Start Tagesthemen Krankheitskosten: Beamtenbund klagt gegen Selbstbehalt („Wie eine Besoldungskürzung“)

Krankheitskosten: Beamtenbund klagt gegen Selbstbehalt („Wie eine Besoldungskürzung“)

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KIEL. Der Schleswig-Holsteinische Beamtenbund (dbb sh) erhöht den Druck auf die schwarz-grüne Landesregierung. Nachdem der Verband bereits mehrere Klagen wegen einer aus seiner Sicht verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung von Landes- und Kommunalbeamten angestoßen hat, geht er nun gezielt gegen die Beihilfe-Regelungen des Landes vor. In dieser Woche leitete der Beamtenbund ein Eilverfahren gegen die Beihilfe-Verordnung Schleswig-Holsteins beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig ein.

Kostenfaktor (Symbolbild). Foto: Shutterstock

Das OVG ist in diesem Fall die erste und voraussichtlich auch letzte Instanz. Anders als bei Besoldungsklagen muss das Gericht nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen, da die umstrittenen Regelungen nicht gesetzlich, sondern per Verordnung festgelegt sind. Sollte das OVG die Verordnung für rechtswidrig halten, könnte sie unmittelbar für unwirksam erklärt werden.

Im Kern geht es um den sogenannten Selbstbehalt bei der Beihilfe. In Schleswig-Holstein müssen Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger seit Jahren einen Eigenanteil an ihren beihilfefähigen Krankheitskosten tragen. Erst wenn dieser Betrag überschritten ist, greift die Beihilfe des Dienstherrn. Die Höhe des Selbstbehalts ist nach Besoldungsgruppen gestaffelt. Für die Besoldungsgruppen A12 bis A15, in denen sich der Großteil der Lehrkräfte befindet, liegt der jährliche Selbstbehalt bei 250 Euro. Richter müssen je nach Besoldung 400 bis 500 Euro tragen. Nach Darstellung des Beamtenbundes wird der Beihilfeanspruch von Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein ab der Besoldungsgruppe A10 in jedem Kalenderjahr pauschal gekürzt.

„Wir warten schon so viele Jahre auf eine verfassungskonforme Besoldung…“

Nach Auffassung des Beamtenbundes stellt dieser Eigenanteil faktisch eine weitere Absenkung der ohnehin zu niedrigen Besoldung dar. In einer Pressemitteilung erklärt der dbb sh, er setze seine Aktivitäten fort, „die Besoldungssituation der Beamtinnen und Beamten mit gerichtlicher Hilfe nachzubessern“. Ziel des aktuellen Verfahrens sei es, „den Eigenanteil an den Beihilfekosten durch das Oberverwaltungsgericht kippen“ zu lassen. Landesvorsitzender Kai Tellkamp erklärt: „Wir warten schon so viele Jahre auf eine verfassungskonforme Besoldung, deshalb nutzen wir jetzt jede Gelegenheit, diese Selbstverständlichkeit einen Schritt weiterzubringen.“

Besonders kritisch sieht der Beamtenbund, dass die Selbstbehalte zuletzt noch erhöht wurden. In der Pressemitteilung heißt es dazu wörtlich: „Besonders dreist ist, dass im letzten Jahr noch eine Erhöhung wirksam geworden ist, obwohl es schon mehr als fraglich war, ob die Besoldung im Einklang mit der Verfassung steht.“ Der Verband erklärt weiter, man bedauere, „dass unsere Argumente ignoriert wurden und wir gezwungen sind, den juristischen Weg zu wählen“.

Der Verband beruft sich dabei ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Selbstbehalt wirke sich „wie eine Besoldungskürzung aus“, habe das Gericht bereits in Grundsatzentscheidungen festgestellt. Damit trage er „zur inzwischen unstrittigen Situation einer verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung in Schleswig-Holstein bei“. Gerade deshalb sei der Gang zum Oberverwaltungsgericht sinnvoll, da dort schneller eine verbindliche Entscheidung möglich sei als in den häufig langwierigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

„Die Erfahrung hat uns aber gelehrt, nicht einfach abzuwarten“

Der dbb sh verweist zudem auf politische Zusagen der Landesregierung. Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) habe angekündigt, die notwendigen Korrekturen zur Herstellung einer verfassungskonformen Besoldung anzugehen. Aus Sicht des Beamtenbundes reicht das jedoch nicht aus. „Die Erfahrung hat uns aber gelehrt, nicht einfach abzuwarten“, heißt es. Zudem sei die Abschaffung der Selbstbehalte Beschlusslage von Gewerkschaftstagen im Organisationsbereich des dbb sh. Als weiteres Argument führt der Verband an, dass mit dem Wegfall der Eigenanteile auch Bürokratie abgebaut würde.

Zum Hintergrund erläutert der Beamtenbund nochmals das System der Beihilfe. Diese beruhe auf der gesteigerten Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Beamtenverhältnis und decke einen Teil der Krankheitskosten im Erstattungsweg ab. Für den verbleibenden Teil müssten Beamtinnen und Beamte eine private Krankenversicherung abschließen, deren Beiträge sie vollständig selbst tragen.

Wann das Oberverwaltungsgericht über den Eilantrag entscheidet, ist derzeit offen. Die Entscheidung dürfte jedoch weitreichende Folgen für mehr als 80.000 Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger von Land und Kommunen in Schleswig-Holstein haben – und womöglich als Präzedenzfall über das Bundesland hinaus. News4teachers 

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2 Kommentare
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Mario
2 Stunden zuvor

Naja, volle Hingabe und raus in die Frühpensionierung wird da aber seltener gefordert

Unfassbar
2 Stunden zuvor

Die 20-40€ plus Beitrag pro Monat minus steuerlicher Absetzbarkeit minus Beitragsrückerstattung sind noch immer deutlich weniger als der Beitrag der angestellten Kollegen.