MÜNCHEN. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vor knapp einem Jahr zu Zeugnisbemerkungen im Zusammenhang mit Legasthenie führt in Bayern jetzt zu einer überraschenden Konsequenz: Die Rechtschreibung muss dort ab sofort in allen Fächern in die Bewertung eingehen – und zwar „angemessen“. Dies hat Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) nun verfügt. Lehrkräfte fragen sich, wie sie damit umgehen sollen. Der BLLV spricht von erheblichem „Konfliktpotenzial zwischen Eltern und Lehrkräften, innerhalb der Kollegien oder zwischen den Schulen“.

Vor rund einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht darüber geurteilt, ob Zeugnisbemerkungen über die Nichtbewertung einzelner Leistungen im Abiturzeugnis (wie Rechtschreibung bei Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie rechtens sind – Ergebnis: im Grundsatz ja. Dabei dürfen Legastheniker allerdings nicht gegenüber Schülerinnen und Schülern mit anderen Beeinträchtigungen benachteiligt werden (News4teachers berichtete). Gleiches Recht für alle. So weit, so unspektakulär.
In der Urteilsbegründung stellt Karlsruhe fest, dass solche Zeugnisbemerkungen im Grundsatz nicht nur zu billigen – sondern auch geboten sind. Denn: „Als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife dient das Abiturzeugnis dem nach Art. 7 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG mit Verfassungsrang versehenen Ziel, allen Schülerinnen und Schülern die gleiche Chance zu eröffnen, entsprechend ihren erbrachten schulischen Leistungen und persönlichen Fähigkeiten Zugang zu Ausbildung und Beruf zu finden. Dieser Zielsetzung wird der Gesetzgeber in besonderem Maße gerecht, wenn alle Prüflinge dieselben schulisch erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter denselben Voraussetzungen nachweisen müssen und die unterschiedliche Qualität der gezeigten Leistungen durch eine differenzierte Notengebung genau erfasst und in allen Abschlusszeugnissen aussagekräftig und vergleichbar dokumentiert wird.“
Auch die Bewertung der Rechtschreibleistungen diene dem verfassungsrechtlichen Ziel „der Ermöglichung eines bezogen auf die erbrachten schulischen Leistungen chancengleichen Zugangs zu Ausbildung und Beruf“. Es sei gegenüber Schülerinnen und Schülern mit einer Legasthenie gerechtfertigt, die Rechtschreibung zum Gegenstand der durch das Abitur vermittelten allgemeinen Hochschulreife zu machen. Denn es gibt viele Berufe, in denen eine eigenständige orthografische Kompetenz notwendig ist. „Ist aus dem Abschlusszeugnis nicht erkennbar, dass im Einzelfall abweichend von den allgemeinen Prüfungsanforderungen von einer Bewertung von Kompetenzen abgesehen wurde, bescheinigt das Zeugnis Leistungen, die so tatsächlich nicht erbracht wurden; es ist insoweit unwahr. Dadurch wird der chancengleiche Zugang zu Ausbildung und Beruf derjenigen Schülerinnen und Schüler beeinträchtigt, die die entsprechenden Kompetenzen nachweisen mussten“, so schrieben die Verfassungsrichter.
Bemerkenswert ist die Konsequenz, die das bayerische Kultusministerium – als bislang einziges in Deutschland – aus diesem Urteil nun ableitet: Es verschärft die Beurteilungsregeln in Schulen für die Rechtschreibung. So müssen Fehler künftig in allen Fächern, auch außerhalb des Deutschunterrichts, berücksichtigt und bewertet werden. „Bei schriftlichen Leistungsnachweisen in allen Fächern sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und schwere Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und angemessen zu bewerten“, so heißt es beispielsweise in der Neufassung der Grundschulordnung. Rechtschreibfehler sind nun also „in allen Fächern“ zu bewerten, und zwar „angemessen“. Ähnliche Regelungen gelten für die anderen Schulformen.
Die Neuordnung, stiekum während der Sommerferien eingeführt, führt vielfach zu Unsicherheiten und Kritik, wie der Bayerische Lehrerinnen- und Lehrerverband (BLLV) aktuell feststellt. Was bedeutet sie konkret? „Wenn in der HSU-Probe (einer Klassenarbeit im Heimat- und Sachunterricht der Grundschulen, d. Red.) zwar sachlich alles richtig ist, die Rechtschreibung jedoch Mängel aufweist, kann das dann insgesamt noch eine sehr gute oder gute Leistung sein? Werden dadurch nicht Sachkompetenz und Rechtschreibkompetenz vermischt und so die Validität der Prüfung beeinträchtigt? Und wer entscheidet überhaupt darüber, was ‚angemessen‘ ist?“, so fragt der BLLV.
„Jede einzelne Lehrkraft entscheidet grundsätzlich selbst, was sie bei der Bewertung als ‚angemessen‘ betrachtet – da sind Diskussion vorprogrammiert, wenn es ungleiche Herangehensweisen gibt“
„Gerade an den Übergängen, bei denen es schon heute fragwürdig ist, ob arithmetische Zahlenspiele in der zweiten Nachkommastelle tatsächlich darüber entscheiden sollten, welche schulischen Wege einem Kind offenstehen, sorgten solche Änderungen für Verunsicherung. Zudem bergen sie Konfliktpotenzial zwischen Eltern und Lehrkräften, innerhalb der Kollegien oder zwischen den Schulen“, heißt es. Nun brauche es schnell Klarstellungen, wie diese neugefassten Regelungen schülerfreundlich umgesetzt werden könnten, um Notenverschlechterungen quer durch alle Schularten sowie unbillige Härten zu verhindern.
„Jede einzelne Lehrkraft entscheidet grundsätzlich selbst, was sie bei der Bewertung als ‚angemessen‘ betrachtet – da sind Diskussion vorprogrammiert, wenn es ungleiche Herangehensweisen gibt. Zudem stellt sich die Frage, was am Ende eigentlich gemessen wird: Sachkompetenz, Rechtschreibkompetenz oder – bei unangekündigten Leistungsnachweisen – Stressresistenz?“, so fragt Tobias Schreiner, Leiter der Fachgruppe Realschule im BLLV.
Und betont: „Die Schulen und die Lehrkräfte haben einen weiten Ermessensraum, diese Neuregelung zu konkretisieren. Jetzt ist es wichtig, dass Schulleitungen und Fachschaften sich darauf verständigen, einheitlich eine lernpsychologisch sinnvolle Art der Umsetzung zu wählen, die Fehler als Ausgangspunkt für Verbesserung begreift und nicht in erster Linie als Mittel zum Punktabzug. Denn eins ist klar: Was Schule am wenigsten braucht, ist eine Erhöhung des Notendrucks.“
Schreiner: Deshalb setzen wir uns als BLLV auch grundsätzlich für ein neues Leistungsverständnis und eine veränderte Prüfungskultur ein: Motivierende Lernumfelder und nachhaltige Bildungserfolge brauchen prozessorientierte Formate, die Feedback über individuelle Lernfortschritte ermöglichen; darüber sollten wir reden und nicht darüber, ob das vergessene ‚s‘ beim ‚dass‘ in der Bio-Ex jetzt einen Punkt kostet oder nicht.” News4teachers / mit Material der dpa
Hoffentlich kommt das in nrw nicht. Bislang konnte mir die Rechtschreibung egal sein, was der Korrekturzeit zugute kommt.
