Philologen verlangen Technik-Check vor den Abiturprüfungen – aus gutem Grund

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BERLIN. Der Deutsche Philologenverband (DPhV) verlangt eine bundeseinheitliche Vorabprüfung aller künftig in den zentralen Abiturprüfungen eingesetzten technischen Systeme – inklusive eines verpflichtenden Stresstests unter realistischen Prüfungsbedingungen. Hintergrund sind leidige Erfahrungen. 

Läuft. (Symbolbild.) Illustration: Shutterstock

Die Vorabprüfung müsse mit anschließender Freigabe durch die Kultusministerkonferenz (KMK), das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) oder durch die zuständigen Dienstherren der Länder erfolgen, so der Verband. Nur so könne sichergestellt werden, dass digitale Hilfsmittel wie Mathematik- oder Simulationsprogramme rechtssicher, technisch zuverlässig und datenschutzkonform eingesetzt werden.

Ab dem Jahr 2029 sollen etwa im Fach Mathematik Taschenrechner mit Computer-Algebra-System (CAS) durch ein modulares Mathematiksystem (MMS) ergänzt werden. DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Susanne Lin-Klitzing betont: „Wenn technische Systeme wie digitale Mathematik- oder Simulationsprogramme künftig Teil der zentralen Abiturprüfungen werden, dann liegt die Verantwortung für deren Funktionsfähigkeit und Rechtskonformität eindeutig bei den Bildungsministerinnen und Bildungsministern und nicht bei den einzelnen Schulen.“

„Es ist rechtlich höchst fragwürdig, Schulen die Verantwortung für derart komplexe Prüfverfahren aufzubürden“

Sie fordert verbindliche Stresstests unter prüfungsähnlichen Bedingungen: „Es muss bildungspolitisch gewährleistet werden, dass alle einzusetzenden Systeme einem Stresstest unter realistischen Bedingungen standhalten, damit zum Zeitpunkt des Einsatzes in den jeweiligen Abiturprüfungen ein fehlerfreies Funktionieren der zentral freigegebenen Systeme garantiert ist.“

Hintergrund sind technische Probleme in vergangenen Prüfungsjahren – etwa beim Ausdruck der Abituraufgaben in Nordrhein-Westfalen 2023 (News4teachers berichtete) oder bei der Druckfunktion des Simulationsprogramms „Möbius“ im Physikabitur in Sachsen.

Der Verband kritisiert insbesondere die Regelung in Nordrhein-Westfalen, wonach einzelne Schulen selbst prüfen müssen, ob Datenschutz- und Technikstandards eingehalten werden. „Es ist rechtlich höchst fragwürdig, Schulen die Verantwortung für derart komplexe Prüfverfahren aufzubürden, wenn diese technischen Systeme doch zentral für das Bearbeiten der Abiturprüfungen vorgeschrieben werden“, warnt Lin-Klitzing. „Unklar bleibt auch, wer haftet, wenn durch eine Fehleinschätzung den Abiturientinnen und Abiturienten einer Schule ein Prüfungsnachteil entsteht – bis hin zum Nichtbestehen des Abiturs.“

Als positives Beispiel nennt der DPhV Niedersachsen: Dort schreibt ein Erlass vom 2. November 2020 vor, dass technische Systeme vor ihrem Einsatz vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) geprüft und freigegeben werden müssen. News4teachers / mit Material der dpa

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