Beamte zu gering besoldet? Bundesland legt für mögliche Nachzahlungen Geld zurück

0

HAMBURG. Sind (auch) Hamburger Beamtinnen und Beamte über Jahre hinweg zu niedrig besoldet worden – und damit womöglich verfassungswidrig? Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit die Gerichte in der Hansestadt. Mehr als 8.000 Beamtinnen und Beamte haben gegen die Höhe ihrer Besoldung geklagt. Nach Angaben des Senats betreffen die Verfahren den Zeitraum von 2008 bis 2022. Ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, Berlin betreffend, könnte maßgeblich sein – auch für andere Bundesländer.  

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Viel zu tun (Symbolbild). Foto: Shutterstock

Bislang sind vier Verfahren zugunsten der Stadt entschieden worden, wie der NDR berichtet. In 21 weiteren Fällen hat das Verwaltungsgericht Hamburg allerdings die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Damit ist offen, ob Karlsruhe auch für Hamburg grundsätzliche Korrekturen verlangen wird.

Brisant ist die Situation vor allem vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem September. Damals stellten die Richter fest, dass die Besoldung der Berliner Landesbeamten in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig war. Die Bezüge müssten sich an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, den finanziellen Verhältnissen und dem Lebensstandard orientieren. Zudem müsse ein deutlicher Abstand zum Armutsrisiko in der jeweiligen Region gewahrt bleiben.

Nach Angaben des Personalamts hat Hamburg vorsorglich Rückstellungen in Höhe von fast 500 Millionen Euro gebildet

Der Hamburger Linken-Abgeordnete David Stoop geht davon aus, dass diese Maßstäbe auch auf Hamburg übertragbar sind. Er hält es für wahrscheinlich, dass die Besoldung auch dort über Jahre hinweg zu niedrig angesetzt war. Angesichts der mehr als 8.000 anhängigen Klagen sieht er ein erhebliches finanzielles Risiko für die Stadt. Nach Angaben des Personalamts hat Hamburg vorsorglich Rückstellungen in Höhe von fast 500 Millionen Euro gebildet.

Die Berliner Entscheidung gilt dabei als Einschnitt mit bundesweiter Bedeutung. Zwar bezieht sie sich formal auf die A-Besoldung des Landes Berlin, tatsächlich setzt das Bundesverfassungsgericht jedoch neue Leitlinien für das Besoldungsrecht aller Länder. Davon betroffen sind auch die rund 600.000 Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland, die als Landesbeamte bezahlt werden. Nicht, weil sie am unteren Ende der Besoldung stehen, sondern weil das Gericht zentrale Strukturprinzipien der Beamtenbesoldung neu gefasst hat. Auch für andere Bundesländer könnte die (endgültige) Entscheidung aus Karlsruhe damit weitreichende Folgen haben. News4teachers 

Abstand, bitte! Warum die Beamtenbesoldung (und damit die Bezüge der meisten Lehrkräfte) auf dem Prüfstand steht

Anzeige

Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments