Schulministerium bietet mit Microsoft KI-Schulung für Lehrer an: Datenschützerin außen vor

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DÜSSELDORF. Ausgerechnet mit Microsoft startet NRW eine KI-Offensive für Lehrkräfte – obwohl die Landesdatenschutzbeauftragte Schulen mahnt, die Produkte des Konzerns besonders kritisch zu prüfen. Pikant: Das Schulministerium hat die Aufsicht vor Beginn der neuen Initiative nicht eingebunden. Dass Microsoft die Fortbildung zudem finanziell unterstützt, macht den Balanceakt zwischen Digitalisierungsambitionen und Datenschutzvorgaben noch heikler.

Heißes Eisen. (Symbolfoto.) Foto: Shuttesrtock

„Eine Einschätzung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit liegt nicht vor.“ So lapidar antwortet das Schulministerium Nordrhein-Westfalen auf die parlamentarische Anfrage der Landtagsabgeordneten Franziska Müller-Rech (FDP), ob die Datenschutzaufsicht vor Start der neuen landesweiten KI-Fortbildungsinitiative für Lehrkräfte eingebunden wurde. Denn Partner dieser Initiative ist kein Geringerer als der IT-Gigant Microsoft.

Bemerkenswert ist diese Aussage deshalb, weil die Landesdatenschutzbeauftragte (LDI NRW) Schulen und Behörden in Nordrhein-Westfalen auffordert, die Nutzung von Microsoft-Produkten genau zu prüfen. In einer von ihr veröffentlichten Handreichung zu Microsoft 365 heißt es, der Nachweis eines datenschutzkonformen Einsatzes sei derzeit nicht möglich, solange Microsoft nicht offenlegt, welche personenbezogenen Daten zu eigenen Geschäftszwecken verarbeitet werden. „Solange […] die notwendige Transparenz […] nicht hergestellt und deren Rechtmäßigkeit nicht belegt wird, kann der Nachweis, Microsoft 365 datenschutzkonform zu betreiben, […] nicht erbracht werden.“

Die LDI verlangt deshalb, dass öffentliche Stellen – ausdrücklich auch Schulen – vertraglich ausschließen müssen, dass Microsoft personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken nutzt. Darüber hinaus betont die Handreichung, dass Einwilligungen von Eltern oder Schülerinnen und Schülern als Grundlage für den Einsatz der Software unzulässig seien: „Beim Einsatz in Bildungseinrichtungen sollte die AV-Vereinbarung […] keine Verpflichtung enthalten, eine Einwilligung […] einzuholen.“

Datenschutzlage: mehrere Bundesländer haben Microsoft-Nutzung eingeschränkt

Hintergrund: Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) stellte bereits 2022 fest, dass die Auftragsverarbeitung von Microsoft 365 nicht den Anforderungen der DSGVO entspricht. In der Folge untersagten oder beschränkten mehrere Länder – darunter Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg – die schulische Nutzung von Microsoft Teams oder Microsoft 365. Nordrhein-Westfalen gehört zu den Ländern, die kein generelles Verbot ausgesprochen haben. Schulen dürfen Microsoft-Produkte nutzen, müssen jedoch – laut LDI – zuvor eben eine aufwändige datenschutzrechtliche Prüfung vornehmen und entsprechende Zusatzvereinbarungen mit Microsoft treffen.

Gleichzeitig startet das Schulministerium eine KI-Fortbildungsoffensive

Ungeachtet der bestehenden Hinweise kündigte das Schulministerium nun die landesweite Initiative „KI-Skilling.NRW“ an. Nach Angaben des Ministeriums sollen rund 200.000 Lehrkräfte dabei unterstützt werden, KI im Unterricht einzusetzen. Die Angebote seien online verfügbar, flexibel nutzbar und technologieoffen konzipiert. „Mit der landesweiten Initiative KI-Skilling.NRW eröffnet das Schulministerium Lehrkräften neue Wege, Künstliche Intelligenz im Unterricht einzusetzen“, so heißt es in einer Pressemitteilung. Ziel sei es, Unterricht „personalisierter zu gestalten“ und Lernprozesse weiterzuentwickeln. Lehrkräfte sollen Materialien, Online-Sessions und Beispiele aus Schulen erhalten.

