VBE-Umfrage: Lehrkräfte benoten die Inklusion in Deutschland mit „mangelhaft“ – Beckmann: „Die Politik sollte vor Scham im Boden versinken“

119

BERLIN. Die Bedingungen für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern sind bundesweit immer noch völlig unzureichend – verbessert hat sich gegenüber 2015 praktisch nichts. Insgesamt beurteilen die Lehrkräfte in Deutschland die praktische Umsetzung der Inklusion auf einer Skala von eins bis sechs mit der Durchschnittsnote 4,9, also „mangelhaft“. Dies sind Ergebnisse einer  im Auftrag des VBE durchgeführten forsa-Umfrage zum Thema. „Inklusion wird nicht gelingen, wenn die Lehrkraft alleine, ohne Unterstützung durch weitere Professionen und nicht ausreichend fortgebildet, in zu großen Klassen und zu kleinen Räumen unterrichten muss! Die repräsentativen Ergebnisse belegen aber erneut, dass genau das nach wie vor die Realität an deutschen Schulen ist“, kommentiert VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann.

Gewohnt pointiert: VBE-Vorsitzender Udo Beckmann (unlängst auf dem Deutschen Schulleiterkongress). Foto: Susanne Schnabel
Gewohnt pointiert: VBE-Vorsitzender Udo Beckmann (unlängst auf dem Deutschen Schulleiterkongress). Foto: Susanne Schnabel

Mittlerweile gibt es an über der Hälfte der Schulen inklusive Lerngruppen (54 Prozent, 2015: 49 Prozent). Dass ihre Schule vollständig barrierefrei aus- und umgebaut wurde, berichten jedoch nur 16 Prozent der Befragten (vor zwei Jahren: 15 Prozent). „Hier zeigt sich deutlich: die Politik verweigert die Gelingensbedingungen für Inklusion. Wer Inklusion will, muss die Schulgebäude entsprechend gestalten. Dazu gehören auch Räume für Kleingruppen und Differenzierungsräume, von denen nur knapp über die Hälfte der Befragten berichten“, so Beckmann.

Wir brauchen jetzt eine breite Debatte über die Inklusion – sonst droht ihr das Schicksal von G8

Dazu kommt: Nur ein Drittel der befragten Lehrkräfte hat danach eine Absenkung der Klassengröße bei Hinzukommen eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf erlebt (2015: 29 Prozent). Die überwältigende Mehrheit (61 Prozent) berichtet von gleichbleibenden Klassengrößen (2015: 65 Prozent). Die Herausforderung Inklusion muss noch immer von einer Lehrkraft allein gestemmt werden, so geben 65 Prozent der Befragten an. Zudem hat sich die Unterstützung durch Mitglieder multiprofessioneller Teams seit 2015 nicht verändert: Noch immer gibt es nur an zwei Dritteln der Schulen Sozial- und Sonderpädagogen, dabei nur an der Hälfte der Grundschulen, dafür aber an 86 Prozent der Sekundarschulen (ohne Gymnasien).

Fast alle Lehrer fordern die Doppelbesetzung

Fast alle – nämlich 98 Prozent – der Befragten geben an, dass für die inklusive Beschulung die Doppelbesetzung aus Regelschullehrkraft und Sonderpädagoge benötigt wird. 86 Prozent von ihnen sprechen sich dafür aus, dass es die Doppelbesetzung immer und nicht nur zeitweilig gibt. VBE-Chef Beckmann fordert: „Hier muss die Politik die Praxiserfahrung der Lehrkräfte endlich anerkennen. Das Arbeiten in multiprofessionellen Teams muss der Standard-Fall werden. Schluss mit stundenweiser Förderung, Schluss mit stundenweiser Unterstützung, Schluss mit stundenweiser Beziehungsarbeit.“

Ein weiteres Ergebnis ist, dass die Lehrkräfte immer noch nicht ausreichend auf die Übernahme einer inklusiven Lerngruppe vorbereitet werden. 32 Prozent hatten keine entsprechende Lehrerfortbildung im Vorfeld. Nur ein Viertel hatte bereits Erfahrung im gemeinsamen Unterricht sammeln können. Kinder mit emotional-sozialen Entwicklungsstörungen sind für die Lehrkräfte die größte Herausforderung und haben den höchsten Förderbedarf. 92 Prozent der Lehrkräfte schätzen diesen als (sehr) hoch ein. Dies deckt sich mit dem Ergebnis einer zuletzt veröffentlichten Expertise im Auftrag des VBE des Berliner Psychoanalytikers und Pädagogen Prof. Bernd Ahrbeck.

VBE-Gutachten zur Inklusion: Zahl der Schüler mit emotional-sozialen Entwicklungsstörungen wächst dramatisch – und die Probleme werden klein geredet

Bemerkenswert: Ein Viertel der Lehrkräfte unterstützt bei der Medikamentengabe. Bereits im März hatte der VBE zusammen mit dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte die Gesundheits- und Kultusministerien aufgefordert, Schulgesundheitsfachkräfte flächendeckend bedarfsgerecht einzuführen. Gerade im Hinblick auf die Inklusion ist die Bereitstellung von Schulgesundheitsfachkräften unumgänglich.

Trotz all der Schwierigkeiten: Über die Hälfte der Lehrkräfte (54 Prozent) spricht sich immer noch grundsätzlich für den gemeinsamen Unterricht aus – gegenüber 2015 drei Prozentpunkte weniger. Für Inklusion sprechen aus Sicht der Befürworter vor allem die Förderung sozialer Kompetenzen, das soziale Lernen und die Förderung von Toleranz. Wenige befürchten Nachteile für nicht-behinderte Kinder oder glauben, dass behinderte Kinder überfordert oder frustriert werden.

So kann Inklusion funktionieren: Stets eine Lehrkraft, ein Sonderpädagoge und ein Helfer im Unterricht – aber wo gibt’s das?

Beckmann: „Die Politik sollte vor Scham im Boden versinken, wenn sie hört, was die Lehrkräfte an Gründen gegen Inklusion vorbringen. Es fehlt an Fachpersonal, die ungenügende materielle und finanzielle Ausstattung wird bemängelt und viele werden nicht adäquat durch Aus-, Fort- und Weiterbildung vorbereitet. Deshalb gibt fast ein Fünftel an, dass die Regelschule den erhöhten Förderbedarf behinderter Kinder nicht leisten kann. Hier wird besonders offensichtlich, dass Anspruch und Wirklichkeit nicht im Einklang sind.“ So sei auch zu interpretieren, dass 59 Prozent der Befragten für den vollständigen Erhalt der Förderschulen seien und immer noch 38 Prozent für einen teilweisen Erhalt votieren.

Das Meinungsforschungsinstitut forsa hat die repräsentative Befragung unter 2.050 Lehrkräften allgemeinbildender Schulen im April und Mai 2017 durchgeführt. Es gibt zusätzlich Stichproben für Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und eine für die drei Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Hier geht es zur vollständigen Umfrage. 

 

Was der VBE konkret fordert

„Für gelingende Inklusion“, so heißt es in einer Pressemitteilung des VBE, „muss das Vertrauen der Lehrkräfte in dieses Konzept zurückgewonnen werden. Dafür bedarf es massiver Investitionen, damit die Gelingensbedingungen stimmen. Dazu gehören:

1) die Doppelbesetzung aus Lehrkraft und Sonderpädagoge,

2) die Unterstützung durch multiprofessionelle Teams,

3) die schulbaulichen Voraussetzungen,

4) kleinere Klassen,

5) bessere Vorbereitung durch angemessene Aus-, Fort- und Weiterbildung.“

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

119 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
sofawolf
6 Jahre zuvor

Das muss nun natürlich auch hier rein. Wir bräuchten die Inklusion, wie sie jetzt praktiziert wird, eigentlich gar nicht, denn:

ZITAT 1: „Im UN-Originaltext laute „die Grundforderung: Die Vertragspartner hätten sicherzustellen, dass kein Kind vom ‚general education system‘, also vom allgemeinen Schulsystem, ausgeschlossen wird. Diese Zielvorstellung geht primär auf die Tatsache zurück, dass weltweit immer noch etwa 25 Millionen Kinder mit Behinderungen im Primärschulalter überhaupt keine Schule besuchen können, wie die deutsche Unesco-Kommission im Jahr 2009 feststellte.“

ZITAT 2: „Wie aus den Bundestagsprotokollen hervorgehe, seien alle Fraktionen jedoch davon ausgegangen, dass „Inklusion“ mit der vollständigen Abschaffung des Förderschulsystems gleichzusetzen sei. Vom „Ende jeglicher Sondersysteme und Sonderbehandlungen“ war die Rede. Speck: „Merkwürdigerweise lässt sich in der UN-Richtlinie keine Belegstelle finden, aus der eine solche Radikallösung abzuleiten gewesen wäre.“

ZITAT 3: „Speck: „‘General education system‘ entspricht aber eindeutig dem, was wir als ‚allgemeinbildendes Schulsystem‘ (im Unterschied zu berufsbildenden Schulen) verstehen, und zu dem nach deutschem Schulrecht eindeutig auch die Förderschulen gehören. Insofern könnte das deutsche Bildungssystem formal als ein ‚inklusives‘ angesehen werden.““

Siehe: https://www.news4teachers.de/2015/02/inklusionsgesetz-der-bundestag-wusste-offenbar-nicht-worueber-er-abstimmt/

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Es tut mir leid, wenn ich Sie enttäuschen muss. So einfach ist die Sachlage nicht.

In Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention – die in Deutschland Gesetzeskraft hat – heißt es wörtlich:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen (…).“ Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CRPD_behindertenrechtskonvention/crpd_b_de.pdf

Und ein Förderschulsystem mit Förderschulzwang, wie er früher bestand, ist mit Sicherheit kein integratives Bildungssystem. Da hilft auch nicht der klägliche Versuch, das Sonderschulwesen zu einem Bestandteil des allgemeinen Schulsystems schönzureden. Die Praxis, dass Förderschüler im Sondersystem „kleben“ blieben (also praktisch nicht wieder an die Regelschulen geführt wurden) und nur 16 Prozent einen Hauptschulabschluss erreichten, spricht Bände.

Eine ganz andere Frage ist die Möglichkeit (zeitlich) begrenzter und freiwilliger Sonderförderung – solange die Tür offensteht, scheint m. E. die Forderung nach einem „integrierten Schulsystem“ erfüllt zu sein.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Anna

Ich hoffe,dass dieses Thema der Inklusion im Wahlkampf thematisiert wird, genauso wie andere schulpolitische Themen. Und dann wird sich darstellen, was der Wille der Eltern ist.
Wahrscheinlich passt Ihnen das Urteil der Mehrheit dann auch nicht.

Don
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Integration und vor allem Inklusion sind gescheitert.

Den Spagat zwischen 4 oder mehr Bildungsniveaus in einer Klasse bekommt niemand hin, ja vielleicht 100 oder 200 Vorzeigelehrer in Deutschland – für die Presse. Und die begeben sich -ich unterstelle- mit Mitte 40 wegen der absurden Arbeitsbelastung (die sich auch mit Arbeitsgruppen, Teamwork und all dem anderen Sch***, den sich Regierungen dann zur Makulatur ihrer verfehlten Bildungspolitik erdenken, nicht mildern lässt) in den Burnout, um dann ihre Work- Life Balance wiederzufinden.

