MAINZH. Sehr viele Kinder seien bei ihrer Einschulung nicht reif für die Grundschule, sagt der rheinland-pfälzische Ministerpräsident. Das soll sich im Land durch mehrere Maßnahmen ändern, wie er ankündigt.

Nach den schlechten deutschen Ergebnissen in der PISA-Bildungsstudie hat der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder Sprachtests für viereinhalb Jahre alte Kinder angekündigt. «Wenn Kinder in die Grundschule kommen, müssen sie Deutsch sprechen können und bestimmte Fähigkeiten beherrschen – wie Stift halten, mit der Schnere schneiden, Schnürsenkel zubinden», sagte der CDU-Politiker dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
«Im Moment sind sehr viele Kinder bei der Einschulung gar nicht grundschulreif», sagte Schnieder. Das müsse sich ändern. Gelingen soll das ihm zufolge mit verbindlichen Sprachtests mit viereinhalb Jahren und verbindlichen Tests der Grundschulfähigkeiten. Der Schlüssel liege in der frühkindlichen Bildung. «Wir haben die Weichen dafür schon gestellt. Meine Regierung ist erst seit vier Monaten im Amt, aber wir sind dabei, das auf den Weg zu bringen», sagte Schnieder weiter. «Wir müssen vorne anfangen, damit wir hinten raus nicht reparieren müssen.» News4teachers / mit Material der dpa
Und nach den Tests kommt das verbindliche und kostenlose Vorschuljahr für die Kinder, die Förderung benötigen? Finde ich großartig….
Nein, nach den Tests wird entschieden die Kinder ein Jahr später einzuschulen und zu beeten, dass sie dann die deutsche Sprache besser können.
„Wir müssen vorne anfangen, damit wir hinten raus nicht reparieren müssen.“
Ein Tropfen Prävention erspart ein Meer an Aufarbeitung. Daumendrück und bitte FÖRDERN, wenn ein Kind beim Screening auffällt und nicht nur einen Brief für die Eltern mitgeben
Hat er wirklich reparieren gesagt? Interessant, so ein Wort, im Zusammenhang mit Kindern, die mehr Unterstützung brauchen. Dann wäre seine Idealvorstellung von Schulklasse die einer reibungslos laufenden Maschine? Wie gesagt, interessant…
Und wer soll’s machen? Die Tests, die Fördermaßnahmen…
Aber bitte nicht vergessen: Sprachförderung muss kontinuierlich über alle Schuljahre stattfinden. ildungssprache wächst nicht von alleine.
Sieht man ja, wie gut dieser „Sprachtest“ der vierjährigen in NRW (Delfin 4) läuft. Da wurden vor 20 Jahren zunächst alle Kinder getestet, mir sehr erheblichen Aufwand. Nun testet man nur noch Kinder, die einen Kiga besuchen. Diese werden – wenn nötig- zu einem verbindlichen Sprachkurs in einer Kita verdonnert. Wenn die Eltern ihre Kinder da nicht hinbringen, ist das auch egal, den. Nachgehalten wird das nicht….
Frau Feller will ja jetzt anstelle dessen die ABC-Klassen einführen (ist also schon 20 Jahre weiter 🙂 )…..mit gaaaaanz viel Orgaaufwand und hohen Kosten für die Kommunen….auch hier wieder ein konsequentes Ignorieren der einzigen Idee, die bisher super funktioniert hat: eine Vorschulklasse für die Kinder, die Defizite aufweisen…..
Ich werde nie verstehen, warum darüber nicht mal im Ansatz nachgedacht wird…..
Keinen Kiga besuchen….
„Ich werde nie verstehen, warum darüber nicht mal im Ansatz nachgedacht wird…..“
Wird doch?
Und Sie wissen wahrscheinlich auch, warum das „nichts wird“ nehme ich an?
Oder „verstehen“ Sie das wirklich nicht?
In NRW wurde dies abgeschafft zugunsten der dreijährigen Schuleingangsphase….völlig daneben für die betroffenen Kinder.
Und anstatt dies wieder in den Blick zu nehmen, stampft man sog. ABC-Klassen aus dem Boden, die ein paar mal die Woche für eine Doppelstunde stattfinden sollen und für den Transport der Kinder die Kommune zuständig ist…..und nein, das kann ich wirklich nicht verstehen. Sollte es dabei um Kosten gehen, kann man die Transportkosten schon mal aufrechnen…..Raumkosten auch (mutmaßlich gibt es an vielen Grundschulen einen Raum, der dafür in Frage käme…..