Na ja, es gilt in NRW schon immer “Deutsch in allen Fächern”.
APO S I: Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Herkunftssprache der Schüler zu beachten.
Ist genauso schwammig, wird aber in der Regel nicht kontrolliert.
Wie immer ist das halt so “Zitiergewäsch” – Pelz, trocken, waschen und so…in meinen Klassen sind i.d.R. mindestens 50% MiGru … und den riesen Aufwand einer Extrakontrolle, die schon im Paragraphen der sie vorschreibt kastriert wird (wie das “Berücksichtigen” ausgeht im Kobfliktfall weiß wohl jeder)…nö. Natürlich wird die Rechtschreibung kurz angesprochen – das muss reichen.
So ist es!
Es ging ja auch nur um die Tatsache, dass Berlin da etwas spät ist. Die APO ist übrigens voll von solchen tollen Formulierungen 😉
Meistens bin ich damit beschäftigt, den Sinn hinter den Wortfetzen zu erahnen, das ist ziemlich weit weg von “sprachlicher Richtigkeit”. Aber ich “berücksichte” es “angemessen”.
Ich meine natülich Bayern. Wahrscheinlich schreibe ich schon automatisch Berlin…
Du kannst auch aufhören die Rechtschreibung zu korrigieren, wenn sich bereits abzeichnet, dass an dem Notenabzug auch durch die Folgeseiten nichts mehr zu ändern ist.
Welchen Sinn hat das dann? Sollen die Schüler nur einfach bestraft werden? Wer vermittelt dann danach die richtigen Schreibweisen? Die Eltern?
Natürlich korrigiert man die Klassenarbeit trotzdem durch. Aber im Prinzip hat “Spirale” schon Recht:
Wenn ein Kind 10 x “das” statt “dass” schreibt und das Komma fehlt, dann wird die Rechtschreibung auch nicht besser, indem man es 10 x anstreicht und korrekt daneben schreibt…
Dann müsste man eher mit der Deutsch-Lehrkraft sprechen, dass entsprechende Kenntnisse fehlen und es geübt werden muss.
Ich bewerte sogar in Deutsch nicht die Rechtschreibung, wenn es ein reiner Inhaltstest ist und die Fachbegriffe richtig geschrieben wurden.
Bei uns an der Schule gibt es auch viele Kollegen, die nicht “sauber” die Rechtschreibung beherrschen. Wie sollen die denn bewerten?
“Angemessen” finde ich gut so. Dann kann mir auch keiner etwas, weil ich immer sagen kann, dass es meiner Ansicht nach angemessen ist. Und wenn ich es immer angemessen finde, keine Punkte aufgrund von Rechtschreibfehlern abzuziehen, dann habe ich durch diese Verordnung keinerlei Mehrarbeit. Es wird sich doch sowieso kein Schüler beschweren. Sollte man nur nicht intern groß thematisieren.
Genau
Entspannt weitersehen.
Eben, so ist es.
Super! Genau so!
In NRW Sek 1 Gesamtschule muss ich auch in Mathe alle Rechtschreibfehler korrigieren. Jedoch nicht bewerten.
Verbessern musste man die in Bayern bisher auch schon. Nur bewerten durfte man sie nicht.
Unterrichten Sie in der Oberstufe? Siehe §13(2) APO-GOSt. Es handelt sich um eine “Muss-Regelung”.
Unfassbar.
Mir wird die Rechtschreibung in Nebenfächern auch weiterhin egal sein, wegen der Korrekturzeit.
Was soll denn passieren? 🙂
Na, dann lesen Sie mal APO-SI, Paragraph 6, Absatz 6, oder APO-GOSt Paragraph 12…
Ist doch schon lange eingeführt in der APO-BK §8 Abs.3
Ob es auch in anderen APOs entsprechende Regeln gibt weiß ich allerdings nicht.
Das stimmt so pauschal nicht: zB Apo-S I §6(6):
>>
(6) Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Herkunftssprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten.
<<
https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p6
Ist also in NRW schon lange gängige Praxis. Ich wundere mich eher, dass es gerade in Bayern erst, und dann "nur" per Erlass, einführt wird? Oder handelt es sich um einen "friendly reminder", der vorher schon rechtlich eingeführt war?
Das ist aber zu schwammig. Was ist “häufig”? Gilt da mein Empfinden? Dann findet der eine Lehrer, es sind aber viele Fehler und der andere findet, es sich doch gar nicht so viele Fehler?
Schon kommen wir zur nächsten Regelung, soundso viele Fehler auf soundso viele Wörter? Dann müssen Wörter und Fehler bei jedem Text gezählt werden. In allen Fächern? Bei jeder Klassenarbeit, bei jedem Test?
Und da ja Schüler unterschiedlich viel schreiben in z.B. der Geschichtsklausur muss dann für jede einzelne Geschichtsklausur berechnet werden, wie viele Fehler wie viele Punkte Abzug ergeben. Es ist ja ein Unterschied, ob man auf 50 oder auf 500 Wörter 10 Fehler gemacht hat usw.-usf.
Ich rate dringend davon ab, zumindest alle, die sich eh schon überlastet fühlen.
Unter “Leistungsbewertung” kann man in der APO BK etwas abgewandelt und auch in der APO GOSt für NRW diesen Passus nachlesen: “Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in der Einführungsphase und um bis zu zwei Notenpunkte gemäß § 16 Abs. 2 in der Qualifikationsphase.”
Und damit ist klar, dass in allen Fächern der Oberstufe mit schriftlichen Arbeiten so verfahren werden muss. Da hilft auch die Ausrede nicht, dass man ja keine Deutschlehrkraft sei.
Doch, weil der Nicht-Deutschlehrer gar nicht alle Fehler sieht, wie schon angemerkt wurde.
Und weil je nach Alter zu berücksichtigen sein wird, ob das überhaupt schon unterrichtet wurde!!!
Naja, “Classenlehrerin” schrieb von Oberstufe!
Da stellt sich nicht die Frage nach dem Alter der (Nichtmehr-)Kinder. Ebenso sollte außer Frage stehen, dass Rechtschreibung schon unterrichtet wurde…
Auch ich mit zwei MINT-Fächern muss natürlich Rechtschreibung korrigieren und bewerten. Und wenn ich etwas übersehe, ist das mein Fehler und ein Vorteil für die Schüler.
Übrigens müssen auch wir bspw. bei Schülern mit LRS schauen, ob die Fehler sich bestimmten Fehlerschwerpunkten zuordnen lassen und diese dann zusammengefasst werden. Da haben wir dankenswerterweise einzelne Deutsch-Kolleginnen, die da helfen.
Option A: “Ist berücksichtigt.”
Option B: “Unter Berücksichtigung der Familiensprache zu Hause wäre es…”, Sie wissen schon.
Option C: Fremdsprache in der OS – da kommt kein Deutsch vor.
Option D: In die Darstellungsleistung ein entsprechendes Kriterium aufnehmen, dessen Gesamtpunktzahl umlegen…töröööhhh, alles bleibt so wie es ist. (Copyright Andreas)
Es gibt so viele Optionen…zahnloser Tiger.