Was soll Schule? Wissen vermitteln. Im Idealfall „bilden“ und aufs Leben vorbereiten.

Wer mehr möchte, muss leider eine Dekade warten, bis Lehrer oder werimmerauchbereitistsichdannnochvordieklasssenzustellen entsprechend heranwachsen und Politiker bereit sind, Geld für -ausgebildetes- Hilfspersonal auszugeben. Wohin allerdings Elternwille oder aber auch EU- Richtlinien führen, erleben alle Beteiligten der Bildungspolitik am eigenen Leib, allem voran die Inkludierten, aber auch die Begabten.
Gute Nacht Marie.
Viele Grüße
Der Don
*P.S.: Ein Gutes hat es. in wenigen Jahren brauchen wir uns über einen Exportüberschuss keine Gedanken mehr zu machen, da das Fachpersonal seit Jahren fehlt. Aber vielleicht ist das ja sogar beabsichtigt?

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ Naja, Anna,

es ist nicht meine Argumentation, sondern die eines Herrn Speck. Den Artikel dazu habe ich verlinkt. Sie können es nachlesen.

Was hernach Ihre Meinung / Interpretation ist, bleibt aber weiterhin Ihnen überlassen.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Glauben Sie ernsthaft, dass alle ernstzunehmenden Parteien sich derart mit der Inklusion herumschlagen würden, wenn sie nicht gesetzlich geboten wäre? Glauben Sie ernsthaft, dass Herr Speck eine schulrechtlich haltbare Argumentation entdeckt hat, die alllen anderen – und die Schulministerien sind voll mit Juristen – verborgen geblieben ist?

sofawolf
6 Jahre zuvor

Ach, Anna, was haben Politiker nicht alles schon im guten Glauben in Gesetze gegossen, um dann nach ein paar Jahren festzustellen, dass das alles doch nicht so funktioniert wie erhofft / erwünscht bzw. viele negative Nebeneffekte hat (siehe Hartz IV / Agenda 2010 oder wie sie hieß).

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Die Agenda 2010 bedeutete eine massive Kürzung der Altersrenten,des Arbeitslosengeldes, also mehr oder weniger eine Enteignung der Arbeitnehmer . Damit hat sich die Sozialdemokratie selbst ihrer Wähler entledigt.Und dieser Abstieg geht beständig weiter,etwa durch eine vollständige falsche Orientierung in der Bildungspolitik. Man hat einfach auf äußere Strukturveränderungen gesetzt.

Anna
6 Jahre zuvor

Vergleichen Sie mal die Zahl der Arbeitslosen heute und 2003, als die Agenda 2010 verabschiedet wurde – dies nur am Rande.

Natürlich haben Politiker schon Dinge beschlossen, die nicht funktioniert haben. Sind ja auch nur Menschen. Die Sachlage bei der Inklusion ist aber eine andere: Hier ist Deutschland einem von den Vereinten Nationen definierten Menschenrecht beigetreten und plötzlich hat man hierzulande gemerkt, dass das ja Konsequenzen hat. Wieder austreten? Soll sich Deutschland ernsthaft auf der internationalen Bühne von einem Menschenrecht verabschieden? Was erzählen wir dann Russland, wenn Putin mal wieder einen Nachbarn überfällt?

Vielleicht sollte Deutschland lieber das tun, was die Konvention verlangt – und das bedeutet zunächst mal, (viel) mehr Ressourcen für die Inklusion einzusetzen. Ist ja dank der florierenden Wirtschaft (soviel zur Agenda 2010) genügend Geld da.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Die Arbeitslosenstatistik ist eine der größten Manipulationsmaschinerie, die man sich vorstellen kann. Abgesehen davon sollten Sie die prekären Arbeitsverhältnisse, Leiharbeiter, Werksverträge, Aufstocker usw. mal rausrechnen. Vergleichen Sie bitte anschließend die Lohnentwicklung der vergangenen 20 Jahre in Deutschland mit der unserer europäischen Nachbarn.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Die bestehende UN-Menschenrechtskonvention verlangt keine Schließung der Förderschulen.
Ihre ständige Wiederholung der Forderung danach ist sinnlos.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Die Tricks zur Verschleierung der tatsächlichen Arbeitslosigkeit sind bekannt. Rechtzeitig vor dem Stichtag werden Arbeitslose in berufsfördernde Maßnahmen geschickt, damit die Arbeitslosenzahlen geringer ausfallen.

PeterPan314
6 Jahre zuvor

@Anna:
Sie enttäuschen Sofawolf doch nicht durch Ihre Ausführungen. Der Abschnitt, den Sie so nett kopiert und eingefügt haben, findet sich doch in dem von Sofawolf angemerkten Artikel wieder. In der von Ihnen verwendeten Quelle liest man sogar in der Überschrift, dass es sich um eine „abgestimmte Übersetzung“ handelt.
Um es harsch zu formulieren:
Sofawolf stellt klar, dass die Umsetzung der Inklusion über ein uneingeschränkt integratives Bildungssystem auf einem Übersetzungsfehler beruht. In der Abstimmung über das zugehörige Gesetz hat die Politik in Teilen geschlafen und in Teilen absichtlich etwas verschärft formuliert – eventuell aus einem ideologischen Grund. Wie es genau lief, kann man nicht sagen, aber dass hier ein Übersetzungsfehler vorlag, bleibt bestehen.
Sie antworten nun darauf mit der falschen Übersezung und erwarten damit Zustimmung. Haben Sie den Artikel von Sofawolf überhaupt gelesen?
Wie wäre es mit dem folgenden Abschnitt aus Sofawolfs Link:
„“Weiter heißt es in Absatz zwei: „Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass (..) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden (…).“ „“
Es geht also eigentlich um ein allgemeins Bildungssystem. Wie sonst soll ich folgenden Abschnitt aus Ihrer Quelle verstehen:
„Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem
c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.“
Wenn das nicht klarstellt, dass Integration kein Freifahrtschein für einen Regelschulbesuch ist, sondern vielmehr ein Recht für die besten Möglichkeiten für Kinder mit Behinderung darstellt, weiß ich auch nicht.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Zugegeben, die Nummer mit dem Übersetzungsfehler ist kaum zu glauben, bei den allgegenwärtigen Forderungen der Politik nach Sprachkompetenz bei den Kindern. Aber es ist wirkich so, es wurde schlicht ein falscher begriff verwendet, sodass die Abstimmenden meinten, man stimme etwas zu, was man schon habe. Inklusion und Integration sind aber unterschiedliche Schuhe, nicht wahr.

F. H.
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

„die Nummer mit dem Übersetzungsfehler ist kaum zu glauben“

So ist es! Vor allem glaube ich nicht, dass der Fehler so ganz unbeabsichtigt passierte.
Der politische und mediale Werbefeldzug für die Inklusion und gegen die Förderschulen unter dem Banner „UN-Konvention“ und „Menschenrecht“ hat mich von Anfang an misstrauisch gemacht. Alles war zu dick aufgetragen und überall herrschte die Bereitschaft, Menschen zu diffamieren und zu beschimpfen, die Skepsis anmeldeten.
Ihre begründeten Zweifel wurden nicht diskutiert und widerlegt, sondern weggewischt mit persönlichen Angriffen wie „behindertenfeindlich“, „ohne Respekt vor den Menschenrechten“, „herzlos“ oder „ein Glück, dass Menschen wie Sie nicht mehr das Sagen haben“.
Der „Übersetzungsfehler“ passt so gut in diese Landschaft, dass ich nicht an ein Versehen glauben kann.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

F.H.
Und das Verhalten hat die Elterninitiativen für den Erhalt der Förderschulen auf den Plan gerufen. In Münster gibt es eine Initiative für den Erhalt der Erich Kästner-Schule für Sprachförderung. Die haben sich ebenso mit juristischen Mitteln zur Wehr gesetzt wie in Drensteinfurt Eltern für den Erhalt der Oberbergschule in Beckum für Schüler mit einer Lernbehinderung.
Sie haben Recht wie der Behauptung, dass alle diffamiert wurden, die sich für den Erhalt der Förderschulen enisetzten.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

mit statt wie

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Abgesehen davon sind die blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen das kleinste Problem bei der Inklusion. Es geht vielmehr um die wie die dickebank sie genannt hat ESEL, also Förderschwerpunkte L und ESE, denen man die Behinderung nicht ansieht, sie jedoch aufgrund ihrer häufig auftretenden Verhaltensauffälligkeit den Regelschulbetrieb vor gewaltige Herausforderungen stellen, wenn sie ihn nicht einfach nur unmöglich machen. Dabei rede ich noch nicht einmal über die kognitive Überforderung der ESEL-Fälle im Vergleich zu ihren ähnlich alten Klassenkameraden.

OMG
6 Jahre zuvor

@ ANNA
„Glauben Sie ernsthaft, dass alle ernstzunehmenden Parteien sich derart mit der Inklusion herumschlagen würden, wenn sie nicht gesetzlich geboten wäre? Glauben Sie ernsthaft, dass Herr Speck eine schulrechtlich haltbare Argumentation entdeckt hat, die alllen anderen – und die Schulministerien sind voll mit Juristen – verborgen geblieben ist?“

„Glauben Sie ernsthaft, dass alle ernstzunehmenden Parteien sich derart mit der Inklusion herumschlagen würden, wenn sie nicht gesetzlich geboten wäre?“
Ja. Denn wie soll man denn nach Jahren erklären, dass man viel Zeit und Geld und Personal eingesetzt hat, für einen Systemwechsel, der rechtlich nicht geboten ist?
Die so oft diskutierte Abschaffung der Förderschulen ist zunächst ein „deutscher“ Weg der Inklusion. Es gibt zwar Länder, in denen es keine Förderschulen gibt. Dort aber war das schon vor der UN Resolution so bzw. Systemänderungen waren schon davor angedacht.
Wichtig ist: Ein Argument für die Zustimmung war immer auf der politischen Ebene, dass Inklusion sogar Geld spare. Von Beginn an war bei diesen Argumentationen auch klar, dass die Beibehaltung eines Doppelsystems mehr kosten würde, was aber nicht gewollt war.

Schauen Sie sich bitte auch einmal die Biografien der Bildungspolitiker an. Die wirklichen Kenner mit Sachverstand mit dem Prozesswissen usw. sitzen die den Abteilungsleitungen und Abteilungen der Ministerien, die aber werden zwar um Rat gefragt, allerdings in der Regel erst dann, wenn politische Setzungen umgesetzt werden sollen.
„Schulministerien sind voll mit Juristen“
Bedingt. Juristen im Schulrecht und Beamtenrecht benötigen schon ein gewisses Maß der Selbstkasteiung. Zwar handelt es sich um kleine Spezialgebiete der Juristerei, die aber nicht wirklich lukrativ ist, weswegen keine Massen an Juristen, für die weltliche Verführungen in der Skala oben stehen, sich interessieren würden.
Zudem, man sieht es bei einigen Bundesländern, entscheiden nie die Juristen der Ministerien, sondern Verwaltungsgerichte. Die Juristen sollen gangbare Wege definieren, sie dürfen auch mahnen, sie sind aber auch an die Aufträge gebunden. Und die eben hebeln viele schulrechtliche Regelungen aus. Die wurden von Juristen verfasst und geschrieben, das bedeutet aber nicht, dass ein anderer Jurist das ebenso sieht. Ein Beispiel dazu fand sich Anfang Mai hier auf der Webseite zur Haftungsfrage bei Schulwebseiten in Hessen. Hier wurde eine fast schon uralte Haltung des Landes juristisch durch zwei Instanzen vermöbelt.

