Grüne ziehen mit der Forderung „A13 für alle Lehrkräfte“ in den Wahlkampf – Beifall vom VBE

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DÜSSELDORF. Mit teuren Versprechen an Eltern und Lehrer ziehen die Grünen in den nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf. Ihre Spitzenkandidatin, Schulministerin Sylvia Löhrmann, stellte am Dienstag in Düsseldorf ein Programm «Ganztag Plus» vor. Im Falle einer erneuten Regierungsbeteiligung soll es zügig umgesetzt werden. Die Gesamtkosten könnten sich nach Kalkulation der Grünen auf bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr belaufen – auch weil Grundschullehrkräfte beim Gehalt mit anderen Lehrkräften gleichgestellt werden sollen.

Will nach der Wahl viel Geld in die Hand nehmen - wenn sie gewinnt: Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Foto: Bündnis 90/Die Grünen / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)
Will nach der Wahl viel Geld in die Hand nehmen – wenn sie gewinnt: Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Foto: Bündnis 90/Die Grünen / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)

Im Folgenden die Kernforderungen der Grünen:

LEHRER: Neue Lehrer an Grundschulen und in der Sekundarstufe I sollen nach Besoldungsstufe A 13 bezahlt werden. Da die Studiendauer seit 2009 für alle Lehrer gleich ist, sollen Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung abgeschafft werden. Am Gehalt der schon eingestellten Lehrer wird nicht gerüttelt. Kosten laut Löhrmann: «Im Endausbau ein dreistelliger Millionenbetrag.» VBE-Chef Udo Beckmann würdigte das Vorhaben. „Wir freuen uns sehr, dass auch die Grünen die Notwendigkeit erkannt haben, dass gleichwertige Arbeit gleich besoldet werden muss“, sagte er.

Kulturkampf um den (gebundenen) Ganztag: Pädagogen sehen Förderchancen, Gymnasial-Eltern lehnen ihn ab

ERZIEHER: Alle Grundschulen sollen für jede Ganztagsgruppe einen Erzieher und ergänzendes Personal vom Staat finanziert bekommen. Kosten: rund 500 Millionen Euro pro Jahr.

GANZTAGSKLASSEN: Grundschulen, die komplette Ganztagszüge anbieten, sollen ein zusätzliches Bildungsbudget von 15 000 Euro erhalten. Löhrmann will der NRW-Linie treu bleiben: Flexible Angebote, kein Zwangsganztag gegen den Elternwillen. Alle Anträge sollen weiterhin bewilligt werden.

FLEXIBILITÄT: Mit zusätzlicher Förderung sollen auch Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I unterstützt werden, die Eltern helfen, Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bringen – etwa mit zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Randzeiten: am frühen Morgen, nach 16 Uhr oder in den Ferien.

GERECHTIGKEIT: Für Familien mit weniger als 18 000 Euro Jahreseinkommen soll der schulische Ganztag landesweit kostenfrei werden.

STATUS QUO: Nach Zahlen des Ministerium haben inzwischen fast alle Grundschulen ein Ganztagsangebot – immerhin 93 Prozent. Aber nur knapp die Hälfte der Grundschüler (44 Prozent) nimmt es wahr. Eine Minderheit – knapp 3400 von insgesamt über 660 000 Grundschülern – ist an einer Grundschule mit verpflichtendem Ganztag. In der Sekundarstufe I besucht mehr als jeder zweite Schüler (rund 55 Prozent) eine Ganztagsschule.

GEW: Lieber gebundener Ganztag

Die nordrhein-westfälische GEW begrüßte die Initiative. Im Gegensatz zu den  vorgestellten Plänen spricht sich die Gewerkschaft allerdings für einen Ausbau des gebundenen Ganztags an den Schulen in NRW aus. GEW-Chefin Dorothee Schäfer erklärte: „Wir wollen letztlich eine rhythmisierte Ganztagsschule, die nicht zwischen Unterricht und Betreuung trennt, bei der es nicht unterschiedliche Träger und keinerlei Vorgaben für das eingesetzte Personal gibt und die darüber hinaus mehr Chancengleichheit ermöglicht.“ Die vorhandenen Ganztagsschulen zeigten, so Schäfer, dass die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an außerschulischen Angeboten wie Musik- oder Sportveranstaltungen sehr wohl in Einklang mit dem Angebot der Schule zu bringen sei. News4teachers / mit Material der dpa

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Conny
7 Jahre zuvor

Die liebe NRW-Regierung hat zweimal wegen der überhöhten Kreditaufnahme einen nicht verfasungsgemäßen Haushalt vorgelegt, ist vom Verfassungsgericht gerügt worden und hat im Gegensatz etwa zu Bayern die Schulden-Neuaufnahme in ungeahnte Höhen hochgegetrieben. Und jetzt versprechen sie Wahlgeschenke in Milliardenhöhe.
Ich kann Personen wie Frau Löhrmann und Ministerpräsidentin Kraft nicht mehr als verantworrtungsvolle Politikerinnen wahrnehmen.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Conny

Wenn NRW nicht die MWSt-Umlage zum größten Teil finanzieren müsste, wäre der Hauhalt das geringste Problem. E.on hat zwei Firmensitze, D’dorf und München. Die Verluste der Kraftwerkssparte schlagen in NRW zu Buche. Die Einnahmen aus der EEG-Umlage fallen BY an.
Das Bundesland NRW fällt also immer noch unter die 10 Länder mit dem höchsten BIP in der EU.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor

Das ist Populismus pur für alle. Vor allem aber bedeutet es höhere Ausgaben ohne Effekte auf die Lernergebnisse der NRW-Schüler.