Schulministerin Dorothee Feller (CDU) wird in der Mitteilung so zitiert: „Künstliche Intelligenz verändert Gesellschaft, Wirtschaft und Bildung gleichermaßen. […] Mit KI-Skilling.NRW geben wir Lehrkräften ein praxisnahes Angebot, das sie unterstützen soll, Neues auszuprobieren und KI lernförderlich in der Schule einzusetzen.“

Die Fortbildungsreihe umfasst laut Ministerium Grundlagenwissen zu generativer KI, Einsatzmöglichkeiten im Unterricht, kreative KI-Anwendungen wie Bilder, Musik oder Geschichten, wöchentliche Online-Sessions, Beispiele aus Schulen im Land sowie geplante Präsenz- und Hybridformate. Umgesetzt wird die Initiative gemeinsam mit der Organisation Helliwood im fjs e. V. – und eben mit Unterstützung von Microsoft Deutschland.

Hintergrund: Gemeinsame Präsentation mit Microsoft im Juni 2025

Bereits im Juni hatten Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Microsoft-Präsident Brad Smith die KI-Skilling-Initiative auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt. Dort sagte Wüst: „In Nordrhein-Westfalen ist KI-Bildung ein Schlüsselthema. […] Microsoft bekräftigt sein Commitment für den KI-Standort Nordrhein-Westfalen damit noch einmal auf beeindruckende Weise.“ Brad Smith erklärte bei der Gelegenheit: „Es ist unerlässlich, Fachkräfte weiterzubilden, damit sie KI erfolgreich im beruflichen Umfeld nutzen können. Wenn Menschen über die richtigen Kompetenzen verfügen, gestalten sie den Wandel aktiv mit.“

Die Schalmeienklänge kommen nicht von ungefähr: Microsoft baut im Rhein-Erft-Kreis bei Köln gleich drei gigantische Rechenzentren, weitere sind im Gespräch – eine Milliarden-Investition.

Den Eindruck von zu viel Nähe zum US-Konzern versucht das Schulministerium gleichwohl zu verwischen. „Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) wird die KI-Skilling-Initiative durch den Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (fjs e.V.) bzw. dessen Fachbereich ‚helliwood‘ durchgeführt. Dieser gemeinnützige Verein soll Kooperationspartner des Landes Nordrhein-Westfalen werden und wird die Schulungen in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung durchführen“, so heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller-Rech.

Allerdings, so entlockt die Parlamentarierin dem Ministerium, hat Microsoft bei dem gemeinnützigen Verein zumindest einen Fuß in der Tür. Im Wortlaut: „Die Rolle der Microsoft Deutschland GmbH beschränkt sich bei der KI-Skilling-Initiative auf eine zweckgebundene Spende in Höhe von 350.000 US-Dollar an den oben genannten Verein. Microsoft ist nicht an der Durchführung beteiligt, erhält keinen Zugriff auf personenbezogene sowie fachbezogene Daten, soweit letztere nicht ohnehin allgemein zugänglich werden. Microsoft hat keinen Einfluss auf die Inhalte, die Methodik oder die Vergabe der Teilnahmebescheinigungen. Dafür führt der Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. die KI-Schulungen durch. Eine Gegenleistung seitens des Landes oder der Teilnehmenden gegenüber dem fjs e.V. bzw. Microsoft erfolgt nicht.“

Dann hätte man eigentlich auch die Landesdatenschutzbeauftragte einbeziehen können. News4teachers

Hier geht es zu allen Beiträgen des Themenmonats “Digital lehren und lernen”. 

iPads im Unterricht: Datenschutz-Beauftragte warnt Schulen vor unbedachter iCloud-Nutzung

