Laschet und Lindner treffen erste wichtige Entscheidung zur Schulpolitik: Inklusion wird gebremst – Förderschulen bleiben erhalten

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DÜSSELDORF. Gut eine Woche nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen haben CDU und FDP mit Koalitionsverhandlungen begonnen und gleich erste Beschlüsse gefasst. Eine schwarz-gelbe Landesregierung werde noch vor den Sommerferien die weitere Auflösung von Förderschulen für behinderte Kinder stoppen, kündigten die Landesvorsitzenden von CDU und FDP, Armin Laschet und Christian Lindner, in Düsseldorf an.

„Noch vor den Sommerferien wird es eine Sofortmaßnahme zum Erhalt der Förderschulen geben“, sagte Lindner laut „Rheinischer Post“. CDU und FDP wollten Ausnahmen von der Mindestgröße beschließen, damit auch die 35 auslaufenden Förderschulen erhalten bleiben könnten. Damit solle das klare Signal an die Kommunen gesandt werden, dass das Land sie beim Erhalt der Förderschulen unterstützen wird. In Nordrhein-Westfalen sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Förderschulen zugunsten des gemeinsamen Unterrichts von Schülern mit und ohne Behinderung aufgelöst worden. Das hatte bei vielen Eltern und Lehrern Unmut ausgelöst. dpa

Warum die Schulpolitik für Rot-Grün zum Desaster wurde – eine Analyse

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sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT: „Eine schwarz-gelbe Landesregierung werde noch vor den Sommerferien die weitere Auflösung von Förderschulen für behinderte Kinder stoppen …“

Sehr gut.

Das Richtige wählen, kann also doch helfen. Zumindest bzgl. Inklusion.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Schauen wir mal. Damit ist das Problem erst mal nur aufgeschoben – nicht aufgehoben.

Die Verpflichtung durch die UN-Behindertenrechtskonvention besteht nach wie vor; und die Eltern in NRW haben ein verbrieftes Recht auf einen Platz an der Regelschule. Kann also gut sein, dass das gar nichts ändert, außer dass die ohnehin knappen Ressourcen noch knapper werden, weil jetzt Förderschulen aufrecht erhalten werden müssen, die kaum mehr Schüler haben.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Erst einmal erhalten wir Eltern ein verbrieftes Recht auf den Erhalt unserer Förderschulen, und dieses Recht werden wir nutzen.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Da gibt es ein Kommunikationsproblem. Die Landesregierung kann gar nicht beschließen, dass eine bestimmte Schule geschlossen werden muss oder nicht. Sie kann die Mindestschülerzahl j Schule regeln. Sie kann da aber nicht ausschließlich auf FöS begrenzen. Die Tatsache, dass Schulen die weniger als zweizügig sind, nicht als eigenständige Schule sondern allenfalls als Schulstandort in einem Verbund erhalten werden können, wird sich nicht ändern.

Die Kosten für den Erhalt der FöS sind über die Kreisumlage bzw. Landschaftsverbandumlage zu refinanzieren. Und ich kenne keine Stadt oder Gemeinde, die Interesse an steigenden Kommunalumlagen hat.

„Fürchte die Danaer, wenn sie Geschenke bringen.“ – Timeo Danaos et dona ferentes

F. H.
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„Die Landesregierung kann gar nicht beschließen, dass eine bestimmte Schule geschlossen werden muss oder nicht…Sie kann die Mindestschülerzahl j Schule regeln.“

Das ist richtig und trotzdem Augenwischerei. Wenn die Landesregierung das Recht auf Regelschulbesuch einführt und für diesen noch wirbt, ergibt sich von allein, dass die Mindestschülerzahl rapide sinkt.
Wenn Fö-Schulen dann wegen zu geringer Schülerzahl so rasch wie möglich geschlossen werden, ist der Zug häufig abgefahren.
Viele Eltern begreifen erst zu spät, was der Regelschulbesuch in Wahrheit für ihre Kinder bedeutet. Wenn sie sich nach langem Hin und Her wieder umbesinnen, ist es zu spät und die Förderschule bereits aufgelöst.

ProblemkindSchule
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Der Unmut der Eltern bezieht sich nicht auf die Schließung der Förderschulen, sondern auf die mangelnde inklusive Qualität vielerorts an den Regelschulen, wofür sie als einzige Alternative die Förderschule haben. Die Alternative gute inklusive Schule fehlt anscheinend.
Mit dem Erhalt von auslaufenden Förderschulen wird Regelschule nicht inklusiv.
Ich bin sehr gespannt, endlich Vorschläge von Laschet und Lindner zu hören, wie sie denn nun „die Inklusion“ zum besseren Funktionieren bringen wollen und woher plötzlich das Geld kommt, das sie für die parallele Führung von Mini-Förderschulen und gleichzeitige „Inklusiv machen“ der Regelschulen benötigen (und vorher anscheinend nicht vorhanden war).

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Schulentwicklungspläne sind aber gar nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes. Sachaufwandsträger sind die Kommunen. Bei Förderschulen sind es häufig die Landkreise.. Besonderheit in NRW ist, dass viele FöS von den beiden landschaftsverbänden (kommunale Zusammenschlüsse) unterhalten werden.

Wenn die Landesregierung die Verwaltungspraxis stoppen möchte, dass Schulen bei über mehrere Jahre hinweg niocht ausreichenden Anmeldezahlen zu schließen sind, dann ist das schön. Sie kann dies allerdings nicht ausschließlich auf FöS anwenden. Die Richtwerte für die jeweilige Mindestgröße einer bestimmten Schulform müssen dann landesweit auf alle Schulen dieser Schulform übertragen werden. Kann die Landesregierung gerne beschließen, nur die Kommunen werden dann das Geld dafür zurückfordern (Konnexizätsprinzip).

Um eine ausreichend große Zahl von Förderschülern zu erhlalten, müsste die ZAhl der Feststellungsverfahren erhöht werden. Dazu muss die Zustimmung der Eltern, die derzeit zwingend vorgeschrieben ist, abgeschafft werden. Zweitens muss den Eltern von Kindern mit festgestelltem Förderbedarf die Entscheidung über die Schulwahl genommen werden. Bei einer Stimme Mehrheit im Landtag wird die LiLa-Koalition das nicht durchsetzen können.