Und alles wird ohne die erhoffte Änderung der Doktrin der ineffektiven Methode des eigen initiativen, selbst gesteuerten, Material zentrierten und selbst regulativen Unterrichts weitergeführt.

Das bedeutet auch weiter unstrukturierte Methoden , wie Lesen durch Schreiben/ Spracherfahrungsansatz/ Rechtschreibwerkstatt bleiben weiter ein integraler Bestandteil des Anfangsunterrichts mit seinen katastrophalen Ergebnissen im Rechtschreiberwerb.
Es erfolgt auch weiter keine strukturierte Vermittlung des Lesen Lernens.

Im Endeffekt bedeutet es weiter eine teure und zeitaufwendige Inanspruchnahme von Nachhilfe , finanziert durch die betroffenen Eltern.
Die schlechten Lernergebnisse von NRW-Schülern werden sich langfristig nicht ändern.

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

@Axel von Lintig
Ich stimme Ihnen voll zu.
Die Umsetzung Ihrer Forderungen würde die Bildung der SuS nämlich schlagartig verbessern.
Wenn aber Politiker über „Bildung“ schwadronnieren, denken sie oft nur an den finanziellen Aspekt.
Deshalb kann ich die Forderung „mehr Geld für die Bildung“ schon lange nicht mehr hören. Sie verfängt lediglich bei Bürgern, die von der Sache wenig bis keine Ahnung haben. Oder soll das Wahlvolk bewusst für dumm verkauft werden?

Als Sportlehrer unterrichtete ich am liebsten in kleinen Hallen, die ich dann aber auch alleine mit einer Klasse nutzen konnte. Üblich sind heutzutage Dreifachhallen, in denen sich dann oft drei Klassen gleichzeitig aufhalten. Da bedarf es schon eines guten kollegialen Miteinanders, um sich nicht ständig gegenseitig zu stören.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Auch dabei unterstütze ich die GEW nicht, ich bin gegen gebundene Ganztagsschulen.

Ab der 6. Stunde sind eh alle müde und wollen nur noch schlafen. Außerdem gibt es mehr im Leben als Schule!

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Absolute Zustimmung.
Außerdem ist es „etwas“ auffällig, dass immer vor den Wahlen das Thema Schule groß raus kommt. Nachher kommt nix dabei rum. Leider bei allen Parteien so.
Dennoch hat diese Landesregierung meiner Meinung nach keinerlei Kompetenz in Sachen Bildung.
Stichwort: Inklusion.

Herr K
7 Jahre zuvor

Wenn ich Frau Löhrmann in dem Artikel richtig verstehe, dann sollen nur neu eingestellte LehrerInnen A13 bekommen und die bereits eingestellten weiterhin A12 erhalten.
Und dies obwohl alle die gleiche Arbeit machen und alle mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben.
Das wäre sicherlich nicht förderlich für ein Kollegium.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ Herr K.,

naja, wenn es so kommt, dann wird man für die anderen eine Übergangsregelung finden. Da das Argument die gleiche Studiendauer ist, kann es auch nur auf jene zutreffen, die die gleiche Studiendauer haben. (Ist nicht mein Argument !!!)

Von gleichem gleichen Lohn bei gleicher Arbeit zu reden, ist jedoch eine Schimäre! Dann dürfte man auch nicht mehr Gehalt bekommen, nur weil man die Arbeit länger macht (Stichwort Erfahrungsstufen), denn es ist doch unabhängig davon die gleiche Arbeit, die gleichen Probleme … !!! Und dann dürfte auch nicht in jedem Bundesland anders gezahlt werden! Bei gleichem Lohn für gleiche Arbeit !!!

Und ob es überhaupt die gleiche Arbeit ist … aber das haben wir ja schon hundertmal diskutiert. 😉

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Was ist so schwierig zu verstehen, dass in diesem Zusammenhang mit Studiendauer die Regelstudienzeit gemeint ist, die die Studienordnung vorgibt.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Warum glauben Sie, liebe dicke bank, dass ich das nicht verstanden hätte?

GriasDi
7 Jahre zuvor

Ich bin für: gleiche Ausbildung gleichen Lohn.
Wahrscheinlich werde ich für folgende Aussage gebasht:
Viele Nicht-gymnasial-Lehrer wären keine Lehrer, wenn sie das selbe Studium zu bewältigen hätten wie GY-Lehrer. (Zumindest gilt das für BY und die Zeit in der ich studierte.)

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

„Tempores mutantur“ oder „man springt nicht zweimal in den gleichen Fluss“.

Außer in BaWü gibt es keine PH mehr. Innerhalb anderer fachrichtung hat es nach Bologna auch eine Angleochung gegeben. Es wird z.B. bei den Baubehörden bei Neueinstellungen nicht mehr dahingehend unterschieden ob ein ingenieurwissenschaftlicher Master an einer TH/TU oder ein Hochschule für angewandte Wissenschaften (vormals FH) vergeben worden ist. Viele ehemalige FHs wie z. B. die FH Agricula in Bochum sind mittlerweile in THs umfirmiert worden.

Es ist gelinde gesagt vollkommen uninteressant, was Studienräte denken. Es geht um eine Angleichung der Tariflichen Verhältnisse in allen Bereichen des ÖD. Die in der TdL vertretenen Bundesländer müssen als Arbeitgeber gleiche Arbeitsbedingungen – zumindest aber vergleichbare Arbeitsbedingungen – in ihren Tätigkeitsbereichen gewährleisten.

