GEW: Negatives Gerichtsurteil zum Lehrerstreik widerspricht Menschenrecht auf Streik

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SCHLESWIG. Nach dem ablehnenden Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zum Streikrecht für verbeamtete Lehrer räumt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ein, dass sie nicht mit einer anders lautenden richterlichen Entscheidung gerechnet habe. Die Bildungsgewerkschaft will jetzt den Gang durch die Instanzen fortsetzen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, „um die Praxis des unzeitgemäßen und vordemokratischen Streikverbots für verbeamtete Lehrkräfte endlich zu Grabe zu tragen“, sagt der GEW-Landesvorsitzende Matthias Heidn.

Misswirtschaft, Unterschlagung, Führungsversagen. Nun klärt das Arbeitsgericht Düsseldorf, ob dem Volkshochschulverband Schadenersatz zusteht. Foto: FaceMePLS / flickr (CC BY 2.0)
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat in zweiter Instanz entschieden, dass verbeamtete Lehrer nicht streiken dürfen. Foto: FaceMePLS / flickr (CC BY 2.0)

Das Gericht hat die Klagen von sechs betroffenen Lehrkräften abgewiesen. Sie hatten am 3. Juni 2010 am Streik von rund 2000 verbeamteten Lehrern teilgenommen. Dafür erteilte ihnen das damalige Bildungsministerium disziplinarrechtliche Verweise, „was für einige zu erheblichen negativen Auswirkungen im beruflichen Werdegang führte“, so die Gewerkschaft. Mit Unterstützung der GEW hatten die sechs Betroffenen stellvertretend für knapp 2000 Lehrkräfte gegen die disziplinarischen Verweise des Ministeriums geklagt.

„Wer nichts erwartet, kann nicht enttäuscht werden. Nach der überwiegenden Rechtsprechung deutscher Gerichte war eigentlich kein anderes Urteil zu erwarten. Wir setzen weiterhin voll und ganz auf die Europäische Rechtsprechung in Straßburg“, so Heidn. Er bedauerte, dass das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht sich nicht an der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) orientiert habe. Zwei Urteile des EGMR betonten nach Angaben der Bildungsgewerkschaft das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Streikrecht, und zwar auch für verbeamtete Lehrer. „Das Gericht hat es verpasst, das von der Europäischen Rechtsprechung klar formulierte Menschenrecht auf Streik den verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern in Schleswig-Holstein zuzugestehen. Damit stützt es weiterhin die antiquierte obrigkeitsstaatliche Linie der Landesregierung.“

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