Streit mit muslimischem Vater um verweigerten Handschlag gegenüber Lehrerin – Schule entschuldigt sich

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BERLIN. Im Konflikt zwischen einer Lehrerin und einem strengreligiösen Imam um einen nicht gegebenen Handschlag hat sich die Schule für mögliche Missverständnisse entschuldigt. Man habe niemanden in seiner «Religionsfreiheit oder Persönlichkeit» verletzen wollen, hieß es in einem Brief der Schule an die Rechtsanwältin des Imam, dessen Kinder die Schule derzeit noch besuchen. «Ein solches Missverständnis täte uns wirklich aufrichtig leid.» Gleichzeitig bestätigte die Schule, dass die Familie die Schulverträge der beiden Kinder gekündigt habe. Der Sender RBB hatte zuerst darüber berichtet.

Verbindlichkeit schafft eine gute Atmosphäre. Foto: Broad Bean Media / flickr Broad Bean Media (CC BY-SA 2.0)
Verbindlichkeit schafft eine gute Atmosphäre. Foto: Broad Bean Media / flickr Broad Bean Media (CC BY-SA 2.0)

Ende Mai hatte eine Lehrerin der Schule ein Gespräch mit dem Imam abgebrochen, weil der Mann ihr nicht die Hand gab. Er berief sich auf seine Religionsfreiheit. Die Lehrerin warf ihm Frauenfeindlichkeit und mangelnden Respekt vor. Daraufhin zeigte der strenggläubige Schiit aus der Türkei die Lehrerin an – Berichten zufolge wegen Beleidigung und Verletzung der Religionswürde.

Obwohl die Schule in ihrem Brief zum wiederholten Mal ein Gespräch anbot, zeigte sich der muslimische Vater laut RBB noch nicht zufrieden. Er verlangte in einem Antwortbrief ein Gespräch «unter allen Beteiligten», also auch unter Mitwirkung der Lehrerin, weil der Sohn mit angesehen habe, wie sein Vater «in empfindlichem Maße herabgewürdigt wurde».

Die Lehrerin war damals unter anderem auch von der Neuköllner Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) verteidigt worden: «Sie ist Erziehungs- und Respektsperson und zugleich Vertreterin des deutschen Staates. Sie verdient es, dass ihr der Respekt entgegen gebracht wird, der in diesem Land üblich ist.» dpa

Zum „Pro und Kontra“: Erneut verweigert muslimischer Schüler Lehrerin den Handschlag. Muss die Schule handeln?

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