Also, nein, ich verstehe es wirklich nicht…..
Wir haben ja
– „Kitarecht“ [haha]
– Schulpflicht
Also müsste man erstmal wieder klären, auf wessen Basis man dieses (verPFLICHTENDE) Vorschuljahr dann macht.
Auf Basis der Schulpflicht … Ja. Dann müsste man auch „alle“ hier „unterbringen“. Ansonsten wäre es ja keine Schulpflicht. Vorschulklasse/Schulkindergarten.
Auf Basis von „parallel zu Kita“? Puh. Auch schwierig, oder? Also die Vorschule in der Kita.
Auf Basis von „freiwillig“ und/oder „nur für Schwache“? Dann haben „wir“ wieder Ihr Problembereich der „was, wenn es die Eltern einfach nicht juckt?“ als Folgefrage und -wirkung.
Also: Wirksam und rechtskräftig wäre ja im Prinzip „nur“ mal eine auf Schulpflicht basierte Lage? Und dort wären ja dann (auch wegen Rechte und Gleichstellung usw …) wieder alle mit an Bord … Und dann könnte man ja gleich sagen: Alle Schulformen ein Jahr mehr … Grundschule 1. Schuljahr rein der „Kita-Basics“.
Ganz ehrlich … Wo wäre denn dann der Unterschied?
Dazu wird diskutiert „wie spielerisch“ das ja sein soll und die „Angst“ vor „Verschulung“. [Was ja witzig ist, da das doch auch zugleich das Ziel ist … Aber klar. Logisch müssen „Ängste“ ja auch gar nicht sein]. Also „die Entkoppelung der Frühförder“ im Elementarbereich.
Das wäre dann im Prinzip auch „nur“ eine Verlagerung.
Dann gibt es ja Gutachten, welche immer wieder genau hier „reinstochern“. Also im Rechtsbereich von „Pflicht“ und „Elternrecht“. Der Art. 6 GG ist EXTREMST mächtig. So mächtig, dass man hier ggf. gewaltig Potential auch verliert und „handlungsunfähig“ wird. Als Bildungsbereich. Und um Himmels Willen …. Sie wollen doch gar nicht erst dieses Fass öffnen. Keiner will das. Daher wird das auch nicht gemacht. Also bleibt eine Kita-Pflicht [Vorschulpflicht] weiterhin verfassungsrechtlich halt „enorm/höchst bedenklich“. Ich erinnere … Keiner hat da wirklich „Bock“ diesen heiligen Gral anzugehen. Da haste schon verloren im Prinzip.
Also … Verfassungsrechtlich höchst schwierig. Ohne den Art. 6 GG anzugehen … Viel Glück.
Wie ist das mit Infrastruktur und Kosten? Der Staat liebt billig. Also im Bildungsbereich zumindest.
Eine flächendeckende Vorschulklasse … Haha. Denken Sie an „wie 1. Klasse – für alle“ … Weil anders ist es wiederum rechtlich ja schwierig. Dann kommen wieder neue Gutachten und Bedenken. Die Eltern führen sich auf. Der Art. 6 GG ist ein harter Faktor …
Also … Freiwillig? Dann aber wenig Wirkeffekt ggf. Puh.
Also 1. Klasse [als Vorschulklasse] für alle als „Schulpflicht“. So bekommen „wir“ alle und versuchen Art. 6 zu „umspielen“. Dann haben wir jedoch das Problem … Fachkräftemangel.
Wir „tauschen“ Kita Fachmangel gegen Grundschulfachmangel.
Dadurch könnte man dann ggf. die Kita evtl. besser abdecken. Jedoch das an der GS gar nicht auffangen … Doof. Grundschulpflicht. Kitarecht.
Gut. Ist klar, was „wir“ hier wollen oder? Natürlich unsere Pflicht bespielen. Also kein guter „Trade“.
Busse? Gebäude? Bei „paar SuS“? Freiwillig? Gar kein Problem. Als Empfehlung. Jap.
Als „alle“? Keine Chance. Wie denn. Schon alleine ein „Doppeljahrgang“ könnte man nicht abdecken.
Bitte … Den Schuh ziehen wir uns doch gar nicht erst an.
Die Buslogistik ist ja bei den ABC Klassen schon mühselig. Bei „alle“? Oh Gott. Massenpanik!!!