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Einer
1 Monat zuvor

Gerade Heute kam die Mail aus Düsseldorf, die unsere Schulleitung weitergeleitet hat. Diese angebliche “Fortbildung” ist dermaßen oberflächlich – das brauch kein Mensch. dort werden die absoluten Grundlagen mal angesprochen. Mir ist schleierhaft wie sich daraus irgendein “Skill” entwickeln soll.
Zu Office 365 oder besser zu Datenschutz allgemein: Ist doch sehr viel Ideologie dabei. Gerade im Geschäftsalltag kommt man nicht um die Produkte von Microsoft herum. MS ist nun mal Marktführer und die aller allermeisten Unternehmen setzten MS-Office ein. Jedes Berufskolleg, dass eine andere Software nutzt macht etwas falsch. Wir müssen unsere Schüler mit den Produkten unterrichten, die im echten Leben genutzt werden. Außerdem sollen doch die Amins einstellen können, wo die Daten gespeichert werden. Also zumindest den Kontinent und damit wäre doch der Datenschutz erfüllt. Nach Treu und Glauben muss ich mich auf das Wort des Anbieters verlassen dürfen.
Bei Fobizz glaubt ja auch jeder, dass die “Fobizz-KI” Datenschutzkonform wäre. Ich stelle aber mal die steile These auf, dass Fobizz schlicht und einfach nur ChatGPT nutzt. Die Anfragen werden mit Sicherheit lediglich an Chat GPT weitergeleitet. Wahrscheinlich durch einen Proxy. Damit erhält dann Chat GPT nicht meine IP und meine Browserdaten sondern die von Fobizz. Was soll daran Datenschutzkonform sein. Schülerdaten darf ich dort trotzdem nicht eintragen. Viele meiner Kollegen denken aber, dass sie dort dann ohne Probleme Daten von Schülern in die Prompts eintragen dürfen.

Wasa
1 Monat zuvor
Antwortet  Einer

Danke für deinen Beitrag! Ich kann deinen Frust über manche Fortbildungen gut nachvollziehen — viele Angebote bleiben tatsächlich an der Oberfläche. Trotzdem möchte ich ein paar deiner Punkte einordnen, weil manche Annahmen so leider nicht ganz stimmen.
1. “Office 365 ist unumgänglich, jedes Berufskolleg, das etwas anderes nutzt, macht etwas falsch.”
Das ist so pauschal leider nicht haltbar. Schulen haben rechtlich ganz andere Rahmenbedingungen als Unternehmen: Sie verarbeiten systematisch personenbezogene Daten Minderjähriger und unterliegen besonders strengen Vorgaben der DSGVO, des Schulgesetzes und der Landesdatenschutzbeauftragten.
Es geht nicht darum, ob Microsoft schlecht ist — sondern darum, dass Schulen bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, die ein Unternehmen anders abwägen darf. Deshalb entscheiden manche Bundesländer (z. B. BW, SH, teilweise NRW) gegen den Einsatz von O365 im Unterricht.
2. “Admins können doch einstellen, auf welchem Kontinent gespeichert wird – dann ist Datenschutz erfüllt.”
Leider nein. Der Speicherort ist nur ein Aspekt der DSGVO.
Weitere entscheidende Punkte sind:

  • Telemetriedaten, die Microsoft trotz EU-Tenant erhebt
  • mögliche Zugriffe nach US-Cloud Act
  • unklare Verarbeitung “zur Verbesserung von Diensten”
  • fehlende vollständige Auftragsverarbeitungsverträge für alle Teilbereiche
  • Deshalb sagen die Behörden: Der Speicherort allein genügt nicht, solange die restliche Datenverarbeitung nicht transparent und rechtskonform ist.

3. “Man muss sich nach Treu und Glauben auf das Wort des Anbieters verlassen dürfen.”
Das würde die DSGVO gerne ermöglichen — aber sie basiert gerade nicht auf blindem Vertrauen, sondern auf nachweisbarer Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
Behörden können sich nicht auf “Wird schon stimmen” verlassen, sondern müssen es prüfen können.
4. “Fobizz ist doch sicher auch nicht datenschutzkonform, das läuft bestimmt nur über ChatGPT mit Proxy.”
Hier vermischst du vermutete technische Abläufe mit der rechtlichen Lage.
Selbst wenn ein Anbieter ein großes Sprachmodell über einen Proxy einbindet, heißt das nicht automatisch, dass es nicht DSGVO-konform sein kann:

  • Es kann ein EU-Hosting vorliegen
  • Es kann ein eigener, entkoppelter Account beim LLM-Anbieter existieren
  • Es können zusätzliche Schutzmechanismen laufen (Filter, Löschroutinen, kein Training mit Nutzerdaten usw.)

