.

Merke, guter Unterricht hängt nur am Einsatz der Lehrkräfte, nicht an der Klassengröße oder Ausstattung.

Ist doch altbekannt.

Hysterican
2 Monate zuvor
Antwortet  Mondmatt

Perfekte Vision-genau mein Humor!!

Danke!!

Kurz
2 Monate zuvor

Bin mal gespannt, wenn unsere knapp 700 Laptops von 2021 in paar Jahren die Grätsche machen. Das wird lustig – ich weiß schon, wieso ich beim Thema „Verwortlichkeit Laptop-Ausleihe und Beschwerdemanagement“ den Kopf eingezogen habe.

Die laufenden Kosten für irgendwelche Software sowie die Neuanschaffung nicht auszuplanen, war seit jeher der Fehler in diesem Thema. Und deswegen wird es auch nichts.

Ich bin an einer Schule mit ca. 1700 SuS, jeder Raum hat komplett IT-Infrastruktur vom Beamer, über den PC bis hin zur Dokumentenkamera. Wir haben komplett Hochleistungs-WLAN, ca. 400 Laptops in Wagen bzw. zur Ausleihe sowie nochmal eine größere Zahl an iPads.

Dafür gibt es 5 Stunden Ausgleich für 3-4 KuK, 1x Admin und 1-2 ALs die das Ganze managen. Es ist so lächerlich. 45 min – Stunden wohlbemerkt.

Darling
2 Monate zuvor

Das kann doch nicht wahr sein 🙁

Für Schülerinnen und Schüler kein geld, keine modernen Endgeräte usw.
Für Lehrkräfte nur 5% Gehaltserhöhung ab Oktober. Reallohnverluste hinnehmen.
Für alle Lehrkräfte weiter bis zu 50 Stunden schuften. 32 Std. Wochen noch nicht erreichbar?

Oh my … 🙁

blau
2 Monate zuvor
Antwortet  Darling

Über zu wenig Gehalt kann ich mich nun wirklich nicht beklagen. Die Arbeitsbedingungen und die Ausstattung sind das Problem.

Spirale
2 Monate zuvor
Antwortet  blau

Das du dich nicht über zu wenig Gehalt beklagen kannst ust aber auch nur deine Meinung. Ich kann lich über die Arbeitsbedingungen und meine Bezüge beklagen.

Unfassbar
2 Monate zuvor
Antwortet  Spirale

Sie sind somit als E11 Teilzeit eingruppiert und haben Kinder. Soso.

Jede Lebenszeitverbeamtung a12 hat ein besseres netto als jeder Angestellte Lehrer mit e12 oder e13. Bei Kindern wird das noch extremer, weil der Zuschlag nur verbeamteten Lehrern gezahlt wird.

Realist
2 Monate zuvor

Bund zieht sich aus seinen Verpflichtungen zurück?

Länder und Kommunen bleiben auf den Kosten sitzen?

Andere Dinge sind „wichtiger“ als Bildung?

Also, dass hat ja nun wirklich KEINER ahnen können.

Alle Experen waren sich so einig, dass dieser „Digitalpakt“ die Zukunft ist und bis in alle Ewigkeit Bundesmana vom Himmel regnen wird…

Da gibt’s nur eine Lösung: Warum stellt sich die „Nachmittags frei“-Fraktion mit den Dauerferien nicht einfach mit einer Sammelbüchse in die nächste Fußgängerzone? Mit einem „unerschütterlichen Glauben ans Gelingen“ gibt’s dann vielleicht sogar einen Schulpreis…

Lessi
2 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Vielen Dank wieder für die kleine Schmunzel- Einheit. 😉
Vielleicht sollten alle LuL auch gewisse unbezahlte Zusatzaufgaben (endlich einmal) auslaufen lassen?! Ach nee, kann man ja nicht machen… die leuchtenden Kinderaugen. Da kommt dann ja gleich wieder die gesellschaftliche (evtl. auch medialie) Moralkeule uns gegenüber.
Ich bin es langsam leid.

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Ok – deal
Die Hälfte der Sammelbüchse verwenden wir für so komische gebundene Sachen mit Seiten darin, die nicht bei jedem WLAN Problem abstürzen, Bücher genannt, am besten im Klassensatz
oder zumindest für günstige Reader zum Minimalrumdillern ( damit es nicht zum Entzug bei do manchem kommt) im Klassenabo.