Dazu ist das „auf ein Jahr alle Basics der Kita durchgehen, alle auf ‚gleichen Stand‘ bringen und ggf. schon weiter Frühfördern“ zwar äußerst sinnvoll [meiner Meinung nach], ABER SOOO Verdammt Teuer Mensch … Das geht ja wohl auch gar nicht. Nene.
Die Triage-Kla…. Äääh … Die ABC-Klassen zur „gezielten Förderung“ sind da doch günstig. Man beachtet so den Art. 6 GG. Freiwillig ist ein Trendwort. Bedarfsgerichtet ebenfalls. Gut. Passt. Und Sonderförderung – klingt auch geil. 2 Stunden. Na? Das doch was …vllt. sogar auch mehr als einmal die Woche – vllt. … Und wenn man in der Tria… Ehm im A landet … Dann muss… Sollte man da schon hin gehen. Im B (und C – haha) schaut man mal, ob da genug Plätze sind. Ist ja Zeit bis 2028/29. Ich meine … Ganztag. Mangelbereiche. Das deck erstmal ab. Versprechen tun „wir“ ja viel. Nur das mit dem Versprechen halten ist so ein Problem.
Und noch ein zentraler Punkt … Neben „geringe Kosten“ und „Aktionismus“ und „PR“ und so … Die Zuständigkeiten und der Förderalismus. Gaaanz wichtig. Merke: Privilegien/Rechte behalten und Pflichten abgeben. Das ist hier bevorzugt zu wählen.
Kitas -> Träger, Jugendämter, Kommune usw.
Schule -> Land
Land … Geht mir weg mit der Schulpflicht. Keine Kinder früher. Das verursacht Kosten!
Bund: Macht ihr beide Mal… Wir wollen das. Uns ist das wichtig.
Träger: Wir haben keine Pflichtebene. Wir bewegen uns auf die Rechtsebene der Eltern.
Analytiker: Wir können eine vorgezogene Schulpflicht für alle machen und ein Verlagerungssystem.
Bund/Land: Pssst.
Analytiker: Wir können aber auch auf „freiwilliger Basis“ und ggf. „Graubereiche“ [Unwissenheit] um die Kita bespielen mit Schule als „Supporter“.
Land: Kosten?
Analytiker: Weniger als die Pflicht. Aber ja. Kosten.
Land: Ok. Machen wir. Aber so wirklich „alle bekommen“?
Analytiker: Nö. Dann wäre die Pflicht ja. Das würden Gerichte schnell auseinandernehmen. Aber … Auf „Kindeswohlgefährdung“ können wir einen Teil abdecken „notfalls“. Das ginge schon. Und alle wollen Sie doch gar nicht …
Bund: Ok. Machen wir einfach. ABC. ABC. ABC.
Träger/Kita: ?
Bund: Macht ihr! Macht ihr! Macht ihr! Ehm … Wir.
Also kurzum … Förderale Stelle bei Land und Rest bei „Splittung“, dazu nen Bund … Und dann Art. 6 GG [Eltern] und die Mangelbereiche …
Kannste doch knicken. Da „will“ keiner ran gehen.
Komplett übergeschnappt … Ja. Aber so offensichtlich ? Nope.
Schulrecht … 6. Lebensjahr Grundschule? Nene. Müsste man ändern. Als „Richtwert“. Somit auch grundlegend mal die Schulrechtsebene. Oder nicht? Zumindest angreifbar … Nene.
Kurzum/Zusammenfassung:
Ja, es wäre absolut sinnvoll und zielführend, wenn man das „machen würde“. Aber …das Fass? Lass mal zu.
Kompromiss: Tria… ABC-Klassen. Auf Zeitbasis [punktuelles System]. Kooperation bewerben. Als Sonderförderung und Gleichstellung bewerben. „Freiwilliges und zielgerichtetes Gruppenangebot (in Kleingruppen)“. Kommt gut an. Und das Fass bleibt nämlich zu. Keine Radikale Systemumstellung an der Wurzel des Problems. [Richtung verspätete Ursachenbehandlung als direkte Symptombegegnung]
Sondern eben eine Symptombegegnung im „sicheren Feld“. Kostet zwar viel Aufwand und naja … Aber machen ja andere. Danke.