Anna
6 Jahre zuvor

Aberwitzig, was hier für ein Nonsens gesponnen wird.

Arbeitslosenzahlen werden erfunden und gefälscht. Es gibt demnach gar keinen Wirtschaftsboom. Auch die Steuereinnahmen auf Rekordniveau sind dann wohl gefaked. Ein deutsches und deutschsprachiges Gesetz (das Zitat entstammt demselben) gilt gar nicht, weil es angeblich einem Übersetzungsfehler entstammt. Ein Förderschulsystem ist in Wahrheit ein „integratives Schulsystem“, man muss es nur schönreden und inhaltlich in sein Gegenteil verkehren (warum heißt es nur „Sonderschule“, wenn es angeblich um Teilhabe dabei geht?). Die Juristen in den Ministerien werden von den Politikern nicht gefragt oder sind inkompetent – und können offenbar nicht mal die zentrale Grundlage für die Inklusion in Deutschland verstehen, im Gegensatz zu den oberschlauen Verschwörungstheoretikern hier natürlich.

Komisch nur, dass keine ernstzunehmende Partei bislang auf den Gedanken gekommen ist, die schulische Inklusion einfach zu streichen. Wenn das so einfach wäre und all das stimmen würde, was Sie alle hier behaupten, könnte Schwarz-Gelb in NRW das doch mit einem Federstrich tun. Damit würden sich die neue Landesregierung eine Menge Ärger ersparen. Stattdessen will sie nur eine (ja durchaus sinnvolle) Verlangsamung des Prozesses. Offenbar geht es doch nicht so einfach, die Inklusion über Bord zu werfen.

Wie wäre es, wenn Sie sich allesamt mal den Realitäten stellen? Dann ließe sich auch seriös über Probleme und Folgen diskutieren. Auf der Basis „was ich nicht will, das existiert auch nicht“ macht eine solche Debatte keinen Sinn.

OMG
6 Jahre zuvor

Sorry, das ist aber zur Diskussion hier, nicht um sich Zustimmung abzuholen. Und, ANNA, mit Verve erreichts du aber nicht, das du richtiger liegst als andere Diskussionsteilnehmer.
Die Problematik des Abstimmungstextes war damals schon in der Diskussion – das lässt sich auch nicht wegdiskutieren!

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Er ist aber geltendes Recht in Deutschland – das lässt sich erst recht nicht wegdiskutieren. Und deshalb ist jede Diskussion, die diese Realtität nicht anerkennt, müßig.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Geltendes Recht lässt sich aber ändern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das aber unwahrscheinlich, weil erstens Wahlen vor der Tür stehen und zweitens die Rückabwicklung im aktuellen Zeitgeist der Political Correctness von Leuten wie Ihnen gleich wieder als behinderten- und kinderfeindlich ausgelegt werden.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Geltendes Recht, das im Rahmen internationaler Abkommen in Kraft gesetzt wurde, lässt sich eben nicht mal eben ändern. Soill Deutschland aus einem von den Vereinten Nationen definierten Menschenrecht aussteigen? Absurde Vorstellung.

Das hat mit political correctness (was soll denn der Kampfbegriff der Rechtsradikalen hier?) überhaupt nichts zu tun – sondern mit Realitätssinn.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Den Zusammenhang zwischen Political Correctness und Rechtsradikalen haben Sie hergestellt, nicht ich.

À propos Realitätssinn: Wir kommen wahrscheinlich auf keinen gemeinsamen Nenner. Sie fordern sich eine Radikalinklusion ohne Rücksicht auf Verluste (und im Namen des Völkerrechts bzw. Kindeswohls), ich eine adäquate Beschulung _aller_ Kinder unter den bestmöglichen Bedingungen. Aus meiner Sicht werden gerade die nicht behinderten Kinder durch die Inklusion von LESE-Kindern (ich könnte auch ESEL oder ESE & L schreiben) massiv ausgebremst. Darüber wurde irgendwie noch nicht nachgedacht.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Sie haben kein Wort von dem verstanden, was ich hier geschrieben habe.

Ich fordere gar nichts. Mit keiner Zeile habe ich darüber geschrieben, was ich für gut hielte – doch, stimmt gar nicht: zu Anfang habe ich mal die Meinung geäußert, dass ein Elternwahlrecht wohl das Beste wäre (wörtlich: „solange die Tür offensteht, scheint m. E. die Forderung nach einem „integrierten Schulsystem“ erfüllt zu sein..“)

Alles andere, was ich geschrieben habe, war nicht meine Meinung, sondern stellt bloß die geltende Rechtslage klar – und beschreibt damit die Realität. Es mag hier gut ankommen, diese auszublenden und politische Diskussionen in Fantasien zu führen – es führt nur zu nichts. Die Inklusion ist Realität. Es gibt keinen Weg zum alten Förderschulsystem, in dem Schüler zwangsweise auf Förderschulen geschickt wurden, zurück – weil die heute geltende Gesetzeslage, die sich nun einmal nicht einfach so ändern lässt, dem glasklar entgegensteht.

Das ist die Grundlage, auf der man sinnvoll diskutieren kann – und muss. Denn das Gesetz ist ja tatsächlich relativ vage, was die konkrete Ausgestaltung der Inklusion betrifft. Förderschulen erhalten? Meines Erachtens möglich – aber extrem teuer, weil zwei Systeme parallel finanziert werden müssen (was deshalb für kein Bundesland bislang eine echte Option ist).

Und Kampfbegriffe wie political correctness können Sie sich sparen, wenn Sie an einer ernsthaften Diskussion interessiert sind.

geli
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Wegdiskutieren lässt sich dies und anderes tatsächlich nicht. Deswegen wird wahrscheinlich so gern zum Wegschimpfen gegriffen.
Bei vielen Themen ist das nicht anders. Fehlen stichhaltige Argumente oder werden sie als Luftnummern entblößt, kommen Schimpfereien wie „aberwitzig“ – „Nonsens“ – „fern jeder Realität“ oder „So macht Debatte keinen Sinn“.
Hauptsache, man selbst kommt als Wahrheitsbesitzer rüber und es gelingt, Meinungsgegner nicht nur als unglaubwürdige, sondern auch miese Charaktere darzustellen.

@F. H.
Sie haben gut beschrieben, mit welchen Druckmitteln Stimmung „für die Inklusion und gegen die Förderschulen“ gemacht wurde und noch immer wird.

OMG
6 Jahre zuvor

!Er ist aber geltendes Recht in Deutschland – das lässt sich erst recht nicht wegdiskutieren.“

Der Originaltext ist geltendes Recht. Stimmt. Der Originaltext freilich gibt die Auflösung Förderschulen nicht her.
Ist so.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Schon wieder Unsinn. Ein deutsches Gesetz ist natürlich auf Deutsch formuliert. Es gibt keine englischsprachigen Gesetze in Deutschland.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

PS. Ob das Gesetz die Auflösung von Förderschulen zwingend vorschreibt, darüber lässt sich in der Tat streiten. Nicht bestreitbar ist allerdings, dass der frühre FörderschulZWANG für behinderte Kinder mit der Forderung nach einem „integrierten Schulsystem“ nicht vereinbar ist.

Wer Förderschulen ohne Förderschulzwang betreiben will, muss allerdings logischerweise Parallelstrukturen bereithalten – nur für den Fall, dass sich Eltern so oder so entscheiden. Ein extrem teures Vergnügen in einem ohnehin unterfinanzierten Schulsystem …

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

„Ob das Gesetz die Auflösung von Förderschulen zwingend vorschreibt, darüber lässt sich in der Tat streiten“
Darüber muss man nicht streiten. Es steht halt nicht drin. Lies es doch mal bitte.

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Im Strafgesetzbuch steht auch nicht ausdrücklich drin, dass man Menschen nicht von Brücken schmeißen oder in Säure auflösen darf. Ist trotzdem verboten – fällt eben unter Mord und Totschlag.

m. n.
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Ihr Vergleich stimmt hinten und vorne nicht.
Unter was fällt denn die Inklusion, wenn auch nicht ausdrücklich?
Etwa unter UN-Konvention und Menschenrecht?

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Ist das so schwer zu verstehen? In der UN-Behindertenrechtskonvention, die in deutsches Recht überführt wurde, ist ausdrücklich – wie Anna gefühlt jetzt schon dutzenfach ausgeführt hat – von einem „integrierten Schulsystem“ die Rede. Sonderschulen, auf die behinderte Kinder wie früher per Schulamtsbescheid verwiesen werden, sind aber nunmal kein integriertes Schulsystem. Deshalb muss die Auflösung eines solchen Sonder- bzw. Förderschul-Systems in der Konvention auch nicht eigens angeführt werden. Die Streichung des Förderschulzwangs ist die logische Konsequenz, die sich aus dem Gesetzestext ergibt.

Wenn Mord und Totschlag verboten sind, ist es auch verboten, Menschen von Brücken herunterzuschmeißen – ohne dass das extra eigens im Gesetz stehen müsste. Logisch, oder?

m. n.
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

@Bernd
„Ist das so schwer zu verstehen?“
Ja, mit Gedanken, die weitgehend von Unkenntnis, Unlogik und Wunschdenken geprägt sind, habe ich immer wieder Probleme.

Plötzlich soll die Integration, die vorher ständig als Gebot von UN-Konvention und Menschenrecht verkauft wurde, nur noch eine Integration durch Aufhebung des Förderschulzwanges sein?!
Und wenn dieser nicht mehr existiert, müssen auch gleich die Förderschulen aufgelöst werden, was ebenfalls Zwang bedeutet, diesmal allerdings zum Regelschulbesuch, weil die Eltern ohne die Existenz von Förderschulen keine Wahl mehr haben.

Dies alles lesen Sie und Anna plötzlich aus der UN-Konvention heraus, was mich an weitere Kaffeesatzleserei zum Zwecke der Inklusionsverteidigung erinnert.

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Ich geb’s auf.

