Home Politik Nach Karlsruher Urteil: Land passt Beamtenbesoldung an – und verwirrt damit

Nach Karlsruher Urteil: Land passt Beamtenbesoldung an – und verwirrt damit

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WIESBADEN. Hessens Landesregierung will die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst auf Beamte und Pensionäre übertragen und zugleich die Besoldung nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu ordnen. Dafür plant das Land Mehrausgaben von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr ein. Kern des Gesetzentwurfs ist ein neues „Familieneinkommensmodell“, bei dem künftig auch ein fiktives Einkommen eines zweiten Erwachsenen berücksichtigt werden soll. Die GEW hält die rechtliche Grundlage des Modells für ungeklärt und kündigt eine genaue Prüfung an.

Wo ist die Erhöhung? Illustration: News4teachers

Die geplanten Tariferhöhungen für Hessens Beschäftigte, Beamte und Pensionäre würden das Land jedes Jahr insgesamt etwas mehr als eine Milliarde Euro kosten. Diese Summe nannte Innenminister Roman Poseck (CDU) bei der Vorstellung eines Gesetzentwurfs mit neuen Regelungen zur Beamtenbesoldung. Die zusätzlichen Kosten seien in Hessens Finanzplanung 2026 und 2027 jedoch bereits „eingepreist“, ein Nachtragshaushalt sei nicht nötig.

Zuvor war bereits bekanntgeworden, dass die Ende März erzielte Tarifeinigung auf mehr Geld für die Landesbeschäftigten auf die Beamten übertragen wird. Die erste Erhöhung um 3,0 Prozent, mindestens aber um 110 Euro pro Monat für die 58.000 Beschäftigten zum 1. Juli 2026 soll zugleich auch für die 110.000 aktiven Beamten und 87.000 Pensionäre des Landes gelten. Es folgt ein zweites Plus von 2,8 Prozent zum 1. Oktober 2027.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus weitere Änderungen vor. Der Familienzuschlag für die beiden ersten Kinder soll um jeweils 87 Euro angehoben werden. In der Besoldungsordnung A soll zudem die erste Erfahrungsstufe entfallen, wodurch Einstiegsgehälter steigen würden. Auch bestimmte Schichtzulagen vor allem für Polizei- und Justizbeamte sollen erhöht werden.

Mit dem Gesetz will das Land zugleich Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umsetzen. Dabei soll nach Angaben des Innenministeriums das bisherige alimentationsrechtliche „Alleinverdienermodell“ durch ein sogenanntes „Familieneinkommensmodell“ ersetzt werden. Künftig würde bei einer vierköpfigen Familie zusätzlich ein fiktives Einkommen eines zweiten erwachsenen Haushaltsmitglieds angerechnet. Hessen folgt damit Regelungen beziehungsweise Gesetzentwürfen des Bundes und anderer Länder.

Der Hessische Beamtenbund bezeichnete dies als „verfassungsrechtlich zumindest als fragwürdig“ und kündigte eine juristische Prüfung an.

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) äußerte Zweifel an der rechtlichen Tragfähigkeit des neuen Modells. Das Bundesverfassungsgericht habe sich in seinem Urteil zur Berliner Besoldung vom September 2025 nicht ausdrücklich zu einem solchen Familieneinkommensmodell geäußert, erklärte die Gewerkschaft. Das Gericht habe lediglich festgestellt, dass die „vierköpfige Familie“ keine zwingende hergebrachte Struktur des Berufsbeamtentums sei und dem Gesetzgeber unter bestimmten Bedingungen konzeptionelle Änderungen offenstehen könnten. Die DGB-Gewerkschaften würden das vorgelegte Konzept deshalb „genau prüfen“.

Kritisch sieht die GEW zudem, dass es über die höheren Familienzuschläge und die veränderten Einstiegsgehälter hinaus keine weiteren Anpassungen der Grundtabellen gebe. Das Innenministerium halte die neue Besoldung dennoch insgesamt für amtsangemessen.

