Nordrhein-Westfalen schafft 183 Stellen, nur um den Unterrichtsausfall zu erfassen – VBE: „Vom Wiegen allein wird die Sau nicht fetter“

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DÜSSELDORF. Mit massivem Aufwand will die schwarz-gelbe Landesregierung ihr Wahlversprechen einlösen, künftig an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen den konkreten Unterrichtsausfall zu erfassen. Dafür sieht der Haushaltsplan 183 Stellen vor. Insgesamt werde die Landesregierung im kommenden Jahr 2048 neue Lehrerstellen schaffen, sagte Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) am Mittwoch bei den Haushaltsberatungen im Düsseldorfer Landtag. Zusätzlich blieben fast 3300 Lehrerstellen erhalten, die die rot-grüne Vorgängerregierung zur Streichung vorgesehen habe, kündigte der Minister an. Der Haushalt 2018 sieht Ausgaben von rund 74,5 Milliarden Euro vor. Neue Schulden sollen nicht aufgenommen werden.

Haben ordentlich 'was zu zählen - die neuen Unterrichtsausfallermittler von NRW. Foto: Will Jackson / flickr (CC BY 2.0)
Haben ordentlich ‚was zu zählen – die neuen Unterrichtsausfallermittler von NRW. Foto:
Will Jackson / flickr (CC BY 2.0)

„Wir brauchen keine 183 Stellen für die Erfassung des Unterrichtsausfalls in NRW. Wir brauchen die 183 und noch viel mehr Stellen, um den Unterricht zu stemmen. Der VBE begrüßt, dass im kommenden Jahr 2048 neue Lehrerstellen geschaffen werden sollen. Spezielle Stellen zur Erfassung des Unterrichts sind allerdings mehr als unnötig. Allen Lehrerinnen und Lehrern ist bestens bekannt, wie wenig Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Unterrichtsversorgung ist eine tägliche Herausforderung für die Schulleitung“, erklärte VBE Vorsitzender Udo Beckmann.

Der VBE lehnt die verschärfte Erfassung des Unterrichtsaufalls strikt ab. „Die Bereitstellung von 183 Stellen zur verschärften Erfassung des Unterrichtsausfalls entbehrt nicht einer gewissen Schizophrenie, solange nicht einmal die Grundversorgung der Schulen mit Lehrkräften gesichert ist. Das Problem ist der Lehrermangel und nicht das Messsystem des Unterrichtsausfalls. Die geplante Erfassung verstärkt nur den ohnehin zu großen Verwaltungsaufwand der Schulen. Es reicht nicht immer, nur an den Symptomen zu kurieren. 183 Stellen sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, erklärt Beckmann. N4t / mit Material der dpa

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sofawolf
6 Jahre zuvor

Guter Spruch! (Titel)

Die Bürokratie wächst weiter.

Dina
6 Jahre zuvor

Den konkreten Unterrichtsausfall – wenn ich nicht lache! Wenn ich zwei Klassen gleichzeitig betreue, zählt das nicht als Unterrichtsausfall weder für die Klasse, die zu meiner dazukommt, noch für meine eigene. MEINE Klasse hat aber faktisch keinen Unterricht, sondern betreute Hausaufgaben und die andere Klasse betreutes Fernsehen oder Handyspielen- hauptsache leise und ohne Verletzte.
ok, ich übertreibe, aber es ist definitiv so, dass kein Unterricht stattfindet für beide Klassen.
Auch wenn ich kurzfristig in eine meiner Klassen eingesetzt, die aber an dem Tag mein Fach nciht haben, findet nur sehr eingeschränkt Unterricht statt. Es sind keine Materialien vorhanden und zum kopieren fehlt häufig die Zeit (und soll man ja auch vermeiden). Aber das könnte ich noch durchgehen lassen, da dann auch dringende organisatorische Dinge geklärt werden können.

Es werden jetzt also 183 Personen eingesetzt, um festzustellen, dass das kein Unterrichtsausfall ist, weil die Klassen in einem Raum innerhalb eines Schulgebäudes waren?
nach der Definition, was aktuell alles als „kein Unterrichtsausfall“ gilt, müsste man eigentlich Schulfeste und den Besuch eines Nachmittagskurses innerhalb eines Schulgebäudes als Plusstunden zählen. Die Kinder befinden sich schließlich in einer Schule. Mit der Erfassung der Plusstunden und Minusstunde jedes einzelnen Kindes sind 183 Personen dann wenigstens länger als ein paar Stunden beschäftigt.

Spoiler: Als Ergebnis der Studie kommt heraus: Jedes Kind verbringt mehr Zeit als nötig in Schulgebäuden, also fällt kein Unterricht aus.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Dina

so sehe ich das auch. das Ministerium definiert unterrichtsausfall halt nicht aus pädagogischer sicht sondern rein monetär.

die 183 leute könnten ja auch mal die reale Arbeitszeit erfassen. dann wird das Ministerium sein blaues wunder erleben. genau deshalb wird das aber nicht geschehen.

