Verfassungsgericht stärkt Privatschulen den Rücken

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LEIPZIG. Zuschüsse erst nach vier statt drei Jahren, Energiekostenzuschüsse auf dem Niveau von 2007 eingefroren – die Sparpläne der sächsischen Landesregierung bei der Privatschulfinanzierung sind seit 2010 heftig umstritten. Nachdem der sächsische Verfassungsgerichtshof sie auch noch für verfassungswidrig erklärt hat, muss die Förderung der Privatschulen neu geregelt werden.

Die Finanzierung der Privatschulen in Sachsen muss neu geregelt werden. Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig urteilte am Freitag, die von der CDU/FDP-Koalition beschlossenen Etatkürzungen bei den freien Schulen seien verfassungswidrig. Spätestens bis zum 31. Dezember 2015 müsse der Gesetzgeber die Regelungen zur Schulfinanzierung verfassungskonform gestalten, bis dahin gelten die alten Vorschriften, erklärte Gerichtspräsidentin Birgit Munz. (Az.: SächsVerfGH Vf.25-II-12)

Szene aus dem Unterricht an einer Privatschule
Privatschulen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Mit dem Richterspruch sind Neugründungen in Sachsen nun wieder leichter möglich. (Foto: Departement for Communities and locals/Flickr CC BY-ND 2.0)

Damit setzten sich 43 Landtagsabgeordnete von SPD, Linken und Grünen mit ihrer Klage durch. «Wir sind sehr froh», sagte die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Eva-Maria Stange. «Das Urteil ist ein Sieg für Schulen in freier Trägerschaft, Eltern und Schüler und eine deutliche Ohrfeige für die Machtarroganz der sächsischen Staatsregierung.» Die Grünen nannten das Urteil «wegweisend». Es stärke die Vielfalt des Schulwesens in Sachsen. CDU- und FDP-Fraktion erklärten, das Urteil sehr ernst zu nehmen und Konsequenzen ziehen zu wollen.

Die Richter monierten, dass die Einschnitte die verfassungsrechtlich garantierte Privatschulfreiheit und die Pflicht des Staates zur Förderung der Ersatzschulen verletzten. 2010 war mit Stimmen von CDU und FDP beschlossen worden, dass auch freie Schulen Mindestschülerzahlen erreichen sollen, neugegründete Schulen erst nach einer Wartezeit von vier statt drei Jahren Zuschüsse erhalten und der Schulgeldersatz für Kinder aus sozial schwachen Familien abgeschafft wird. Der Aufschrei bei den freien Schulträgern war danach laut. Diese Vorgaben verhinderten die Gründung neuer Privatschulen, hieß es. Die Verfassungsrichter stellten nun klar, dass der Staat bei der Wahl seines Fördermodells zwar grundsätzlich frei sei. Aber: «Der Staat muss gewährleisten, dass Neugründungen praktisch möglich bleiben», sagte Munz. Außerdem müssten die Ersatzschulen «auskömmlich» finanziert werden.

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Dass die Sachkostenzuschüsse, etwa für Strom oder Gebäudeerhalt, auf dem Niveau von 2007 eingefroren wurden, sei nicht rechtens. Vor allem hätte spätestens nach vier Jahren geprüft werden müssen, ob das Geld – zum Beispiel angesichts rapide gestiegener Energiekosten – noch ausreiche. Das sei jedoch nicht passiert, rügten die Richter. Der Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen, Michael Richter, erklärte: «Das heutige Urteil eröffnet endlich eine realistische Chance, dass freie Schulen dem staatlichen Schulsystem finanziell gleichgestellt werden.» Der Bischof des Bistums Dresden-Meißen, Heiner Koch, freute sich, «dass die Eltern für ihre Kinder eine echte Wahlfreiheit zwischen Schulen in staatlicher und in freier Trägerschaft haben».

Das Kultusministerium unter Führung von Brunhild Kurth (CDU) werde sich nun umgehend daran machen, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, erklärte Sprecher Dirk Reelfs. «Wir begrüßen das Urteil. Es schafft Klarheit in vielen Punkten.» Allerdings sei die jetzt nötige grundlegende Überarbeitung des Privatschulgesetzes in dieser Legislaturperiode «höchstwahrscheinlich» nicht mehr zu machen. 2014 wird der Landtag in Sachsen neu gewählt. Reelfs: «Das ist schlichtweg zu wenig Zeit.» (dpa)

zum Bericht: Freie Schulen in Sachsen hoffen auf Grundsatzurteil zur Finanzierung

zum Bericht: Privatschulen boomen – Kritiker warnen vor sozialer Spaltung

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