Aber: Du hast völlig recht in einem Punkt – egal welcher Anbieter es ist, man darf trotzdem keine Schülerdaten in Prompts eingeben, solange die Schule keinen rechtssicheren Vertrag und eine Freigabe dafür hat.
Da herrscht viel gefährlicher Leichtsinn, und genau da braucht es tatsächlich mehr Aufklärung.
5. “Mit diesen Fortbildungen entwickelt man keinen Skill.”
Hier gebe ich dir teilweise recht, aber der Zweck vieler solcher Veranstaltungen ist nicht, Experten auszubilden, sondern Grundlagen für alle Kolleg*innen zu schaffen, die sich sonst gar nicht mit dem Thema beschäftigen würden.
Für dich mag es banal sein, aber für andere ist es oft der Einstieg. Und dann können weitere, anspruchsvollere Angebote anschließen.
Kurz gesagt:
Du sprichst wichtige Sorgen an, aber manche Schlussfolgerungen stimmen so technisch und rechtlich nicht. Gerade beim Datenschutz müssen Schulen viel strengere Maßstäbe anlegen als Unternehmen – und unabhängig von Microsoft oder Fobizz gilt: Keine personenbezogenen Schülerdaten in KI-Tools ohne geprüfte Rechtsgrundlage.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Wasa

Klingt alles nach einem schulischen Datenschutzbeauftragten 😉

Im Ernst, bei 1 – 4 bin ich dabei. Aber bei 5 hat Einer völlig recht. Das ist so ein Schmarrn und interessiert kaum jemanden, der neu einsteigen will. Die brauchen Mikrofortbildungen mit Tools, die sie auch wirklich direkt nutzen können.

Auf die Fortbildungen für meine Liga warte ich übrigens auch noch. Da wird nichts angeboten. Es schulen die Einäugigen für die Blinden, sonst nichts.

Wasa
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Nö, kein DSB, das habe ich aus gutem Grund nie in Erwägung gezogen. 😉

Ich verstehe euren Punkt ja auch. Viele Fortbildungen (gerade im Bereich Digitalisierung) für Schulen sind so grundlegend, dass man sich fragt, wer damit eigentlich abgeholt werden soll. Mikrofortbildungen mit konkreten Anwendungen wären wirklich sinnvoller. Das müsste an der Schule umgesetzt werden und dafür bräuchte man Ressourcen. Da hat der Kollege einen Punkt, denn der Einstieg gelingt nur, wenn man sofort etwas machen kann und nicht zuerst eine theoretische Vorlesung bekommt.

Dass es für Menschen mit mehr Erfahrung kaum Angebote gibt, ist ebenfalls ein echtes Problem. Wer schon weiter ist, findet fast nichts, was fachlich anspruchsvoll wäre. Dadurch entsteht genau das Bild, das du beschreibst. Diejenigen, die ein Kapitel weiter sind, sitzen dann in Veranstaltungen, die für den ersten Absatz geschrieben wurden.

Der Bedarf an praxisnahen Formaten ist riesig, aber genau dort fehlt es im Moment und vor allem an den Faktoren Zeit und Personal.

Einer
1 Monat zuvor
Antwortet  Wasa

Zu Punkt 1: MS ist Standard in Unternehmen. Meine Aufgabe ist es Schüler auf die Arbeit vorzubereiten. Wenn 90% der Unternehmen MS nutzen, ist es falsch in einem Berufskolleg andere Software zu nutzen. Ich rede auch nicht gegen den Klimawandel.

Zu Punkt 2 und 3: Bei Treu und Glauben geht es um Tatbestände, die ich nicht nachprüfen kann und mich deshalb auf die Zusicherung eines anderen verlassen muss. Treu und Glauben besagt, dass ich mich dann auch darauf verlassen darf. Wir bei dem VW-Diesel-Gate. Ich kann nicht feststellen, ob die Autos die Abgaswerte einhalten. Als Käufer darf ich mich nach Treu und Glauben einfach darauf verlassen, dass die Autos die geforderten Normen einhalten.
Genauso in der DSGVO. Ich als Tenent-Admin kann nicht prüfen wo genau die Daten liegen und welche Telemetriedaten übertragen werden. Ich muss mich auf das Wort des Anbieters verlassen. Einen solchen Rechtstreit würde ich ohne Probleme gewinnen. Jedes Gesetz basiert immer auf dem Grundsatz “Unmögliches darf nicht gefordert werden”.