OMG
6 Jahre zuvor

Unfassbar. Der Unterrichtsausfall lässt sich problemlos nebenbei erfassen. Jedem Konrektor oder Vertretungsplanmacher für ein Jahr ein kleines Deputat, dann stehen danach alle Stunden dokumentiert fest.
Da hat ja jeder Referendar mehr Ahnung von Schule, manno

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Wieso dat denn? Die Daten bei UNTIS oder mit welchem Programm auch immer der Mangel verwaltet wird abgreifen. Im Grunde ist es doch schon eine bürokratische Frechheit, dass Lehrkräfte das Formular „MAV“ ausfüllen müssen, das dann von der Orga mithilfe der elktronischen Daten abgeglichen wird, bevor es über die Bez.-Reg. an das LBV weitergereicht wird.

Warum gibt es an Schulen keine Vertrauensarbeitszeit? Jeder erfasst seine Überstunden und nimmt zu gegebener Zeit nach eigenem Gusto seinen Freizeitausgleich. Wir in anderen Bereichen des ÖD doch ebenfalls gemacht.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

welche arbeiten eines lehrers kann man später abfeiern ohne das der unterricht darunter leidet? klassenarbeiten kann man nicht streichen wegen überstunden aus elterngesprächen. umgekehrt genauso wenig.

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

OMG: „Der Unterrichtsausfall lässt sich problemlos nebenbei erfassen.“

Da ist ein kleiner Haken dabei: Ich weiß definitiv, dass in NRW Regierung und Opposition zu Löhrmanns Zeiten nicht darüber einig wurden, wie der Unterrichtsausfall überhaupt zu definieren (!) sei. Die Regierung sagte, ausgefallen sind nur die Stunden, in denen überhaupt nicht unterrichtet wurde, etwa indem die Kinder nach Hause geschickt wurden oder nur rumsaßen. Die Opposition (damals Frau Gebauer) sagte, ausgefallen sind auch jene Stunden, in denen nicht der geplante Fachunterricht erteilt wurde, sondern in denen die Kinder anderweitig von Lehrern beschäftigt wurden, z.B. wenn eine Mathestunde vom Kunstlehrer mit etwas Basteln gestaltet wurde oder der Religionslehrer fromme Lieder singen ließ. Entsprechend unterschiedlich waren dann die Prozentzahlen, wieviel Unterricht ausfiel.
Wenn man die Entscheidung darüber, welche Methode anzuwenden ist, jeder Schule überlässt, ergeben sich keine vernünftigen Zahlen.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Warum können denn die Schulen nicht selbst die fachspezifischen Ausfälle an Unterricht selber melden? Diese Meldungen zu veröffentlichen liegt doch auch in deren Interesse.

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Glaube ich nicht. Nach dieser Logik läge es auch im Interesse der Schulen, Gewalttaten auf ihren Schulhöfen zu melden. Das Gegenteil ist der Fall. Der gute Ruf der Schule …
Und wenn ein Schulministerium diese fachspezifischen Ausfälle anders sieht, nützt das alles nichts. Irgendwelche „Schweinereien“ zu veröffentlichen, ist sowieso gegen die Vorschrift, weil der Dienstweg nicht eingehalten wurde. Unterschätzen Sie nicht die Macht der Bürokratie, wenn eine Regierung etwas schönreden will.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Müssen sie doch melden. Nur gehen diese Daten an die Bezirksregierung, die ja AG bzw. Disziplinarvorgesetzter der Lehrkräfte in ihrem Bezirk ist. Da diese Daten personenbezogene Daten sind, müssen sie bei einer Weitermeldung für eine statistische Auswertung anonymisiert werden.

Hinzukommt – warum sollten Lehrkräfte Vertretungsunterricht machen, wenn der im Nachhinein als „Entfall“ bewertet wird?

Für das Land ist doch nur ein Punkt wesentlich; wie hoch ist der Anteil nicht abgerechneter Mehrarbeit. Bis zu drei Vertretungsstunden muss jede Vollzeitkraft ohne Bezahlung ohnehin im Monat leisten. Ab der vierten kann abgerechnet werden. Ich möchte nicht wisse, wie hoch der Anteil nicht abgerechneter anrechenbarer Mehrarbeit im Jahr ist. Erfasst der AG die entfallenen Stunden, muss er ja zwangsläufig den Vertretungsaufwand mit erfassen und ausgleichen – und zwar ohne Antrag.

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Aber AvL um 22:10 sprach vom „Veröffentlichen“. Sowas soll doch gerade nicht veröffentlicht, sondern unter Verschluss gehalten werden.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

On y soit qui mall y pense

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

mal

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Et c’est ‚a vous, qui ne sonst pas en progr’es.