ProblemkindSchule
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Schade, dass die Herren Laschet und Lindner nicht ehrlich kommunizieren, woher sie plötzlich das viele Geld haben, das anscheinen vorher nicht da war – für das konstante Weiterbestehen der Parallelsysteme und den Erhalt noch so kleiner Förderschulen…

sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT: „Erst einmal erhalten wir Eltern ein verbrieftes Recht auf den Erhalt unserer Förderschulen, und dieses Recht werden wir nutzen.“

Das ist gut.

Auf einer Lehrerversammlung erklärte mal ein VBE-Vertreter, dass und warum diese UN-Konvention sich gar nicht auf Länder wie Deutschland bezog. Leider habe ich die Erklärungen vergessen.

Anna
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Vermutlich, weil sie nicht stimmen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 Gesetz in Deutschland, betrifft uns also schon.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Und diese Menschenrechtskonvention sieht es vor, dass Behinderte Menschen beschult werden und diese Konvention sieht nicht vor das System unserer Förderschulen zu zerschlagen.Diese Konvention wurde missbraucht, um unser System der Förderschulen abzuwickeln, aber dafür sind Frau Löhrmann und andere abgestraft worden.
Und der Widerstand gegen dieses ständige Reformchaos wird auch weiter zunehmen.
Man hat es geschafft die Eltern zunehmend gegen diese Veränderungen aufzubringen.

F. H.
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@sofawolf
Vielleicht hilft Ihnen dieser Artikel, sich wieder zu erinnern:

https://www.news4teachers.de/2015/02/inklusionsgesetz-der-bundestag-wusste-offenbar-nicht-worueber-er-abstimmt/

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Richtig, und wegen dieser falschen Interpretation wurde und wird rot-grün abgestraft.
Die setzen eher auf Veränderungen in der Struktur des Schulsystems, siehe Ausweitung der Ganztagsbetreuung oder deren Sparmodell der Inklusion,als dass sie Korrekturen in der Lernmethodik durch valide, große wissenschaftliche Studien initiieren und anregen.
Die Schulpolitik wird eines der zentralen Themen des Bundestagswahlkampfes werde. Vielleicht kommen da doch noch einige Damen und Herren in der Politik zur Besinnung.
Im Interesse der Schüler und Eltern wäre das schon. Zumindest sollte eine große gesellschaftliche Diskussion angeregt werden und nicht wie beim Thema der Inklusion alles heimlich im Bundestag und den Länderparlamenten durchgewunken werden.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Sie wettern gegen die rot-grüne Bildungspolitik, das bezieht sich vermutlich auf die Wahl in SH und NRW.
Ich rufe mal in Erinnerung, dass es bestimmte Strömungen oder Moden in der Bildungspolitik der vergangenen 10-20 Jahre gibt, die über alle Länder hinweg von unterschiedlichen Regierungen und Parteien umgesetzt wurde:
– Inklusion hat in den Bundesländern unterschiedliche Ausprägung und ein unterschiedliches Tempo, aber es wird in allen Ländern umgesetzt – und in Nds. war es die schwarz-gelbe Regierung, die ein ähnliches System wie das in NRW entschieden hat, womöglich mit noch weniger Ressourcen.
– Das Einsetzen einer „neuen“ Schulform, die mal „Oberschule“ und mal „Realschule-Plus“ und mal „Mittelschule“ genannt wird, immer aber HS+RS unter einem Dach bedeutet, wurde auch in etlichen Bundesländern umgesetzt, gleich welche Parteien beteiligt waren.
– Die Kompetenzorientierung wird in allen Bundesländern umgesetzt, mal schneller, mal langsamer, aber alle Schulen erhalten neue Curricula mit anderem Aufbau.
Sicherlich könnte man dies noch weiterführen.

Wenn es also eine große gesellschaftliche Diskussion gibt, sollte eben dies mit genannt werden. Dazu gehört dann m.E. auch, dass es nicht allein um ein Für und Wider zur Inklusion gehen kann, sondern gerade auch um die Bedingungen, die die konkrete Umsetzung begleiten.
Man kann als Person gleichzeitig für eine Inklusion mit entsprechender Ausstattung und Unterstützung sein, aber gegen eine Inklusion, bei der sich niemand um die SuS kümmern kann und Einsparungen das vorrangige Ziel sind.

Eine Rückkehr zum alten System braucht Ressourcen, eine vernünftige Ausstattung der vorangebrachten Inklusion braucht auch Ressourcen. Der Bildungsbereich darf nicht weiter durch Sparpolitik regiert werden.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

LiLa – also Lindner und Laschet wollen ja nicht die Inklusion aussetzen, sie wollen die Schließung von FöS beenden.

Prima Idee. – Die Wahl der Schule liegt einzig und allein in der Entscheidungsgewalt der Eltern. Das lässt sich auch von LiLa nicht ändern. Es kann also nur die Erlasslage geändert werden. Unter Rot-Grün wurden FöS auslaufen gelassen, die nicht mehr auf die erforderlichen Anmeldezahlen gekommen sind. Hier liegt der eigentliche Stellhebel. – Nur was machen LiLa, wenn die Eltern die Beschulung ihrer Kinder mit Förderbedarf in einer Regelschule wünschen bzw. die Feststellung des Förderbedarfes verweigern? Werden dann die FöS – ohne SuS – weiter als Schulstandorte aufrecht erhalten? Will das Land die Kommunen (Landkreise) notfalls gegen deren Willen zur Schulschließung zwingen, diesen weiter zu erhalten? Das Ganze ist nur eine Ankündigung, klingt gut, hat aber keine solide Basis bezüglich des Verwaltungshandelns.

Um die Aufzählung neuer Schulformen zu ergänzen, die Zusammenlegung von HS und RS in NRW heißen Gemeinschaftsschule und Sekundarschule. Sie bestehen neben den Gesamtschulen, die in NRW infolge des Kuturkampfes der 70er Integrierte Gesamtschulen sind (IGS).
Der Unterschied zwischen Gemeinschaftsschule und Sekundarschule ist der, dass in der GemS HS und RS unter einem DAch und einer Leitung kooperieren, während Sekundarschulen integriert aufgestelt sind. . Dieses Modell der GemS wurde vom Rüttgers-Club installiert, da im ländlichen Raum von NRW ansonsten in einigen kleineren Gemeinden die Schulen der SekI komplett wegen zu geringer Schülerzahl hätten geschlossen werden müssen. Diese Kooperation von HS und RS hatte die CDU in den 70ern mit „Stopp Koop“ auf schärfste bekämpft.

sofawolf
6 Jahre zuvor

Beim Nachforschen zum Thema Inklusion und VBE habe ich gerade einen anderen, passenden Satz vom VBE gefunden:

„Lehrer sähen als größtes Problem, „dass Politik Entscheidungen trifft, die mit der Schulwirklichkeit nichts zu tun haben.“

http://www.deutschlandfunk.de/gewerkschafts-verband-bildung-und-erziehung-so-kann.694.de.html?dram:article_id=377988

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ F.H.,

ja, das könnte passen. Danke!!!