Ich glaube, wir reden gerade aneinander vorbei. Ich meine die Vorschulklasse (auch Schulkindergärten genannt), die es bis vor etwa 20 Jahren in NRW gab. Dort wurden alle Kinder, die eingeschult waren (also bereits schulpflichtig), aber nicht schulfähig waren, für das Schuljahr untergebracht und fit gemacht. Geleitet wurden diese von Sozialpädagogen (die heutigen SoFas). Nach Auflösung der Vorschulgruppen und Einführung der integrierten Schuleingangsphase, wurden diese Expertisen dann in der Schuleingangsphase eingesetzt.
Eine Rolle rückwärts wäre also jederzeit möglich, sogar recht kostengünstig, weil die SoFas sind ja da und werden bereits bezahlt. Räume würden sich ganz sicher auch an vielen Schulen finden lassen….und die Einrichtung wird auch nicht wesentliche Gelder verschlingen.
Das einzige, was man machen müsste, ist ein Schuländerungsgesetz mit der Verankerung der Vorschulklassen und dem Aufheben der integrierten Schuleingangsphase (ganz normal wieder zweijährig.)
Hm, haben Sie dazu irgendwie „Konzeptquellen“? Also vom Konzept einen Auszug und/oder das Konzept?
Kann ich mir ehrlicherweise gerade relativ wenig drunter vorstellen, wie das konkret mit welchem „Klientel“ [auch Alter] und wie genau „von Statten“ geht.
Vor 20 Jahren ging auch wohl mehr als „Graubereich“ ggf. durch kann ich mir vorstellen?
Oder man bekam ggf. „Rüge/Druck“?
Hab wirklich keine „Konzeptvorstellung“. Falls Sie da einen Link hätten. Würde mich tatsächlich interessieren.
Kenne mich mit NRW nicht sonderlich aus, außer bei manchen aktuelleren Gesetzgebungen, da NRW dort immer wieder auftaucht …
Ich kann Ihnen unten weiter nicht antworten….
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=ZLANIN049%7C6%7C6
Inhaltlich geht dort um die Auflösung der Schulkindergärten, die es in NRW damalig flächendeckend gab. Anstatt Kinder zurückzustellen, nahm man sie in den Schulkindergarten auf und förderte die Schulreife über das gesamte Schuljahr.
Nix Graubereich, sondern rechtlich absolut sauber verankert. Genau wie bei einer Rückstellung, entschied die Schulleitung aufgrund Diagnostik und schulärztlichen Gutachten.
Dies gibt es übrigens auch in Niedersachsen…..
Die SozPäd für die Schulkindergärten musste das Land bezahlen. Die Transportkosten der ABC-Klassen bleiben bei den Kommunen hängen, da macht das Land sich einen schlanken Fuß. Die Lehrer, die dort dann unterrichten sollen, sind ja angeblich eh da.
Aber jetzt mal ehrlich: Fast jede Grundschule hat in NRW mindestens eine Sozialpädagogische Fachkraft (das sind die, die mal in der Vorschulklasse zu finden waren). Wir haben sogar drei davon. Würden wir also feststellen, dass bei uns Kinder nicht schulfähig sind und riesige Defizite haben, könnten wir sie nach altem Muster (Vorschulklasse bzw. Schulkindergarten) schulfähig machen…..ein Raum dafür würde sich finden…..oder man fasst diese Kinder zentral zusammen und richtet eben nicht an jeder Schule, sondern nur an ein paar diese Vorschulen ein.
Klar bedarf es da auch ein Schulrechtsänderungsgesetz, aber davon gibt es bereits viele und das kann nicht der Grund dagegen sein…..
Es wäre so einfach…..und nahezu kostengedeckt, da das Personal bereits sehr oft vorhanden ist.
„Ich werde nie verstehen, warum darüber nicht mal im Ansatz nachgedacht wird…“
Der Grund ist mE erschreckend banal: Es wäre ein Eingeständnis, dass die Bildungspolitik es in den letzten Jahrzehnten komplett verk… hat. Die Abschaffung der Vorschule war der Fehler. Keiner wollte ihn bislang eingestehen.
Man könnte es doch als absolute Innovation verkaufen…..genau wie die Rückkehr zu G9 (angeblich in seiner Konzeption auch absolut innovativ……als wenn keine Schule mehr die alten Pläne im Schrank gehabt hätte….)
Herr Minister, wir leben in der Gegenwart!