Je weniger arbeiten desto besser. Mit der Einstellung kann.man natürlich nicht erwarten, daß die Schüler lesen, schreiben und sprechen können. NRW hat sowieso so unkultivierte Schüler….jetzt weiss jeder warum.
Dieser Kommentar sagt weit mehr über Sie aus als über die Schüler*innen in NRW. Und bezüglich Ihres pauschalisierenden NRW-Bashings: In der politischen Bildung liegt NRW übrigens im Bundesvergleich weit vorne… Und das halte ich für sehr viel wichtiger als die ganze Fehlerzählerei. Es gibt in der heutigen Zeit wirklich ganz andere Herausforderungen zu bewältigen.
Außerhalb jeder schriftlichen Einzelprüfung kann man übrigens mithilfe des Duden, des Word-Korrekturprogramms etc. Rechtschreibfehler korrgieren.
Kann ich mir nur schwer vorstellen. Wenn man in NRW mit durchschnittlich 17 Min politische Bildung pro Woche bei 20 Sec wöchentliche Redezeit pro Schüler aber tatsächlich vorne läge, wäre das wohl eher ein Armutszeugnis für die anderen Bundesländer.
Daß? Weiss? (das) lesen, (das) schreiben, (das) sprechen beherrschen? Aber die Schüler sollen’s können?
Lesen schreiben, sprechen weg. Argument bleibt.
Korrigieren muss man die Rechtschreibfehler schon, nur nicht in die Wertung mit einfließen lassen.
Das vergessene ‚s‘ beim ‚dass‘ in der Bio-Ex interessiert uns am Gymnasium schon lange nicht mehr. Fehler wird gekennzeichnet und gut.
Fachbegriffe werden zunehmend zu unentschlüsselbaren Hieroglyphen oder durch Fehler in der Rechtschreibung sinnentstellt.
Auch Großschreibung von Substantiven in Fachtexten wäre wieder empfehlenswert.
“Am ente der narungsknete ist der Madar.” Oh, welch geheimnisvolles Tier. Frisst bestimmt auch Ente.
Wenn die “Kraulkwabbe” erst Vorderbeine bekommt, krault sich’s sicher besser.
Kasus knacktus ist ja “angemessen”. Was soll denn das bedeuten? Und wie bewerten Lehrer, die keine Deutschlehrer sind, und deshalb nicht unbedingt fit in der Rechtschreibung, die Rechtschreibleistungen der Schüler?!? Nein, dass jeder Lehrer die Rechtschreibung sicher beherrscht, ist wirklich ein fataler Irrtum! Da hat man dann also Glück oder Pech, wenn der Fachlehrer gleichzeitig ein Deutschlehrer ist – oder nicht.
Jede*r Lehrer*in muss die deutsche Rechtschreibung und Grammatik beherrschen. Im Zweifel hilft der Blick in sowas Komisches… wie hieß es noch… Duden!!
Was bringt denn so eine Aussage? Kohlrabi beschreibt die Realität. Wie wollen Sie das ändern? Tests und Zwangsfortbildungen?
Apropos “Duden” … gabs da nicht (früher) noch ein anderes Nachschlagewerk, in dem man suchen konnte – und manchmal dann auch ganz andere Schreibweisen für richtig erklärte… “Bertelsmann”
Rechtschreibung: Der Kampf Duden gegen BertelsmannIm Ringen Duden gegen Bertelsmann um die richtige deutsche Rechtschreibung verliert das Publikum
Von Dieter E. Zimmer
27. September 1996 Quelle: (c) DIE ZEIT 1996
Also nicht nur alle paar Jahre neue Schrebvvarianten, sondern auch je nach Nachschlagewerk? Krass!!!
So ein Unsinn. Sie wollen, dass die Fachlehrer bei ihrer Fachkorrektur dann nebenbei auch noch andauernd in den Duden schauen müssen, ob etwas so richtig geschrieben wurde? Und nachschauen täten sie ja eh nur, wenn ihnen etwas auffällt. Was ist aber, wenn ihnen das gar nicht auffällt, weil sie es selbst nicht wissen? Wie sollen sie dann auf die Idee kommen, in den Duden zu schauen?
Nun, wer ANDAUERND in den Duden o. Ä. schauen muss, um den Text eines SCHÜLERS (m/w/d) sprachlich zu kontrollieren, attestiert sich damit m. E. tatsächlich ein erhebliches sprachliches Defizit, eventuell sogar ein fachsprachliches.
Und das finde ich dann peinlich.
Aber Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung kann man lernen, es geht sowieso nicht um seltene Problemfälle.
Doch übersehene Fehler signalisieren eine schlampige Korrektur.
Ich glaube, das war anders gemeint. Man schaut nicht in den Duden, weil man gar nicht darauf kommt, falsch zu schreiben bzw. dass etwas falsch sei. Da hilft dann ja auch kein Duden, wie Sie vorschlagen.
Da muss ich zustimmen. Es ist aber traurig, wenn ein Lehrer hier Probleme hat. Die Ausrede “Ich bin Physiker und kein Deutschlehrer” kann nicht akzeptiert werden.
Bei uns wurde sogar eine Deutschlehrer aus den höheren Klassen rausgenommen, weil es Beschwerden über ihre vielen Rechtschreibfehler gab!
Habe mehr Weltliteratur gelesen als der übliche Bachelor-Deutschlehrer 😉 … aber ohne Hilfsmittel traue ich es mir nicht zu, “Deutschlehrer” zu spielen…nach x verkorksten Reformen der entsprechenden Regeln.
Wissen Sie was – Bildung ist eh Nebensache geworden, Abitur ist Kompetenzgedöns geworden…”catch me if you can”.
Bestimmt verlängere ich bei ausschliesslichen Korrekturkursen meine Arbeitszeit mit so einem Gefudel (Gefuddel? Gehfuhdel? 😉 ),
um im Konfliktfall eh Ärger zu bekommen, weil isse nix genug “berüüüüücksichtigt”.
Na sicher doch.
So Lehrernerdkram als Extrabildungswurst kann wieder scharf angebraten werden, wenn es im Schulsystem wieder um echte Bildung und Leistung gehen kann und soll.
Also die nächste Zeit wohl eher nicht so. 🙂
Bin auch für scharfes Anbraten der zunehmend veganen Bildungswurst im Wust der Kompetenzen (die würde auch der “Madar” verschmähen) statt fadem aufgedöstem Gefuddel. “Gefuddel” – gefällt mir, wird in die Liste der Fachtermini aufgenommen.
Ich hoffe, dass sich die Fehlerkultur abseits der Sprachfächer deutlich verschärft und auch vereinhetlicht wird, beispielsweise über Quotienten. Es kann nicht sein, dass beispielsweise Abiturienten schreiben, als hätten sie eine ausgeprägte Legasthenie und dafür kaum Punkte abgezogen werden.
Ich für meinen Teil habe immer ein Auge auf die Rechtschreibung, es handelt sich zunächst ja nur um “Anmerkungen” (R, Z, Gr). In der Oberstufe ziehe ich seit jeher Punkte ab, dass ist auch eigentlich durch Prüfubgsrichtlinien so vorgesehen. Ich kenne aber genug KuK, die das nicht machen. Warum auch immer.