Canishine
2 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Bekomme ich die Sammelbüchse gestellt oder kann ich sie wenigstens bei der Steuererklärung angeben?
(Ok, ok, war nur eine Frage …)

Der Zauberlehrling
2 Monate zuvor

Leute, es liegt an uns – wir schaffen das!

Die wenigen Penunzen für die digitale Ausstattung – und außerdem können wir das doch von der Steuer absetzen. Wir müssen dem Finanzbüttel nur glaubhaft nachweisen, dass all die Geräte auch noch bei uns im Arbeitszimmer stehen.

Mir hat der Finanzbüttel die Sonderabschreibung für den günstig für den Fernunterricht erworbenen Overheadprojektor wegen Defekts abgenommen.

Auf geht’s!

Lessi
2 Monate zuvor

Unser Arbeitszimmer daheim ist nicht mehr absetzbar, wenn ich es richtig verstanden habe.

Der Zauberlehrling
2 Monate zuvor
Antwortet  Lessi

Nein, dem ist nicht so.

Pauschal 1260 EUR angesetzt und durchgegangen. Wie in all den Jahren zuvor mit dem Höchstbetrag.

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/haeusliches-arbeitszimmer-und-homeoffice-ab-2023/das-neue-wahlrecht-zum-haeuslichen-arbeitszimmer_164_604792.html#:~:text=Der%20Betrag%20von%201.260%20EUR,im%20h%C3%A4uslichen%20Arbeitszimmer%20abgegolten%20sind.

Der Ansatz hat sich nur vereinfacht. Anstatt die AfA, Strom, Wasser, Reinigung, etc. einzeln anzusetzen gibt es jetzt die Pauschale. Easy.

Spirale
2 Monate zuvor

Nein, das stimmt einfach steuerrechtkich nicht. Du konntest als Lehrer NIE den Höchstbetrag für ein Arbeitszimmer absetzen, dass ist nämlich mehr als die damals 1250€ die du als Lehrer (!) maximal absetzen konntest. Andere Arbeitnehmer, die tatsächlich ihren Arbeitsmittelpunkt zuhause hatten/haben können mehr absetzen.

Ferner können weiterhin Büromöbel usw. trotz Homepffice-Pauschale abgesetzt werden.

Das für Lehrer übrigens auch gilt, dass sie ohne Nachweis der Zeiten die Entfernungspauschale und Homeofficepauschale (hier kein Nachweis über tatsächliche Arbeitszeiten) am selben Werktag absetzen können geht auf eine Sonderregelung im EStG zurück. Da liegt die eigentliche Vereinfachung.

Der Zauberlehrling
2 Monate zuvor
Antwortet  Spirale

Nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 1 und § 9 Absatz 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 3, 2. Halbsatz EStG); dies gilt auch, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung und steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Aufwendungen bis zur Höhe von 1.250 Euro je Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 2 und 3, 1. Halbsatz EStG). Diese Begrenzung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH-Urteil vom 28. Februar 2013 – VI R 58/11 –, BStBl II S. 642). Der Betrag von 1.250 Euro ist kein Pauschbetrag. Es handelt sich um einen personenbezogenen Höchstbetrag, der nicht mehrfach für verschiedene Tätigkeiten in Anspruch genommen werden kann, sondern ggf. auf die unterschiedlichen Tätigkeiten aufzuteilen ist (vgl. Rdnr. 19 bis 20). Bei der Nutzung mehrerer häuslicher Arbeitszimmer in verschiedenen Haushalten ist der Höchstbetrag nur einmal anzuwenden (BFH-Urteil vom 9. Mai 2017 – VIII R 15/15 –, BStBl II S. 956).

1250 EUR. Jedes Jahr.Und jedes Jahr anerkannt.

Marie
2 Monate zuvor
Antwortet  Lessi

Dafür kann man für jeden Tag, den man auch noch nachmittags zu Hause gearbeitet hat, die Homeofficepauschale absetzen, 6 € pro Tag für bis zu 210 Tage, max also 1260€. Das entspricht dem früheren Maximalbetrag fürs Arbeitszimmer.

Spirale
2 Monate zuvor
Antwortet  Marie

Es waren 1250 €.

Der Zauberlehrling
2 Monate zuvor
Antwortet  Marie

Sie verwechseln einen Höchstbetrag von 1250 EUR als Obergrenze für Aufwendungen, die auf das Arbeitszimmer entfallen (Heizung, Wasser, Strom, Wartung der Heizung, Abschreibung, Kaminkehrer, Grundsteuer, Schuldzinse etc.) mit der Pauschale von 1260 EUR.

https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2019/B-Anhaenge/Anhang-19/I/inhalt.html

  • Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer, weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o. Ä. erbracht werden (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 – VI R 125/01 –, BStBl II 2004 S. 72). Deshalb sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann nicht in voller Höhe abziehbar, wenn die überwiegende Arbeitszeit auf die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet und diese Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird. Auch bei einem Hochschullehrer ist das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 – VI R 71/10 –, BStBl II 2012 S. 234).

