Ahnen: Sex zwischen Lehrern und Schülern „ein absolutes No-Go“

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MAINZ. Die Affäre zwischen einem Vertretungslehrer und einer 14-jährigen Schülerin aus Neuwied schlägt weiter hohe Wellen. Der rheinland-pfälzische Landtag strebt jetzt ein Sexverbot für Pädagogen und Schüler im Schulgesetz an.

Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) betonteim Parlament in Mainz: «Das Gesetz liegt mir sehr am Herzen.» Sex zwischen Lehrern und Schülern sei «ein absolutes No-Go».

Hintergrund ist der gerichtliche Freispruch eines Lehrers aus dem Kreis Neuwied vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs (News4teachers berichtete). Der Vertretungslehrer hatte eine sexuelle Beziehung mit einer damals 14-jährigen Schülerin. Die rot-grüne Landesregierung will daher das Schulgesetz verschärfen und allen Pädagogen, auch Hilfslehrern, grundsätzlich Sex mit Schülern verbieten.

Will Auszubildenden mehr Gelegenheit für gesellschaftliche Bildung eröffnen: die rheinland-pfälzische Kultusministerin Doris Ahnen. Foto: Marc Bleicher / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Will allen Pädagogen grundsätzlich Sex mit Schülern verbieten: die rheinland-pfälzische Kultusministerin Doris Ahnen. Foto: Marc Bleicher / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Der CDU-Abgeordnete Axel Wilke schloss in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zwar «ein bisschen Aktionismus» nicht aus. Dennoch signalisierte er die Zustimmung der CDU-Opposition. Er lobte die Präzisierung des Verhältnisses von Lehrern und Schülern sowie die Betonung von «null Toleranz» bei Übergriffen von Pädagogen.

Unterdessen legte die betroffene ehemalige Schülerin, die heute 20 ist, Berufung gegen ein zivilrechtliches Schadenersatz-Urteil des Landgerichts Koblenz ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz teilte am Donnerstag mit, die Begründung sei bereits eingegangen und der Gegenseite zur Stellungnahme zugestellt worden. Die «Rhein-Zeitung» hatte berichtet, dass sich die junge Frau gegen die Entscheidung des Landgerichts wehrt.

Die Richter hatten entschieden, dass die Neuwiederin keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem ehemaligen Hauptschullehrer hat, weil sie der Affäre zugestimmt habe. Die Frau hatte laut Gericht ein Schmerzensgeld von mindestens 15 000 Euro sowie Schadenersatz von fast 17 000 Euro gefordert.

Vor dieser zivilrechtlichen Entscheidung war der ehemalige Lehrer im Strafverfahren bereits Ende 2011 vor dem OLG Koblenz freigesprochen worden. Das Gericht regte nach dem Urteil an, eine gesetzliche Änderung zu prüfen.(dpa)

(13.12.2012)

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sofawolf
11 Jahre zuvor

Naja, das ist ein heikles Thema.