ZITAT 1: „Im UN-Originaltext laute „die Grundforderung: Die Vertragspartner hätten sicherzustellen, dass kein Kind vom ‚general education system‘, also vom allgemeinen Schulsystem, ausgeschlossen wird. Diese Zielvorstellung geht primär auf die Tatsache zurück, dass weltweit immer noch etwa 25 Millionen Kinder mit Behinderungen im Primärschulalter überhaupt keine Schule besuchen können, wie die deutsche Unesco-Kommission im Jahr 2009 feststellte.“

ZITAT 2: „Wie aus den Bundestagsprotokollen hervorgehe, seien alle Fraktionen jedoch davon ausgegangen, dass „Inklusion“ mit der vollständigen Abschaffung des Förderschulsystems gleichzusetzen sei. Vom „Ende jeglicher Sondersysteme und Sonderbehandlungen“ war die Rede. Speck: „Merkwürdigerweise lässt sich in der UN-Richtlinie keine Belegstelle finden, aus der eine solche Radikallösung abzuleiten gewesen wäre.“

ZITAT 3: „Speck: „‘General education system‘ entspricht aber eindeutig dem, was wir als ‚allgemeinbildendes Schulsystem‘ (im Unterschied zu berufsbildenden Schulen) verstehen, und zu dem nach deutschem Schulrecht eindeutig auch die Förderschulen gehören. Insofern könnte das deutsche Bildungssystem formal als ein ‚inklusives‘ angesehen werden.““

Darauf sollte doch mal wieder hingewiesen werden!

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Also haben die alle italienischen Verhältnissen zugestimmt. Was für ein Abgrund, und alles erfolgte ohne eine breite öffentliche und große parlamentarische Diskussion.

Ursula Prasuhn
6 Jahre zuvor

@Palim heute um 00:33
Für Stimmungen und Moden haben seit Jahrzehnten in erster Linie die Sozialdemokraten und später auch die Grünen gesorgt. Sie ersannen ein Luftschloss nach dem anderen, verbannten den Leistungsgedanken aus ihren Lehrplänen und arbeiteten stetig – zunächst mit (integrierten) Gesamtschulen – auf „eine Schule für alle“ hin.
Ich erinnere mich, dass Bayern mit penetranter Hochnäsigkeit als „fortschrittsfeindlich“ und „unmodern“ diffamiert wurde, weil dieses ständig christdemokratisch regierte Land den Mode-Schnickschnack nicht mitmachte und weiterhin auf Leistung setzte. Seine relativ niedrige Abiturientenquote wurde belächelt und beschimpft, obwohl bayerische Abiturienten – weil leistungsstark – von den Hochschulen mit Kusshand genommen wurden. Sie erhielten beim Wettbewerb um begehrte Studienplätze sogar einen Bonus.
Bayerns Gegenstück ist das ununterbrochen von der SPD regierte Bremen, das seit Jahrzehnten durch eklatante Leistungsschwächen seiner Schüler auffällt.

Diese Entwicklung ist nicht erst seit 10 bis 20 Jahren zu beobachten, wie Sie sagen, sondern seit über 30 Jahren.
Es bringt nichts, die Fakten mit der Behauptung zuzuschütten, dass die Parteien keine großen Unterschiede in ihren Bildungsvorstellungen aufweisen. Erstens stimmt die These nicht und zweitens lenkt sie von der Frage ab, wie die Zukunft aussehen soll. Soll Fortschritt weiterhin herbeiredet oder die Realität stärker unter die Lupe genommen und bewährtes Erfahrungswissen weniger verpönt werden?
Knackig gefragt: Wollen wir Bayern oder Bremen, Sachsen oder NRW?

Ihrer These, Palim, dass es keine großen Unterschiede in den Bildungsvorstellungen der Parteien gibt, möchte ich dennoch ein wenig zustimmen, weil die Christ- und Freidemokraten in ihrer Politik – also auch der Bildungspolitik – im Laufe der Zeit mehr nach links gerückt sind als SPD und Grüne nach rechts. Insofern haben sich einstmals große Unterschiede etwas verringert, es gibt sie aber noch.
Gut in Erinnerung habe ich, dass die Linksparteien für ihre Vorstellungen stets mit Moralappellen und schönen Theorien argumentierten, was immer ein Erfolgsrezept ist. Wer will und kann schon gegen hehre Begriffe und Sprüche antreten, ohne Gefahr zu laufen, sich dabei selbst zu schaden?

Bis heute wird versucht, mit diesem Speck Mäuse zu fangen, obwohl die Öffentlichkeit dem Leckerbissen zunehmend misstraut und allmählich real existierende Erfolge sehen will statt schöner, aber leerer Verheißungen.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

In den 70ern war das Ziel die KOOP-Schule – also eine kooperierende Schulform. Diese sind dem kulturkampf zum Opfer gefallen und in der Gesellschaft verbrannt worden. Interessanterweise wurde das Kooperationsmodell von vielen CDU-Länderregierungen wieder hervorgeholt. Sei es als Gemeinschaftsschule in NRW, als Mittelschule in BY oder als Werkrealschule oder Realschule plus in anderen Bundesländern.

Die integrierten Gesamtschulen sind den damaligen Befürworten zugestanden worden, da man sie scheitern sehen wollte. Deshalb ja auch die Bedingung Gesamtschulen im gebundenen Ganztag zu führen. Dieser Punkt – genauso wie das an NRW GeS übliche G9 haben dieser Schulform aber in den letzten Jahren den entsprechenden Zulauf gebracht. Die unter rot-grün eingeführten (integrierten) Sekundarschulen werden von den Eltern zugunsten von Gesamtschulen weniger bevorzugt, da diese keine eigene Oberstufe haben.

