“Nur Verwahrung”: Droht dem Rechtsanspruch auf Ganztag ein Fehlstart? VBE warnt

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BERLIN. Dem ab dem Schuljahr 2026/2027 bundesweit geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung droht nach Einschätzung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) ein Fehlstart. Das unterstreicht eine repräsentative forsa-Umfrage unter 1.312 Schulleitungen, die der VBE in Auftrag gegeben hat. „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kann zum momentanen Zeitpunkt nicht überall eingelöst werden. Wenn er zum Schuljahr 2026/2027 umgesetzt wird, drohen auch herbe Probleme mit der Qualität des Angebots. Zudem sehen wir eine Gefahr für die Bildungsgerechtigkeit und logistische Herausforderungen“, erklärte VBE-Bundesvorsitzender Tomi Neckov bei der Vorstellung der Ergebnisse.

Ambitioniertes Projekt (Symbolbild.) Illustration: Shutterstock

Ein Viertel der befragten Schulleitungen gab an, dass sie für das Schuljahr 2026/2027 nicht für alle Kinder, die an ihrer Schule eingeschult werden, einen Platz in der Ganztagsbetreuung anbieten können. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 35 Prozent. Neckov würdigte die Bemühungen der Kommunen und sprach von einer positiven Entwicklung, betonte aber zugleich die weiterhin bestehenden Belastungen für die Schulen. „Trotzdem stehen viele Schulleitungen noch immer vor immensen Herausforderungen. Die Kernfrage ist: Wer übernimmt in welchen Räumen die professionelle Beschulung und Betreuung der Kinder?“, sagte er. Die Umfrage wurde im Auftrag des VBE im September und Oktober 2025 durchgeführt.

Gleichzeitig mahnte Neckov eine stärkere Auseinandersetzung mit der Qualität der Ganztagsangebote an. Der Rechtsanspruch suggeriere pädagogische Förderung, tatsächlich werde aber häufig lediglich die Verwahrung von Kindern abgesichert. „Der Ganztagsanspruch ist eine immense Chance auf Bildungsgerechtigkeit. Bei unzureichender Umsetzung wird diese Gelegenheit vertan“, warnte der VBE-Chef.

„Wo Räume fehlen, brauchen wir Lösungen. Nicht überall muss eine Mensa gebaut werden“

Schulleitungen, die davon ausgehen, den Anspruch nicht erfüllen zu können, nennen vor allem fehlende räumliche Kapazitäten als größtes Hindernis. 74 Prozent verweisen auf nicht ausreichende Räume. Auch der Mangel an Fachpersonal bleibt ein zentrales Problem, wenngleich sich die Lage leicht entspannt hat: 67 Prozent nennen fehlendes Personal, im Jahr 2024 waren es noch 80 Prozent. Etwa die Hälfte der Befragten beklagt zudem fehlende finanzielle Mittel. Bürokratische Hürden und unklare Regelungen erschweren laut rund einem Drittel der Schulleitungen die Umsetzung zusätzlich. Probleme bei der Versorgung mit Mittagessen spielen für 15 Prozent eine Rolle. Nur vereinzelt wird angegeben, dass andere Schulen Ganztagsangebote übernehmen oder dass es keine Nachfrage gebe.

Für den Umgang mit fehlenden Räumen fordert Neckov flexiblere Lösungen. „Wo Räume fehlen, brauchen wir Lösungen. Nicht überall muss eine Mensa gebaut werden, nicht immer braucht es zusätzliche Räume – sondern kluge Nutzungskonzepte, die von dem Personal der Schule und des Ganztags gemeinsam unter Einbezug der Kinder zu entwickeln sind.“ Voraussetzung dafür seien Vertrauen seitens der Kommunen in die Kollegien sowie externe fachliche Begleitung.

„Ein reines polizeiliches Führungszeugnis sagt noch nichts über die pädagogische Eignung aus“

Kritisch äußerte sich der VBE-Bundesvorsitzende zu Notlösungen wie der Zusammenlegung von Ganztagsgruppen verschiedener Schulen. Der Rechtsanspruch werde zunächst für Kinder der ersten Klasse gelten, die sich in einer besonders sensiblen Phase befänden. Der Übergang von der Kita in die Grundschule, neue soziale Konstellationen und neue Lernanforderungen erforderten stabile Beziehungen und gut ausgebildetes pädagogisches Personal. „Nicht jede Person, welche die Mindestqualifikation laut SGB XIII erfüllt, ist dazu in der Lage. Das sehe ich als Problem. Ein reines polizeiliches Führungszeugnis sagt noch nichts über die pädagogische Eignung aus“, erklärte Neckov. Der VBE fordert deshalb verbindliche Qualitätsstandards und spezifische Fortbildungen für das in der Ganztagsbetreuung eingesetzte Personal.

Insgesamt rechnet der Verband bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs mit drei zentralen Problemfeldern. Zum einen gehe es um die Qualität der Betreuung und die Frage, ob ausreichend qualifiziertes Personal gewonnen und angemessen auf die Arbeit mit jüngeren Grundschulkindern vorbereitet werden könne. Zum anderen stelle sich ein Gerechtigkeitsproblem, falls nicht für alle Kinder Plätze zur Verfügung stehen. Offen sei dann, nach welchen Kriterien Plätze vergeben würden und ob etwa die Klagebereitschaft von Eltern eine Rolle spiele oder ob Plätze dadurch geschaffen würden, dass sie älteren Kindern entzogen werden.

Schließlich sieht der VBE erhebliche logistische Herausforderungen. Dazu zählen die Schaffung und Nutzung geeigneter Räumlichkeiten, die Gestaltung von Ganztagssettings, die sich vom Unterricht unterscheiden, sowie ausreichend Zeit für Kooperation zwischen schulischem Personal und Ganztagskräften. Auch die mögliche Zusammenlegung von Gruppen unterschiedlicher Schulen wirft aus Sicht des Verbandes Fragen nach den sozialen und emotionalen Folgen für Kinder auf, die sich ohnehin in einer besonders verletzlichen Übergangsphase befinden. News4teachers 

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