Wenn Abiturienten so schreiben, stellt sich die Frage, wieso schreiben sie nicht besser? Sie unterstellen, die wissen, wie man richtig schreibt und schreiben absichtlich falsch. Woher wissen Sie das?
Die Versäumnisse sind wohl eher im Grundschulbereich zu suchen. Wollen Sie dafür die Schüler bestrafen? Warum nicht deren Lehrer?
Man schreibt doch in der Regel so, wie man glaubt, dass es geschrieben wird. Man schreibt nicht falsch, obwohl man weiß, dass es so falsch ist.
Ich stimme zu, hier wird das Pferd vom Schwanze her aufgezäumt. Was soll der Abiturient tun, der Fehler macht? Nochmal zurück in die Grundschule? Wie werden denn dann die Fehler beseitigt? Gibt es einen Rechtschreibkurs an der Schule für alle, die zu viele Fehler machen? Das fände ich sogar sehr sinnvoll. Wir haben aber nicht mal Kurse für die LRS-Kinder. Bei uns heißt es lapidar, darum müssen sich die Eltern kümmern.
Oha, nach der Argumentation kann man Noten getrost generell abschaffen. (Was ja auch gerne gefordert wird.)
Man kann für jedwede Defizite von Schülern doch immer Lehrern oder Eltern die Verantwortung zuschieben.
“Wollen Sie dafür die Schüler bestrafen?”
( “Bestrafen” ist im Übrigen ein vollig unpassender, stark tendenziöser Begriff.)
Ob jemand absichtlich falsch schreibt oder nicht, interessiert auch nicht. Unvermögen wird nicht zu Können, nur weil man es vielleicht gerne besser gekonnt hätte.
“Bemerkenswert ist die Konsequenz, die das bayerische Kultusministerium – als bislang einziges in Deutschland – aus diesem Urteil nun ableitet:”
Ist nicht neu, steht schon so in der Grundschulordnung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO/true
“(1) 1Bei der Bewertung eines schriftlichen Leistungsnachweises kann die äußere Form mit berücksichtigt werden. 2Bei schriftlichen Leistungsnachweisen in allen Fächern sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und schwere Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und angemessen zu bewerten”
Notenbildungsverordnung Baden-Württemberg: “können”
https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=NotBildV_BW_!_9b
???
Was ist daran nun neu?
Rechtschreibung ist völlig überbewertet in Zeiten von KI.
Frau Schmitt ist gut zu Vögeln.
Sie standen an Hängen und Pis(s)ten.
Die Diskussion hatten wir erst neulich.
Ich streiche an, was mir auffällt und was vielleicht falsch ein könnte. Aber so auf dem ganz aktuellen Stand bin ich vermutlich nicht in Sachen Reform der Rechtschreib-Schlechtschreibreform.
Aber alles in dem Wissen, dass ich damit nichts bewirke, denn wer schaut sich schon eine Klassenarbeit durch, um aus der Korrektur etwas zu lernen?
Im Bildungssystem gilt: Je dezentraler etwas zu erledigen ist, desto dezentraler wird es geregelt und durchgeführt. Denn umso mehr Leute sind damit beschäftigt und kommen nicht auf dumme Gedanken. Lehrer vor allem.
Wie kann man auf dem aktuellen Stand sein? Welche Variante gilt denn gerade und wer weiß, wie lange? Seit Juli 2024 gilt die x-te Reform der Reform!
Wer kennt alle neuen Änderungen?
Genau, von 1996 an durfte zirka 20 Jahre lang Majonäse geschrieben werden. Dann wurde das vor ca. 5 Jahren wieder zurückgenommen. Hat es jeder Lehrer bemerkt und vermittelt? Zirka 30 Jahre lang durften wir Panter schreiben und haben es so gelehrt. Seit diesem Jahr muss man wieder Panther schreiben. Haben das alle Lehrer mitbekommen und den Schülern mitgeteilt? Noch darf man Portmonee schreiben. Ich lehre das auch so. Aber wie lange darf man das noch?
Und bringen alle Lehrer ihren Schülern die ständigen Veränderungen der Rechtschreibung alle paar Jahre bei?
Mit anderen Worten, das Chaos ist perfekt.
Chaos?
Da fällt mir was ein.
Sprich:
Träge wie Nurgle,
Ausreden wie Tzeentch,
Impulskontrolle wie Slaanesh,
Wutanfälle bei Leistungsforderung wie Khorne…
…aber “KoMpEtÄhNzÄhN” und “HaLtUnGh”.
Läuft.
Währenddessen anderswo…
“Wie viele Mint-Studienabschlüsse finden weltweit in Prozent in China statt?”
“Etwa 40% der weltweit vergebenen MINT-Abschlüsse (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) entfallen auf China. Dies ist eine beeindruckende Zahl, die die große Bedeutung von China im Bereich der MINT-Bildung widerspiegelt. Die hohe Anzahl von MINT-Absolventen in China ist das Ergebnis gezielter Bildungsinitiativen und eines starken Fokus auf technologische Entwicklung und Innovation.
China hat in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in sein Bildungssystem getätigt, um den Bedarf an Fachkräften in den Bereichen Wissenschaft und Technologie zu decken.”
Ich wusste nicht, dass Sie dem 41. Jahrtausend zugetan sind. 😉
Aber Tzeentch benutzt keine Ausreden, der weiß wortwörtlich alles. ^^
Ist doch Unsinn!
Nurgle ist nicht träge
Jain, da muss man differenzieren, stimmt schon…sagen wir mal: Wirkt äusserlich sehr langsam.
Ergänzung/Nachtrag zu “Chaos”:
“Kann ein Schüler in Japan, Korea, Vietnam, Indien oder China eine Studienberechtigung ohne Rechtschreibekenntnisse oder ohne die Fähigkeit im Kopf zu rechnen erwerben?”
In Ländern wie Japan, Korea, Vietnam, Indien oder China ist es äußerst unwahrscheinlich, dass ein Schüler eine Studienberechtigung (z. B. Abitur oder gleichwertiger Abschluss) ohne grundlegende Rechtschreibkenntnisse oder die Fähigkeit, im Kopf zu rechnen, erwirbt. In diesen Ländern spielen Bildung und akademische Leistung eine sehr wichtige Rolle, und der Zugang zu weiterführender Bildung ist stark leistungsorientiert. Es gibt einige Gemeinsamkeiten in den Bildungssystemen dieser Länder, die auf diese Frage eingehen:
1. Japan: Das Bildungssystem in Japan legt großen Wert auf Sprachkompetenzen (insbesondere Kanji und Grammatik) und mathematische Fähigkeiten. Im Zentrum der Schulausbildung stehen national standardisierte Prüfungen, die sowohl Rechtschreibkenntnisse als auch mathematisches Denken umfassen.
2. Korea: Ähnlich wie in Japan gibt es in Südkorea einen starken Fokus auf akademische Leistungen. Schüler müssen in der koreanischen Sprache, einschließlich Rechtschreibung, und Mathematik gut abschneiden, um in höhere Bildungsstufen aufgenommen zu werden. Der “Suneung”, die Hochschulzugangsprüfung, ist sehr anspruchsvoll und erfordert hohe Kompetenzen in beiden Bereichen.
3. Vietnam: Auch in Vietnam ist die Beherrschung der vietnamesischen Sprache und Mathematik entscheidend für den Erwerb einer Studienberechtigung. Die Abschlussprüfungen sind umfassend und testen Schüler auf ihre Rechtschreib- und Rechenfähigkeiten.