Wasa
1 Monat zuvor
Antwortet  Einer

Ich sehe, worauf du hinauswillst, aber an ein paar Stellen greift deine Argumentation zu kurz. Das betrifft vor allem die rechtliche Einordnung und die Rolle einer Schule als öffentliche Einrichtung.

Dass Microsoft in vielen Unternehmen der Standard ist, stimmt natürlich. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Schulen dieselben Werkzeuge auf dieselbe Weise einsetzen dürfen und müssen. Unternehmen und öffentliche Stellen unterliegen völlig unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Für die Vorbereitung auf die Arbeitswelt reicht es völlig aus, wenn Schülerinnen und Schüler mit den Office Programmen arbeiten können. Dafür braucht man keine personenbezogenen Daten in einer Cloud Umgebung zu verarbeiten. Lokale Installationen, Übungskonten oder komplett anonymisierte Lernumgebungen erfüllen denselben Zweck. Die Alternative wäre also z. B. gar nicht andere Software, sondern eine andere Betriebsform (offline/lokal) derselben Software. Wenn man möchte, kann man aber sogar in allgemein bildenden Schulen alternative Software nutzen, denn man schult ja Kompetenzen und keine Produkte. “Was ist eine Formatvorlage und wozu brauche ich sie?” Ist in allen Office-Programmen die gleiche Frage mit der gleichen Antwort.

Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt, aber nicht in der Weise, wie du ihn hier verwendest. Privatpersonen dürfen sich auf Zusicherungen eines Herstellers verlassen, weil sie nicht die Mittel haben, technische Details zu überprüfen.
Für öffentliche Stellen gilt hingegen die Rechenschaftspflicht der DSGVO. Wenn ein Dienst nicht vollständig transparent dokumentiert, wie Daten verarbeitet werden, dann reicht eine bloße Zusicherung nicht aus. Die Verantwortung liegt dann beim Anbieter. Die Schule darf den Dienst einfach nicht einsetzen, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht nachweisbar erfüllt sind. Es ist also nicht fehlendes Vertrauen der Behörden, sondern eine klare Rechtsvorgabe.

Der Vergleich mit dem Diesel Skandal passt nur bedingt. Als Käufer hast du bestimmte Rechte, die dich vor Fehlverhalten schützen. Für eine Schule gilt ein anderes Prinzip. Sie muss nachweisen können, dass ein Dienst regelkonform ist. Sobald dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, ist der Dienst nicht zulässig. Nicht weil die Schule zu streng wäre, sondern weil der Anbieter die notwendigen Informationen nicht liefert.
Es geht also nicht darum, Microsoft abzulehnen oder moderne Technik zu verhindern. Es geht darum, dass Schulen gesetzlich verpflichtet sind, besonders sorgfältig mit den Daten von Minderjährigen umzugehen. Und es gibt tatsächlich praktikable Alternativen, wenn man sie nutzen möchte, ohne die Schülerinnen und Schüler von den gängigen Werkzeugen der Arbeitswelt fernzuhalten. Das kann man doof finden, dann sollte man aber in letzter Konsequenz nicht über den doofen Datenschutz meckern, sondern Microsoft auffordern, ihre Software einsatzfähig zu bekommen.

jpw
1 Monat zuvor
Antwortet  Einer

“Jedes Berufskolleg, dass eine andere Software nutzt macht etwas falsch. Wir müssen unsere Schüler mit den Produkten unterrichten, die im echten Leben genutzt werden.”

Konsequenterweise dann bitte auch BMW-Fahrschulen für künftige BMW-Fahrer.
Die Schüler brauchen z.B. Fähigkeiten in Textverarbeitung aber keinen MS Word Unterricht. Welcher Menüpunkt für einen bestimmten Vorgang an welcher Stelle zu finden ist, sollte Produktschulungen vorbehalten bleiben.