Das Problem der Gesamtschulen wie übrigens auch der Realschulen ist das Wegbrechen der Hauptschulen und der gleichzeitige Anstieg der Übertrittsquoten an die GY. Die „Hauptschüler“ müssen ja auch weiterhin in irgendeiner Schulform beschult werden, also bleibt ihnen nur die RS oder eine GeS/SekS. Gleichzeitig gehen mehr SuS an die GY, die das Zeug für einen guten MSA hätten, und dort leistungsmäßig eher am unteren Rand des Notenspiegels wiederzufinden sind.. Den Gymnasien kam nach Einführung des G8 der Anstieg der Anmeldezahlen äußert gelegen. Durch Wegbrechen eines Neutel ihrer Schülerschaft hätte es eigentlich zu Konsequenzen bei der Personalzuteilung kommen müssen. Aber Dank der Vielzahl der Anmeldungen konnte die Kopfzahl der Schülerschaft auf gleichem Niveau wie beim alten G9 gehalten werden und keine Koordinatoren- oder Funktionsstelle war so gefährdet.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

„Bis heute wird versucht, mit diesem Speck Mäuse zu fangen, obwohl die Öffentlichkeit dem Leckerbissen zunehmend misstraut und allmählich real existierende Erfolge sehen will statt schöner, aber leerer Verheißungen.“

Es ist nun einmal so, dass in Niedersachsen kurz vor der letzten Wahl gemeinsam mit CDU und SPD die Umsetzung der Inklusion beschlossen wurde… und auch in anderen Ländern unabhängig von Regierungsbeteiligungen ähnliches umgesetzt wurde.

Während BY fortwährend die gleiche Regierung hatte und viele Reformen ausgelassen hat, gibt es Bundesländer, in denen häufig die Landesregierungen wechselten – und damit auch das Bildungsprogramm.
Alle 4 oder 5 Jahre gab es dann eine Kehrtwende, es wurden Inhalte geändert und wieder zurückgedreht, Strukturen beschlossen, mühsam in den Schulen umgesetzt, und wieder verändert. Hinzu kommt, dass – anders als in BY – z.B. die Nds. Schulen in der Regel mit der Umsetzung allein gelassen werden. Es gibt einen Erlass und ein „nun macht mal“, sodass jede Schule selbst in ihren Gremien Umsetzungsmöglichkeiten erarbeiten musste.
Diese ständigen Änderungen verbrauchen sehr viel Kraft und Zeit, kontinuierliches Arbeiten ist kaum mehr möglich und die Bereitschaft Veränderungen umzusetzen sinkt mit jeder Kehrtwende: Wozu für 5 Jahre etwas einführen, dass im 6. Jahr nicht mehr gilt? Wozu mühsam Konzepte für alle nur erdenklichen Bereiche von Schule schreiben (und implementieren!), wenn in 6 Jahren neue Konzepte zu ganz anderen Bedingungen eingefordert werden?

Jetzt, nach Ablauf einer Legislaturperiode und kurz vor oder nach den nächsten Wahlen, weiß das offenbar keiner mehr.
Natürlich will man ein Parteiensystem nicht aushebeln und ja, es gibt Unterschiede in den Vorstellungen der Parteien. Aber stetige Kehrtwenden kann keiner wirklich wollen und die Verwaltung des Missstandes (zu wenig Lehrkräfte im ganzen Land) vereinfacht die Bildungspolitik nicht – und macht Wahlversprechen unglaubwürdig (mehr als 100%-Versorung aller Schulen) Gleichzeitig kann man doch nicht angesichts eines „Schulfriedens“ erwarten, dass die jetzigen Bedingungen für ein Jahr oder unbestimmte Zeit eingefroren werden.

Die Abwahl der derzeitigen Bedingungen in SH und NRW führen ja nicht per se zu einer Verbesserung. Ob das Anhalten oder Aufschieben von Beschlüssen während des laufenden Prozesses hilfreich ist, wage ich zu bezweifeln. Es ist ja gerade nicht wie in BY, wo die Umsetzung selbst erst jahrelang aufgeschoben (und hoffentlich vorbereitet) wurde, und nun gerade begonnen hat. In SH, NRW, Nds. hat man sehr schnell mit gravierenden Änderungen das Schulsystem verändert und ist nun mittendrin oder fast schon am Ende der Auflösung der FöS (Lernen), in Nds. war Althusmann (CDU) selbst der verantwortliche Kultusminister.

Während man in NRW offenbar eine Abstimmung mit Füßen hat und die Wahlmöglichkeit der Eltern dazu führt, dass FöS mangels Schülern geschlossen werden, ist es in Nds. so, dass die Eltern keine Wahl hatten und binnen einer Legislaturperiode die FöS-Lernen so gut wie nicht mehr existent ist, die FöS-ESE gab es vorher ohnehin kaum. Die SuS sitzen also mit in den Regelschulen und die Lehrkräfte müssen hier den Spagat der Inklusion täglich bewerkstelligen. Was kann unter diesen Umständen ein „Stopp“ bewirken? Führt er zu besseren Bedingungen?

Milch der frommen Denkungsart
6 Jahre zuvor

Egal, welche Parteicouleur die Schulen zuletzt von einem in den anderen Durchlauferhitzer heilverheissender Reformen gejagt hat – immer wurde eine Schülergeneration als Versuchskaninchen verbrannt; das ist der eigentlich himmelschreiende Skandal, über den selten Worte verloren werden.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Die derzeit praktizierte Inklusion entspricht im medizinischen Sinne der Situation, dass wir alle Patienten mit einer Sehschwäche eine Diagnostik verweigern und nach dem Zufallsprinzip Brillen unter das Volk bringen ,
in der Hoffnung, dass diese dann schon irgend wie passen werden.
Es erfolgt bei der inklusiven Beschulung weder eine gezielte Diagnostik für den Förderbedarf, noch werden spezifischen Förderpläne für die einzelnen Schüler erstellt.Die zuständigen Lehrer werden fast vollständig allein gelassen und erhalten nur marginale, beratende Hilfen von Sonderschulpädagogen.