4. Indien: In Indien hängt der Erwerb der Studienberechtigung von den Ergebnissen standardisierter Prüfungen ab, bei denen Schüler in Sprachen (meist Englisch oder regionale Sprachen) sowie Mathematik bewertet werden. Gute Leistungen in Rechtschreibung und Mathematik sind erforderlich.
5. China: In China ist die “Gaokao”, die nationale Hochschulaufnahmeprüfung, sehr anspruchsvoll. Sie erfordert ein hohes Maß an Sprachbeherrschung, einschließlich Rechtschreibung, sowie gute mathematische Fähigkeiten. Die Gaokao ist der entscheidende Faktor für den Zugang zu Universitäten, und Schüler ohne diese grundlegenden Fähigkeiten würden Schwierigkeiten haben, den Test zu bestehen.
Zusammengefasst ist es in all diesen Ländern notwendig, Rechtschreibkenntnisse und die Fähigkeit, im Kopf zu rechnen, zu haben, um die Voraussetzungen für eine Studienberechtigung zu erfüllen.
Nette Zehn-Sekunden-KI-Recherche. Wenn Sie ChatGPT die gleiche Frage zu Deutschland stellen, bekommen Sie folgende Antwort: “In Deutschland ist es grundsätzlich nicht möglich, eine allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben, ohne grundlegende Kompetenzen in Rechtschreibung und Mathematik zu beherrschen. Diese Fähigkeiten werden in verschiedenen Fächern und Prüfungen geprüft und bewertet. Im Abitur werden u.a. Sprachkompetenzen (z.B. in Deutsch) und mathematische Fähigkeiten vorausgesetzt und geprüft.”
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Wir können aus der 10-Sekundengeschichte gerne mehr machen.
Wollen Sie das wirklich, soll ich dazu mal was posten wie es so in diesen Ländern mit den Anforderungen daran ausschaut? 🙂
Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Man kann doch alles machen wie bisher. Bekommt doch keiner mit.
Das wäre schön. Werden bei Ihnen schriftliche Leistungsnachweise nicht überprüft und der Schulleitung vorgelegt? In Bayern ist der Schulleiter sogar verpflichtet, die Art Korrektur und das Anforderungsniveau zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. In der periodischen dienstlichen Beurteilung sind die o.g. zwei Aspekte auch zu berücksichtigen.
Papier ist geduldig.
Finde ich richtig und wichtig und überfällig. Ich habe es schon immer so, dass ich Rechtschreibung korrigiere und bei auffällig vielen Fehlern eine Note abziehe (egal in welchem Fach) und dem Schüler eine Woche Zeit gebe die klassenarbeit unaufgefordert korrigiert wieder vorzulegen. Dann bekommt er den Notenabzug zurück.
Konnte auch schon viele Kollegen von meinem System überzeugen.
Ansonsten ärgert man sich nur über unnötige Korrektur, wenn die Schüler die klassenarbeit einfach wegwerfen danach. Ausserdem haben sie so einen echten Anreiz sich mit ihren Fehlern auseinanderzusetzen und wenn man ehrlich ist, überfliegt man die Korrektur ja nur ganz grob und hat eigentlich gar keinen Mehraufwand dadurch. Diktiert.
Find ich ne gute Idee.
Ist diese Methode schulrechtlich haltbar??
Natürlich ist das zu berichtigen! Was ich korrigiere, wird von den Schüler:innen berichtigt plus Elternunterschrift. Vor meinen Augen die Arbeit wegwerfen? Das wäre ja noch schöner!
Da braucht es kein Schulrecht!
Bis der erste sagt: “Nö, mache ich nicht.”
Was wollen Sie damit sagen? Die Bekanntgabe und anschließende Kenntnisnahme von benoteten Schüler:innenleistungen ist durch Unterschrift von den Eltern zu dokumentieren. Und wenn einer “Nö” sagt, gibt’s Benachrichtigung auf anderem Weg- mündlich, schriftlich- und ggf. Sanktionen entsprechend der im Schulgesetz vorgesehenen Schritte.
Welches Problem haben Sie…..da mit dem Schulrecht?
Davon abgesehen kann ich jederzeit die Eltern informieren/ kontaktieren und dies durch Unterschrift dokumentieren.
Sind Sie wirklich an einer Schule? Wie vielen Kindern läuft man wegen Unterschriften hinterher und wie vielen Eltern ebenfalls.
Was machen Sie mit fehlerhaften Berichtigungen? Noch einmal? Wie oft? Oder nicht nochmal? Warum ist die Berichtigung der Berichtigung nicht mehr wichtig?
Die Dinge, die Sie beschreiben, kenne ich auch und stoße da auch teilweise an Grenzen. Aber die Konsequenz kann doch nicht sein, es von Anfang an zu lassen- das gilt für Korrekturen, Berichtigungen, Unterschriften usf. Und konsequenterweise auch für große Teile des Unterrichts, wenn man ehrlich ist.
Wir haben kürzlich in einer Fachkonferenz beraten, wie wir grundsätzlich mit dem Berichtigen von Aufsätzen umgehen, damit sie Sinn machen, denn viele Kinder verstehen die Korrekturen nicht bzw. kennen (richtige, von den Lehrkräften verbesserte) Formulierungen gar nicht. Wir machen uns auf den Weg, Neues zu entwickeln- vielleicht klappt das dann besser zum Vorteil der Schülys. Resignation ist einer Lehrkraft jedoch unwürdig.
Probleme habe ich damit garnicht. (gar nicht ?) Finde es ja gut, wenn Lehrkräfte den entsprechenden Aufwand nicht scheuen.
Ich bezog mich auf die Aussage, auf die ich geantwortet habe, Richtung:”Schulrecht langweilig” –> nur bis zum ersten Konfliktfall.
Dann verstand ich Sie miss, entschuldigen Sie bitte.
Kein Ding. 🙂
Oh nee, ich möchte nicht andauernd Noten geben und dann die Noten wieder ändern, weil es eine Rechtschreibkorrektur gab und die Note wegen der Rechtschreibung pauschal um eine Stufe verschlechtert worden war.
Ziehen Sie einen Punkt ab oder eine Note? Ich denke, Letzteres ist rechtlich nicht haltbar, denn es heißt ja “angemessene Berücksichtigung”. Das ist schwammig, aber ein Gericht würde es wohl eher nicht angemessen finden. Dann wäre das auch einfach so verfügt worden: 1 Note schlechter bei schlechter Rechtschreibung! Sie haben Glück, dass noch keiner dagegen geklagt hat.
Mich interessieren noch Ihre genauen Kriterien. Sie schreiben “auffällig viele Fehler”. Was ist das? Zählen Sie die Wörter und die Fehler und setzen Sie sie in ein Verhältnis? Z.B. 10 Fehler auf 100 Wörter? Was ist dann bei 9 Fehlern auf 100 Wörter? Das geht noch? Wer hat sowas festgelegt? Einfach nur Sie?
Differenzieren Sie dann auch noch nach Klassenstufen und ob diese Schreibweisen, die Sie bemängeln, vermittelt wurden?
Entlastung geht anders… aber sich dann wieder wundern, warum Lehrermangel herrscht… also wundern im KuMi, nicht in den Schulen!