DienstnachVorschrift
1 Monat zuvor
Antwortet  jpw

Das Problem ist aber, dass die SUS in den IHK-Abschlussprüfungen, beispielsweise für Büromanagement, wissen müssen, welcher Menüpunkt für einen bestimmten Vorgang an welcher Stelle zu finden ist, da die Prüfung in MS-Word und MS-Office geschrieben wird. Hatten die SuS nur Unterricht auf Libre-Office Basis, dann können Sie ihr gelerntes Wissen ggf. nicht in der Prüfung anwenden bzw. es kostet viel zu viel Zeit, die passenden Menüpunkte zu finden.

jpw
1 Monat zuvor

Das Problem für die SuS ist mir vollkommen klar. Und auch, dass der Schwanz schlecht mit dem Hund wedeln kann.

Aber wo sind wir da eigentlich hingekommen? Das ist doch Vendor Lockin für die Köpfe! Bei jeder Gelegenheit wird betont, was wir doch für ein freiheitliches Land wären. Aber bei IT/Software/Informatik lassen sich hier alle Beteiligten von Konzernen und Lobbyisten am Nasenring durch die Arena führen.

Kleopas
1 Monat zuvor

Ich habe den Eindruck, dass allzu vieles im juristischen Sinne für “gemeinnützig” erklärt worden ist, das in Wahrheit nicht gemeinnützig, sondern eigennützig im Sinne des einen oder anderen Konzerns ist. Es scheint einen Missbrauch mit dem Wort “gemeinnützig” zu geben, jeder versucht, das für sich zu reklamieren. Oft geht es einfach um ein Steuerprivileg, und was gut für den einen oder anderen “gemeinnützigen” Verein ist, muss nicht gut für den Rest der Welt sein.
Auch Ditib e.V. nennt sich eine “gemeinnützige Einrichtung”:
https://www.ditib.de/default.php?id=5&lang=de

VIKZ e.V. nennt sich selbst einen “gemeinnützigen Verein”:
https://www.vikz.de/de/

Einer
1 Monat zuvor
Antwortet  Kleopas

Ja, sogar Fußballvereine der 1. und 2. Bundesliga sind teilweise angeblich gemeinnützig.

Bbl
1 Monat zuvor

Unabhängig vom (wie immer zukunftsblind und naiv gehandhabten) Thema wollte ich einmal dalassen, wie großartig die Illustrationen auf News4Teachers sind. Die Redaktion ist einfach Königin des (mehr oder minder) subtil kommentierenden Stock-Symbolbilds – und das ganz ohne KI-Bilder. Weiter so!

Ukulele
1 Monat zuvor

Die ganze Welt nutzt KI. Vermutlich alle Schüler ab einem gewissen Alter tun dies. Viele Lehrer inzwischen ebenfalls. Sowohl privat als auch beruflich.

Dies aus Datenschutzgründen auszubremsen wäre wieder typisch deutsch.

Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

Meine Schüler zu einem größeren Teil nicht, die sind selbst dazu zu faul. Wenn ich denen immer mal wieder zeige, was KI alles kann, wollen die immer wissen, was das ist, und wie das geht.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Heinz

Die nutzen das so, wie früher Wikipedia 😉

vhh
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

Die ganze Welt trinkt Alkohol, vermutlich viele Schüler ab einem gewissen Alter ebenso. Das aus Jugendschutzgründen einzuschränken ist typisch deutsch.

Wasa
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

Dass viele Menschen privat KI nutzen, stimmt natürlich. Aber Schulen können rechtlich nicht einfach denselben Maßstab anlegen wie Privatnutzer. Dort geht es um die Daten Minderjähriger – und dafür gelten nun mal strengere Vorgaben.

Das hat nichts mit “typisch deutsch” oder Innovationsfeindlichkeit zu tun. KI lässt sich sehr wohl datenschutzkonform einsetzen, wenn man es richtig macht. Es gibt genügend Alternativen und technische Lösungen – man müsste sie nur nutzen wollen.

Tabasco
1 Monat zuvor

„Microsoft ist nicht an der Durchführung beteiligt, erhält keinen Zugriff auf personenbezogene sowie fachbezogene Daten, soweit letztere nicht ohnehin allgemein zugänglich werden.“ – da bin ich ja mal gespannt wann letztere mit welchem Kniff ohnehin allgemein zugänglich werden. Jedem, der nicht völlig naiv ist, ist klar, dass es hier nur um das „wann“, nicht das „ob“ geht.
Dass die Landesdatenschutzbeauftragte nicht einbezogen wurde, stinkt zum Himmel. Das wäre einer Kultusministerin, die meint, die ganze Sache sei sauber, sicherlich nicht passiert. Aber ist wohl für die Verantwortlichen Neuland…
Mal sehen, wo die Strategie demnächst noch verfängt: Einfach einen Verein mit nettem Namen zwischen die beiden Partner schalten und schon geht alles.

