Philologenverband fordert: Volle Erstattung von Reisekosten für Lehrer

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BERLIN. Als Konsequenz aus einem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat Andreas Bartsch, Vorstandsmitglied des Deutschen Philologenverbandes (DPhV), alle Bundesländer aufgefordert, ihre bisherige Praxis bei der Reisekostenerstattung für Lehrkräfte bei Klassen- und Studienfahrten umgehend zu korrigieren: Sie sollen für die vollständige Erstattung der entstandenen Unkosten sorgen.

Das Land hat seine Fürsorgepflicht vernachlässigt. (Foto: dierk schaefer / flickr CC BY 2.0)
Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Fürsorgepflicht vernachlässigt, sagte das Gericht. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Lehrer dürfen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt nicht grundsätzlich auf den Reisekosten für Schulfahrten sitzen bleiben. Die Praxis des Landes Nordrhein-Westfalen, Schulfahrten nur zu genehmigen, wenn die Lehrer auf die Erstattung ihrer Reisekosten verzichten, sei nicht rechtens, hatten die Richter entschieden (Az.: 9 AZR 183/11).

„Auch wenn das Urteil im Falle einer tarifbeschäftigten Lehrkraft ergangen ist, bleibt unzweifelhaft, dass die vom Gericht angemahnte Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber Beschäftigten auch für alle verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer gilt. Es ist ein Skandal, dass Begleitlehrkräfte von Studienaustauschprogrammen und Klassenfahrten bislang in vielen Bundesländern unter Druck gesetzt wurden, auf die Reisekostenerstattung zu verzichten. Damit muss jetzt Schluss sein“, forderte Bartsch.

„In der Wirtschaft undenkbar“

Als Hauptursache der gesetzwidrigen Praxis machte das DPhV-Vorstandsmitglied den mangelnden Willen fast aller Landesregierungen aus, genügend Haushaltsmittel für Reisekosten in den entsprechenden Etatansätzen bereitzustellen.

„Kein Arbeitgeber in der Privatwirtschaft könnte sich ein so arbeitnehmerfeindliches Gebaren leisten. Auch in der übrigen öffentlichen Verwaltung ist ein solches Gebaren völlig unüblich. Zu Recht hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass ein solches Verhalten des Staates grob gegen seine Fürsorgepflicht verstößt. Es ist eine entwürdigende Situation, dass Lehrer vor die Wahl gestellt werden, ihre Teilnahme an Fahrten, die dem Bildungsauftrag der Schule entsprechen, entweder aus eigener Tasche zu bezahlen oder die Verantwortung für die Absage zu übernehmen. Das ist nicht hinnehmbar“, betonte das Vorstandsmitglied.

Entgegen dem vordergründigen Eindruck, die Teilnahme an Klassenfahrten habe zum Teil Urlaubscharakter und diene dem Privatvergnügen, wisse jede betroffene Lehrkraft, mit welcher zusätzlichen Belastung und Verantwortung eine solche Aufgabe verbunden sei.

Bartsch verwies weiterhin darauf, dass es sogar Kultusministerien gebe, die den Schulen empfehlen, die Reisekosten für Lehrkräfte bei Elternbeiräten und Fördervereinen zusammenzubetteln: „Auch diese unselige Praxis muss beendet werden. Wenn die Schulministerien der Länder stets die pädagogische Bedeutung von Schullandheimaufenthalten und Klassenfahrten hervorheben, müssen sie auch die Rahmenbedingungen dafür schaffen!“ bibo
(22.10.2012)

Zum Bericht: „Urteil: Land muss Reisekosten für Klassenfahrten erstatten“

 

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