Wegen Beleidigung auf Facebook: Lehrer bringt seine Schülerin (14) vors Amtsgericht

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DÜSSELDORF. Ein Lehrer, der von einer 14-jährigen Schülerin auf Facebook beleidigt wurde, hat diese angezeigt. Das Mädchen muss sich jetzt in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten. Auch wenn eine Geld- oder gar Gefängnisstrafe (im Erwachsenenstrafrecht durchaus möglich) ausgeschlossen scheint: Eine Verurteilung hätte zweifellos Signalcharakter.

Ort der Verhandlung: das Amtsgericht Düsseldorf. Foto: Wiegels / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)
Ort der Verhandlung: das Amtsgericht Düsseldorf. Foto: Wiegels / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

„Behinderter Lehrer ever“: Mit diesem sprachlich schiefen Post hatte sich die Förderschülerin auf Facebook zu Wort gemeldet und – offenbar um Zweifel, wer gemeint sein könne, gar nicht erst aufkommen zu lassen – ein Foto ihres Lehrers beigefügt. Das hatte sie heimlich im Unterricht aufgenommen, wie die „Rheinische Post“ berichtet. Überhaupt: Der gesamte Post war offenbar direkt aus dem Unterricht heraus abgesetzt worden, wie die Staatsanwaltschaft laut „Neue Rhein-Zeitung“ ermittelt haben will – und zwar am 12. November vergangenen Jahres in der ersten Schulstunde. Was das Mädchen damals zu der Beleidigung gebracht hatte, ist bislang unklar. Zur polizeilichen Vernehmung erschien es nicht.

Der betroffene 64-jährige Pädagoge, der von anderen Schülern auf den Post aufmerksam gemacht wurde, hätte die Jugendliche nun zivilrechtlich verklagen und beispielsweise eine Unterlassung erwirken können. Auf diesem Weg wäre das Entfernen des Beitrags und unter Umständen die Zahlung eines Schadenersatzes möglich gewesen. Tatsächlich aber stellte der Lehrer Strafanzeige – und nun geht es tatsächlich in dem anstehenden, aufgrund des Alters der Beschuldigten nicht-öffentlichen Verfahren, um eine Bestrafung. Offenbar möchte der Lehrer ein Exempel statuiert sehen.

Schwere Strafe? Wohl kaum

Ob das gelingt, ist allerdings fraglich. „Bei Erwachsenen kann je nach Schwere der Tat eine Geldstrafe bis hin zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verhängt werden“, so zitiert die NRZ den Pressesprecher und Richter am Amtsgericht Düsseldorf, Marcel Dué. Bei Jugendlichen sei es schwerer, das richtige Strafmaß festzulegen. Da komme es auf die Umstände an, also, weswegen die Beleidigung entstanden sei und ob die Schülerin ihre Tat eingestehe und Reue zeige. Auch mögliche Vorstrafen seien wichtig. „Häufig werden in diesen Fällen Auflagen verhängt wie eine Entschuldigung oder Sozialstunden“, weiß der Jurist aus Erfahrung, „Jugendliche sind noch formbar, deswegen muss die Strafe nicht zu hoch ausfallen.“

Im Prozess werde es auch darauf ankommen, für wie viele Menschen der Facebook-Beitrag sichtbar war, der Post also nur vom Freundeskreis der Schülerin oder einer weitaus größeren Zahl von Menschen gelesen wurde, so zitiert die „Rheinische Post“ den Medienanwalt  Michael Terhaag. Durch das heimliche Fotografieren und Veröffentlichen des Bildes habe die Schülerin schließlich auch gegen die Persönlichkeitsrechte ihres Lehrers verstoßen. Wichtiger aber die Frage nach der Einsichtsfähigkeit der 14-Jährigen. Vor Gericht werde untersucht, inwieweit die Schülerin bewerten konnte, was sie tat – und genau dort hat der Fachanwalt Bedenken. „Wenn man sieht, was Erwachsene Menschen teilweise in den sozialen Netzwerken von sich geben, ist es doch zweifelhaft, dass eine 14-Jährige ihr Verhalten schon einschätzen kann.“

Auch wenn keine große Strafe zu erwarten sei („Vielleicht muss sie am Ende am Benrather Schloss Laub fegen“), so halte er das Verfahren grundsätzlich doch für angebracht, schreibt die „Rheinische Post“. Denn, so sagt er: „Ein solches Verfahren kann auch wachrütteln“, sagt er. Viele Jugendliche wüssten nicht, wie schnell sie im Internet eine Straftat begingen. Das heimliche Filmen und Fotografieren im Unterricht ist ein zunehmendes Problem: Bereits jeder 15. Lehrer in Deutschland gibt an, so ergab unlängst eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom, dass von ihm bereits unerlaubt Videoaufnahmen im Internet veröffentlicht wurden. Agentur für Bildungsjournalismus