Und wenn ein Bau-Ing., der seinen Master an einer ehemaligen FH erworben hat, nach bestandenem Vorbereitungsdienst genauso wie der TU-Ing zu A13 übernommen wird, dann ist es das gute Recht der Lehramtsanwärter mit bestandenem 2. StEx das Gleiche für sich zu fordern, was den Referendaren mit 2.StEx schon immer gewährt worden ist. Im Schulbereich gibt es nämlich keinen Bachelorabschluss, der zu einer Einstellung führen würde. Und lediglich dieser Abschluss ist Voraussetziung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst als Anwärter des gehobenen Dienstes.

Es geht nicht um den Standesdünkel von Studienräten, es geht um Tarifpolitik und Arbeitsrecht. An den bestehenden Arbeitsverträgen wird sich ja auch nichts ändern, es sollen ja lediglich bei Neueinstellungen die Konditionen angepasst werden.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Was hat das mit PHs zu tun??? Was hat das mit Studienräten zu tun???

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Es hat mit Ausbildung zu tun und die ist sehr unterschiedlich.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Die universitäre Ausbildung von Lehrkräften der Primarstufe. der Sekundarstufe I und der sekundarstufe I+II ist inhaltlich nicht gleich. Nur darum geht es überhaupt nicht. Sie ist formal gleich; das bedeutet, die Studenten der jeweiligen Lehrämter unterliegen zwar unterschiedlichen Studienordnungen, aber das entscheidende Kriterium für die bisherige Unterscheidung zwischen Lehrern (gehobener) und Räten (höherer Dienst) , die unterschiedliche Studiendauer (Regelstudienzeit), ist inzwischen angeglichen worden.

Des Weiteren – und das habe ich bereits mehrfach gepostet – haben sich die Bedingungen für die Übernahme in den den ÖD verändert. Durch den mit dem Bologna-Prozess eingeführten Bachelor-Abschluss, haben sich die Randbedingungen grundlegend verändert. Um in den Anwärterdienst berufen werden zu können, muss ein Studium mit dem Bachelor abgeschlossen sein. Dieser wird somit formal dem vormaligen FH-Abschluss gleichgesetzt.
Für die Berufung in ein Referendariat wird ein Master-Abschluss, ein Erstes Staatsexamen oder ein vergelichbarer Hochschulabschluss vorausgesetzt.

Alle Lehramtsabsolventen verfügen über einen Hochschulabschluss (Master oder vergleichbar), da dieser Studiengang nicht mit einem Bachelor abgeschlossen werden kann. Sie erfüllen somit die formalen Voraussetzungen für die Übernahme in den staatlichen Vorbereitungsdienst des höheren Dienstes.
Polizeibeamte, die einen Master-Abschluss an einer FHöD ehalten haben, werden ja auch zu Polizeiräten – also Beamten des höheren Dienstes – ernannt.
Für die Kommissarlaufbahn ist der bachelor einer FHöD erforderlich. Diese Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes beginnt dann aber auch mit A9.
Die Besonderheit bei der Eingruppierung von lehrkräften muss abgeschafft werden, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sehen Sie und das ist das Problem. Ich zielte gar nicht auf die formalen Gegebenheiten ab.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Zitat:
„Die Besonderheit bei der Eingruppierung von lehrkräften muss abgeschafft werden, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.“

Wenn man den Gleichheitsgrundsatz auf inhaltliches anwendet gibt es keinen Verstoß durch die Besonderheit bei der Eingruppierung. Leider wird auf Inhalt heutzutage immer weniger Wert gelegt.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Den Verstoß gibt es. Ihr Fehler ist es einzig und allein auf die lehrerausbildung zu schauen. Es geht aber um die gleichen Tarifverhältnisse für den Gesamtbereich des Öd der länder. Nicht umsonst habe ich hier mehrfach das beispiel der Bauingenieure gepostet.
Die Inhalte von Ingenieurstudiengängen an Technischen Universitäten und Hochschulen auf der einen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf der anderen Seite sind auch nicht identisch. Die Master-Abschlüsse beider Hochschultypen gelten aber als grundlegende Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst des höheren Dienstes., sie sind sogar ein Ausschlusskriterium für die Übernahme in den gehobenen Dienst (Verdrängungswettbewerb).

Ein weiterer Aspekt leigt im Vorbereitungsdienst. Die Inhalte des Vorbereitungsdienstes für Referendare und Lehramtsanwärter sind im Gegensatz zu den Inhalten der Vorbereitungsdienste in anderen behörden identisch.
Der Vorbereitungsdienst für einen Vermessungsingenieur (FH-Diplom oder B. Eng.) beim Kataster- und Vermessungsamt ist anders angelegt als der für einen M. Eng. bzw. Dipl.-Ing (TH) bei der gleichen Behörde.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„Sehen Sie und das ist das Problem. Ich zielte gar nicht auf die formalen Gegebenheiten ab“

@GriasDi und genau das ist der eigentliche fehler, den ich als Standesdünkel bewerte. Eingruppierungen werden allein nach formalen Gesichtspunkten vorgenommen.

Hat jemand sein Chemiestudium mit Master abgeschlossen und geht z.B. zur Gewerbeaufsicht, zur Umweltbehörde oder Lebensmittelüberwachung wird er nach erfolgreich abgeschlossenem Referendariat Beamter des höheren Dienstes.
Kommilitonen die mit einem Bachelor in Chemie die Hochschule verlassen, können sich auf einen Platz im Vorbereitungsdienst als Anwärter bewerben.
Haben Chemielehrer des höheren Dienstes einen dem Masterabschluss des Chemikers vergleichbaren oder identischen Abschluss?
Haben Chemielehrer des gehobenen Dienstes einen dem Bachelorabschluss eines Chemikers vergleichbaren oder identischen Abschluss?