Ja, wir leben alle nur in einer Scheinrealität, in einer Matrix. Tatsache ist: Die Inklusion ist nur ein Gehirngespinst von linken Ideologen, die keinerlei rechtliche Grundlage hat. Alles nur eingebildet.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

„Das Bundesverfassungsgericht hat 1997 ausdrücklich festgestellt, dass die Sonderschulen keine benachteiligenden Einrichtungen sind.“ (Otto Speck, emeritierter Professor für Sonderpädagogik an der Ludwig-Maximilians-Universität München)

http://www.sueddeutsche.de/bildung/inklusions-debatte-inklusive-missverstaendnisse-1.2182484

geli
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Dann möge man sich doch bei der Inklusion in Zukunft bitte nicht mehr auf ein Menschenrecht berufen, das die UN-Konvention angeblich vorschreibe.
Die Konvention schreibt eine inklusive Beschulung eben nicht vor!
Der Trumpf „Menschenrecht“ ist damit als Mogelpackung entlarvt und die Karte „deutsches Gesetz“ ist bei weitem nicht so überzeugend und stichhaltig wie das zu Unrecht ins Feld geführte Menschenrecht.
Ein deutscher Sonderweg mit entsprechendem Gesetz lässt sich ändern. Da hat xxx absolut Recht. Dazu muss es aber genügend Gegenwind geben, der glühenden Inklusbefürwortern natürlich nicht behagt und den sie unbedingt stoppen wollen.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Der ratifizierte Text der Resolution der UN war leider auf Englisch. Dieser Resolution hat der Bundestag zugestimmt und in nationales Recht umgewandelt. Es handelt sich hier um ein Dokument völkerrechtlicher Ebene, bei sicher kaum jemand auf den Gedanken käme, bei einem Rechtstreit sich auf eine deutsche Übersetzung zu verlassen, der ja selbst vom Bundestag in Mehrheit als fehlerhaft gesehen wurde. Völkerrechtlich spielt eben nur das englische eine Rolle.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Blödsinn, sorry. Ich meine: Der Bundestag hat die Originalresolution ratifiziert, und die ist im Original halt NICHT auf deutsch! Das Alter 🙂

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Ich rate allen 16 Kultusministerien und dem Bundesbildungsministerium dringend dazu, Sie als federführenden Rechtsreferenten einzustellen. Offenbar sind Sie eine solche juristische Koryphäe, dass Sie wissen, was noch kein ministerialer Jurist vor ihnen gemerkt hat: dass die Inklusion in Wahrheit gar nicht existiert.

Mal im Ernst: Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde vom Bundestag ratifiziert und (auf Deutsch) in deutsches Recht überführt. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder? Deutschland kann nicht an dem Gesetz herumdoktern, ohne die UN auf den Plan zu rufen – die unabhängige Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte wurde eigens eingerichtet, um den Vereinten Nationen über den Stand der Inklusion in Deutschland zu berichten.

Sie behaupten, ein Förderschulzwang sei mit der Konvention vereinbar. Was bedeutet für Sie ein „integriertes Schulsystem“, wie es vom Gesetz wörtlich und ausdrücklich gefordert wird (Artikel 24)? Der Duden liefert folgende Definition für „integriert“: „in ein größeres Ganzes eingliedern, einbeziehen, einfügen“. Das lässt sich doch nicht ins Gegenteil umdeuten, nur weil’s Ihnen und anderen politisch in den Kram passt.

OMG
6 Jahre zuvor

@ ANNA
Danke, danke, es ist aber nicht nur das WIssen der Juristerei, sondern einfach nur eine ausgeprägte Lesekompetenz. Aber danke für das Lob.

OMG
6 Jahre zuvor

Empfohlen sei vlt der Artikel in der FAZ vom 18.05.2017 Inklusion vor der Wende.
Hat ein Jurist geschrieben. Mit Erfahrung. Aus einem Kultusministerium.

OMG
6 Jahre zuvor

@Bernd
Hmmmmmm????
Ich antworte nicht darauf, sonst hab ich noch ne Proffesur an der Backe und darf wieder umziehen.

Knut M.
6 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Die Löschung habe ich schon erwartet, werte Redaktion.
Dass die „herabgewürdigten“ Diskutanten selbst große Freunde von Verunglimpfen, Beschimpfen und Herabwürdigen sind und Sie bei deren Sünden immer wieder beide Augen zudrücken und Kommentare nicht löschen, dürfte inzwischen nicht nur ich gemerkt haben und mir meinen Reim daraf machen.
Diese einseitige Handhabung wurde bereits mehrfach kritisiert.

Knut M.
6 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

@Redaktion
Sie vergessen, dass einige Kommentare (wie der heutige von „xxx“, „Conny“ und noch jemandem, dessen Namen ich vergessen habe) noch einige Zeit lesbar waren.
Und vergessen Sie z.B. nicht die Kommentare von dem Mitdiskutanten „mehrnachdenken“, der ständig böse beschimpft, lächerlich gemacht und zurechtgewiesen wurde (auch von der Redaktion), obwohl ich die Vorwürfe angesichts dessen, was ihm gegenüber an Unverschämtheiten stattfand, nicht im Geringsten nachvollziehen konnte. Er wehrte sich zwar energisch, aber fair, und gab vor allem in der Sache nicht klein bei, was den Schluss nahelegte, dass der Redaktion nicht sein Auftreten missfiel, sondern seine Beiträge zur Sache.
Ich erinnere daran, dass misstrauisch gewordene Leser vergebens darum baten, gelöschte Kommentare noch einmal kurz einsehen zu dürfen. Die paar Minuten wären für die Redaktion wohl kaum gefährlich gewesen, sondern nur hilfreich, wenn die Begründung der Löschung so nachvollziehbar gewesen wäre.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die heutige Löschung hätte ich völlig o.k. gefunden, wenn ich nicht wüsste, was Sie als Redaktion alles an Verunglimpfungen und Herabsetzungen durchgehen lassen, wenn sie denn von der „richtigen“ Seite kommen.
Deswegen bin ich auch nicht überzeugt, dass Sie reineweg nur an „sachlichen (!) Diskussionen interessiert“ sind.

Wenn Sie löschen, dann bitte nach dem gleichen Maßstab von Netiquette! Krasse, unübersehbare Unterschiede eignen sich für keine Redaktion als vertrauensbildende Maßnahme.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Knut M.

Ja, das finde ich auch. Den leicht abgewandelten Spruch „Du hast Recht und ich meine Ruhe“ (manchem anzuraten) als Herabwürdigung zu löschen, weiter oben aber von Anna stehen zu lassen (Zitat): „Schon wieder Unsinn“ muss als arg parteilich wirken (parteilich = einseitige Parteinahme für eine Seite).

Als mich neulich jemand als Troll bezeichnete, schritt die Redaktion auch nicht ein, sondern andere Kommentatoren. Nicht dass ich mich darüber beschweren will, das sind ja hier alles meist noch recht harmlose „Entgleisungen“, nur, wenn man dann plötzlich viel Harmloseres löscht, fragt man sich doch nach der Verhältnismäßigkeit.

Es wirkt eben doch sehr „parteilich“. Entgleisungen derer, deren Meinungen man eher mag, toleriert man. Entgleisungen derer, deren Meinungen man nicht so mag, löscht man. Ist halt so, @ Knut, dagegen können wir nichts tun. 🙂

So, und nachdem gelesen, kann das jetzt auch wieder gelöscht werden.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Zitat (Anna): „Aberwitzig, was hier für ein Nonsens gesponnen wird.“

Auch daran stört sich die Redaktion nicht, die sich gegen Herabwürdigungen anderer Diskussionsteilnehmer ausspricht.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Naja, das reden Sie sich jetzt schön. 🙂

Aber ich bin ja lernfähig. Nächstes Mal mache ich es wie Anna, ich nenne etwas Unsinn oder Blödsinn oder Schwachsinn und füge noch eine Erklärung hinzu.

Dann wäre es also ok? Gut ……… das sollte ich hinbekommen.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@ Redaktion,

ist das mit dem Troll schon gelöscht? Da stand auch nichts weiter drin.

Zitat (Redaktion): „Nicht legitim ist es, hier einen Beitrag zu posten, der einfach nur beleidigen soll – und nichts zur Debatte beiträgt. „

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Hier, gefunden:

Zitat (missis): „@ Danilo: Sofawolf muss ein Troll sein, der nichts anderes zu tun hat, als hier zu schreiben.“ (19.05.2017, 23.44 Uhr)

Zitat (Redaktion): „„Nicht legitim ist es, hier einen Beitrag zu posten, der einfach nur beleidigen soll – und nichts zur Debatte beiträgt.“

Wie halten Sie es mit Ihren eigenen Aussagen in diesem Falle? 😉

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Zu ihrem letzten Beitrag:

Ok-ok, hat mich ja auch nicht weiter gestört.

Lassen wir das jetzt wieder.

Peace, äh, Frieden! 🙂

Conny
6 Jahre zuvor

Ich unterschreibe alle 5 Paragraphen sofort aus Überzeugung.

Wer behauptet, dass die Unterzeichnung der UN-Konvention die Schließung unserer Förderschulen rechtsverbindlich nach sich ziehe, hat entweder wenig Ahnung oder ist ideologisch festgelegt oder aber beides.
Es gibt übrigens ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2003, dass Förderschulen/Sonderschulen Teil des Regelschulsystems sind. Aber das nur am Rande.

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  Conny

Das hat auch niemand behauptet. Es geht um den Förderschulzwang.

Glauben Sie, was Sie wollen – wer Realitätsverweigerung betreiben will, dem ist nicht zu helfen. Alle anderen können sich einfach mal in der Wirklichkeit umschauen: Kein verantwortlicher Politiker, kein Vertreter einer Landesregierung oder einer seriösen Oppositionspartei (ob nun grün, rot, schwarz oder gelb, ob in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern) meint, dass die Inklusion folgenlos für das bisherige Schulsystem bleiben könnte. Sind die alle deppert – und nur Sie sind schlau?

OMG
6 Jahre zuvor

„Entstehen durch die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung in die allgemein bildende
Sekundarschule keine höheren Kosten als durch die Aufnahme in die Sonderschule des
vergleichbaren Jahrgangs, so will ihm das Völkerrecht in der Teilhabedimension einen jus-
tiziablen Anspruch auf Aufnahme in diese allgemein bildende Schule. Entstehen durch die
Aufnahme des Kindes mit Behinderung indes Mehrkosten, so verlangt das Völkerrecht
keine individualschützende Umsetzung. “
Das ist ein Zitat aus einem Völkerrechtlichen Gutachten aus 2009 der KMK.
Und damit fängt das Problem an. Und darauf geht leider auch der UN- Beauftragte nicht ein, der gegensätzliche darstellt.

OMG
6 Jahre zuvor

Oder deutlich gesagt: Das bringt keinem Kind, das Hilfe braucht, das Recht auf Hilfe. Und so kann Inklusion nicht funktionieren.

OMG
6 Jahre zuvor

@Redaktion
Alles im grünen Bereich. Die Diskussion ist mit Emotionen verbunden und die Gegenpole der Argumente liegen nun weit auseinander.
Dennoch:
Eine rechtlich klare Ausgangslage gibt es so nicht bei dem Thema.
Beispiel: Der unabhänige Beobachter der Bundesregierung legt dar, dass es einen Anspruch auf vollinklusive Beschulung gebe. Trotz der „Bundestreue“ der Bundesländer dem Bund gegenüber und der gemeinsamen Beschlusslage aller Bundesländer, die Abstimmung des Bundes bzgl. der UN – Vorlage umzusetzen, sind mir allein Bayern und Hessen bekannt, die eben trotz dieser Situation ein Individualrecht auf inklusive Förderung abstreiten. Andererseits, und jetzt wird es kniffliger, sieht selbstverständlich das Hessische Schulgesetz (§49) einen individuellen Anspruch auf Förderung vor usw.
Zudem spricht das völkerrechtliche Gutachten der KMK 2009 zwar von einem Recht auf Einschulung in eine Grundschule, nicht aber an weiterführende Schulformen, wenn denn dieses mehr Geld kosten würde usw.
Also: Die Materie ist – leider – alles andere als klar geregelt und das eben führt zu solchen Diskussionen, die ja diese Forum ausmachen.
Dass Kritikern der inklusiven Praxis – ich selbst zähle dazu und sehe druchaus ANlass, dass die Frage nach Kindswohlgefährdungen zu stellen wären, wird schlicht unterstellt, sie würden die Inklusion ablehnen.
Das mag hier und da auch stimmen.
Die Befürworter der Inklusion wird unterstellt, dass sie schlicht unterrichtliche und systemische Praxis und Belange außer acht lassen würden. Auch das mag hin und wieder stimmen.
Aber: Inklusion ist kein Gebetsbuch, das ich lese und in himmlische Sphären abhebe, sondern Inklusion ist ein Arbeitsbuch, wo Schritt für Schritt für Jahre und Jahrzehnte ein wichtiges und vorrangiges Ziel beschrieben wird, für das man sich einzusetzen hat. Aber eben ein Arbeitsbch mit Arbeitsschritten.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Auch in Bayern haben Eltern einen grundsätzlichen Anspruch auf einen Platz an der Regelschule – und das ist ein völlig unstrittiger Punkt: Das frühere System der Zwangszuweisung an die Förderschule ist mit der geltenden Rechtslage nicht (mehr) vereinbar.