Sie stellen fest, viele Kinder besäßen am Schulanfang noch nicht die erforderliche Schulreife. Aus gutem Grunde gibt es den Begriff der Schulreife seit sehr, sehr vielen Jahren nicht mehr. Sie finden ihn bestens noch als Verweis auf früher in der Fachliteratur. Die Bildungswelt hat sich der Erkenntnis der Psychologie, speziell der Entwicklungspsycholgie angeschlossen, dass Kinder nicht mit Obst und Gemüse gleichzusetzen sind. Kinder reifen nicht vor sich hin, um im Alter von 5 bis 6 Jahren schulreif auf dem Feld, von Sträuchern oder Bäumen geerntet zu werden. Kinder sind von Anfang an Menschen. Sie entwickeln sich kontinuierlich und Schritt für Schritt in einem sehr komplexen Prozess. Dazu benötigen sie Unterstützung und Orientierung, an erster Stelle durch die Eltern, aber auch durch die vielen anderen „Erzieher“ (soziales Umfeld, Umgebung, Lebensbedingungen, Bildungsstand …), die auf sie einwirken. Sie alle erfüllen ihre Aufgabe unterschiedlich gut. Von ihnen hängt es ab, ob ein Kind in dem vorgeschriebenen 5. – 6. Lebensjahr „schulfähig“ wird. Schulfähigkeit, so die klassische Auffassung, bezieht sich gleichermaßen auf die Schule. Insbesondere sie muss schulfähig sein. Auch hier reift kein einziges Kind. Auch hier entwickeln sich die Kinder weiter, unterschiedlich schnell und gut, ja nachdem, wie die vielen „Erzieher“ auf sie einwirken.
Nur ein Beispiel aus Ihrem Betrag:
In der Vergangenheit mussten die Kinder früh lernen, eine Schleife zu binden, sollten sie doch in die Lage versetzt werden, sich ihre Schuhe selber anziehen zu können. Das war auch deshalb wichtig, weil in der Schule die Schuhe häufig aus- und folglich wieder angezogen werden mussten, zunächst im Sportunterricht, später, weil in vielen Schulen nur noch Hausschuhe getragen werden. Da gab es aber auch noch Schnürschuhe. Heute werden zumeist Schuhe mit Klettverschluss oder auch solche mit Schnürsenkeln als Deko und einem seitlichen Reißverschluss getragen. Das gilt auch für sehr, sehr viele Eltern. Sie können nicht erwarten, dass die Fähigkeit, eine Schleife zu binden, heranreift. Was also tun? Für kleine Kinder Schnürschuhe vorschreiben und Klettschuhe verbieten? Oder sollte man doch besser warten bis sich eine sinnvolle Gelegenheit ergibt, das Binden einer Schleife zu üben? Wenn Sie das Schleifebinden weiterhin als Voraussetzung Ihrer Schulreife definieren, möchten Sie dann nicht wenigstens das erfolgreiche Binden eines Krawattenknotens als Voraussetzung für die weiterführende Reife zum Eintritt in die Sekundarstufe I vorschreiben? Das wäre dann doch wenigstens ein Merkmal der Kontinuität von Schul- und Bildungspolitik. Oder möchten Sie – das wäre mein Vorschlag – sich dem Begriff der „Schulfähigkeit“ und des realitätsnahen Unterrichts anschließen und den Kitas und den Schulen die Entscheidung überlassen, wann die Zeit für das Schleifebinden gekommen ist? Sie finden das Binden einer Schleife nicht mehr als Kriterium für die Schulfähigkeit in den einschlägigen Veröffentlichungen. Werfen Sie einen Blick in die Wirklichkeit, damit Ziele und Maßnahmen miteinander in Einklang gebracht werden können. KiTas und Schulen sowie Erziehungswissenschaften können dabei gute Dienste leisten.
Interessant, wie Schulreife mit einem bestandenen Sprachtest identifiziert wird. Finde ich mutig. Mit den Implikationen „Schulreif -> Sprachtest bestanden“ bzw. „Sprachtest nicht bestanden -> nicht schulreif“ bin ich einverstanden, jedoch gehört zu Schulreife mehr als nur Kenntnis der deutschen Sprache.
Die Erzieher*innen leisten jetzt schon diesbezüglich deutlich mehr.
Aber Gendern, Bezinpreis und Flüchtlinge oder so -__-
Ich hatte schon schulreife Kinder vor mir sitzen, die noch gar kein Deutsch sprachen.