So und nun noch etwas weiter; der Chemieingenieur einer ehemaligen FH mit Masterabschluss erfüllt die Voraussetzungen für den höheren Dienst. Auf Grundlage des ehemaligen Mangelfacherlasses konnten Diplom-Ingenieure (FH) die Anerkennung für Lehramt SekI+II erhalten. Für Vermessungssingenieure (FH) erfolgte die Anerkennung des Diploms als Erstem Staatsexamen in den Fächern Mathematig oder Informatik und Geographie/Erdkunde. Für Vermessungsingenieure (TH/TU) für genau dieselben Fächer im gleichen Lehramt.

Sehen Sie jetzt worin die Willkür der Arbeitgeber bei der Eingruppierung liegt?

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Na ja, wenn man Gymilehrer werden will, muss man nur seine starken Fächer studieren oder? Natürlich wird nicht jeder jedes X- bliebige Fach studieren. Ich traue jedem Abiturient (von „gestern“ – von heute weiß ich es nicht) zu, seine starken Fächer (z.B. vom früheren Leistungskurs) fürs Gymnasiallehramt zu studieren. Hätte ich genauso gemacht, wenn ich Interesse für dieses Lehramt gehabt hätte.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Zitat:
„Na ja, wenn man Gymilehrer werden will, muss man nur seine starken Fächer studieren oder? “
Stimmt, die kann er dann aber:
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/paedagogen-pisa-wehe-wenn-der-mathelehrer-rechnen-muss-a-689146.html

An anderen Schulformen sieht es eher mau aus:
Zitat:
„Deutschlands Gymnasiallehrer sind im Matheunterricht Weltspitze – und Grundschullehrer ebenfalls, sofern sie Mathematik als Fach studiert haben. Dagegen bleiben Grundschullehrer ohne diese Ausbildung sowie Haupt- und Realschullehrer weit hinter Lehrern anderer Länder zurück. „

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Um es mit den Worten von dickebank zu sagen:
Warum jammern alle „Nicht-Gymnasiallehrer“, dass sie zu wenig verdienen. Sie wussten doch vorher, was auf sie zukommt und was sie verdienen werden.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Zwei Menschem absolvieren eine Ausbildung mit gleichlanger Dauer und gleichen Abschlüssen.

Beide setzen einen Schwerpunkt auf 2 Fachbereiche innerhalb der angebotenen Möglichkeiten.

Mensch A kümmert sich während der Ausbildung um weitere Bereiche und qualifiziert sich zusätzlich.

Mensch B kümmert sich nur um die genannten Schwerpunkte.

Mensch A ist später vielseitig einsetzbar, Mensch B nur innerhalb der 2 Schwerpunkte.

Mensch A wird mit höherer zeitlicher Verpflichtung eingestellt, erhält aber erheblich weniger Bezüge als B.

Mensch A bekommt zusätzlich die Aufgaben einer Spezialkraft innerhalb des Betriebes übertragen, da ein Teil der Zusatzqualifikationen ähnliches abdeckt, der Rest muss in Eigeninitiative ohne Zeitausgleich angeeignet werden.

Mensch B fühlt sich ungerecht behandelt.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Zusammengefasst:

Mensch A ist ein Übermensch und kann alles.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Übrigens: Trotz niedrigerer Unterrichtspflichtzeit ist die tatsächliche Arbeitszeit eines Gymnasiallehrers höher.

„Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2006 ermittelte für Gymnasiallehrer eine durchschnittliche Jahresarbeitszeit von 2092 Stunden. Auch Lehrer anderer Schulformen erreichten ungefähr diesen Wert.“

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Damit hat er ja mit der Stundenkürzung den Ausgleich. Dennoch:
2006 ist nicht 2016. Die zeitliche Belastung im Grundschulbereich (ich kann nur für meinen Bereich schreiben) ist um einiges gestiegen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Besonders die Sprachenlehrer mit hohem Stundeneinsatz in der Sek II können aufgrund der extrem aufwändigen Korrekturen ein Lied davon singen. Als Mathelehrer jammere ich da wenn überhaupt auf hohem Niveau, aber trotzdem sind 30-45 min für eine LK-Klausur im Vergleich zu 5 min für eine 5er-Klassenarbeit eine massiv höherer Aufwand, von der Konzeption der Klausuren ganz zu schweigen. Den haben die Sprachenlehrer aufgrund des sehr komplexen Erwartungshorizontes aber auch.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die zeitliche Belastung am GY ist seitdem auch gestiegen.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

5 min? Das schaffe ich nicht bei einer Matheprobe. ; – )
Täglicher Zeitaufwand bei der Hausaufgabenkontrolle und dem darumliegenden organisatorischen Aufwand? Das muss man in der Grundschule ganz genau machen. Ich erinnere an eine Umfrage von einem Lehrerverband, die das bestätigt, was Griasdi schreibt, aber auch Grundschullehrern ungefähr denselben Aufwand bestätigt, nur eben in anderen Schwerpunktsbereichen.
Wir wollen jetzt keinen Wettbewerb starten. Jeder hat seinen schularten- und fächerspezifischen Aufwand.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Dass GY-Lehrer einen ähnlichen Aufwand haben, wird ja von anderer Seite immer wieder bestritten, unter anderem durch den Verweis auf die niedrigere UPZ.