Mit Verlaub, Schule ist nicht dazu da, Lehrkräfte zu entlasten, sondern dazu, dass die Kinder etwas lernen. Die Entlastung wäre auf andere Weise zu gestalten, aber nicht, indem die Fehler nicht angestrichen werden etc.
Fachoberschule in Hessen: Rechtschreibung muss in allen Fächern in die Note der schriftlichen Nachweise einfließen.
Wie? (siehe meine Kommentare oben)
In NRW gilt dasselbe, die Umsetzung hapert aber wohl noch. Einzelne Schulen haben aber genauso ein Schreiben vom Schulministerium erhalten.
Was für ein Schwachsinn. Wenn man der Rechtschreibung mehr Bedeutung zumessen will, dann durch andere Wege. Aber einen Schüler in jeden Fach abwerten, weil er in der Orthographie schlecht ist verfälscht die Note und senkt die Motivation. Wenn man nicht mal in seinen starken Fächern sehr gute Leistungen erbringen kann. Andererseits ist es bewusst und unterbewusst eh schwieriger mit schlechter Orthographie volle Punktzahl zu erreichen. Was auch vollkommen okay so ist.
Genau, das Mathe-Genie bekommt dann eventuell eine 5 auf dem Zeugnis, weil seine Rechtschreibung so schlecht ist. Aber wie seine Rechtschreibung ist, prüft doch das Fach Deutsch. Wieso Mathe auch?
So ist es, dem Mathegenie würde dann mit der Zeugnisnote bescheinigt werden, schlecht in Mathe zu sein. Aber er/sie ist nicht schlecht in Mathe. Das wäre eine “Lüge”. Er/sie ist schlecht im Rechtschreiben. Das wird in Deutsch mitgeteilt, eventuell, je nach Bundesland, sogar als eigene Note auf dem Zeugnis.
(Dürften denn dann auch gute Matheleistungen zu einem Plus bei der Bewertung der Rechtschreibung führen? Und schlechte Matheleistungen zu einem Punkteabzug bei einem Diktat?)
Strohmann. Wenn, dann darf es über die Darstellung maximal eine ganze Note Abzug geben. Durch ein LRS-Gutachten kann man die Rechtschreibung schnell umgehen.
Und die Zahl solcher Gutachten wird exorbitant steigen, wenn RS-Fehler zukünftig auch in anderen Fächern die Note runterziehen.
Ob man die Rechtschreibung nun in den anderen Fächern mit zur Bewertung heranzieht oder nicht -da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Was aber gar nicht geht: dass jede Lehrkraft hier nach Gusto selbst vorgehen soll. Das wird dem Geist des Urteils gerade nicht gerecht. Wenigstens eine Vorgabe, wie bei gehäuften Fehlern bis zu einer Note abzuziehen, wäre hilfreich. Und dann noch eine Konkretisierung – gestaffelt nach Schulform und Klassenstufe, was gehäuft bedeutet.
Vorgaben sind immer doof, wenn sie das vorgeben, was man nicht gewollt hat. Freuen Sie sich über den eigenen Entscheidungsspielraum. Nutzen Sie ihn zum Besten für Ihre Schüler.
Das öffnet nur leider der “Ungerechtigkeit” (großes Wort, ich weiß) Tür und Tor. Denn unbestreitbar sind auch die Lehrer unterschiedlich und nicht geklont und haben ihren jeweils eigenen Entscheidungsspielraum. Ist es denn fair, die Schüler dafür zu “bestrafen” (Ihre eigene Formulierung), welchen Lehrer sie jetzt zufällig haben?
Vorgaben sind nicht doof, Vorgaben sind unumgänglich für ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit und damit Fairness.
Es ist nicht ungerecht, dass verschiedene Lehrkräfte unterschiedlich benoten. Eine gewisse Subjektivität ist bei der Beurteilung eines Textes unvermeidlich und kein Zeichen von Willkür oder Ungerechtigkeit, sondern in hermeneutischen Zusammenhängen unvermeidlich.
Dass es eine objektive Benotung gebe, ist ein irrige Meinung, die durch Erfahrungshorizonte mit scheinbar objektiver Bepunktung auch noch verstärkt wird.
Sehr gut. Ich stimme voll zu.
Benotungen sind immer höchst persönliche Wertungen – fair und gerecht, sind sie dann, wenn das gleiche System auf die gleiche Lerngruppe angewendet wird. Klassenübergreifend innerhalb einer Stufe verbleibend oder gar schulübergreifen sieht zwar formal vergleichbar und sehr gerecht aus, müsste dann aber so kompliziert werden, dass “Notenvergabe” so studiert werden müsste, wie Jura: Denn so ein allgemeines aus differenziertes (ggf Fall getriebenes) System, müsste auch die Unterrichtswirklichkeiten jeder möglichen Lehr- und Lernsituation berücksichtigen…
Ich denke, Noten sind zwar ein nettes Mittel für die schnelle Bestenauslese, aber tief im Kern einfach doch nicht vergleichbar. Es ist total schade, dass Noten den Menschen auf ein paar Zahlen reduzieren: Aber etwas genauso Einfaches, was tatsächlich die Interessen, Fähigkeiten, Neigungen und Fertigkeiten für spätere Arbeitgeber/innen – denn nur dafür benötigt man ja Zeugnisse – zertifiziert, ist mir bisher leider auch nicht eingefallen.
Gehäuft würde die Wiedereinführung des Fehlerquotienten bedeuten. Der wurde ja gerade wegen der schlechter werdenden Rechtschreibung abgeschafft.
Wo ist denn der Fehlerquotient für Rechtschreibung abgeschafft worden? Ich kann mich weder als Schüler noch als Lehrer an so einen Fehlerquotienten im Fach Deutsch erinnern.
Ein starrer Fehlerquotient wäre auch nicht sinnvoll, da die Zahl der Fehler auch zum Beispiel von der Wortwahl abhängt. Ein Fehlerquotient würde dazu führen, dass Schüler:innen dazu angehalten werden, auf Nummer sicher zu gehen und eine möglichst simple Sprache zu verwenden.
Bei der Beurteilung der Rechtschreibung muss das Textganze berücksichtigt.werden.
In Schleswig-Holstein, in Berlin…
Eine bloße Vorgabe, welcher Abzug bei welcher Fehleranzahl vorzunehmen ist, ist nicht sinnvoll.
Schließlich hängt die Fehleranzahl auch vom Schwierigkeitsgrad des Textes ab. Auch die Art der Fehler ist bei der Beurteilung zu berücksichtigen.
Man darf den Lehrkräften schon zumuten, selbst zu urteilen, wann Fehler in der Rechtschreibung ein eher kleiner oder großer Mangel sind. Zumindest in NRW ist geregelt, dass für sprachliche Mängel eine Arbeit nicht um mehr als eine Note abgewertet werden darf.
“Zumindest in NRW ist geregelt, dass für sprachliche Mängel eine Arbeit nicht um mehr als eine Note abgewertet werden darf.”
Und das ist eine Unsinnsregel. bBeinahe alle meine Schüler (Gymnasiasten) schaffen es nicht, auch nur einen Satz fehlerfrei zu schreiben, fächer- und jahrgangsstufenübergreifend.