Über die Ausgestaltung der Inklusion lässt sich streiten. Nicht aber, ob wir das alte Förderschulsystem wieder aus der Schulblade holen sollen – das geht eben nicht.

Nichts anderes versuche ich hier klarzumachen. Mit meiner Meinung zur Inklusion, ob ich sie toll finde oder nicht, hat das erst mal gar nichts zu tun.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Hallo. ANNA. Ich habe die aktuelle Sicht der Einschätzung der Ministerien zweier Bundesländer benannt. Die sind aktuell so. Mir selbst sind Urteile nicht bekannt, wo Eltern das Recht durchsetzen konnten, nur entsprechende Vergleiche der Streit Parteien. Gäbe es also eine wirklich klare Rechtslage, wuerde kein Ministerium einen Prozess zulassen.

ysnp
6 Jahre zuvor

Der Artikel zeigt ganz klar das Kernproblem, woran es an der Umsetzung der Inklusion hapert. Schlichtweg werden nicht die Bedingungen geschaffen, dass dieser Ansatz gelingen kann.
Ich hätte bei einer Umfrage auch ähnlich geantwortet:
– deutlich kleinere Klassen: Fehlanzeige
– weitere Räume zur Differenzierung: Wo hernehmen? Schulen anbauen?
– nahezu unlösbar in der Klassengemeinschaft mit großen Störungen eines guten Lernklimas, wenn ein Lehrer auf sich alleine gestellt ist: Kinder mit sozial- emotionalen Schwierigkeiten (diese Kinder sind jetzt schon zum Teil an den Grund- und Hauptschulen, weil es zumindest in meinem Bundesland nur bei ganz extremen
Fällen eine „Sonderbeschulung“ gibt)
– professionelle Doppelbesetzung kaum durchgeführt
– Barrierefreiheit: klappt dann, wenn sich der Schulträger dahinterklemmt

Wie soll man mit diesen kaum merklichen Verbesserungen eine Inklusion durchführen? In meinem Bundesland bekommt eine inklusive Schule 23 Zusatzstunden für Doppelbesetzungen für die ganze Schule. Das kann sich jeder ausrechnen, wie so etwas verpufft, vor allem in größeren Schulen.

Dort, wo der IQ noch im Normalbereich ist, sind in meinen Augen die Probleme lösbar (Hörbehinderte, Sehbehinderte, Körperbehinderte), sofern die technische Unterstützung klappt. Viele haben ja auch eine Schulbegleitung.
Je größer die Lernprobleme, desto schwieriger wird es, desto mehr Unterstützung braucht man, denn die anderen Schüler haben genauso ein Recht auf Unterstützung durch die Lehrkraft.

Faziz: Letztendlich haben sich die Bedingungen ja kaum geändert um Inklusion durchführen zu können, dass es auch den Namen verdient. Sie wird nur pseudomäßig auf dem Rücken der Lehrkräfte ausgetragen, die schließlich dann auf dem Zahnfleisch dahergehen und in ihrer Gutmenscheinstellung (ich glaube, dass einige so sind) noch ihr Bestes zu geben versuchen.

Dann stellt sich für mich noch die Frage: Wo ist die Grenze? Was ist mit Kindern, die durch ihre Behinderung verursacht häufig unkontrollierte Geräusche von sich geben (natürlich unabsichtlich) und dadurch die Konzentration der Klasse stören? Das kann auch eine Schulbegleitung nicht ausschalten. Was ist mit Kindern, die geistig behindert sind? Was ist mit Kindern, die mehrfach behindert sind?

Conny
6 Jahre zuvor

Weil von der Redaktion immer wieder auf den angeblich so unabhängigen Herrn Aichele als UN-Konvention-Oberexegete Bezug genommen wird: Der anerkannte Inklusionskenner Prof. Ahrbeck hat in seiner Expertise für den VBE ausdrücklich der Ansicht widersprochen, dass die Unterzeichnung der UN-Konvention durch die Bundesregierung die Schließung von Förderschulen rechtlich notwendig bedinge. Dafür hat die von Herrn Aichele geleitete Kommission auch kein juristisches Auslegemonopol. Ich erinnere daran, dass es selbst in Finnland noch rund 60 Schulen zur speziellen Förderung von Behinderten gibt, die nicht in Regelschulen integriert werden können,- von einer zeitweisen Exklusion für viele Behinderte während des Unterrichts ganz zu schweigen.

Ansonsten finde ich die Strategie der Lehrerverbände etwas unehrlich und durchsichtig. Es wird zwar sowohl von der GEW als auch vom VBE ständig betont, was alles schiefläuft bei der Inklusion, als Ursache der Missstände aber immer nur darauf verwiesen, dass zuwenige personelle Ressourcen vorhanden seien und die berühmte Forderung nach Doppelbesetzung nicht erfüllt werde.

Den Mehrbedarf für diese Doppelbesetzung taxiert der BLLV allein in Bayern auf 30 000 Stellen (bei 105 000 Lehrkräften in Bayern insgesamt), der DPhV hat bundesweit dafür 100 000 Stellen veranschlagt.

Also mal im Ernst: Wer sagt, man könne die Förderschulen dann schließen, wenn man 100 000 oder 150 000 Lehrer deutschlandweit zusätzlich ins System pumpe (unabhängig von der Finanzierbarkeit bei aktuell massivem Lehrermangel an Grund-, Mittel- und Berufsschulen), weil nur dann diese Schulen die sonderpädagogische Kompetenz von Förderschulen erreichten, der müsste eigentlich gleich das Scheitern einräumen.
Das, was eine blauäugige Politik ala Löhrmann versprochen hat, Behinderte würden in Regelschulen besser betreut und gefördert als in Förderschulen, wird für einen beträchtlichen Teil dieser Schülerschaft auf absehbare Zeit, ich behaupte niemals, verwirklicht werden können.

Das ist genau so, wie wenn man sagt, Armut könne man natürlich abschaffen, wenn man jedem Armen eine Million Euro in die Hand drückt. Das stimmt wohl auch, wird aber genausowenig passieren wie die Schaffung von 100 000 Lehrerstellen.

Wir können uns hier übrigens ruhig darüber streiten, wie die UN-Konvention ausgelegt werden müsste,- die Politik ist doch bereits viel weiter und hat sich komplett umorientiert. Der Stopp, weitere Förderschulen zu schließen, wird nach SH und NRW auch in einer Reihe anderer Länder prtaktiziert bzw. vorbereitet.

Leider neigt Bildungspolitik in Deutschland zu Pendel-Extremausschlägen, gestern Gesamtschule hui, heute pfui, gestern Beschleunigungshype, morgen G9-Renaissance, gestern heile Inklusionswelt, heute Vollbremsung und Lob der Förderschulen, heute Digitalisierungs- und Kompetenzenhype, morgen ?. Dies liegt meiner Ansicht nach auch daran, dass in der Bildungspolitik soviele Ideologen, Gutmenschen und Weltverbesserer unterwegs sind, für die Bildungspolitik lediglich ein Mittel, ein Instrument auf dem Weg zum Paradies ist. Nichts gegen Weltverbesserung und Visionen,- ich bin auch für eine Welt ohne Waffen, Diktaturen und Klimazerstörung, aber mir wäre lieber, wenn die Versuchskaninchen solcher fehlgeleiteter schulischer Weltverbesserungsexperimente nicht meine Kinder wären.

Etwas mehr Differenzierung und Mäßigung würde auf diesem so sensiblen Gebiet der Bildung und Schulen unserem Lande guttun, aber der Deutsche muss immer mit Vollgas durch die Wand.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Conny

Danke für den guten Kommentar.

OMG
6 Jahre zuvor

Ebenso. Sehr treffend. Auch von mir ein Danke dafür (komme gerade aus einem Unterrichtstag mit 9 Klassen in 6 Std. Darunter zwei Std. Unterricht in einer Klasse mit zwei I-Kindern und Mit Beaufsichtigung von zwei Klassen mit zusammen 5 I-Kindern und anschließender Teambesprechung. Natürlich alles ohne Sonderpädagogen)

sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT (Conny): “ Der anerkannte Inklusionskenner Prof. Ahrbeck hat in seiner Expertise für den VBE ausdrücklich der Ansicht widersprochen, dass die Unterzeichnung der UN-Konvention durch die Bundesregierung die Schließung von Förderschulen rechtlich notwendig bedinge.“

Das möchte ich mal hervorheben.

sofawolf
6 Jahre zuvor

Die Inklusion hat (aktuell) vo allem zwei Folgen:

(1.) Kinder mit Förderbedarf bekommen an den „normalen Schulen“ nicht den Förderbedarf, wie sie ihn an den Förder-/Sonderschulen bekommen würden. Ihre Lage hat sich also deutlich verschlechtert.

(2.) Kinder ohne Förderbedarf bekommen nicht mehr die Aufmerksamkeit und Zuwendung wie ehedem, weil das ja für der Kinder mit Förderbedarf benötigt wird. Ihre Lage hat sich also auch deutlich verschlechtert.

Das ist die real existierende Inklusion in Deutschland 2017 – alles andere sind Wolkenschlösser u/o. Trugbilder.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

* für die

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

* nicht die Förderung

OMG
6 Jahre zuvor

Danke Sofawolf
Um es in Zahlen zu benennen: Rechnerisch ist in Hessen, dem sog. 104% Lehrerversorungsschlaraffenland, eine Förderung von 4 Lehrerstunden für ein Kind an Förderschulen vorgesehen. Das ist so auch für den inklusiven Unterricht auf die Regelschulen übertragen worden. In der Realität kommen aber im Schnitt nur zwischen 0 Stunden bis 1,53 Stunden bei den Regelschulen an. Es wird hier den Kindern !!!! unfair gegenüber agiert. Das wird in der Diskussion (ANNA, BERND) nicht einmal reflektiert.

Anna
6 Jahre zuvor

Die meisten hier verstehen offenbar den Kern des Problems nicht. Es geht nicht um die Frage, ob Förderschulen nach der UN-Behindertenrechtskonvention erlaubt sind oder nicht. Sie sind es wahrscheinlich (letztlich müssten das Gerichte entscheiden. das spielt aber eigentlich auch keine Rolle). Sie sind es aber nur als freiwilliges Angebot.

