Senatorin warnt Schulen vor „verstörendem TikTok-Trend“ – einem „Vergewaltigungstag“ 

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BERLIN. Nicht immer können Kinder und Jugendliche den Wahrheitsgehalt von Videos auf beliebten Portalen prüfen. Aktuell kursieren wieder Fake News an manchen Schulen. Es geht um sexuelle Übergriffe.

Verteilzentrum für Fake News: TikTok. Foto: Jimmy Tudeschi / Shutterstock

Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hat die Schulen vor Falsch-Informationen aus dem Internet zum Thema sexuelle Belästigung von Mädchen und Jugendlichen am (morgigen) Mittwoch, 24. April, gewarnt. Es gebe einen «verstörenden TikTok-Trend», der als «National Rape Day» (deutsch: Nationaler Vergewaltigungstag) bekannt sei und am 24. April auf die Schulen Auswirkungen haben könnte, schrieb Günther-Wünsch am Dienstag in einem Brief an die rund 800 Berliner Schulen, der der dpa vorliegt.

Zum ersten Mal sei 2021 über ein TikTok-Video aufgefordert worden, am 24. April junge Frauen und Mädchen anzufassen und zu belästigen, weil diese Handlungen an diesem Tag angeblich nicht bestraft würden, heißt es in dem Brief. Zwar sei das Video gelöscht und die Behauptung bereits damals als Falschmeldung enttarnt worden, das Thema halte sich jedoch hartnäckig. «Aktuell wird diese Falschmeldung erneut vermehrt von TikTok-Nutzern aufgegriffen und findet u.a. in Chats Verbreitung an Schulen.»

Günther-Wünsch forderte die Schulen auf, im Lehrerkollegium ein Bewusstsein für diese Form von Fake News im Internet zu schaffen. Schüler, die das Thema ansprächen, sollten ernst genommen werden. Lehrer sollen bei dem Thema sexuelle Übergriffe aufmerksam und handlungssicher sein. «Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Straftaten nach § 177 StGB, die unmittelbar zur Anzeige gebracht werden müssen. Dies gilt auch für das Verbreiten von Inhalten, die zu rechtswidrigen Taten auffordern.»

Auf Nachfrage hieß es von der Senatsbildungsverwaltung, das Thema sei aktuell an einzelnen Schulen von Schülern angesprochen worden, man wolle mit dem Brief vorsorglich darauf hinweisen. News4teachers / mit Material der dpa

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3 Kommentare
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Karl Heinz
10 Tage zuvor

„… sind Straftaten nach § 177 StGB, die unmittelbar zur Anzeige gebracht werden müssen.“

Medien-Kompetenz und Fachwissen ala CDU.
Aber Frau Günther-Wünsch verbreitet da – juristisch gesehen – völligen Unsinn.

Gleichzeitig bin ich zunehmend der Meinung, dass hier die Exekutive mehr ins Boot geholt werden sollte.
Wenn mal auf breiter Front die Smartphone einkassiert werden und auch die Eltern juristisch in Mithaftung genommen werden, dann kommt es auch mal zum Umdenken.
Birgit Zwicknagel machte mal darauf aufmerksam, dass Eltern eine Kontrollpflicht haben.

Es gibt sicher noch vernünftige Jugendliche, die man präventiv erreichen kann.
Aber die Zahl derer, die nur noch über Konsequenzen erreichbar sind, steigt.

Lisa
9 Tage zuvor

Also wenn man Frauen und Mädchen nur deshalb nicht vergewaltigt, weil es eine Straftat ist, der ist geistig schon verloren.
Die Begründung, nur auf Fake News hinzuweisen, greift zu kurz, da sie impliziert, dass das ja in Ordnung wäre, wenn es keine Fake News wären.
Es ist für mich eher ein Aufhänger, hier über das Recht zum Widerstand zu sprechen, gerade dann nämlich wenn selbst ein Gesetz die Verletzung der Menschenwürde einer Gruppe ( Frauen, Juden, Homosexuelle, Moslems, Christen etc ) gestatten würde.

RainerZufall
2 Tage zuvor

„[…] das Thema halte sich jedoch hartnäckig.“
Tat es das?
Wir liefen mal wieder viel zu spät viel zu uninformiert hinterher.

Diese Woche macht sich meine Schule wegen einer älteren Challenge Sorgen, wo Kids in Ohnmacht zu fallen versuchen..

Eine Strategie wäre mir lieber als unregelmäßige Warnungen und Panik =/