Milch der frommen Denkungsart
7 Jahre zuvor

@dickebank:

Nur ein sanfter Korrekturhinweis eines dünkelhaften Akademischen Rats:
Es muß korrekt „Tempora mutantur“ heißen.

dickebank
7 Jahre zuvor

recte quidem – aber auch Assessoren mit großem Latinum machen manchmal kleinere Fehler

CR
7 Jahre zuvor

Was eine Schizophrenie- dann bekommt in Zukunft der Mentor eines Lehramtsanwärters weniger als dieser. Wenn es keine Stufenpläne und ggf. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten geben wird dass allen A13 ermöglicht wird werde ich echt sauer. Würde übrigens auch dem Schulsystem gut tun, da Kollegen motivierter und kompetenter…

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ dicke bank,

das mit dem Gleichheitsgrundsatz ist ja offensichtlich eine sehr beliebte Schimäre!

Dann dürfte man auch nicht mehr Gehalt bekommen, nur weil man die Arbeit länger macht (Stichwort Erfahrungsstufen), denn es ist doch unabhängig davon die gleiche Arbeit, die gleichen Probleme … !!! Und dann dürfte auch nicht in jedem Bundesland anders gezahlt werden! Bei gleichem Lohn für gleiche Arbeit !!! Und ob es überhaupt die gleiche Arbeit ist … aber das haben wir ja schon hundertmal diskutiert.

Gleichheitsgrundsatz bedeutet ja nicht, alles gleichzumachen, sondern Gleiches gleich und Ungleiches durchaus ungleich zu behandeln!!!

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Mann hören Sie doch auf so zu tun, als ob SekI+II-Lehrkräfte ausschließlich in der GOSt arbeiten würden. Am GY sind die Lehrkräfte durchschnittlich zu 60% mit ihrem Deputat in der sekI verhaftet. Die zeitliche Belastung dort ist auch nicht höher als an einer anderen Schulform der SekI. Die 40% Oberstufenunterricht rechtfertigen dann die geringere Wochenstundenzahl, wobei gerne verschwiegen wird, dass den aufwendigen Abi-Korrekturen, das Unterrichtsende der Abiturientia am Anfang der osterferien entgegensteht. Darüberhinaus können aus dem allgemeinen Entlastungstopf auf Beschluss der lehrkräftekonferenz Korrekturentlastungen gewährt werden. Sie klagen also auf hohem Niveau dei räte.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ CR,

kann ich irgendwie nicht nachvollziehen: Wenn alle das gleiche Gehalt bekämen, wären alle automatisch kompetenter und motivierter? Das sind doch leere Phrasen! Warum sind nicht jetzt schon alle Lehrer an einer Schule oder Schulart gleich kompetent und gleich motiviert, da sie doch „das Gleiche“ verdienen?

Ich sage voraus, dass es GY-Lehrer u.a. sehr bald ungerecht finden werden, wenn alle gleich verdienen und für sich A 14 oder irgendsoetwas fordern werden. Das wird eine Spirale ohne Ende sein.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ Liebe dicke Bank,

ich tue gar nicht so, als dass die GY-Lehrer ausschließlich in der Sek II arbeiten. Ich halte es für gerechtfertigt, dass die Lehrer aller weiterführenden Schulen gleich verdienen, aber die Grundschullehrer zähle ich halt nicht dazu.

Aus den von mir und anderen vielfach genannten Gründen und ohne, dass ich alle abwerte, die weniger verdienen als ein GY-Lehrer! Das ist nur die Unterstellung der Gegenseite, die zwar dafür eintritt, selbst besser zu verdienen, der es aber egal ist, wie viel andere verdienen.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@sofawolf
Wenn ich einmal Ihre Forderungen zusammenfasse, wollen Sie, dass alle Lehrer in der Sekundarstufe gleich welcher Schulart mehr verdienen als Grundschullehrer.
Gleichzeitig fordern Sie die Reduzierung des Debutats. Für welche Schularten/Schulstufen denn? Definieren Sie doch einmal ganz klar.
Sie sind ja im Osten groß geworden. Machen Sie das etwa an der Ausbildung zu DDR – Zeiten fest? Sie haben schon einmal so etwas erwähnt.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Blöd nur, dass es ein reines Lehramt für Grundschule nicht gibt. In NRW gab es ja u.a das Lehramt GHR mit Schwerpunkt G oder HRGe, bedeutete aber schlussendlich, dass die Lehrberechigung von Klasse 1 bis 10 erteit wurde. In BY gibt es ebenfalls das Lehramt für GS und Mittelschule. Andere Bundesländer haben daneben noch den „Realschullehrer“, den es in NRW gar nicht mehr gibt.
wer in NRW Lehramt GS studiert hat, hat ebenso wie alle anderen Lehramtsstudenten zwei Fächer absolviert. FüR GS muss eines davon Mathe oder Deutsch sein, das zweite kann alles Mögliche sein – z.B. Sport, Kunst, Musik, Religion, erdkunde, Geschichte, Sozialwissenschaften, Hauswirtschaft oder was auch immer.

