Koch-Mehrin kämpft vor Gericht um ihren Doktortitel – wohl vergeblich

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KARLSRUHE. Die Plagiate in ihrer Doktorarbeit hat die FDP-Politikerin Koch-Mehrin nie bestritten. Trotzdem kämpft sie vor Gericht um ihren Titel, indem sie der Uni Heidelberg Verfahrensfehler vorwirft. Ihre Chancen sind gering.

Bestreitet die Plagiate nicht, und will doch ihren Doktortitel behalten: Silvana Koch-Mehrin. Foto: Muffinmampfer / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)
Bestreitet die Plagiate nicht, und will doch ihren Doktortitel behalten: Silvana Koch-Mehrin. Foto: Muffinmampfer / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

Sie hat laut Universität Heidelberg Teile der Doktorarbeit abgeschrieben und will ihren Titel trotzdem behalten. Dafür versucht Silvana Koch-Mehrin den Umweg über Verfahrensfragen. Mit dem Nachweis, dass das Gremium der Universität Heidelberg bei der Aberkennung ihres Titels nicht korrekt vorgegangen ist, will sie die Entscheidung anfechten. Die Chancen der 42-jährigen Europaabgeordneten stehen nach der zweiten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eher schlecht. Die Vorsitzende Richterin deutete mehrfach an, dass der Plagiatsvorwurf auf diesem Wege wohl kaum entkräftet werden könne. Die Entscheidung eines Gremiums sei unabhängig davon zu betrachten, ob dessen Wahl angefochten wird. Das Urteil will das Gericht innerhalb der kommenden zwei Wochen bekanntgeben.

Die Vertreter der Universität reagierten während der Verhandlung zusehends ungehalten auf den Versuch, mit Kritik am Aberkennungsverfahren das eigentliche Vergehen des Abkupferns zu überspielen. Bei 125 Plagiaten auf 80 Seiten sei keine Nachbesserung möglich, erklärte der Geschichtsprofessor Manfred Berg, vor einem Jahr zuständiger Dekan der Philosophischen Fakultät. «Und es ist der Fakultät auch nicht zuzumuten, Frau Koch-Mehrin nochmals als Doktorandin anzunehmen.»

Anwalt: Rüge hätte auch gereicht

Koch-Mehrins Anwalt Christian Birnbaum hatte zuvor erklärt, die Universität hätte es doch bei einer Rüge belassen oder eben auch Nachbesserungen fordern können. Ansonsten ging er nicht auf die Inhalte der Arbeit ein. In der ersten Verhandlung im vergangenen November hatte er «Mängel an Quellennachweisen» eingeräumt und zugleich erklärt, dass diese bereits bei der Anerkennung als Dissertation bekanntgewesen seien. Außerdem habe Koch-Mehrin in ihrer Arbeit «ein paar Sachen herausgefunden, die vor ihr keiner rausgefunden hat».

Diesmal berief sich Birnbaum allein auf Verfahrensfragen. Er bemängelte unter anderem, dass die Mitglieder des Kommissionsausschusses nicht einzeln, sondern im Block gewählt worden sind. Zudem seien Sachverständige im Verfahren nicht ausdrücklich namentlich erwähnt worden.

Nach der Verhandlung ließ auch er wenig Hoffnung auf einen Sieg erkennen. Vielmehr kündigte er an, das Verfahren vor die nächste Instanz zu bringen. «Wir brauchen in dieser Frage eine Grundsatzentscheidung, welchen Einfluss die Wahl eines Gremiums auf dessen Entscheidungen hat.» Koch-Mehrin war zu keiner der Verhandlungen erschienen. Die Universität Heidelberg hatte ihr im Juni 2011 den Titel aberkannt. Ihre Dissertation über die «Lateinische Münzunion 1865-1927» bestehe «in substanziellen Teilen aus Plagiaten», hieß es zur Begründung. dpa

(4.3.2013)

Zum Bericht: Top-Thema auf der “didacta”: Spicken, fälschen, plagiieren

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