Seit den 70 er Jahren versuchten „Bildungspolitiker“ unterschiedlichster Couleur sich durch Reformen im Bildungssystem zu profilieren.
Das fing an mit der Mengenlehre, der Möglichkeit Kernfächer zum Abitur abzuwählen,
die Einführung der „Vereinfachten“ Ausgangsschrift ,der Abschaffung strukturierter Schriftsprach- und Leselehrgänge im Anfangsunterricht und die Ersetzung dieser durch eigen initiative und Schüler gesteuerte Selbstlernmodelle ,wie Lesen durch Schreiben und Freies Schreiben mit Anlaut-Tabellen, Jahrgang übergreifender Unterricht, die Flexible Eingangsphase in NRW, die Früh-Beschulung von 5 Jährigen, die unterfinanzierte Inklusion in Schulen und zum Schluss G 8.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

„Es erfolgt bei der inklusiven Beschulung weder eine gezielte Diagnostik für den Förderbedarf, noch werden spezifischen Förderpläne für die einzelnen Schüler erstellt.“

Das stimmt so nicht.
Gezielte Diagnostik für i-Kinder wird bei der Überprüfung vorgenommen und durchaus der notwendige Förderbedarf festgehalten – das käme der Diagnose eines Augenarztes gleich, der ja auch nicht selbst die Brille anfertigt.

Spezifische Förderpläne schreiben die Lehrkräfte für jeden Schüler, der gesonderte Unterstützung benötigt, also nicht allein für i-Kindern, sondern auch für andere, die in irgendeiner Form Hilfe brauchen (LRS, Dyskalkulie, ADHS… Kinder, die noch kein FöS-Verfahren bekommen haben…) Das sind nicht einzelne, sondern je nach Klasse auch etliche!
Die dafür notwendige Diagnostik erfolgt im Unterricht und gehört mit in den Förderplan, hilfreich dazu können Tests sein, aber auch genaue Beobachtung. Ebenso gehören in den Förderplan Ziele, konkrete Maßnahmen und auch Evaluation in angemessenen Zeitabständen. Außerdem sind die Lehrkräfte auch für Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich – also Materialien finden, bereitstellen, einsetzen, Ergebnisse auswerten etc.

Es sind viele zusätzliche Aufgaben, nicht nur Bürokratie, die zudem eine Umstellung des Unterrichts zu noch mehr Differenzierung erforderlich machen, um Diagnose und Förderung zu ermöglichen, Begabungsförderung ebenso wie zieldifferenten Unterricht, sodass ich Ihren folgenden Eindruck teile: „Die zuständigen Lehrer werden fast vollständig allein gelassen und erhalten nur marginale, beratende Hilfen von Sonderschulpädagogen.“
Ich selbst bin der Meinung, dass ich für diese Aufgaben (mit FöS-Lernen und ESE-Kindern) gut genug ausgebildet bin und sie leisten kann, allerdings sind es so viele Kinder und Aufgaben, dass die Zeit nie ausreicht, es angemessen zu schaffen. Das Gefühl der fehlenden Unterstützung wird untermauert durch den Anspruch und das Wissen darum, dass vielen Kindern erheblich besser geholfen werden könnte, wenn die Ressourcen andere wären. Ist das im Gesundheitsbereich anders?

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Wir haben erst jetzt erfahren,das heißt in der fünften Klasse , dass unserer Tochter ein Lernbegleiter zusteht. Die Diagnostik durch die Amtsärztin war nicht auf eine Erfassung einer Kreuzdominanz im optisch-motorischen System ausgerichtet, eine ADHS wurde trotz deutlicher Hinweise durch uns nicht diagnostiziert und der Intelligenztest wurde weitergeführt, obwohl meine Tochter sich nicht mehr konzentrieren konnte.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

„Wir haben erst jetzt erfahren,das heißt in der fünften Klasse , dass unserer Tochter ein Lernbegleiter zusteht.“

Als Schule kann man in diese Hinsicht beraten, allerdings ist dieser Bereich sehr „schwierig“.
Vom Dienstherren bekommt man in Nds. sehr deutliche Ansagen, was man alles NICHT sagen darf und schon gar nicht schreiben.
In Gutachten darf eine Lernbegleitung nicht erwähnt werden, ansonsten kommt das Gutachten postwendend mit der Bitte um Änderung zurück.
Hintergrund ist, dass das Land Sorgen darum hat, dass es für genannte Lernbegleiter die Kosten übernehmen müsste (bzw. dass man es einklagen könnte).
Lernbegleiter werden IMMER von den Eltern beantragt, Entscheidungsträger ist das Jugendamt oder Sozialamt – je nach Beeinträchtigung.

Der Intelligenztest muss nach wie vor von einer Förderschullehrkraft durchgeführt werden, andere Lehrkräfte haben hierzu keine Befugnis. Ich kann die Auswertungen lesen, einschätzen, mich informieren, Teilleistungsstörungen ableiten und entsprechend Förderpläne und Förderung einsetzen – aber durchführen darf ich den Test nicht.
Anders sieht es mit anderen Tests aus, z.B. der Hamburger Schreibprobe, die von FöS-LuL und GS-LuL gleichermaßen genutzt werden können.
In meiner Klasse sitzt ein Kind mit der Diagnose ADHS, bei dem der IQ-Test außerschulisch ohne Pause durchgeführt wurde und das Ergebnis nun vom (anderen) Psychologen angezweifelt wird, da es nicht aussagekräftig ist. Was hilft der Test?

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

inklusion soll ja hauptsächlich geld sparen.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Stimmt so auch nicht. – Nur es sollen eben keine Mehrkosten anfallen. Letzteres ist allerdings unmöglich, wenn parallel zu den regelschulen FöS unterhalten werden sollen.
Es hat ja nie der Ansatz bestanden, die FöS mit den Schwerpunkten L und ESE aufzulösen. Die Idee, es den Eltern zu überlasen zu entscheiden, an welche Schule ihr Kind geht, ist ja nicht per se abwegig. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass es im alten System Fälle gab, wo die Beschulung an einer FöS, nicht der Entwicklung des betroffenen Kindes angemessen war. Nicht anders verhält es sich seit dem Inklusions(fehl)start.

Wir erleben derzeit nichts Anderes als es die „freie Wirtschaft“ vor etlichen Jahren als Diversifikation durchgemacht hat. NAch einigen Jahren ist man aus guten Gründen wie der bei der Rückbesinnung auf Kernkompetenzen gelandet.

Ich verstehe nämlich bis heute nicht, warum man selbst an einer IGS, die ja die Fachleistungsdifferenzierung kennt, nicht in den Fächern der Fächergruppe I (Hauptfächer) Kurse für die Lerner schaffen kann.

