Besoldungs-Urteil: Von GEW unterstützte Lehrer-Klagen waren in Karlsruhe erfolgreich

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BERLIN. Die Berliner GEW hat das gestern veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation der Berliner Beamt*innen begrüßt. Kein Wunder: Die Gewerkschaft hat einige der Klagen unterstützt. Sie bewertet die Entscheidung als deutlichen Auftrag an das Land Berlin, endlich eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen.

Karlsruhe hat ein möglicherweise weitreichendes Urteil gefällt. Foto: Shutterstock

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die vom Land Berlin gewährte Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020 weit überwiegend nicht amtsangemessen und damit verfassungswidrig war. Dies betrifft die Landesbediensteten in Berlin von den unteren Besoldungsgruppen bis hin zu Lehrkräften – und hat möglicherweise auch Auswirkungen auf andere Bundesländer (News4teachers berichtete).

„Das Urteil ist ein Meilenstein und eine späte Bestätigung dessen, was wir seit Jahren anmahnen: Die Berliner Beamt*innen wurden systematisch unteralimentiert. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen das Grundgesetz, sondern auch ein Schlag gegen die Wertschätzung öffentlicher Arbeit“, erklärt GEW-Landesvorsitzender Gökhan Akgün.

Akgün weiter: „Die Frist bis zum 31. März 2027 darf nicht ausgeschöpft werden. Jetzt ist das Abgeordnetenhaus gefordert. Berlin muss seine Fürsorgepflicht wahrnehmen und umgehend eine verfassungskonforme Lösung vorlegen. Jede weitere Verzögerung wäre den Kolleginnen und Kollegen nicht zuzumuten.“

Die GEW hat mit ihrem Rechtsschutz nach eigenen Angaben mehrere klagende Kolleg*innen begleitet. Ihre Verfahren waren Teil der nun entschiedenen Vorlage. „Dass unsere Mitglieder mit ihrer Klage Erfolg hatten, zeigt, wie wichtig gewerkschaftliche Rechtsschutzstrukturen sind. Ohne sie wäre diese verfassungswidrige Praxis womöglich noch länger fortgeführt worden“, betont Akgün.

„Wir werden das umfangreiche Urteil jetzt sorgfältig analysieren und die weiteren rechtlichen und politischen Konsequenzen prüfen. Der Senat muss endlich dauerhaft für eine verfassungskonforme und konkurrenzfähige Besoldung sorgen“, so Akgün. News4teachers 

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Imöhl
1 Monat zuvor

Das hat das Bundesverfassungsgericht bei den Bundesbeamten schon 2020 festgestellt, und was ist passiert: Nichts! Jetzt habe ich gerade gelesen, dass das Innenministerium unter Herr Dobrindt zwar ein neues Gesetz plant, aber schon gibt es wieder Streit zwischen Innenministerium und Finanzministerium hinsichtlich der Kosten und Finanzierung! Das ist wirklich ein Armutszeugnis, und ein Schlag ins Gesicht für alle Bundesbeamten. Eine Fürsorgepflicht des Bundes kann ich nicht erkennen!!

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Imöhl

Die Bundesbeamten warten auch schon seit April auf die reguläre Erhöhung ihrer Bezüge. Jetzt, mit dem Dezembergehalt, soll es eine „Abschlagszahlung“ geben. Unglaublich!

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

… und alle anderen auf’s Christkind.
Die Kündigungsschreiben und Aufhebungsverträge sowie ATZ-Vereinbarungen für viele Beschäftigte sind ja schon im November verschickt worden. Der Weihnachtsfriede soll doch nicht gefährdet werden.