Ich habe bspw. gerade einen Korrekturmarathon in Englisch (Q2-Grundkurs) hinter mir, bei dem in lediglich drei von zwanzig Arbeiten mal mehr als ein Satz am Stück fehlerfrei war, alle anderen hatten pro Satz(!) i.d.R. mehrere Fehler (bzgl. Ortographie, Syntax, Grammatik etc., zzgl. sachlich-inhaltlicher Fehler, Kohäsions- und Koheränzfehlern u.ä.). Und das ist mittlerweile die Norm – die Korrekturen brauchen alleine deshalb bereits ewig.
Und dennoch sind die mir auch seitens des Landes und der Bezirksregierung oktroyierten Korrekturreglements so, dass die Schüler meist schlimmstenfalls noch ca. die Hälfte der Punkte bekommen (weil sie ‘kommunikative Absicht’ irgendwie noch erkennbar ist) und mit der Hälfte der erreichbaren Punkte gerade so noch das mildeste Defizit (“ausreichend minus”) erhalten… wenn mein Arzt bei ‘ner OP nir die Hälfte richtig macht, ist das m.E. nicht mehr “ausreichend minus”………
Ein Fehlerquotient und die Möglichkeit größeren Punkteabzugs würden mir die Arbeit erleichtern und ein realistischeres Bild von der tatsächlichen Leistung der Schüler bieten (soviel auch zur permanenten ‘Leistungssteigerung’ und Noteninflation).
So ist es für mich am besten. Da ich gegen den Punkteabzug bin, werde ich es also immer nicht erheblich finden. Danke.
Schade, dass der BLLV bei einem so wichtigen Thema stellenweise so unseriös argumentiert: Da werden gute Argumente genannt (Uneinheitliche Bewertung, Valididät) aber auch populistische Scheinargumente:
„zweite Nachkomastelle“, „Notenverschlechterungen“, einzelner „das(s)“-Fehler
und Sachen, die mit dem Thema nicht direkt zu tun haben „neues Leistungsverständnis“, „Exen“.
Hurra, jetzt werden die Kinder noch x-fach mehr für das bestraft, was dem Unterricht und den Eltern nicht gelungen ist. Mehr double bind ist wohl nicht mehr denkbar.
Christa Röber
Genau. Man sollte dann mal nachforschen, woher die schlechte Rechtschreibung kommt.
Bei der Forderung nach “Erforschung” möge man bitte beachten: Auch Forschung mag sich irren.
So ist es. Die Deutschlehrer schaffen es nicht, den Kindern richtiges Schreiben beizubringen und die Fachlehrer sollen die Kinder dann dafür bestrafen?!? Wie absurd ist das denn?
Unsere Fachschaft Deutsch einigte sich vor viiielen Jahren auf einen Notenpunkt Abzug bei im Mittel sechs Fehlern pro Textspalte, zwei Punkte Abzug bei acht Fehlern.
Angewandt auf eine Mathematikklausur findet eine Herabsetzung erst statt, wenn praktisch kein Satz mehr fehlerfrei geschrieben wurde. Bin ich fein mit!
Bin ich fein mit? Was ist das für ein Deutsch? Zum Glück gibt es hier keine Noten.
Genau, ich bin dafür, Lehrern und Eltern Abzüge beim Salär und Kindergeld zu verpassen, je nach Abschneiden der Kinder. Dann trifft es wenigstens die Richtigen. (Ironie aus.)
In Berlin machen wir das schon Seit dem Schuljahr 2017/2018 verbindlich in der Sekundarstufe I. (Sek II ist ja schon länger…)
“(6) Schriftliche Lernerfolgskontrollen sind unverzüglich zu korrigieren. In allen Fächern sind Mängel der sprachlichen Richtigkeit und der äußeren Form zu kennzeichnen und ist die sprachliche Leistung entsprechend den von der Schulaufsichtsbehörde vorgegebenen Kriterien mitzubewerten. Die Verwendung eines Fehlerquotienten bei der Beurteilung der Rechtschreibleistung ist unzulässig.[…]”.
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SekIVBE2010rahmen
§19 (6)
Dazu gibt es von der Senatsverwaltung seit 08/2017 ein Hinweisschreiben mit dem tollen Namen “Bewertung der sprachlichen Darstellungsleistung in allen Fächern mit Ausnahme von Deutsch und den Fremdsprachen”, woraus alle Fachbereiche an an Schulen einen verbindlichen Umgang damit planen mussten.
Ist jetzt kein Hexenwerk. Die Gewichtung kann variiert werden, je nach Fach und Umfang. Klingt jetzt nicht so einmalig, was da in Bayern passiert. Ehrlich gesagt bin ich erstaunt, dass das nicht überall die Norm ist.
Kinder mit schlechten inhaltlichen Leistungen sind nach meiner Erfahrung auch im Rechtschreiben schwach. Die bekommen dann zusätzlich Punkteabzug? Und wenn sie mal fast eine 3 geschafft hätten, kriegen sie die eventuell dann doch nicht wegen der Rechtschreibung?!
Genauso … war schon so als ich Schüler war … ist immer noch so in der Schulzeit meiner Kinder. Das Einzige was sich geändert hat: Inzwischen wird seitens der Schulen keinen Wert mehr auf Hausaufgaben vergleichen, berichtigte Abschriften gelegt. — Sachen, die ich erst im Studium gelernt habe, werden inzwischen in der Klasse 7 beigebracht …
Wissen ist dynamisch … Sprache auch. Früher war Defin falsch – heute richtig.
Kaum einer würde die Texte von Felix Klein (Mathematiker) oder Martin Luther (Theologe) nach heutiger Rechtschreibung bewerten wollen.
Eigentlich hört man es umgekehrt. Was früher in Klasse 3 unterrichtet wurde, kommt heute erst in Klasse 7. Was genau meinen Sie?
Das war doch in Bayern immer so, zumindest die letzten 5 Jahrzehnten. Allerdings durften und dürfen Rechtschreibfehler nur in die Bewertung mit einbezogen werden, wenn Namen oder Fachbegriffe betroffen waren. Wenn die korrekte Antwort “Adenauer” war und der Schüler schrieb “Adennauer”, dann gab es halt keinen Punkt. Das war und ist in Ordnung, schließlich erzieht es zu genauem Lernen.
Vollkommen daneben wäre es natürlich, wenn in Fächern außer Deutsch Verstöße gegen Rechtschreibung und Interpunktion in die Note einfließen würden. Diese Fehler müssen angestrichen werden, dürfen aber die Note nicht beeinflussen.
Mit dem Kennzeichnen von Fehlern waren und sind manchmal Naturwissenschaftler nicht einverstanden, sie müssen aber damit leben, denn Deutsch ist Unterrichtsprinzip.
Nebenbei: In Bayern kann die äußere Form eines schriftlichen Leistungsnachweises bewertet werden. Es ist als möglich, bei Arbeiten, die von wilden Durchstreichungen und von Ineinander- und Überschreibungen nur so wimmeln, schlechter zu bewerten, als es die Punktzahl vorsieht.
In NRW auch.
Kommt allerdings extrem selten zum Einsatz.
Häufiger: Einzelne Wörter , teilweise ganz Sätze sind nicht lesbar. Also, so garnicht lesbar.
Streiche dann durch, fertig.