Worum es nämlich geht: Im alten Förderschulsystem wurden behinderte oder als lernbehindert gestempelte Kinder per Schulamtsbescheid auf die Förderschule geschickt – auch gegen den Willen der Eltern. Das betraf, je nach Bundesland, 5 – 8 Prozent der Schülerschaft. Praktischerweise gab es immer genau so viele behinderte und lernbehinderte Kinder, um die Kapazitäten der Föderschulen auszulasten. Mit entsprechend weniger Schülern haben die Ministerien für die Regelschulen geplant – die waren dann ja auch ausgelastet.

Und das geht eben mit der Inklusion nicht mehr. Es lässt sich mit dem in der UN-Konvention geforderten „integrierten Schulsystem“ nunmal nicht in Einklang bringen, Eltern dazu zu zwingen, ihr Kind auf die Förderschule zu bringen, wenn sie es nicht wollen. Das bedeutet in der Praxis: Plätze an Regelschulen müssen für alle Kinder vorgehalten werden (es weiß ja keiner im Vorhinein, wie die Eltern sich entscheiden). Wenn eine Landesregierung nun unbedingt die Förderschulen erhalten möchte, dann kann sie das ja tun – kann aber dafür an den Regelschulen nichts mehr wie früher einsparen. Die Folge: Sie muss dann für die Schüler mit Förderstatus (mindestens) doppelt so viele Lehrkräfte bezahlen wie früher, eben Kolleginnen und Kollegen an Förder- UND an Regelschulen, ohne dass die Personalsituation für das einzelne Kollegium besser würde.

Im Extremfall könnte es sein, dass dann die Lehrer an Förderschulen Däumchen drehen, weil alle Förderschüler zur Regelschule gehen – oder umgekehrt die Kapazitäten an Regelschulen bei weitem nicht ausgelastet sind, weil alle die Förderschulen besuchen. Und dann kommt der Bund der Steuerzahler und fragt bei der Politik nach, was das denn bitteschön für eine Verschwendung von Steuergeld ist …

Wir reden hier über gigantische Summen – nämlich die Gehälter von bundesweit gut und gerne 50.000 Lehrkräften. Das ist das Problem.

Der von CDU-Pollitikern geforderte oder angekündigte Stopp von Förderschulschließungen gilt immer nur vorläufig – das heißt: Das Problem wird vertagt. Das kann in der gegenwärtigen Situation ja sinnvoll sein, löst aber das Dilemma letztlich nicht auf. Die Inklusion bleibt auf der Tagesordnung, auch wenn einige hier das nicht wahrhaben wollen.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Im Kern stimmt das ja.
Aber nochmals: „Die Folge: Sie muss dann für die Schüler mit Förderstatus (mindestens) doppelt so viele Lehrkräfte bezahlen wie früher, eben Kolleginnen und Kollegen an Förder- UND an Regelschulen, ohne dass die Personalsituation für das einzelne Kollegium besser würde. “
Das stimmt so nicht wirklich, denn hier hat die KMK ein Gutachten vorliegen, dass diese nur bis Klasse 4, also für die Primarstufe so rechtlich einschätzt (siehe meine Kommentare oben).

Dass das Ziel sinnvoll ist, da stimme ich zu. Nur eben: Die Realität ist – von der Ausbildungszeit der benötigten Lehrkräfte her gesehen – sicherlich mindestens 15 Jahre von einer ernsthaften Umsetzung entfernt, wenn denn nun endlich mal angefangen würde, die Weichen zu stellen.

Es wird aber nichts gestellt. Das ist das Problem.
Es gibt Förderbedarfe, die in Hessen mindestens 11 zusätzliche Förderstunde je Kind auslösen sollten. Ich kenne aber keinen Fall, wo die tatsächlich gegeben worden wären.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Sie behaupten hier ständig – ob implizit oder ausdrücklich -, ich würde mich für die Inklusion einsetzen und die praktischen Probleme bei der Umsetzung nicht wahrhaben.

Ich habe nicht mit einer Zeile meine Haltung zur Inklusion hier dargestellt. Es könnte auch sein, dass ich eine bekennende Inklusionsgegnerin wäre – meine Argumentation würde sich keinen Deut verändern. Ich will hier nur der naiven Sicht widersprechen, dass die Inklusion wie G8 mit einem Elternbegehren oder einer Landtagswahl zu erledigen wäre. Das ist sie nicht – trotz der gewaltigen Probleme in der Praxis, die ich natürlich sehe.

Sabine
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

@Anna
Warum sagen Sie: „Die meisten hier verstehen offenbar den Kern des Problems nicht.“ ?
Es ginge doch auch anders, vielleicht so: „Ich sehe hier ein Problem: Im alten Förderschulsystem wurden…“

Mir ist nicht klar, wieso Sie meinen, das Förderschulsystem stünde nicht im Einklang mit dem von der UN-Konvention geforderten „integrierten Schulsystem“. Förderschulen waren immer integriert in unser Schulsystem und kümmerten sich vorbildlich um Kinder mit Behinderungen.
In welcher Form behinderte Kinder beschult werden sollen, schreibt die UN-Konvention nicht vor. Hauptsache, sie werden beschult und nicht, wie in einigen Ländern noch üblich, vom Schulbesuch ausgegrenzt.

Behinderten Kindern aufwändige Förderung in Förderschulen durch besonders ausgebildete Lehrkräfte und kleine Lerngruppen zukommen zu lassen, ist eine große Errungenschaft.
Umso bedauerlicher finde ich, dass diese Errungenschaft durch Leichtfertigkeit und irreführenden Gutmensch-Argumentation in kürzester Zeit so kaputt gemacht wurde, dass eine Kehrtwende schwer möglich ist und wahrscheinlich auch schwer sein soll.
Viele Eltern, stehen heute vor der traurigen Erkenntnis, dass sie noch weniger Wahlfreiheit haben als früher. Weil es in den meisten Gegenden kaum mehr Förderschulen gibt, sind ihre Kinder trotz schwerer Behinderungen zu einem Regelschulbesuch gezwungen, der weder ihnen gut tut noch den Mitschülern.

Weil sich inzwischen herumgesprochen hat, dass die Inklusion nicht (wie immer behauptet) eine Forderung der UN-Konvention ist, verstummen allmählich die Rufe von „Menschenrecht“ und Ähnlichem.
Sie werfen jetzt das Argument in die Debatte, Inklusion plus Förderschulen seien zu teuer, also müsse auf Förderschulen verzichtet werden.
Es läuft immer auf das Gleiche hinaus, was Sie sagen, auch wenn Sie in der Argumentation neue Wege gehen:
Die Förderschulen sollen zugunsten einer Radikalinklusion unbedingt von der Bildfläche verschwinden.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Sabine

Schön, dass Sie für die betroffenen Eltern entscheiden wollen, dass Förderschulen für ihre Kinder toll sind. Sehen keineswegs alle so – und die Behindertenrechtskonvention gibt ihnen Recht.

Ich habe übrigens auch nicht das Argument benutzt, dass ein freiwillig nutzbares Angebot an Förderschulen „zu“ teuer wäre. Sie verwechseln meine Darstellung des Dilemmas, vor dem die Politik objektiv steht, mit meiner subjektiven Meinung. Solche Parallelstrukturen wären teuer, ja, extrem teuer sogar. Ich bin deshalb skeptisch, ob die Länder sich das leisten können oder wollen – auch wenn ich prinzipiell dafür wäre.

C.L.
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Anna

Welche von der Inklusion betroffenen Eltern kennen Sie denn?
Alle die wir kennen ,sind dagegen oder die Eltern wurden durch Überredung davon abgehalten einen Antrag auf Sonderpädagogische Förderung zu stellen oder Sie sind selbst nicht in der Lage sich schriftlich oder mündlich sich zu äußern.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  C.L.

Sorry, aber dann laufen Sie mit Scheuklappen durchs Leben.

Googeln Sie einfach mal – und Sie stoßen auf Dutzende Betroffenengruppen und -verbände, die sich für die Inklusion einsetzen.

Ob hier: http://www.t-online.de/leben/familie/id_80432382/down-syndrom-wer-inklusion-nicht-will-findet-1000-gruende-.html

Oder hier: http://www.gemeinsam-leben-nrw.de/

Oder hier: http://eltern4inklusion.de/

Oder, oder, oder

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Anna

Inzwischen klagen Eltern erfolgreich für die Beschulung ihrer Kinder in Förderschulen.
Die praktizierte Inklusion wurde vor die Wand gefahren und damit ist das Thema auch bald erledigt.Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass die meisten betroffenen Eltern , gegen diese Form der Beschulung entschieden haben.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Woher wollen Sie wissen, dass die meisten betroffenen Eltern gegen die Inklusion sind? Hat es da eine Abstimmung gegeben, von der ich nichts weiß?

Ich beobachte das Gegenteil: In Hamburg zum Beispiel läuft eine Initiative „Gute Inklusion“ höchst erfolgreich (= genügend Unterschriften für eine Volksinitiative sind beisammen), die bessere Rahmenbedingungen fordert – eben um die Inklusion zu retten, nicht um sie abzuschaffen.

Hier können Sie sich gerne darüber informieren: http://gute-inklusion.de/

Sabine
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Eine Zustimmung zur Inklusion, die Sie in die Hamburger Initiative hineininterpretieren, ist genau der Grund, weshalb ich mich nicht an Petitionen und anderen Aktionen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen beteilige.
Was bleibt den Menschen angesichts der weitgehend abgeschafften Förderschulen denn anderes übrig, als dann wenigstens bessere Zustände an den aufgezwungenen Regelschulen zu fordern?
Dies als grundsätzliche Zustimmung zur Inklusion und Ablehnung der Förderschulen zu werten, halte ich für zynisch.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Die Initiative heißt doch sogar „Gute Inklusion“ und nicht „Weg mit der Inklusion“. Was ist daran zynisch?

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Im deutschen Schulsystem dürfen Eltern ja auch nicht entscheiden, ob ihr Kind überhaupt zur Schule geht oder nicht. Es besteht Schulpflicht. In manchen Bundesländern dürfen Eltern auch nicht entscheiden, auf welche weiterführende Schule ihr Kind geht (in BY: Mittelschule, Realschule, Gymnasium).

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

1. Immer weniger Eltern lassen sich staatliche Bevormundung bei der Schulwahl gefallen (weshalb in fast allen Bundesländern mittlerweile der Elternwille gilt – übgrigens ja auch bei den Grundschulen).

2. Die Behindertenrechtskonvention gibt Eltern von behinderten Kindern, die ihr Kind auf eine Regelschule schicken wollen, Recht.

3. Würden Sie als Mutter Ihr Kind von einer Behörde auf eine Schulform zwingen lassen, die es weder schafft, Kinder in nennenswerter Zahl so aufzubauen, dass sie wieder ins Regelsystem zurückkönnen – noch akzeptable Abschlussquoten anzubieten hat?

Förderschulstatus hieß früher de facto: eine Schulkarriere ohne Abschlusschance. Aber beileibe nicht alle Kinder, denen dieser Förderschulstatus aufgedrückt wurde, waren wirklich behindert. Die Diagnose „lernbehindert“ wurde so freihändig gestellt, dass die Quoten in den einzelnen Bundesländern extrem voneinander abwichen – einige Bundesländer wiesen prozentual doppelt so viele „lernbehinderte Schüler“ auf als andere. „Zufällig“ hatten diese Großabschuler dann auch die entsprechenden Förderschulkapazitäten.