Letztendlich darf sich die Vergütung aber nicht nach dem Einsatzort messen lassen, sie muss an der Qualifikation ausgerichtet sein. Und wenn die Voraussetzungen an Uni und im Vorbereitungsdienst für angehende GS-Lehrkräfte und Lehrkräfte an weiterführenden Schulen identisch sind, dann muss es eben auch die Grundvergütung sein. es spricht ja nichts dagegen, wenn bei gleicher Grundvergütung im Eingangsamt für unterschiedliche Schulformen unterschiedliche Zuschläge hinzu kämen.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Zitat:
„Blöd nur, dass es ein reines Lehramt für Grundschule nicht gibt.“

Doch, gibt es: in Bayern.
Dort gibt es auch ein reines Lehramt für Realschule und ein reines Lehramt für Hauptschule. Und in Bayern unterrichten Studienräte sowie Oberstudienräte auch an Realschulen – nur weil Sie Studienrat immer mit Gymnasium gleichsetzen.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Was interesiert mich Bayern? Ich bezog mich auf NRW (siehe mein Beispiel – Lehramt GHR).

Was jetzt allerdings interessant ist, Realschulen sind Schulen der SekI. Wie können die Stellen für Lehrkräfte der SekI+II ausschreiben? In NRW würden sie mit Lehramt GY/BK zwar ebenfalls an einer Realschule unterichten können, bekämen aber, da sie ja keinen Oberstufenunterricht geben max. A13 – außer sie würden eine Funktions- oder Leitungsstelle übernehmen.

SekI-lehrkräfte behalten in NRW auch wenn sie A13 oder A14 besoldet sind ihre Dienstbezeichnung Lehrer -außer sie nehmen eine leitungsstelle ein. Dann werden sie Rektor, Konrektor oder Gesamtschuldiektor (Abteilungsleitungen).

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dass sich außerhalb von BY niemand für BY interessiert ist ja bekannt. Hauptsache BY zahlt. Nach der ersten PISA-Studie hätten die Leute ja auch nach BY pilgern können, da BY auf Augenhöhe mit Finnland war. Dabei hat BY mehr als doppelt so viele Einwohner wie Finnland, mehr Migranten usw.

So wie Sie geschrieben haben, haben Sie Ihre Aussage nicht auf NRW eingeschränkt.
In Ihrem zweiten Satz haben Sie NRW als Beispiel angeführt, um Ihre vorher getätigte Aussage zu stützen, die aber falsch ist.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nur das BY unterm Strich noch mehr Zahlungen erhält als es in den horizontalen LFA einzahlt.
Übrigens der zweite Teil meines Posts ist nicht beantwortet. Wie können in BY Lehrkräfte der SekI+II als Räte an Realschulen bzw. Mittelschulen im M-Zweig eingesetzt werden oder sind die von Ihnen genannten Besoldungsgruppen Funktinsstellen an RS zugeordnet? Dann sind es aber Konrektoren und Rektoren, die diese Dotation erhielten. Die Amtsbezeichnung StR oder OStR dürfen sie dennoch nicht führen.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Zitat:
„Nur das BY unterm Strich noch mehr Zahlungen erhält als es in den horizontalen LFA einzahlt.“

Das Thema hatten wir schon mal, auch damals hab ich Ihre Aussage widerlegt.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Haben Sie nicht, da Sie nicht alle Töpfe offengelegt haben.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Zumindest habe ich alle Ihre damaligen Behauptungen widerlegt.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nein, Sie haben nur nachgewiesen, dass BY angeblich inflationsbereinigt mittlerweile mehr in den horizontalen LFA eingezahlt als erhalten hat.
Wobei damals schon den gesamten Bereich der Ausgleichzahlungen angesprochen hatte.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Und dann haben Sie mir ein Beispiel gegeben, das ich Ihnen widerlegt habe.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

off topic

@sofawolf – mein Nick hat nichts mit einer Bank im Sinne von Sitzbank un deren körperlichen Abmessungen zu tun. Der Nick ist auf eine stratigraphische Bezeichnung des Ruhrcarbons abgestellt. Alternativ ging auch sonnenschein oder wasserfall.

CR
7 Jahre zuvor

@sofawolf

Wenn auch für die alten Lehrkräfte A13 durch FoBI in Aussicht gestellt würde wäre das sicher ein Motivationsanreiz sich weiterzubilden, wenn man diese als Voraussetzung für A13 macht. Ferner hätte man dann z.B. im Bereich Inklusion, der definitiv Nachholbedarf hat, mehr Knowhow. Somit sehr wohl kompetentere und motiviertere Leute. Ich hatte mich evtl. missverständlich ausgedrückt. Jedenfalls werde ich keine Lehrer mehr ausbilden, wenn diese in Zukunft besser besoldet werden als ich selbst.

Gerade ärgere ich mich jedoch über den TV-L Abschluss. Aber das ist wiederum etwas Anderes. VG CR

F. H.
7 Jahre zuvor
Antwortet  CR

„kompetentere und motiviertere Leute“ stößt mir unangenehm auf. Sind Sie jemand, der im Schulalltag nichts mit Inklusion zu tun hat und nur theoretisch schlaues „Knowhow“ vermittelt?
Dann sollten Sie meiner Meinung nach weniger verdienen als jeder inklusiv unterrichtende Lehrer, auch wenn Sie „ausbilden“ und scheinbar höher stehen.
Was Sie machen, bedeutet für mich, eine ruhigere Kugel zu schieben als Ihre Auszubildenden.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

So verstehe ich den Post von CR nicht. Es ist doch allenfalls der Hinweig gegeben worden, dass durch die Übernahme neuer Aufgabenfelder (Inklusion und Integration) an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I aus diesen Aufgaben keine oder so gut wie keine Beförderungsämter für Lehrkräfte erwachsen, während an Schulen der Sekundarstufe I+II die Zahl der Koordinatorenstellen zunimmt.
Anders als in vielen anderen Bereichen des ÖD in NRW gelingt es im Bereich Schule nur relativ wenigen Lehrkräften das Verzahnngsamt A13 zu erreichen. Ist in vielen Bereichen des ÖD für viele Beamte so ab Mitte 50 mit einem Aufstieg von A12 zu A13 – also vom PHK mit drei silbernen Sternen zum PHK mit vier silbernen Sternen oder vom Amtsrat zum Oberamtsrat – zu rechnen. An Schulen der Primar- und Sekundarstufe I) gibt es nur wenige Aufstiegsmöglichkeiten zum „Oberlehrer“. In diesem Bereich ist das nämlich schon die besoldungsgruppe der Schulleitung.