Es geht hier um die Grundschule….das sollte man vielleicht beachten….
Hier wird zwar die Grundschulfassung erwähnt, es gilt aber generell, auch am Gym. Neulich erst in der Lehrerkonferenz besprochen.
Aber in der Grundschule ist das neu….
Absurd. Man liest überall, dass Lehrer immer “netter” zensieren, um Ärger mit Eltern zu vermeiden. Sind das die gleichen Lehrer, die nun überall Punkte abziehen wollen, wodurch die Noten schlechter werden?
Ja und nein.
Schocker für Sie:
Mehr als eine Sache kann gleichzeitig richtig sein.
A)
Aus rein pragmatischer Sicht (und aus der Kenntnis der entsprechenden Spätfolgen heraus) empfiehlt es sicher immer, eine maximal 4 zu geben:
1. Keine Nerverei
2. Realitätsabgleich kommt dann später oft genug mit Zinseszinz an der Uni/FH. (Was gut so ist, es ist die berechtigte Strafe der Realität für das Aufmucken gegen Bildung & Lernen)
B)
Zur Förderung echter Bildung WÜRDE es sich em(p)fehlen, wieder richtig Schule zu machen, so mit Rechtschreibung und Lesen und so…ist aber absolut gar nicht gefragt.
Muss jeder selbst wissen, wo er/sie hinwill oder wie man in der Lehrerrolle da agiert.
Ich zum Beispiel habe meine Software reformiert und aktualisiert und gehe statt voll auf B seit einer Weile voll auf A.
Andere mögen das anders handhaben.
Angestrichen wird es in rlp schon immer in allen Fächern. Angemessen bewertet auch- nämlich, abgesehen von Fachtermini, gar nicht.
Also Blutdruck senken, liebe Leute.
Die Frage ist ja, wie das umgesetzt werden soll, ich kenne bei uns Kollegen, die sehr dafür sind, aber sie selbst beherrschen die Rechtschreibung nicht sicher und lassen jedes Komma weg, das gesetzt werden muss. Schüler, deren Arbeiten von diesen Lehrern auf Rechtschreibung begutachtet werden, haben dann ja den Vorteil, dass dieser Lehrer bestimmte Fehler nicht sieht. Es folgt dann auch keine Sanktion. Wer aber einen Lehrer hat, der wirklich fit ist in der Rechtschreibung, der bekommt dann die Sanktion. Wo bleibt dann die Gleichbehandlung? Sie ist ja abhängig davon, wie gut der jeweilige Lehrer die Rechtschreibung beherrscht. Ich sehe so viele Fehler bei den Kollegen.
Da hat ein Ministerium mal wieder einen Erlass an der Wirklichkeit vorbei getroffen.
Selbst hier im Forum gibt es genug Lehrer, die (wieder oder immer noch) geistig auf “68er Zersetzungsmodus” hängen geblieben sind und Zeug schreiben wie (teils sinngemäß, teils wörtlich) Rechtschreibung sei ein “deutscher Fetisch”, mit dem sich die “bürgerliche Schicht” sozial profilieren wolle…so sehr an der Realität vorbei geht der Erlass also nicht.
Es wird quasi zum trockenen Pelzwaschen aufgefordert – oder eben auch nicht.
Gibt es denn in den Schulen mittlerweile Gleichbehandlung? War zu meiner Schulzeit nicht so. Da kam es bei Parallelklassen in der gleichen Jahrgangsstufe schon auch darauf an, welche Lehrkraft man in welchem Fach hatte, da die durchaus strenger oder wohlwollender korrigiert und benotet haben. Und auch je nach Lerndenen konnten die auch die gleichen Lehrenden ihr Wohlwollen unterschiedlich verteilen. Jungs, die auch mal kritisch nachgefragt haben, konnten sich da weniger Hoffnungen auf Wohlwollen bei der Benotung machen als brave, folgsame Mädchen. Gab auch kürzlich mal eine Studie, dass z.B. schlanke Mädchen ohne Migrationshintergrund aus wohlhabenden Familien bei der Benotung Vorteile haben sollen.
Ich lese das gerade zum ersten Mal.
Na meine Schülerlis werden sich freuen.
Danke Frau Ministerin, dass die “Front” davon über Umwege erfährt.
„Die Schulen und die Lehrkräfte haben einen weiten Ermessensraum, diese Neuregelung zu konkretisieren. Jetzt ist es wichtig, dass Schulleitungen und Fachschaften sich darauf verständigen, einheitlich eine lernpsychologisch sinnvolle Art der Umsetzung zu wählen, die Fehler als Ausgangspunkt für Verbesserung begreift und nicht in erster Linie als Mittel zum Punktabzug. Denn eins ist klar: Was Schule am wenigsten braucht, ist eine Erhöhung des Notendrucks.“
Das finde ich richtig. Es ist ja in der Regel so, bestimmte Kollegen beklagen zu viele Rechtschreibfehler. Sie behaupten, die Schüler machen das aus Nachlässigkeit und wollen sie mit Punkteabzug bestrafen. Aber was passiert dann? Will jeder Fachlehrer Rechtschreibkorrekturen von den Schülern verlangen? Will jeder Fachlehrer dann diese Rechtschreibkorrekturen durchsehen und notfalls eine Wiederholung anfordern? Will jeder Fachlehrer dem Schüler dann die richtigen Schreibweisen beibringen und diese Rechtschreibphänomene erklären (und üben)? Weiß jeder Fachlehrer, welche Rechtschreibphänomene in der jeweiligen Klassenstufe bzw. Klasse schon behandelt wurden und welche nicht? Will man dann immer den Deutschlehrer konsultieren, ob die Schüler das wissen müssen oder nicht?
In Hessen findet das schon sehr nervig statt. Zumindest wenn die Schulleitung keine einheitliche Regelung rausgeht oder sich einzelne LuL über entsprechende Aufgabenformate versuchen, sich vor der Korrektur zu drücken. Mal sehen, wie das so weiter geht
Es ist natürlich schon die Aufgabe der Schule, die ihr anvertrauten Kinder dahin zu bringen, dass sie ihre eigenen Gedanken, Ideen und Meinungen auch angemessen kommunizieren können, sei es im mündlichen oder schriftlichen Bereich. Dazu gehört auch die Rechtschreibung, dies insbesondere dann, wenn ein falsch geschriebenes Wort zu einem bedeutungstragenden Unterschied führt. Von daher, ja, Fehler sollten als solche kenntlich gemacht werden. Ob man dazu aber wieder die Notenknute schwingen muss (Punktabzug oder Notenabzug), scheint mir fraglich. Aus meiner Erfahrung ist ein sprachlich schlecht gemachter Text auch inhaltlich nicht hundertprozentig okay. Der Hinweis auf genau diesen Tatbestand und das Erinnern daran, dass sie (die Schüler) ja auch verstanden werden wollen, und dass nicht nur von ihrem Lehrer) hat da eigentlich auch ausgereicht. Aber,es ist das alte,Problem: in unserem Beruf wird viel zu viel versucht, über die.Notenschiene zu regeln.
Jetzt ist mir tatsächlich selbst ein Rechtschreibfehler durchger, sorry. Es muss natürlich heißen „und das nicht nur vom Lehrer“ statt „dass nicht nur …“
schönen Tag allerseits.