GEW macht sich für bessere Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft stark

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FRANKFURT AM MAIN. Mit Blick auf die vom Wissenschaftsrat (WR) vorgestellten „Empfehlungen zu Karrierewegen und Personalstrukturen im Wissenschaftssystem“ mahnt Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dass Bund und Länder jetzt schnellstmöglich einen „Pakt für gute Arbeit in der Wissenschaft“ auf den Weg bringen müssten.

„Die GEW hat bereits im Frühjahr 2013 ein Förderprogramm zur Stabilisierung der Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefordert. Es ist gut, dass der Wissenschaftsrat diesen Vorschlag in seinen Empfehlungen aufgreift. Jetzt ist die Politik am Zug.“

Mit einem „Pakt für gute Arbeit in der Wissenschaft“ sollen laut GEW-Vorsitzende gezielt Anreize gesetzt werden, damit qualifizierte Wissenschaftler eine dauerhafte Perspektive in Hochschule und Forschung erhalten. Heute hätten neun von zehn angestellten Wissenschaftlern lediglich einen Zeitvertrag, meist mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr. „Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen unterstützt werden, wenn sie den Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse erhöhen. Ebenso wenn sie jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über Tenure-Track-Stellen berechenbare Perspektiven in der Wissenschaft bieten.“

GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. Foto: Foto: Kay Herschelmann
GEW-Vorsitzende Marlis Tepe erwartet vom Bund als Gesetzgeber, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsrats „nicht nur schöne Worte bleiben“. Foto: Foto: Kay Herschelmann

Der Bund sei nun als Gesetzgeber gefragt. „Damit die WR-Empfehlungen nicht nur schöne Worte bleiben, muss die Politik die Rahmenbedingungen verändern“, sagt Tepe. Der Wissenschaftsrat fordere zu Recht, dass Daueraufgaben auf Dauerstellen erledigt werden. Die Bundesregierung müsse die anstehende Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nutzen, um diesen Grundsatz verbindlich festzuschreiben. Befristungen für die Qualifizierungsphase dürfe es künftig nur geben, wenn der Arbeitsvertrag tatsächlich die Qualifizierung der Beschäftigten zum Inhalt hat – andernfalls bliebe dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Außerdem müssten Mindestvertragslaufzeiten definiert werden, damit die vereinbarten Qualifizierungsziele während des Beschäftigungsverhältnisses auch zu erreichen sind.

Kritisch äußerte sich die GEW-Vorsitzende zu den Vorschlägen des Wissenschaftsrates für die Postdoc-Phase: „Eine Umsetzung der konkreten Empfehlungen würde bedeuten, dass es selbst bei einem modellhaften Karriereverlauf nach der Promotion weitere zehn Jahre dauert, bis Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine unbefristete Anstellung erhalten.“ Das sei nicht akzeptabel. „Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind keine Auszubildenden, sondern hoch qualifizierte Beschäftigte, die eine verlässliche Absicherung verdienen.“

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