Und deswegen …

  • Ein Lehrer hat für seine Unterrichtsvorbereitung in der Schule keinen Schreibtisch. Das jeweilige Klassenzimmer oder das Lehrerzimmer stellt keinen Arbeitsplatz im Sinne der Abzugsbeschränkung dar.
  • Einer Schulleiterin mit einem Unterrichtspensum von 18 Wochenstunden steht im Schulsekretariat ein Schreibtisch nur für die Verwaltungsarbeiten zur Verfügung. Für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts kann dieser Arbeitsplatz nach objektiven Kriterien wie Größe, Ausstattung und Nutzung nicht genutzt werden; diese Arbeiten müssen im häuslichen Arbeitszimmer verrichtet werden (BFH-Urteil vom 7. August 2003 – VI R 118/00 –, BStBl II 2004 S. 82).
  • Einem Grundschulleiter, der zu 50 % von der Unterrichtsverpflichtung freigestellt ist, steht für die Verwaltungstätigkeit ein Dienstzimmer von 11 qm zur Verfügung. Das Dienstzimmer bietet keinen ausreichenden Platz zur Unterbringung der für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts erforderlichen Gegenstände (BFH-Urteil vom 7. August 2003 – VI R 16/01 –, BStBl II 2004 S. 77).

Obergrenze 1.250 EUR.

Alles vorbei.

Dil Uhlenspiegel
2 Monate zuvor
Antwortet  Lessi

Home office Pauschale?

Canishine
2 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Ich sag‘s ja: Wir Lehrer haben schon längst Home Office, bis zu sieben Tagen die Woche.

krux
2 Monate zuvor

Bei uns hat der Schulträger schon angekündigt, dass sich in Zukunft dann 2 Lehrkräfte ein Diensttablet teilen müssen (über das momentan das Klassenbuch, Teile des Unterrichts, der Dienst-Mailverkehr… läuft)…

Hans Malz
2 Monate zuvor
Antwortet  krux

Einfach mal den zuständigen Datenschutzbeauftragten für Schulen kontaktieren. Der hat da bestimmt eine Meinung zu.

krux
2 Monate zuvor
Antwortet  Hans Malz

Klar geht das aus vielen Gründen (u.a. Datenschutz) nicht, aber der Gemeinderatsbeschluss steht…

Hans Malz
2 Monate zuvor
Antwortet  krux

Kann ja stehen, aber die Beschwerde geht dann zum zuständigen Landesamt und zur Bezirksregierung. Der Gemeinderat steht ja nicht über den Gesetzen. Falls es länger dauert, kann man halt nicht arbeiten … und hält das natürlich schriftlich fest. Vielleicht hilft auch ein Hinweis der Elternvertreter an die Lokalpresse.

Ach ja, ich würde natürlich auch eine schriftliche Dienstanweisung fordern.

Dil Uhlenspiegel
2 Monate zuvor

Dieses war der erste Streich
und KI die folgt zugleich.

Besseranonym
2 Monate zuvor
Antwortet  Dil Uhlenspiegel

Klar, weil

„Die*, anstatt durch weise Lehren
sich zum Guten zu bekehren,
oftmals noch darüber lachten
und sich heimlich lustig machten.“

* die * nicht Max&Moritzlike Schülerinnen sind,
sondern mittlerweile eher glorreiche Elfenbeinturmbewohner.

Einer
2 Monate zuvor

Welche IT-Fortbildung im Umfang von 30 Stunden bekommt denn für 40 Euro?
Wer denkt sich eigentlich so einen scheiss aus?

Hans Malz
2 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Word für Einsteiger von Studenten mit einer Teilnehmerzahl von 20 Leuten.

Einer
2 Monate zuvor
Antwortet  Hans Malz

Word und Office ist keine IT, sondern EDV-Grundkenntnisse. Da kann jeder Kollege seine Kinder um Hilfe bitten. Oder die Youtube-Uni besuchen.

Der Zauberlehrling
2 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Es gibt genug, die Word benutzen, als wäre es eine SchreIBMaschine.

Hans Malz
2 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Weiß ich, aber mehr bekommt man halt nicht.