Die ESE-Kinder sind anstrengend, vor allem weil es an Rückzugsmöglichkeiten für sie fehlt; so eine Art Krisenreaktionszentrum oder auch „Abklingbecken“. Hier sind in erster Linie die Kommunen als Sachaufwandesträger der Schulen gefordert entsprechende räumliche Voraussetzungen zu schaffen.

Um auf die aktuelle politische Diskussion zurück zu kommen; LiLa wird an der Verwaltungspraxis, dass eine Schule geschlossen werden muss, wenn sie mehrere Jahre hintereinander die erforderlichen Anmeldezahlen nicht erreicht nichts ändern. Das ist nämlich Sache der Kommunen, die ja die Schulentwicklungspläne in eigener Zuständigkeit erstellen. Genauso ist es bei der 100%-igen Unterrichtsversorgung. Die ist nur zu schaffen, wenn die Lehrerversorgung an den Schulen mindestens die 100% erreicht. Nur sind die meisten Schulen davon so um die 6 Prozentpunkte entfernt, einige weit mehr. Und die Zahl von Lehramtsabsolventen mit benötigten Fächerkombinationen wird LiLa auch nicht backen können. Den Schulen nützt ein Meer von Kollegen und Kollegen mit der Fächerkombination D/Ge nicht die Bohne. Und in den MINT-Fächrn wird die neue Landesregierung auch keine Alternative im Bereich Schule im Vergleich zu Wirtschaftsunternehmen – weder bezüglich der Arbeitsbedingungen noch bezüglich des Entgeltes – schaffen können.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

„Nur es sollen eben keine Mehrkosten anfallen. Letzteres ist allerdings unmöglich, wenn parallel zu den regelschulen FöS unterhalten werden sollen.“

Darum ist Nds. einen anderen Weg gegangen:
Die Eltern hatten kein wirkliches Wahlrecht, die FöS-Lernen wurden aufsteigend aufgelöst.
FöS ESE gab es nie flächendeckend, die Sprachlernklassen haben nach Protesten Bestandsschutz bekommen.
Die FöS-Lernen SuS mussten (mit oder ohne Überprüfung) in der Grundschule und auch ab Klasse 5 in den Regelschulen aufgenommen werden. Dies begann 2013, sodass Klasse 1-8 inklusiv läuft, in wenigen Wochen auch Klasse 9.
Wahlrecht blieb für andere Schwerpunkte (Hören, Sehen, z.T. Sprache, GE, KM), sodass auch einige dieser SuS inzwischen in den Regelschulen sind.

FöS-Lehrer werden Stundenweise an die Regelschulen abgeordnet, dabei gab es eine Zuweisung von 2 Std. pro Woche pro Klasse. Man wollte umgehen, dass es zu vermehrten Meldungen kommt und die Stundenanzahl bei pro-Kopf-Zuweisung rapide steigen würde – also ein Gießkannenprinzip.
Um die Meldungen weiter zu lenken hat man außerdem die Bedingungen, wann ein Kind überprüft werden darf, enger gefasst: es müssen über einen längeren Zeitraum Förderpläne vorliegen, die Schule muss alle möglichen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft haben. Zwei Jahre lang wurde es so streng ausgelegt, dass selbst vor der Einschulung keine Meldung erfolgen sollte, schließlich arbeiten die Schulen ja inklusiv.
Die Anzahl der i-Kinder hätte also sinken müssen, ist es aber nicht. Über die Gründe kann man an anderer Stelle spekulieren.

Wichtig ist mir: die Grundversorgung reicht vorne und hinten nicht aus. Es mag ja Schulen geben, an denen nur vereinzelt i-Kinder beschult werden, sodass man die FöS-Stunden diesen Kindern vorrangig geben kann.
An meiner Schule ist es anders, in jeder Klasse sitzt mindestens ein Kinder mit festgestelltem Förderbedarf, manchmal auch 3 oder mehr. Bei festen Einzugsgebieten ist dies abhängig von der Wohnsituation und entsprechend von der Bevölkerung und kann vom Durchschnitt erheblich abweichen. Ähnliche Effekte gibt es bei der Beschulung von Flüchtlingen.
Zudem haben die FöS-LuL auch die Aufgabe der Prävention, der Überprüfungen und der Beratung, die ebenfalls mit diesen Stunden abgedeckt werden müssen.
Selbst wenn die FöS-Stunden kein doppeltes System bedienen müssen, reichen die wenigen Stunden, die in den Regelschulen ankommen, für eine angemessene Beschulung nicht aus.
FöS-Lehrkräfte der anderen Schwerpunkte (Hören, Sehen, GE) werden zwar pro Kopf zugewiesen, sind aber entweder nicht verfügbar oder die Fahrzeit würde die Stunden (wöchentlich bis zu 3, bei GE 5) aufbrauchen, sodass in den Klassen keine FöS-Stunde ankommt – eine jährliche Beratungsstunde bleibt dabei übrig. LuL der Regelschulen müssen z.T. die Förderung übernehmen – so gut sie es eben können. Mediengestützte Beratungssysteme gibt es nicht, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann: Was hindert eine Landesregierung daran, Dokumente für alle Förderschwerpunkte zentral zur Verfügung zu stellen und z.B. eine Förder-Hotline einzurichten?
Dazu kommt, dass man ja nicht wirklich weiß, in welcher Schule welche SuS mit welchen Schwerpunkten angemeldet werden. Somit muss sich jede Schule vorab und im Falle einer Anmeldung jede Lehrkraft im Speziellen auf die unterschiedlichen SuS einstellen. Neben der Beschulung von i-Kindern mit dem Schwerpunkt Lernen, die ja auch nicht alle gleich sind, können es auch Kinder mit ganz anderen Schwerpunkten sein.

Derzeitige Bedingungen sind eine große Belastung. Die Ressourcen reichen nicht aus, selbst wenn es keine Parallelsysteme gibt.
Stillstand hilft aber nicht weiter, weil er die Bedingungen ja nicht verbessert.
Eine Umkehr zum bisherigen System würde bedeuten, dass man die FöS-Lehrkräfte aus den Regelschulen abziehen müsste.
Aber nimmt man dann den Eltern das Wahlrecht und schickt die i-Kinder zwangsweise in die Förderschulen?
Oder lässt man den Eltern das Wahlrecht und wartet die nächsten 10 Jahre ab, was passiert und wie die Eltern sich entscheiden?
Welche Bedingungen sollen in den FöS und welche in den Regelschulen umgesetzt sein, auf welcher Grundlage können Eltern ihre Entscheidung treffen?
Für Niedersachsen: Wohin würde man die SuS schicken, da die regionalen FöS bereits geschlossen sind. Es könnte größere Zentren geben, woraufhin die FöS-SuS aber noch weitere Fahrzeiten absolvieren müssen.
Änderungen sollten ZUERST durchdacht werden und eine KONKRETE Handlungsplanung erfolgen, bevor ein noch größeres Chaos entsteht!