Zu unserer Schulrechtskolumne: Heimlich im Unterricht gefilmt – Strafanzeige möglich

Zum Bericht: Schon jeder 15. Lehrer weiß, dass er betroffen war – immer öfter: Schüler stellen Videos vom Unterricht ins Netz

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Küstenfuchs
7 Jahre zuvor

Ich bin durchaus dafür, in gevierenden Fällen auch die Justiz einzuschalten. Aber wenn eine 14-jährige Förderschülerin mit „behinderten Lehrer“ nennt, frage ich mich wirklich, ob ich mir so etwas antun würde.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Es geht nicht um die eigentliche Beleidigung, es geht um die Art und Weise, wie diese Beleidigung über die (a-)sozialen Medien in Umlauf gebracht worden ist. Hier werden die Persönlichkeitsrechte in strafwürdigem Rahmen verletzt (Recht am eigenen Bild). Die Verbalinjurie tritt in diesem Fall de facto in den Hintergrund.

Ich persönlich hätte die Klage ebenfalls erhoben.

Leoni
7 Jahre zuvor

Ich denke vielen Jugendlichen ist gar nicht klar, was so eine Veröffentlichung anrichten kann.
Der begangene Rechtsbruch wird als solcher gar nicht wahrgenommen.
Hier fehlt meiner Meinung nach eine tiefgreifende Medienbildung bzw. Medienkompetenz der Jugendlichen.
Leider wird die meiner Meinung nach in der Schule deutlich zu wenig gefördert.

Prinzipiell finde ich es wichtig, dass sie angeklagt wurde und wenn es nur darum geht ein Zeichen zu setzen!

René
7 Jahre zuvor
Antwortet  Leoni

ein Zeichen setzen? Dann müsste man aber tausende Lehrer auch vor Gericht bringen !!!!

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  René

Kann aber nur derjenige, der betroffen ist. Also ganz einfach das Schwafeln einstellen.

Im übrigen können Sie einen Lehrer genausowenig belangen wie einen VW-Mitarbeiter für Fehler im Produktionsprozess – außer dieser handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Aber den Vorsatz oder die große Fahrlässigkeit müssen Sie ihm erst nachweisen. DAnn dürfen Sie getrost klagen.

Gegen Verwaltungsentscheidungen einer Schule (Versetzungsvermerk, Ordnungs- und Erziehungsmaßnahme und dergl. mehr) können Sie ebenfalls klagen, wenn Sie als Erziehungsberechtigter betroffen sind. Nur Sie klagen dann gegen eine Behörde, nicht aber gegen einen einzelnen Lehrer. Die oben genannten Verwaltungsakte sind nämlich durch einen Beschluss eines zuständigen Gremiums auf der Grundlage des Schulrechtes (Schulgesetz, APOs, Durchführungsverordnung, Erlasse, Dienstanweisungen etc.) getroffen worden

René
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

jo, dann stellen Sie es mal ein bitte… Danke !

hahahaha, die Lehrer beleidigen also tagtäglich FAHRLÄSSIG ihre Schüler ? Ok, dann sind diese ja gar nicht fähig ihren Beruf auszuüben….

Das wird ja immer toller im RECHTS-staat… ja, den hatten die Lehrer schon immer hinter sich…

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  René

nee – warum sollte ich etwas grob fahrlässig machen, wenn ich es auch mit Vorsatz machen kann?

Kennen Sie schon den Unterschied zwischen beleidigen und beleidigt sein?

Wenn ich einen Schüler beleidige, bekommt der es vermutlich nicht einmal mit. Damit entfällt der Klagepunkt.

Dass die Schüler eines bestimmten Alters in der Regel entwicklungsbeding beleidigt sind, heißt eben nicht, dass sie beleidigt worden sind.

René
7 Jahre zuvor

Hach ja….. unsere deutschen Beamten….. und mit 64 ist der Herr ja wohl GARANTIERT ein verbeamteter Lehrer.

Es ist immer wieder interessant zu erfahren, wie empfindlich die deutsche Beamtenschaft i. S. Beleidigung reagiert… in diesem Fall gleich mit einer STRAFANZEIGE gegen eine 14-jährige ….

Ich kenne deutsche Beamte eigentlich nicht anders… im Austeilen meist äusserst großzügig aber mit dem Einstecken hapert´s grundsätzlich…

Wenn ich mal überlege wie oft ich von verbeamteten Lehrern von der Grundschule an bis zur Höheren Handelsschule beleidigt und durch den Dreck gezogen wurde und diese Kriminellen bis heute straffrei geblieben sind ….

Da muss man sich nicht wundern wenn immer mehr Menschen von einer „Beamten-Diktatur“ sprechen …

Anzeigen gegen Beamte laufen sehr gerne in´s Leere… Bei Anzeigen VON Beamten wie in diesem Fall erlebt man hingegen regelmässig eine VERBEAMTETE Justiz in HÖCHSTFORM !!!