Küstenfuchs
1 Monat zuvor

Den Datenschützern unterstelle ich eine Microsoft-Phobie, die im Kern auch damit zu tun hat, dass die eigenen Arbeitsplätze mit einem Tätigkeitsnachweis gesichert werden müssen.

Wir können uns in Deutschland tot regulieren und das Land gänzlich zum Stillstand bringen. Da werden über Jahrzehnte Autobahnen nicht gebaut, weil auf einem Kilometer auch ein paar Fledermäuse betroffen sein KÖNNTEN (siehe A20), Lehrkräfte werden krank durch Dauerlärm, weil der Denkmalschutz in über 100 Jahre alten Schulgebäuden Lärmschutzmaßnahmen verbietet, oder man blockiert eben jede sinnvolle Innovation mit dem Datenschutz.

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

stimmt.
Oder: Klassenräume werden gesperrt, weil keiner mehr die Baupäne der Entfluchtung für den zweiten Fluchtweg findet.
Dann wird dieser aber ertüchtigt.
Ganz ohne Genehmigung? Nutzung der Räume? Unsicher!
Regelungswut bremst mal wieder alles und jeden aus, Hauptsache ein Jurist kann ruhig schlafen. Könnte ja möglicherweise etwas passieren können tuhn. Der Alp eines jeden Juristen in den BRs. Dann müssten sie sich ja kümmern, lieber verbieten, macht weniger Arbeit.

vhh
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Den ‘gesundem Menschenverstand’ oder etwas in der Art zum Maßstab zu machen für das Urteil Totregulierung und Stillstand hilft auch nicht weiter. Nicht alles was gemacht werden könnte ist auch sinnvoll oder ist nach objektiver Bewertung von Vor- und Nachteilen völlig eindeutig. Ich unterstelle jedenfalls Datenschützern keine Sicherung des Arbeitsplatzes oder eine Phobie, sondern einen anderen Blickwinkel und andere Prioritäten. Ob man es mag oder nicht, Grundrechte und DSGVO können bei ‘einfach mal machen’ sehr schnell zu massivem Ärger führen. Immerhin, Düsseldorf braucht wohl keine Einschätzung, vermutlich sind unsere Landespolitiker so kompetent, dass sie den Sachverhalt selbst beurteilen können. Es ist ja nicht so, dass in den letzten Jahren etliche Regelungen, meist Gesetze, von Gerichten kassiert worden wären.

Wasa
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ich verstehe deinen Ärger über übertriebene Regulierung, aber beim Datenschutz ist die Lage etwas anders. Die Behörden handeln nicht aus “Microsoft-Phobie” oder um ihre Jobs zu sichern, sondern weil Schulen gesetzlich verpflichtet sind, besonders sensible Daten von Minderjährigen zu schützen.

Die Beispiele mit Fledermäusen oder Denkmalschutz passen hier nur bedingt – dort geht es um politische Abwägungen, beim Datenschutz um klare Vorgaben. Und Innovation wird auch nicht grundsätzlich blockiert: Wenn man wollte, gäbe es natürlich genügend Alternativen und saubere technische Lösungen, die man nutzen könnte.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Microsoft Office ist doch völlig ok, genauso wie Windows 11 (ohne MS Account).

Aber die Office 365 Datenkrake mit integriertem CoPilot, von dem keiner so genau weiß, was der eigentlich macht, ist schon bedenklich. Warum werde ich denn bei allem in die Cloud gezwungen? Warum muss ich für alles ein MS Konto haben? Da geht es eben nicht um die Verbesserung des Benutzererlebnisses.

real_anka
1 Monat zuvor

In meiner Freizeit, ernsthaft???
“Die Angebote seien online verfügbar,[…]”.
Der Andrang wird wohl nicht sooo groß sein.