Kurth will Privatschulen weiter auf finanzielle Zuschüsse warten lassen

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DRESDEN. Neue freie Schulen in Sachsen müssen zunächst vier Jahre warten, bevor sie finanzielle Zuschüsse vom Land erhalten. Das ist zwar Landesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden, dennoch bleibt es fürsieben freie Schulen in Sachsen bei der Wartezeit von vier Jahren für finanzielle Zuschüsse vom Land. Der Landtag lehnte am Donnerstag in Dresden einen Antrag der Grünen-Fraktion ab, den Schulen in Leipzig, Görlitz, Coswig, Dresden, Naunhof, Riesa und Chemnitz schon ab kommendem Schuljahr Zuschüsse zu zahlen.

Der Landtag hatte 2010 neben anderen finanziellen Einschnitten auch die Wartezeit für Unterstützung aus der Landeskasse von drei auf vier Jahre verlängert. Das Gesetz war vom Verfassungsgericht in Leipzig Ende November für verfassungswidrig erklärt worden. Das Land hat bis zu einer Neuregelung allerdings bis Ende 2015 Zeit. Für die betroffenen sieben freien Schulen ist das nächste Schuljahr das vierte Wartejahr.

Brunhild Kurth
Will zum Schuljahr 2015/16 mit einem neuen Gesetz zu Schulen in freier Trägerschaft starten: Sachsen Kultusministerin Brunhild Kurth. Foto: Sächsisches Kultusministerium.

Eine isolierte Finanzierungsanpassung sei nicht möglich, weil auch dazu eine gesetzliche Neuregelung nötig wäre, sagte Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU). «Das würde aber wieder zu einem verfassungswidrigen Zustand führen», sagte sie im Landtag. Ihr Ziel sei es, mit dem Schuljahr 2015/16 mit einem neuen Gesetz zu Schulen in freier Trägerschaft zu starten. Bis dahin sei die vierjährige Wartefrist ohne finanziellen Ausgleich geltendes Recht. Kurth verwies darauf, dass auch diese Schulen von der mit den freien Schulen vereinbarten Übergangsfinanzierung für die nächsten zwei Jahre von insgesamt 35 Millionen Euro profitierten. In Sachsen gibt es rund 400 freie Schulen. (dpa)

zum Bericht: Verfassungsgericht stärkt Privatschulen den Rücken

zum Bericht: Sachsens Kultusministerin will mehr Geld für Privatschulen aufbringen

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