ProblemkindSchule
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Also den Anspruch auf Schulbegleitung kann man überall im Netz nachlesen.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Was aber , wenn wie Münster praktiziert , den Eltern davon abgeraten wird einen Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf zu stellen.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Oder die zuständige Lehrerin der Sprach-Förderschule mit dem Zusatz-Schwerpunkt Lernschwäche sieht sich nicht in der Lage das eigene Kind dem Kindeswohl zu fördern.Kann ich in NRW auf einen individualisierten Förderplan hoffen, gibt es einen Rechtsanspruch darauf. Ich soll jetzt eine andere Schule suchen, die es hier in der näheren Umgebung nicht mehr gibt. Wir selbst unterrichten sehr engagiert unsere Kinder. In der vorherigen Sprachförder-Schule gab es keine Probleme.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Was aber, wenn den LuL von der Schulleitung oder der FöS-Lehrkraft davon abgeraten wird, einen Antrag auf Überprüfung zu stellen?
Und was, wenn Eltern kein Einsehen haben?

Es ist immer einfacher, wenn man sich einig ist.
Ansonsten ist es ein Abwägen, Abstimmen, es gibt Gespräche, um miteinander eine Einigung zu finden…

… und in den Bundesländern verschiedene Vorgaben, ob es die Zustimmung der Eltern braucht oder nicht.

In Niedersachsen brauche ich die Zustimmung der Eltern nicht (nur vor der Einschulung), wohl aber die Unterschrift der Schulleiterin, die das Verfahren einleiten muss.
Sind Kinder vor der Einschulung durch die Frühförderung und Komplexleistungen gut unterstützt, fallen diese durch den Eintritt in die Schule komplett weg. Das finde ich immer wieder unverständlich.

Bei der Meldung geht es immer um eine ÜBERPRÜFUNG, nicht um eine ANMELDUNG.
Je nach Ergebnis gibt es dann eine Feststellung des Unterstützungsbedarfs oder eben auch nicht.
Die Feststellung selbst wird hier von der Dezernentin auf Grundlage des gemeinsam (LuL und FöS-LuL) verfassten Berichts getroffen.

Den Ort der Beschulung legen die Eltern fest, wobei
– die Regelschule immer gewählt werden kann,
– die FöS Lernen nicht mehr gewählt werden kann
– bestimmte FöS mit Ausrichtung nur gewählt werden können, wenn der Förderbedarf dem Schwerpunkt entspricht (konkret: nur ein Kind mit FöS Hören kann auf die entsprechende FöS-Hören wechseln, schwierig ist es manchmal, wenn die Schulen gemischte Schwerpunkte haben)
– bestimmte FöS mit Ausrichtung nur gewählt werden können, wenn keine andere Beeinträchtigung dagegen spricht (konkret: Sprache kann nur gewählt werden, wenn keine Beeinträchtigung L oder GE vorliegt).
Da gibt es viele Feinheiten und in einem Flächenland natürlich regionale Bedingungen, die das System immer intransparenter machen.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Verstehe ich nicht. Die Eltern können doch nur dem Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes zustimmen oder ihn ablehnen. Ist der förderbedarf durch die Bez.-Reg festgestellt, können die Eltern mitbestimmen, ob die Förderung an einer Regelschule oder einer Förderschule umgesetzt werden soll.

Mit der Festsetzung des Förderschwerpunktes wird doch ebenfalls der Umfang und der Lernort festgesetzt.

In NRW haben wird dann bei den FöS die Besonderheit, dass einige FöS im Zuständigkeitsbereich einzelner Städte bzw. Landkreise liegen und andere durch die landschaftsverbände getragen werden.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

„Verstehe ich nicht. Die Eltern können doch nur dem Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes zustimmen oder ihn ablehnen.“
Was passiert in NRW, wenn die Eltern den Antrag ablehnen?
oder
aus der anderen Perpektive:
Können Eltern in NRW auf ein Verfahren bestehen?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Die Schule – Schulleitung bzw die SL vertreten durch die zuständige Abteilungsleitung – kann das Verfahren bei der Bez.-Reg. (staatliche Schulaufsicht) während des Zeitraumes 5./6. Klasse an weiterführenden Schulen beantragen, wenn die Eltern dem zustimmen.
Die Eltern können die Testung nur mit Zustimmung der Schule beantragen. Wenn die Eltern Begutachtung wünschen, die Schule aber keine Veranlassung sieht, wird die Bez.-Reg. auch nicht aktiv und setzt keinen SonPäd für die Testung ein.
Sollten die Eltern ein privates Gutachten vorlegen, wird dieses von der Bez.-Reg nur angenommen, wenn es von der Schule des Kindes eine Befürwortung für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes gibt.

Die Verfahrensabläufe in der Primarstufe und die Regelungen der kommunalen Schulaufsicht kenne ich nicht
Ich beziehe mich mit meinen Aussagen in erster Linie auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes in den Entwicklungsschwerpunkten L und ESE.

Förderbedarf KME oder auch Sprache, Hören, Sehen so wie Sprache kann ja auch noch zu späteren Zeitpunkten infolge von Unfällen, Schlaganfällen etc. erforderlich werden.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Der Förderbedarf wird also summa sumarum nur mit Zustimmung von Eltern _und_ Schule getestet. Wenn also bei einer Schulleiterfortbildung mitgeteilt wird, diese Testungen (offiziell wegen einer möglichen Bloßstellung des Kindes, inoffiziell aufgrund der Finanzlage der Kommune oder vielleicht dem guten Ruf der Schule) möglichst zu vermeiden, wird nichts passieren. Die Erfolgsaussichten des Tests stehen dann wiederum auf einem ganz anderen Blatt, z.B. auf dem des Kämmerers und des Haushaltssicherungsverfahrens.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

So auch nicht ganz richtig. Der Kämmerer kommt an anderer Stelle ins Spiel. Der festgestellte Förderbedarf hat ja keine direkten finanziellen Belastungen für die Kommune.