Eine generelle Schulpflicht und eine Sonderschulpflicht für einige wenige sind schon zwei Paar Schuhe. Genauso ist es ein gewaltiger Unterschied, ob Förderschulen als freiwilliges Angebot oder als Zwangsbeglückungssystem vorgehalten werden.

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Zitat:
„Immer weniger Eltern lassen sich staatliche Bevormundung bei der Schulwahl gefallen“

Was oft nicht gut für die Schüler ist aber auch nicht gut für die Schulen allgemein.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Aus bürokratischer Sicht haben Sie zweifellos Recht – Schüler direktiv aufzuteilen, wie es das System mit seinen Kapazitäten vorgibt, ist der Traum jedes Schulplaners. Deshalb wollten die Kommunen auch so gerne die Grundschulbezirke behalten.

Nur: Wenn dann das eigene Kind betroffen ist und dorthin verwiesen wird, wohin man es als Mutter oder Vater nun gar nicht haben will, sieht die Sache schon ganz anders aus. Zumal der Staat mit seinen Entscheidungen nicht fehlerfrei ist – auch die staatliche Zuteilung auf Schulformen hat ja ein starkes soziales Gefälle.

Wir leben nun mal in einer freiheitlichen Gesellschaft und nicht in einem Obrigkeitsstaat. Und da bin ich, ehrlich gesagt, auch froh drüber.

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Nicht nur aus bürokratischer Sicht. In Schweden gibt es die freie (Grund-)Schulwahl. Dies hat sich aber als gravierender Nachteil für die Schulen (und damit für die Schüler) herausgestellt.
Schulen mit schlechtem Ruf konnten sich noch so anstrengen und verbessern, sie verelendeten immer mehr.

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Zitat:
„Wir leben nun mal in einer freiheitlichen Gesellschaft und nicht in einem Obrigkeitsstaat.“

Der Staat muss halt das Wohl aller Bürger im Auge haben, nicht das einzelner.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Nicht nur in Schweden gibt es freie Grundschulwahl – in Nordrhein-Westfalen (zum Beispiel) auch.

Schwarz-Gelb hat sie eingeführt, Rot-Grün wollte sie rückgängig machen – ist aber daran gescheitert. Die Eltern ließen sich das Wahlrecht nicht mehr nehmen.

Sie können das Argument der Grundschulbezirke übrigens auch umdrehen: Durch die Bezirke werden Brennpunkte womöglich sogar noch verschärft. Sozial stärkere Familien können tricksen (etwa mit angeblicher Betreuungsoma im gewünschten Bezirk) und tun das auch – die sozial Schwachen bleiben eingesperrt.

Ist aber letztlich auch egal: Eltern sind Wähler – und es gibt mehr davon als Lehrer.

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Zitat:
„Durch die Bezirke werden Brennpunkte womöglich sogar noch verschärft.“

Nicht mehr als es eh schon der Fall ist oder glauben Sie, dass sozial besser gestellte ihr Kind freiwillig in die Brennpunktschule schicken?

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Naja NRW ist ja nicht gerade das Mutterland der Bildung.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

„Nicht mehr als es eh schon der Fall ist oder glauben Sie, dass sozial besser gestellte ihr Kind freiwillig in die Brennpunktschule schicken?“

Nein – umgekehrt. Sie finden in jedem Fall Wege heraus. Übrig bleibt dann eine Konzentration von sozial Schwachen.

C.L.
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Anna

NRW ist eines der Schlusslichter was die Bildungsabschlüsse angeht. Und damit Kinder mit optische und akustischen Wahrnehmungsstörungen, Autismus, Trisomie besser gefördert werden können, deshalb sind die meisten Eltern für den Erhalt der Förderschulen. Frau Löhrmann wurde wegen ihrer Art von Radikalinklusion abgewählt und ihre Ideen sind es auch.Und diese Dame ist an ihrer Aroganz und Engstirnigkeit gescheitert.Ich habe mit realen Eltern zu tun und nicht mit virtuellen Elterninitiativen. Spätestens , wenn man mit der real existierenden Sparversion der Inklusion in viel zu großen Klassen konfrontiert wird, mit dem Material zentrierten Unterricht, dann erwachen die meisten Eltern in einem Albtraum.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Dass Eltern und Lehrkräfte einhellig die Bedingungen der real existierenden Inklusion ablehnen, bestreitet doch niemand – aber Forderungen, zum alten Förderschulzwang zurückzukehren, nehme ich nicht wahr, außerhalb dieses zum Teil etwas verschrobenen Forums jedenfalls nicht. Auch die Lehrerverbände (und zwar alle: von der GEW über den VBE bis hin zum Philologenverband) bekennen sich zum Grundsatz der Inklusion, sind sich aber uneinig über die Art der Ausgestaltung. Ein Streit über die Details ist ja auch in Ordnung.

Wieso virtuelle Elterninitiativen? In Hamburg wurden fast 25.000 Unterschriften für eine bessere Inklusion gesammelt (und damit 15.000 mehr als erwartet) – was ist daran virtuell?

Es ist schon ein bisschen nervig, wenn Menschen in Internetforen ihren persönlichen Erfahrungshorizont zum Maß aller Dinge erklären – und alles andere als nicht-existent bezeichnen und ausblenden. Dann ist nämlich keine Diskussionsgrundlage gegeben.

C.L.
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Anna

Wie sahen denn die Untersuchungen zu den Pilotprojekten aus?
Gab es denn überhaupt valide, große und vergleichende Untersuchungen zwischen beiden Gruppen ?
Wie veränderten sich die Lernergebnisse im Vergleich mit Schülern aus Förderschulen ?
Was wir hier sehen ist die totale Verunsicherung von Kindern mit einer Lernschwäche , die in viel zu großen Klassen mit viel zu wenig Lehrern ohne eine qualifizierte Ausbildung ohne zusätzlich abtrennbare Räume und zum Teil mit Gymnasialschülern unterrichtet werden.
Diese bekommen dann unwillkürlich ihre eigene Unfähigkeit im Beisein dieser viel weiter entwickelten Schüler vermittelt.
Auch kann unter diesen ungünstigen räumlichen Bedingungen keine individuelle Einzelförderung erfolgen.
Und deshalb wird diese Inklusion abgelehnt.

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Zitat:
„Nein – umgekehrt. Sie finden in jedem Fall Wege heraus. Übrig bleibt dann eine Konzentration von sozial Schwachen.“

Und was soll dann die freie Schulwahl verbessern? Wenn Eltern also die freie Wahl haben, dann passiert sowas nicht???

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Zitat:
„Es ist schon ein bisschen nervig, wenn Menschen in Internetforen ihren persönlichen Erfahrungshorizont zum Maß aller Dinge erklären – und alles andere als nicht-existent bezeichnen und ausblenden. “

Prof. Klaus Klemm (ehemaliger Bildungsforscher an der Uni Essen) stellte in seinen Studien fest:
„Je freier die Elternwahl, desto größer die soziale Ungerechtigkeit“

Prof. Dr. Kai Maaz (Direktor am Deutschen Institut für internationale Pädagogische Forschung) stellte in seinen Studien fest:
„Die soziale Ungerechtigkeit verstärkt sich in den Bundesländern, in denen der Elternwille freigegeben ist.“

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Grias Di, ich habe mich (bislang) mit keiner Zeile für die freie Elternwahl hier ausgesprochen – ich beschreibe nur die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, von denen Schule sich nicht freimachen kann.

Und zu denen gehört, dass Eltern sich nicht bevormunden lassen wollen. Vätern und Müttern können Sie zehnmal erklären, dass es zum Wohle des Schulsystems ist, dass der Staat über ihr Kind entscheidet – das interessiert sie herzlich wenig, wenn die Entscheidung, die sie persönlich betifft, als ungerecht empfunden wird.

Das gilt doch für uns alle: Sie als Bürgerin wollen sich doch auch nicht vom Staat vorschreiben lassen, was sie zu tun und zu lassen haben – auch wenn’s für die Gesellschaft besser wäre. Fahren Sie Auto? Nun, besser für die Umwelt und für den Staatshaushalt wäre es, Bus und Bahn zu nutzen – wollen Sie sich deshalb das Autofahren verbieten lassen? Essen Sie Süßigkeiten, treiben Sie zu wenig Sport? Schlecht für ihre Gesundheit und damit für die Sozialkassen – und trotzdem nichts, wobei Sie sich vom Staat reinreden lassen wollen.

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit funktionieren halt nicht nach reinen Effizienzgesichtspunkten – sonst wäre der Föderalismus Mist, die Mitbestimmung in Betrieben, die Bürgerbeteiligung bei Bauprojekten usw. usw. Es mag sein, dass für ein effektives Schulsystem die freie Schulwahl nachteilig ist. Und trotzdem will ich sie als Mutter haben (und das ist jetzt tatsächlich meine Meinung).

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Zitat:
„Und zu denen gehört, dass Eltern sich nicht bevormunden lassen wollen. Vätern und Müttern können Sie zehnmal erklären, dass es zum Wohle des Schulsystems ist, dass der Staat über ihr Kind entscheidet – das interessiert sie herzlich wenig, wenn die Entscheidung, die sie persönlich betifft, als ungerecht empfunden wird. “

Dem muss die Politik ja nicht nachgeben – je nach Ziel das die Politik verfolgt.

OMG
6 Jahre zuvor

!“Die meisten hier verstehen offenbar den Kern des Problems nicht. “

Dann mag das auf Gegenseitigkeit beruhen.
Ich halte Inklusion für sinnvoll und möglich. Was jetzt aber gerade passiert, schadet den Kindern. Von der amatuerhaften politischen PLanung und von ethisch- moralischen Kontexten mal ganz abgesehen.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Sehen Sie – da sind wir jetzt mal einer Meinung. Und was dagegen zu tun ist, hat der VBE oben ja prima aufgelistet. Das wird zwar ganz schön teuer für die Länder. Ohne (viel) mehr Geld wird es aber nicht gehen.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich habe gerade mal den Rechner bemüht: Hessen müsste jährlich ca. 210.000.000 Euro mehr ausgeben für Personal (ca. 3500 Sonderpädagogen). Das hört sich nach viel an. Es wäre einmal jährlich deutlich weniger als der Flughafen Kassel – Calden gekostet hätte.
Das ist eigentlich für ein wohlhabendes Land, das von den Bildungsausgaben nach weit von dem Ziel der OECD entfernt ist, machbar.
Schwieriger wird es, die Schulträger die Schulen herrichten zu lassen:
Rechnen wir für Barrierefreiheit 600.000 Euro je Schulstandort – hier kommen eher die Grenzen, denn den meisten Schulträgern geht es nicht so gut, obwohl ein wirklicher Wille auf dieser Ebene eher feststellbar ist.
Also: Inklusion ist umsetzbar, sie ist finanzierbar, dafür wird aber die bisherige föderale Finanzierung nicht ausreichen und auch die Trennung Schulträger und Bundesländer macht so keinen Sinn. Inklusion ist auch finanzpolitisch ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag.
Der ist machbar. Zwar mögen die Kosten für Inklusion bei über 30 Mrd Euro bei den Regelschulen jährlich liegen, das vor allem aber auch deshalb, weil die Kosten nach den bisherigen Systemen berechnet wurden. Wenn man aber daran denkt, wofür höhere Summen ausgegeben werden, ist nur ein politischer Wille notwendig.
Wehrmutstropfen: Ich sehe diesen nicht wirklich, dafür nur rhetorische „Wir-wollen-das“ – Laberwolken der Politik.

