Digitalpakt 2.0: VBE begrüßt weniger Bürokratie (fordert aber Standards für Schulen)

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WIESBADEN. Kurz vor Weihnachten hatten sich Bund und Länder auf die Fortsetzung des Digitalpakts für Schulen verständigt, seit dem 1. Januar 2026 läuft der Digitalpakt 2.0 offiziell. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Hessen sieht darin einen überfälligen Schritt – verbindet die Neuauflage aber mit deutlicher Kritik und klaren Forderungen. Aus Sicht des Verbandes entscheidet sich jetzt, ob Digitalisierung tatsächlich zu mehr Bildungsgerechtigkeit beiträgt oder ob bestehende Ungleichheiten weiter zementiert werden.

Der Digitalpakt ist angelaufen. (Symbolbild.) Foto: Shutterstock

Positiv bewertet der VBE Hessen vor allem die vereinfachten Antragsverfahren. Schulen könnten geplante Maßnahmen nun schneller und mit weniger Bürokratie umsetzen. Der zentrale Kritikpunkt bleibt jedoch bestehen. „Die Schulträge sind weiter in der Verantwortung für die Digitalisierung der Schulen und ein Ende des Flickenteppichs aus unterschiedlichsten Hardware- und Software-Komponenten ist nicht in Sicht“, erklärt der VBE-Landesvorsitzende Stefan Wesselmann. „Wenn Bildungsgerechtigkeit unser Ziel ist, brauchen wir aber Standards für die Ausstattung an allen hessischen Schulen!“

Aus Sicht des Verbandes gehören zu solchen Standards vor allem leistungsfähige WLAN-Netze in allen Schulgebäuden sowie eine verlässliche Ausstattung aller Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte mit geeigneter Hardware, um digitale Tafeln sowie die Geräte der Schülerinnen und Schüler sinnvoll nutzen und steuern zu können. Ebenso unverzichtbar sei professioneller IT-Support für Hard- und Software. Zur Einordnung verweist der VBE darauf, dass an großen Schulen mitunter rund 1.500 Nutzerkonten zu verwalten sind, dazu etwa 100 Geräte für Lehrkräfte, mehrere hundert Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler, zahlreiche PCs in Computerräumen sowie eine Vielzahl digitaler Tafeln.

Ein weiterer zentraler Punkt ist für den VBE die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit eigenen digitalen Endgeräten. Nur so ließen sich gleiche Lernbedingungen schaffen, statt weiterhin auf BYOD-Modelle zu setzen. Gleichzeitig fordert der Verband eine grundlegende inhaltliche Klärung dessen, was unter einer „digitalen Schule“ überhaupt zu verstehen ist. Dazu zählten Fragen nach künftigen Fachinhalten, nach der Rolle der Medienerziehung, nach Prüfungsformaten in Zeiten von Künstlicher Intelligenz und nach der Bedeutung der Handschrift im Unterricht.

„Um den Schulen langfristig Planungssicherheit zu geben, müssen weitere Gelder für die Digitalisierung fließen“

Grundsätzlich zeigt sich der VBE Hessen erleichtert über den Start des Digitalpakts 2.0. „Der Digitalpakt 2.0 war überfällig. Insofern sind wir froh, dass die Schulen nun wenigstens in den nächsten fünf Jahren Geld für die Modernisierung ihrer digitalen Infrastruktur haben“, so Wesselmann. Zugleich warnt der Verband davor, die Digitalisierung als zeitlich begrenztes Projekt zu betrachten. „Allerdings wird auch dann die Digitalisierung der Schulen nicht abgeschlossen sein. Um den Schulen langfristig Planungssicherheit zu geben, müssen weitere Gelder für die Digitalisierung fließen. Und zwar am besten nicht erst wieder nach zähen Verhandlungen und einer Finanzierungspause!“

Der VBE Hessen fordert deshalb schon jetzt eine frühzeitige Perspektive für einen Digitalpakt 3.0 – mit verbindlichen Standards, klarer inhaltlicher Steuerung und verlässlicher Finanzierung, damit Digitalisierung nicht vom Wohnort abhängt, sondern allen Schülerinnen und Schülern zugutekommt. News4teachers

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