Der gemachte Vorschlag ist also sinvoll. Wenn zukünftig jüngere Kollegen aller Schulformen zu A13 anfangen sollen, dann muss der Arbetgeber/Dienstherr den anderen Beamten und auch Tarifbeschäftigten die Möglichkeit zum Aufstieg geben und entsprechende Fortbildungen und Planstellen an Schulen schaffen.

Das was hier u.a. von @CR kritisiert wurde, ist doch heute schon zu beobachten. Die sonderpädagogischen lehrkräfte, die die Fachlehrer in den Fächern D und M wegen der Inklusionsschüler nur stundenweise begleiten, erhalten als Grundbesoldung A13, während die Lehrkräfte, die den Unterricht verantworten müssen, allenfalls A12 erhalten. Durch die Veränderungen im Bereich Schule passen die Besoldungsstrukturen nicht mehr. Hinzukommen die geänderten Rahmenbedingungen durch den Bologna-Prozess

Was @CR angesprochen hat bezieht sich auf die Crux, dass demnächst „altgediente“ Lehrkräfte mit A12-Besoldung jüngere Kollegen anleiten sollen, die A13 besoldet sind. Glauben Sie ernsthaft, das in einer hierarchisch strukturierten Behörde wie Schule sich ein „Studienoberamtsrat“ etwas von einem „Studienamtsrat“ sagen ließe?
Noch besser im Vorbereitungsdienst, die altgediente Kollegin mit halber (Teilzeit-)Stelle mit A12 ist dann Mentorin einer Lehramtsanwärterin, die mit A13/2 besoldet wird.

CR
7 Jahre zuvor

Danke! Die dickebank hat es auf den Punkt gebracht. Übrigens war meine Klasse mit 32 Kindern voll bis unters Dach und ich hatte 3 I- Kinder. Ruhige Kugel?Pff… Eher der Riesenstein des Sisyphos.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ ysnp,

meine Vorstellungen sind noch nicht immer bis ins letzte Detail ausgefeilt, aber ich tendiere dazu, dass man in Ausbildung, Einsatz und Besoldung nur noch zwischen Grundschullehrern und Lehrern an weiterführenden Schulen unterscheidet.

Wenn die Unterscheidung im Gehalt erfolgt, bedarf es meiner Meinung nach nicht noch einer Unterscheidung im Stundensoll. Da wäre ich dann für ein (reduziertes !!!) gleiches Stundensoll aller Lehrer.

Warum ich da einen Unterschied sehe, haben andere und ich – glaube ich – hier zur Genüge vorgetragen. Sie waren ja meist dabei. 😉

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Anders als andere finde ich, dass nicht nur die Ausbildung, sondern auch der Einsatz Grundlage des Gehalts sein sollte. Und das ist ja auch (oftmals, nicht überall – ich weiß) so; ein GY-Lehrer verdient an einer Grundschule wie ein Grundschullehrer. Das finde ich gerechtfertigt.

Wenn alle für die gleiche Arbeit das gleiche Gehalt bekommen sollen, wie so gerne argumentiert wird, dann

– darf es auch keine Erfahrungsstufen geben
– darf es auch keine unterschiedliche Bezahlung je nach Bundesland geben
– darf es auch keinen Unterschied zwischen öffentlichem Dienst und Privatschulen geben
– darf es nicht mal einen Kindergeld- oder Verheiratetenzuschulag (Beamte) geben,

denn alle diese Leute leisten doch die gleiche Arbeit, oder?

Gleiches soll man gleich behandeln, ja, aber Ungleiches darf ungleich behandelt werden (siehe auch Nachteilsausgleich u. dgl.) !

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@ Die Berufsschullehrer und Sonderschullehrern, fürderhin dann auch die Hochschullehrer habe ich vergessen. Ob ich sie zu den Lehrern an weiterführenden Schulen oder eigenständig behandeln will, dazu habe ich noch keine Meinung.

Bin gespannt auf Pro- und Contra-Argumente. 🙂

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Hochschullehrer, gemeinhin Professoren, unterliegen aber nicht der A-Besoldung sondern der W-Besoldung.

Bei Berufsschullehrern bitte zwischen Fachlehrern und Werklehrern differenzieren.

Haben Sie schon einmal für Ihr Bundesland recherchiert wie viele Lehrämter es neben einander gibt? Danach dürfen Sie das noch einmal für alle anderen Bundesländer tun. Innerhalb eines Tarifvertrages (hier TV-L) müssen die Vertragspartner die Besonderheiten all dieser im allgemeinen Sprachgebrauch „Lehrer“ genannten Gruppen subsumarisch behandeln.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wie immer zu kurz gesprungen. Wie wollen Sie denn Lehrkräfte mit lehramt GHR besolden, wei Lehrkräfte in BY und BE oder BB mit unterschiedlich langen Grundschulbesuchsjahren, wie sollen Lehrkräfte dia PRIMUS-Schulen abgeordnet werden besoldet werden? Warum werden Lehrkräfte an GY die überwiegend in der SekI eingestzt werden genauso besoldet wie die, die überwiegend in der GOSt eingesetzt werden?