Offen blieb nach Angaben der GEW außerdem, wie das Land mit den Widersprüchen zahlreicher Beamtinnen und Beamter aus den vergangenen Jahren umgehen will. Dazu habe sich Innenminister Poseck bei einem Gespräch mit Gewerkschaften und Interessenverbänden nicht konkret geäußert. Nach Verabschiedung des Gesetzes solle diese Frage „anschließend“ behandelt werden.

Poseck betonte, mit der Erhöhung der Beamtenbesoldung gehe das Land nach Jahren der Rezession in krisenreichen Zeiten „an seine Belastungsgrenze“. Noch größere Beträge wären „eine schwere Hypothek für nachfolgende Generationen“. In der freien Wirtschaft herrsche vielerorts Spardruck bis hin zu Stellenabbau – gerade auch vor diesem Hintergrund sei der öffentliche Dienst attraktiv.

Der Minister ergänzte, zusammen mit zwei Gehaltssteigerungen 2025 beliefen sich die Besoldungserhöhungen für Beamte unter Einbeziehung des geplanten neuen Sprungs am 1. Juli 2026 auf insgesamt fast 14 Prozent in nur knapp eineinhalb Jahren.

Der DGB in Hessen hatte die geplanten Tariferhöhungen bereits als „einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von „einzelnen Verbesserungen“. Zugleich fehle jedoch weiterhin eine „echte strukturelle Stärkung der Besoldung“ von Beamten.

Ende 2021 hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Hessen teilweise zu niedrig war und gegen das Grundgesetz verstieß. Beamtinnen und Beamte hatten demnach von 2013 bis 2020 zu wenig Geld bekommen.

Im September 2025 urteilte das Bundesverfassungsgericht zudem, dass die Besoldung zahlreicher Berliner Beamter über Jahre verfassungswidrig gewesen war (News4teachers berichtete). Seit langem gibt es in etlichen Bundesländern Streit über die Höhe der Beamtenbesoldung, der immer wieder die Karlsruher Richter beschäftigt. News4teachers / mit Material der dpa

Beamtenbesoldung steigt deutlich: Bund setzt Karlsruhe-Vorgaben um und erhöht A13 um 8,2 Prozent – Maßstab für die Länder?

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12 Kommentare
PetraOWL
1 Monat zuvor

diese Nullrunden sind wir langsam leid, mal so richtig 12 % drauf und eine Präsenzarbeitspauschale. Wie viele haben schon Homeoffice und 7 Stunden Tage??
😀

real_anka
29 Tage zuvor
Antwortet  PetraOWL

Sie vergessen immer:
kostenlose Massagen am Arbeitsplatz!

Schotti
30 Tage zuvor

Lasst mich raten. Wenn die erste Erfahrungsstufe gestrichen wird, dann steigen alle anderen Stufen natürlich nicht automatisch eine Stufe auf. Bedeutet, obwohl es Erhöhung genannt wird, bekommt eigentlich niemand mehr Geld.

Omg
30 Tage zuvor

Stauchung der Tabelle, fiktives Partnereinkommen usw. Bis Stufe 11 leidigen Beamten weiter nicht verfassungskonform. Der Hinweis auf den Haushalt kann er sich dann auch sparen……

Ich_bin_neu_hier
30 Tage zuvor

Was ist daran verwirrend?

Die Länder werden versuchen, an so wenige Beamten wie möglich rückwirkend auszuzahlen, und sie werden definitiv versuchen, an alle ihre Beamten auch in Zukunft so wenig wie möglich auszuzahlen.

Also schön immer weiter Widerspruch einlegen, sobald die Verbände dazu aufrufen, und die Daumen drücken für die Prozesse vor den Verwaltungsgerichten, dass man irgendwann mal tatsächlich das bekommt, was einem schon seit Jahren (oder schlimmstenfalls Jahrzehnten) zusteht.