Im besten Fall ist der Förderbedarf bereits in der GS festgestellt worden. SuS mit abgeschlossenem AOSF-Verfahren werden (hier in NRW) bei der Klassenbildung doppelt angerechnet. D.h. drei Inklusionsschüler in der Klasse senken die Maximalzahl von 30 (GeS) auf 27 ab. In den geburtenschwächeren Jahrgängen ist das eine grandiose Möglichkeit gewesen, die erforderlichen Anmeldezahlen zu erreichen. Bei angesetzter Sechszügigkeit sind drei I-Kinder je Klasse mehr als eine Regelklasse.

Da diese I-Kinder an Regelschulen natürlich keinen Platz an einer entsprechenden FöS benötigen, verursachen sie dort auch keine Kosten. Diese Entlastung verbucht als Erstes der Kreiskämmerer, da in den Landkreisen häufig die LK als Sachaufwandsträger auftreten. Im zweiten Schritt werden – vor allem wenn die FöS geschlossen werden – die Kämmerer der kreisangehörigen Städte auf eine Senkung der Kreisumlage pochen. Kosten für die Gemeinden entstehen dann, wenn an den kommunalen Schulen Baumaßnahmen zur Umsetzung der Inklusion (Barrierefreiheit) anfallen. Ein weiterer Kostenaspekt ist die Finanzierung von Schulbegleitern, da diese dem Sozialetat einer Gemeinde zugerechnet werden müssen. Hifsmittel für für SuS mit körperlichen Einschränkungen werden von der Hauptfürsorgestelle des zuständigen Landschaftsverbandes finanziert. Das ist nicht anders als bei tariflich Beschäftigten.

Wird der Förderbedarf hingegen erst im Verlauf der 5. oder 6. Klasse festgestellt, dann hat das keine Auswiirkungen mehr auf die Klassenzusammensetzung, da die SuS ja als regelschüler aufgenommen worden waren. Und hier kommt die Bezirksregierung – also das ALnd – ins Spiel. Es bedarf schon großer Hartnäckigkeit der Klassenleitungen im Zeitfenster des Doppeljahrganges 5/6 ein AOSF-Verfahren zu beginnen. Als erstes müssen die Beratungslehrkräfte und die Sonderpädagogen, die wegen anderer SuS in der Klasse agieren, ins Boot geholt werden, dann die Schulleitung (AL) und vorallem die Eltern des Kindes überzeugt werden. Wenn das erledigt ist, kommt die förmliche Beantragung bei der Bez.-Reg., die erst einmal auf Zeit spielt. Also mehrfache Rückfragen, Hin und Her der Antragsunterlagen wegen formeller Fehler, irgendwann dann Klärung zusätzlicher inhaltlicher Fragen, erneute Verschriftlichung der Beobachtungen usw. usf. bis die Bez.-Reg. dann der Testung zustimmt. Die wird auf Sonderpädagogen im Aufsichtsbezirk übertragen, die das entsprechende Gutachten erstellen. Danach geht dann alles seinen normalen bürokratischen Gang und am Ende des Verfahrens wird der Förderbedarf sowie der lernort für das Kind festgesetzt.. Im regelfall wird als Lernort die Schule festgesetzt, an der der Schüler bereits ist.

Wenn man bedenkt, dass man als Klassenlehrkraft die „Neuen“ erst mit Beginn des Unterrichtes im fünften Jahrgang nach den Sommerferien intensiver kenenlernt und es in der Regel sechs bis neun Monate dauert, um valide Aussagen zum Leistungsvermögen bzw. Leistungsbeeinträchtigungen einzelner SuS machen zu können, steht das Schuljahr kurz vor den Osterferien am Ende des vierten Quartales. Wenn man ab jetzt anfängt (Elternsprechtag) die Eltern zu bearbeiten, die werden erst einmal das Jahreszeugnis am Ende der 5 abwarten wollen, hat man spätestens zu Weihnachten des gleichen Kalenderjahres die Zustimmung bzw. Weigerung der Eltern. Ab da bleibt dann ein halbes Jahr, um das Verfahren in die Wege zu leiten.

Die Bez.-Reg. ist grundsätzlich der Meinung, dass eventuelle Lernschwierigkeiten oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten bereits in der GS hätten auffallen müssen. Aus diesem Grund ist sie so zögerlich im 5. oder 6. Jahrgang noch ein Verfahren einzuleiten. Danach ist es komplett ausgeschlossen, außer es gibt medizinische Gründe.

Es hat schon Gründe, warum grundsätzlich Kinder im Rollstuhl oder Kinder mit Trisomie 21bildhaft dargestellt werden, wenn ein Teaser für einen Artkel benötigt wird. Die schwierigen Inklsusionsfälle mit Förderschwerpunkt L oder ESE, die den überwiegenden Teil der I-Kinder stellen, sieht man die Beeinträchtigungen nämlich nicht an.

Marie
6 Jahre zuvor

Ich würde ja gern schon in der Grundschule entsprechende Verfahren einleiten. Leider gilt in NRW, dass ein Kind erst mal 3 Jahre bei uns sein muss, bevor die Schule die Überprüfung beantragen kann. Nur auf Antrag der Eltern und (bei ESE-Kindern) masiver Selbst- und Fremdgefährdung geht es überhaupt eher. Erfahrungsgemäß dauert so ein Verfahren auch noch mal rund 6 Monate – und dann ist die Grundschulzeit der Kinder schon fast vorbei.

ProblemkindSchule
6 Jahre zuvor

Das stimmt nicht; der Förderbedarf kann auch schon zum Schuleintritt festgestellt werden. Viele Eltern machen das auch. Natürlich spielt in der Realität eine Rolle, wie der Nutzen der Feststellung des Förderbedarfs sich dann in der Realiät darstellt. Da ist auf Elternseite viel Vertrauen kaputtgegangen, weshalb sich die Eltern nicht mehr leichtfertig in ein AOFS hineinreden lassen.

Ich möchte zudem einmal auf die Sprache hinweisen: Möchten Sie als „Ihh-Lehrer“ bezeichnet werden? Bestimmt nicht. Was meinen Sie, wie das bei Kindern ankommt, wenn sie von Ihnen so genannt werden, am besten noch vor den nach ihrer Klassifizierung „Nicht- IHH-Kindern“? Nur so ein Hinweis für’s Bewußtsein.