OMG
6 Jahre zuvor
Sabine
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Ich würde die Petition ja gern unterschreiben, wenn ich nicht befürchtete, mich damit an einem falschen Signal zu beteiligen. Ich war noch nie für die Inklusion, weil ich kommen sah, was sich jetzt immer mehr als bittere Erfahrung herausstellt.
Ich bin für die Erhaltung der Förderschulen und, soweit möglich, für ihre Wiedereröffnungen.
Die Petition aber bejaht indirekt die Inklusion und fordert nur bessere Rahmenbedingen. Auch wenn es sie gäbe, glaube ich nicht, dass der Regelschulbesuch für die Kinder besser ist als die Förderung an Extra-Schulen.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Sabine

Und niemand weiß, wie hoch der Anteil der Inklusionskinder mit einem Schulabschluss sein wird bei gleicher Leistung im Vergleich zu den Kindern in Förderschulen.
Wir wissen nur,dass der Anteil der Schüler mit einem Schulabschluss nach einem Förderschulbesuch bei ca. 25 % liegt.
Diesen Beweis müssen die inklusiven Schulen erst noch erbringen, und ob das unter den derzeitigen Bedingungen der Inklusion gelingen wird ist mehr als fraglich.
Es kann also auch gar nicht im Sinne des Staates sein, dass diese Inklusion umgesetzt wird, weil sie unter anderen Bedingungen teurer und ineffektiver wäre, als das System der Förderschulen.
Und so haben sich unsere Politiker mal wieder verrechnet, weil diese jenes Projekt nicht durchgerechnet haben. Man ist einem Gefühl erlegen ohne sich Gedanken über Einflussgrößen und Wirkungen zu machen, noch dass man valide Untersuchungen durchgeführt hätte.Es herrschte der selbe euphorische Jubel wie bei anderen gescheiterten Projekten der Vergangenheit.
Nur dass wir Bürger langsam dieser Experimente an unseren Kindern überdrüssig sind. Das merken selbst die durch dieses Schulsystem benachteiligten Gruppen.
Das Wetteifern der einzelnen Länder um Neuerungen wird wahrscheinlich auch in Zukunft so weitergehen und es werden wahrscheinlich immer die Bundesländer mit den schlechtesten Ergebnissen bei Lernstand-Erhebungen sein, die versuchen werden, sich durch irgendein Projekt in das öffentliche Interesse zu schieben, um von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken.

OMG
6 Jahre zuvor

Bei aller Diskussion um Inklusion gibt es sicherlich einen gemeinsamen Nenner:

Das Kindswohl steht im Vordergrund.

Dass ein Zwang je nach Schulgesetz der Länder derzeit besteht, je nach festgestellten Förderbedarf spezielle Förderschulen besuchen zu müssen, ist richtig und hat zu einer Tabuisierung dieser Schulformen geführt.
Andererseits muss man auch kritisch abwägen: Die Förderschullandschaft in Deutschland, wir in Hessen haben für u.a. für geistige Entwicklung (früher PB), Lernen, sozial – emotional (Erziehungshilfe) spezielle Schulen, wobei erfolgreiche Rückschulungen aus dem sozial – emotionalen sowie dem Lernbereich nicht unbekannt waren und sind, sicherlich aber auch noch viel zu selten.
Die aktuelle Inklusionspraxis orientiert sich vor allem an der Förderschulwirklichkeit von sozial – emotional sowie dem Bereich Lernen.
Beide Bereiche bringen sicherlich das mit, was ANNA meint und was Eltern befürchten und wovor Eltern Angst haben. Ich selbst habe viele solcher Gespräche geführt, vor der Inklusion und auch jetzt.
Beide Bereiche sind inklusiv im Regelschulbereich abbildbar, allerdings nur unter speziellen Bedingungen: Der Trainingsraum als ein Beispiel geht auf den Bereich sozial – emotional zu, das Lernbüro auf Kinder, die zusätzliche Hilfen beim Lernen brauchen und diese individuell erhalten. Also nicht in Förderkursen etc. sondern Face to Face.

Wäre beides umsetzbar, wäre die Inklusion schon auf einem besseren Weg. Es scheitert aber schon an solch banalen Dingen, banal deshalb, weil die Dinge lange bekannt sind, die Wirksamkeit ansatzweiße auch mal erforscht wurde, wenn denn beides professionell besetzt werden könnte.

Aber selbst solche Pillepalle – Stundenzahlen bringt man nicht auf.

Das Kindswohl wird allerdings deutlicher, wenn man sich Lebensgeschichten ansieht, die durchaus dramatisch sind:
Nehmen wir ein Kind, dass eine mehrfache Behinderung hat, geistig voll da ist, aber nur – glücklicherweise – mithilfe von Sprachcomputern lernen muss, zu kommunizieren. Das mittels eines Stiftes, der mit dem Mund geführt wird.
Für dieses Kind eine von vornherein Regelbeschulung zu verlangen, wo das Kind bzw. der Jugendliche intensives Training, Aufmunterung, Stärkung braucht, würde sehr wohl bedeuten, dass die Regelbeschulung Vorrang VOR dem Wohl des Kindes, hier den Lerninteressen und – Bedürfnissen hätte.

Ich habe bewusst einen extremen Fall gewählt, denn Inklusion bedarf auch der offenen und ehrlichen Schülersicht und die Sicht auf die Bedürfnisse.
Gute Inklusion muss deshalb abwägen können, dürfen, müssen.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Da bin ich bei Ihnen. Gute Zusammenfassung der Diskussion.

U. B.
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Sie sagen, dass es erfolgreiche Rückschulungen gibt, „aber noch viel zu selten“.
Was ist die Grundlage für dieses Urteil? Es impliziert, dass erfolgreiche Rückschulungen viel häufiger erreicht werden könnten und müssten.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

„Es impliziert, dass erfolgreiche Rückschulungen viel häufiger erreicht werden könnten und müssten.“
ja.

Heike
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

@ OMG
Wird es auch an Regelschulen künftig den Vorwurf geben, dass sie den Inklusionskindern viel zu selten zu einem erfolgreichen Schulabschluss verhelfen, der sehr viel öfter möglich gewesen wäre?
Ich meine damit nicht die Rollstuhlkiinder oder Schüler, die durch technische Hilfen wie denen der Akustik oder Sehhilfen recht unkompliziert integriert werden können. Ich meine die Kinder, die durch einen extrem niedrigen IQ, ESE-Störungen oder sonstigen gravierenden Einschränkungen des Lernens behindert sind und denen technische Hilfe nichts bringt.
Ist auch eine Kritik an den Regelschulen denkbar, weil sie „viel zu selten“ zu einem erfolgreichen Schulabschluss führen, der zu einer Lehre oder gar einem Studium berechtigt?
Wenn es für Förderschulen das Kriterium „erfolreiche Rückschulung“ gibt, muss es für Regelschulen und deren Beurteilung doch das Kriterium „erfolgreiches Mitlernen und erfolgreichen Schulabschluss“ geben.
Oder gibt es beim zwanghaften Regelschulbesuch kein Beurteilungskriterium von „viel zu selten“?
Oder soll am Ende nur stehen „…hat Haupt- Real- oder gymnasiale Schule XY besucht“, was jeder nur zu gut deuten kann?

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  Heike

Guten Morgen Heike.
SOlche ANforderungen an Regelschule zu stellen ist mittlerweile üblich.
Mein kurze“Ja“ sollte ich aber erläutern:
Der Förderstatus ist grundsätzlich nicht für immer und ewig gedacht, sondern soll regelmäßig überprüft werden. Ziel ist die Rückschulung in den Regelschulbereich.
Das klappt auch dann gut, wenn SuS in kleinen Gruppen auf Regelschulbereich vorbereitet werden und nach und nach, oft mit Begleitung der Lehrkraft, Schritt für Schritt nach erfolgeicher Arbeit an den FÖrderschulen Probleme und Schwierigkeiten oft deutlich reduziert werden konnten.
Die Realität sieht so aus, dass dieses „Übergeben“ an Regelschule zwar gewollt ist, dafür die staatlichen Förderschulen allerdings gar nicht mehr die personellen Möglichkeiten haben. Die Rückschulung funktioniert ja nicht einfach mal so, die Jugendlichen haben ja noch einen Förderstatus und den auch nicht ohne Grund.
AKtuell sind die Förderschulen froh, ausreichend Lehrer einplannen zu können, um z.B. neben der Inkusion mit dem EInsatz von Förderschullehrern an zig Regelschulen noch eine Vorbereitungsgruppe für den internen Hauptschulabschluss eingeplant zu bekommen.
Das liegt vor allem daran, dass seit langer Zeit die Ausbilung zu diesen Lehramt dramatisch verschlafen worden ist.

F. H.
6 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Das habe ich mich auch schon oft gefragt, wenn den Förderschulen vorgeworfen wurde, dass sie zu wenige Kinder fit machten für eine erfolgreiche Rückschulung.
Hier handelt es sich doch um Kinder mit erheblichen Handicaps. Ich finde es schon sehr gut, wenn sie in kleineren Lerngruppen mehr persönliche Zuwendung erfahren und durch extra geschultes Lehrpersonal besser auf ihr späteres Leben vorbereitet werden als durch frustrierendes Absitzen ihrer Zeit in Regelschulen, was noch geringeren Erfolg bedeutet.

OMG
6 Jahre zuvor

„Nur: Wenn dann das eigene Kind betroffen ist und dorthin verwiesen wird, wohin man es als Mutter oder Vater nun gar nicht haben will, sieht die Sache schon ganz anders aus. Zumal der Staat mit seinen Entscheidungen nicht fehlerfrei ist – auch die staatliche Zuteilung auf Schulformen hat ja ein starkes soziales Gefälle. “

Letzteres stimmt nachweislich: Allein die Feststellungspraxis klafft in Deutschland dramatisch auseinander.

Das Problem ist: Die Wahl der Eltern, freiheitlicher Staat im Blick, kann auch eine falsche Wahl sein, weil eher die nachvollziehbaren Wünsche im Vordergrund stehen, als die Bedürfnisse des Kindes – ohne das jetzt zu kritisch zu sehen. Ich bin selbst Vater und weiß sehr wohl, dass meine Hoffnungen in die schulischen Leistungen der eigenen Kinder immer wieder mit der Wirklichkeit zusammentreffen.
Das ist das Leben.
Aus diesem Grund sieht die Inklusion einen partizipativen Ansatz vor: Alle werden beteiligt auf der Suche nach einer optimalen Förderung. Aber: Ein jedes Beteiligungsverfahren, so offen und transparent es auch ist, wird immer auch mal Zwang erlebt, denn es muss eine Entscheidung gefällt werden. Und wenn diese nicht im Sinne der Elternwahl ist, ist sie damit nicht wirklich nicht freiheitlich demokratisch legitimiert.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

ALter Fehlerfuchs: es sollten alle beteiligt werden muss es heißen. Denn eine Umsetzung davon entzieht sich meiner Kenntnis. Nur eben vorgesehen ist es rechtlich.

OMG
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Der Artikel trifft es auf den Punkt. Die Elfenbeinturmrechthaberei der Politik und der Ministerien schaffen aber solche Situationen.