Und bloß nicht zwischendrin versterben – immer schön weiterleben, damit man kurz vor seinem Tode noch röchelnd aushusten kann: „Dass ich das noch erlebe vor meinem…“ Und die Erben werden sich freuen. Immerhin.

Kann Spuren von Sarkasmus enthalten.

Owi Schade
26 Tage zuvor
Antwortet  Ich_bin_neu_hier

Hehe, ich lege seit 2004 in NDS konsequent Widerspruch ein. Rechne aber nicht ernsthaft damit, etwas in Form einer Rückzahlung zu erhalten. Das „Verfahren“ läuft bei uns ja bereits so lange. Generationen von Verwaltungsarbeiten und Richtern sind bereits in Pension gegangen. Wer soll da noch durchschauen?

blau
29 Tage zuvor

Ich dachte eher, dass die Grundbesoldung erhöht und der Familienzuschlag abgeschmolzen wird, damit der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht mehr so stark durch den Familienzuschlag ausgehebelt wird. Das wäre auch finanzierbar, Weile ein Umverteilung stattfindet. Eine Erhöhung von einfach allem habe ich nicht erwartet. Wer soll das bitte bezahlen?

Realist
29 Tage zuvor
Antwortet  blau

Könnte man denken, wäre auch logisch, aber der Öffentlichkeit nicht vermittelbar:

Wenn ein Beamtengehalt (Grundbesoldung) zur Alimentation einer 4-köpfigen-Familien ausreichen sollte, dann wäre das Doppelverdiener-Beamten-Paar der Öffentlichkeit nicht mehr vermittelbar: Die würden dann zusammen als normale Lehrkräfte ca. 12.000 Euro netto jeden Monat bekommen.

Es wird auf eine (obskure) Mischung aus Familienzuschlägen, Anrechnung eines „fiktiven Partnereinkomens“ und einer marginalen Erhöhung der Grundbesoldung hinauslaufen.

Beamtensein wird sich auch in Zukunft nur für die Dauerkranken mit mind. drei Kindern lohnen…

mama51
28 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Beamtensein wird sich auch in Zukunft nur für die Dauerkranken mit mind. drei Kindern lohnen…

Ooooh-Haaa! 🙁
Diese Aussage betrachte ich allerdings als äußerst diffamierend. Vor allem unterstellen Sie auch den „aktuellen“ Verbeamteten, dass sie nur Dauerkrank feiern und sonst nix tun.
Besonders zB Polizisten/innen und Justizvollzugsmitarbeitende (u.a. in den unteren Besoldungsgruppen) werden sich über solch abwertende Bemerkungen und Bewertungen sicher freuen! 🙁

Fremdschäm!

Schotti
27 Tage zuvor
Antwortet  mama51

Dann schauen Sie doch mal, was zum Beispiel ein lediger JVA Beamter in NRW im Vergleich zu einem Kollegen mit vier Kindern verdient. Das ist ein Unterschied von Brutto knapp 3000 zu über 5000 Euro. Auf Mietstufe 1, ansonsten noch ein paar Hunderter mehr. Für wen lohnt sich der Dienst da wohl eher?

Ich glaube, so ist das gemeint.

mama51
26 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Dann will ich mal hoffen, dass Sie Recht haben!
Aber Danke für die Aufklärung! 🙂

mama51
28 Tage zuvor

Oooch! Ich betrachte das alles mal „total gechillt“!
Bis alles „fertig gedacht, beraten, Widersprüche z. K. genommen und korrigiert“ sein wird, ist es September. So steht es in unserer lokalen Tageszeitung heute zu lesen und es gäbe dann „selbstverständlich rückwirkend ab Juli eine Nachzahlung“! Bis wir Geld sehen (selbstredend voll versteuert,denke ich mal) isses Oktober…
Also noch genügend Zeit, sich allerortens und ausgiebig zu echauffieren. Auf geht’s!

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