Wer weiß, was der Sache tatsächlich in real vorhergegangen ist… Aber das interessiert niemanden hierzulande…

Ich weiß aus eigener Erfahrung wie unangreifbar viele dt. Beamte bis heute noch sind und mit welcher Vorliebe diese oft genug den Bürger beleidigen…

Meine Erlebnisse auch damals als Heimkind, dass sich aus eigener Kraft aus einer korrupten Grundschule befreite habe ich noch sehr gut in Erinnerung ! Diese vielen Beleidigungen und Gewalttätigkeiten auf asozialstem Level…

Mit 9 Jahren besiegte ich damals die Grundschule und derer korrupter Beamter und es stellte sich wie schon mal beschrieben heraus, dass ich Opfer übelster Korruption war.

*******
der Herr Lehrer möchte also ein Exempel… sorry, m. A. TYPISCH BEAMTER !!! Möchte er vielleicht am liebsten noch eine lebenslange Gefängnisstrafe für das arme Kind ?

Ich finde die Justiz sollte solche Fälle nicht mehr bearbeiten dürfen… Wenn man Lehrer ist muss man so was wegstecken können…

oder man geht besser in Pension…

die Schüler sind heute nicht mehr so wie vor 40 Jahren. Sie sind allgemein wehrhafter und wenn man nicht mehr mit der Zeit gehen kann dann lässt man es einfach sein… Wieviele Schüler werden tagtäglich von Lehrern beleidigt… ?????

Das geht jetzt mal an jeden Lehrer.. wenn euch euer Job nicht passt… wenn euch eure Gehaltsbringer namens „Schüler“ nicht mehr passen..

dann geht doch mal z. B. auf der Baustelle, im Straßen- und Kanalbau, als Bäcker, als Steward, als Feuerwehrmann, als Rettungssanitäter, als Arzt etc. etc. etc. arbeiten…

für einen Tag wenigstens… dann seht ihr Herrschaften Lehrer, was in anderen Jobs gefordert wird…

Euer Job sind 30 Schüler für die Ihr verantwortlich seid…. nehmt es an oder lasst es !

Ich fordere mehr Schutz der Schutzbefohlenen vor verbeamteten Lehrern.

Schon vor dem Hintergrund der deutschen brutalen Vergangenheit i. S. Heimkinder… wo die Täter dank Verjährung gesetzlich geschützt straffrei bleiben… Anstatt diesen Dreck mal aufzuarbeiten….

unglaublich, was in diesem Lande abgeht …

PS: du armes 14jähriges Mädl.. .darfst bald für seine Pension schuften gehen… dagegen wird er sicher nicht klagen ^^

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  René

Zitat:
Euer Job sind 30 Schüler für die Ihr verantwortlich seid…. nehmt es an oder lasst es !

Wer hat Ihnen denn diesen Floh ins Ohr gesetzt? – Ich habe die Aufsichtspflicht während der Zeit, in der die SuS in der Schule sind.
Alle anderen Verpflichtungen, die ich habe, beziehen sich auf meinen Arbeitgeber, nicht aber auf die SuS. Mit den SuS und ihren Eltern stehe ich in keinem Vertragsverhältnis. Für die Erziehung Ihres Nachwuchses bin ich nur am Rande verantwortlich. Um das zu verstehen, hilft ein kurzer Blick ins Schulgesetz, die jeweilige Landesverfassung und das jeweilige (Landes-)Schulgesetz.

René
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sie kapieren es nicht….

Ich habe auch mit keinem Wort geschrieben, dass die Lehrer für die Erziehung verantwortlich sind.

Sry, aber Sie haben weit mehr als die Aufsichtspflicht denn die Schule ist kein Kinderhort sondern eine Bildungsanstalt.

Die Herrschaften Lehrer haben deshalb weitaus mehr als nur eine „Aufsichtspflicht“

Aber immer wieder interessant zu erfahren, was die Herrschaften Lehrer alles NICHT müssen ^^

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  René

Ja und, das bischen Bildungsauftrag ist doch mit links zu erschlagen. Ich muss mir ja nicht einmal etwas selbst ausdenken. Es reicht die Kernlehrpläne zu lesen, Kollegen schulinterne Curricula erstellen zu lassen und diese festgelegten Unterrichtsreihen mechanisch abzuspulen. Nicht vergessen jede Stunde schön brav im Klassenbuch zu dokumentieren, damit einem hinterher keiner an den Karren fahren kann, dass wesentliche Lerninhalte oder Kompetenzfelder unbearbeitet geblieben sind.

Also locker machen und schoneinmal die ins Haus stehenden Sommerferien vorbereiten. Ich weiß immer noch nicht wo ich hin will. Dieser Freizeitstress macht einen richtiggehend fertig.