
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Kritik des Landesrechnungshofes an der Vergütung von Mehrarbeit der Lehrer zurückgewiesen. «In Zeiten des von der Politik verursachten Lehrkräftemangels sollten alle Beteiligten dankbar für jede zusätzliche Unterrichtsstunde sein. Nur mit der Bereitschaft von Lehrkräften zur Mehrarbeit kann verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler noch mehr Unterrichtsausfall erleben müssen», erklärte GEW-Chefin Claudia Maaß in Leipzig.
Rechnungshof moniert Umgang mit Vergütung von Mehrarbeit
Der Rechnungshof hatte am Donnerstag geltend gemacht, dass Sachsen seit 2017 über eine Sonderregelung seine Lehrkräfte für jede zusätzliche Unterrichtsstunde bezahlt. Eine einheitliche Arbeitszeiterfassung für Lehrer gebe es aber nicht. Die Ausgaben für diese Vergütung seien von knapp 600.000 Euro (2016) auf 9,8 Millionen im Jahr Euro gestiegen. Dennoch habe es im gleichen Zeitraum eine Zunahme des Unterrichtsausfalls um 68 Prozent gegeben.
Der Rechnungshof habe nicht verstanden, dass der Großteil der Überstunden von Lehrkräften ohnehin nicht bezahlt werde, da sie außerhalb des Unterrichts stattfinde, argumentierte die GEW nun. «Anstatt Verdächtigungen in die Welt zu setzen, täte der Landesrechnungshof gut daran, die täglichen unbezahlten Überstunden von Lehrkräften zusammenzuzählen. Diese entstehen etwa durch Verwaltungs- und Korrekturarbeiten, durch Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Klassenleitung, Elternarbeit oder diagnostische Tätigkeiten und werden weder finanziell noch zeitlich ausgeglichen», erklärte GEW-Chefin Maaß.
Gewerkschaft verlangt noch bessere Vergütung
Die Gewerkschaft verlangte eine noch bessere Vergütung der Mehrarbeit. Seit 2014 liege der Vergütungssatz für eine Mehrarbeitsstunde bei Vollzeit-Lehrkräften in Sachsen bei 30,27 Euro, ohne dass eine Anpassung an die Inflation, die gestiegenen Lebenshaltungskosten oder die gewachsene Arbeitsbelastung erfolgt sei, hieß es. Bei Teilzeit-Lehrkräften findet keinesfalls eine «Überbezahlung» statt. News4teachers / mit Material der dpa
Die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte wird kommen – und Schule revolutionieren









Und bei Angestellten Lehrkräften gehen im Gegensatz zu den Beamten von der MEHRARBEITSVERGÜTUNG auch noch Sozialabgaben ab. Für den Stundensatz arbeitet nicht einmal ein Bauhelfer gem. BAT – also bar auf Tatze.
Dem ersten Satz stimme ich zu.
Aber dann kann ich mich nur wundern bei der Vorstellung baT und sinnierten Höhe der marktüblichen “Baraufwandsentschädigung”.
Die Mehrarbeitsvergütung befindet sich dann sehr deutlich unter dem Mindestlohn…
Gemeint war die Nettovergütung.
Und hier ein Link Zur Finanzverwaltung NRW mit einer Tabelle der MAV.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mav_betraege_ueberarbeitet.pdf
… und noch die letzte Aktualisierung:
https://bass.schule.nrw/1057.htm
Die Regelungen für Teilzeitbeschäftigte sind hervorzuheben.
Nicht vergessen, dass bei Beamten “nüscht” bezahlt wird, falls es nur 1-3 Stunden waren.
Da hat der Angestellte dann doch viel mehr
Nee, in NRW dürfen Tarifbeschäftigte genauso wie die Beamten ab der 3. Mehrarbeitsstunde abrechnen. Die Vergütungssätze sind gleich.
Kleine Merkregel, passt zu 90%: Nachteilige Regelungen gelten fast immer ebenso für die Angestellten. Das gilt z.B. auch für die Wochenarbeitszeit, 1,5h mehr als der Rest des ÖD, 41h wie Beamte (NRW).
Nur eine kleine Ergänzung: Es gibt immer noch Lehrer(innen), die unter A13/E13 eingruppiert sind. Für diese liegt der Stundensatz bei 21,82 € brutto. (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17472-VwV-Mehrarbeitsunterricht#vwv3 und https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14139#t3abs2)
Die Eingruppierung in A13/E13 bedeutet ja nicht zwangsläufig das die zu besetzende Stelle eine des höheren Dienstes ist.
Lehramt für GS, HS und je nach Bundesland auch für RS bleibt weiterhin dem gehobenen Dienst zugehörig. Das gibt es nur bei Lehrkräften, dass die Planstelle nach der Dienststelle, der sie zugeordnet ist, über die Laufbahngruppe entscheidet.
Immer noch ist falsch… immer MEHR…
Die Zahl der Quereinsteiger/Seiteneinsteiger mit befristeten/unbefristeten Verträgen ist sehr hoch.
Die Länder nutzen diese Regel bewusst aus um Kosten zu sparen.
Die GEWwerkschaften schweigen dazu… eine Hand wäscht die andere 🙂