Es gint nur ganz wenige Bundesländer, die für dass Lehramt GS und HS ausbilden, die meisten haben sich für einen höheren Freiheitsgrad beim Personaleinsatz entschieden und Optionen geschaffen, die einen Einsatz von Klasse 1 bis Klasse 10 rechtlich zulassen.

Das, was Sie vorschlagen, hat doch in Rheinland-Pfalz schon zu Klagen bezüglich der unterschiedlichen Besoldungen an Werkrealschulen geführt. RP hat das Lehramt GS/HS. Und die Kollegen die vormals an Hauptschulen eingesetzt waren und nun an einer Werkrealschule arbeiten, unterrichten die gleichen Lerngruppen wie vormalige Realschullehrer, nur erhalten sie ein geringeres Entgelt.

Katha
7 Jahre zuvor

Warum denn nur für neu eingestellte Lehrer? Wir haben vielleicht ein Jahr weniger studiert, dafür aber ein halbes Jahr länger als Referendare gearbeitet. Es ist als nur ein Unterschied von einem halben Jahr, der hier eine ganz andere Gehaltsstufe rechtfertigt? Unglaublich!

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Katha

Fällt unter Bestandsschutz. „pacta sunt servanda“ – ist doch schön, wenn der Vertragspartner vertragstreu bleibt.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ Katha, es ist letztendlich eine Formalie – jedenfalls dann, wenn das gleiche Gehalt mit der gleichen (bzw. gleich langen) Ausbildung begründet wird. Das wäre zumindest der einzige einigermaßen objektive Grund. Mit allen anderen Gründen begäbe man sich auf Glatteis.

Nebenbei: Das Referendariat für Gymnasiallehrer beträgt (betrug ?) doch immer 2 Jahre. Der Vorbereitungsdienst für Grundschullehrer sogar 2,5 Jahre ???

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

In NRW nur noch 1,5 Jahre bei gleicher Anzahl hospitationen und gleicher menge eigenverantwortlichen Unterricht, d.h. 9 ws eigenverantwortlich und 3 ws Ausbildung. Die Hausarbeit entfiel.

Katha
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wie xxx geschrieben hat, sind es in NRW für alle Lehrämter jetzt nur noch 1,5 Jahre. Ich hab also 4 Jahre studiert und 2 Jahre Ref gemacht ( war der letzte Jahrgang, bei dem das so war), jetzt wird 5 Jahre studiert und 1,5 Jahre Ref gemacht… Was natürlich auch wieder nur ne Sparmaßnahme ist (man spart ja ein halbes Jahr die Besoldung und packt einfach ein Praxissemester ins Studium). Dies trägt auch nicht gerade zur Qualität der Lehrerausbildung bei… Unsere Referendare tun mir schon Leid mit den ganzen Besuchen in der kurzen Zeit. Gut, dafür müssen sie keine 2. Staatsarbeit mehr schreiben. Das Vergnügen hatte ich noch neben der Bachelor- und Mastearbeit…. Jedenfalls ist das alles für mich nicht nachvollziehbar, dass „alte“ Lehrer schlechter bezahlt werden sollen als neu eingestellte. Insgesamt läuft da in der Schulpolitik einiges schief in NRW (und damit meine ich verständlicherweise nicht nur die Besoldungsgeschichte)…

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Katha

Ziel ist ja die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für Anwärter und referendare auf 12 Monate. Der 18-monatige Vorbereitungsdienst bring für Schulen und Anwärter sowie referendare ja nur Probleme. Haupteinstellungstermin in NRW ist der 01.02. – unabhängig vom Beginn des 2. Schulhalbjahres, ein weiterer Einstellungstermin ist der 01.08. bzw. der Tag des jeweiligen Schuljahres. Beginn des Vorbereitungsdienstes ist entweder der Mai oder der November. Wer also im Mai anfängt, der wird genau ein einhalb jahre später fertig und darf dann erst einmal – sofern er keine Vertretungstelle findet – sich bis Februar des Folgejahres arbeitssuchend melden. Da er ja im Vorbereitungsdienst zwangsweise verbeamtet worden iist, hat er keine Möglichkeit ALGI zu ebantragen. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller Anwärter und Referendare für die Zeit des Vorbereitungsdienstes in ein öffentlich-rechtliches Ausbildugsverhältnis zu übernehmen. Dabei werden sie höher vergütet, müssen aber Pflichtbeiträge in die sozuialen Sicherungssysteme bis auf die GRV abführen. Die Zeiten müssen dann wie bisher vom AG bei der Deutschen rentenversicherung nachversichert werden, wenn nach Ende des Vorbereitungsdienstes keine Übernahme auf eine Planstelle als Beamter oder eine Vertretungsstelle als Angestellter erfolgt. Darüber hinaus besteht ein eigenständiger Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindextens 12 Monaten nach beendigung des Vorbereitungsdienstes.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Wenn, wie dicke bank immer sagt, nur die Ausbildung beim Gehalt für Lehrer an öffentlichen Schulen zählt, warum bekommt dann ein GY-Lehrer an einer Grundschule das Gehalt eines Grundschullehrers?

Ich kenne einige, nicht nur mein eigenes Bundesland, die das so handhaben ?!?