Städtetag fordert zeitgemäße Anpassung der Schulbauförderung

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STUTTGART. Die geltende Schulbauförderrichtlinie hätte in den letzen Jahren den Abruf von 280 Millionen Euro an Fördergeldern für den Schulausbau unmöglich gemacht, beklagt der baden-württembergische Städtetag. Modernisierung und Sanierungsbedarf seien aber auch in der anstehenden Neufassung keine Fördervoraussetzung.

Die geplanten neuen Richtlinien für die Schulbauförderung müssen nach Ansicht des Städtetages an die Erfordernisse der grün-roten Bildungsreformen angepasst werden. «Neue Pädagogik mit alten Vorgaben funktioniert nicht», sagte der Bildungsexperte des Kommunalverbandes, Norbert Brugger. Er fügte mit Blick auf einen Entwurf des Kultusministeriums für eine neue Verwaltungsvorschrift hinzu: «Das Gebot der Stunde ist: Modernisierung wo möglich, Neubau nur wo nötig.» Derzeit arbeitet das Kultusministerium an einer Neufassung, die zum 1. Januar 2015 – voraussichtlich rückwirkend – in Kraft treten soll. Der Entwurf befindet sich momentan in der Anhörung bei den kommunalen Landesverbänden.

Viele Schulträger stehen vor der Herausforderung, ihre zum Teil jahrzehntealten Gebäude zu modernisieren. (Foto: nonformality/Flickr CC BY-NC-SA 2.0)
Viele Schulträger stehen vor der Herausforderung, ihre zum Teil jahrzehntealten Gebäude zu modernisieren. (Foto: nonformality/Flickr CC BY-NC-SA 2.0)

Nach der bisherigen wie auch der geplanten Richtlinie könne das Land nur Erweiterung von Schulgebäuden sowie deren Umbau bei einer Grundrissänderung fördern, Modernisierung hingegen gar nicht, klagte Brugger. «Man kann mit Richtlinien von gestern nicht die Schullandschaft von morgen bauen.» Die alte Verwaltungsvorschrift stamme aus Zeiten wachsender Schülerzahlen. Mit den pädagogischen Reformen wie Unterricht für heterogene Gruppen, Integration behinderter Schüler und Ganztagsbetrieb würden Räume für Kleingruppen, Ruhemöglichkeiten für Schüler sowie die IT-Vernetzung aller Klassen- und Fachräume notwendig.

Überdies sähen sich viele Schulträger vor der Herausforderung, ihre zum Teil jahrzehntealten Gebäude zu modernisieren. Dafür müssten auch die Kostenobergrenzen um 15 Prozent angehoben werden. Anpassungen an die Baupreisentwicklung seien in den Förderrichtlinien viele Jahre unterblieben, erläuterte Brugger.

Für Neu- und Erweiterungsbauten stünden derzeit 70 Millionen Euro im Jahr für alle Schulen außer den Ganztagsschulen bereit, für Modernisierung dagegen kein Cent. Das sehe das Kultusministerium auch nicht vor. Die nicht mehr zeitgemäßen Fördervoraussetzungen hätten dazu geführt, dass die Zuschüsse für die Schulträger aus dem kommunalen Finanzausgleich nicht mehr wie vorgesehen 40 bis 50 Prozent der Kosten abdeckten, sondern nur 20 bis 30 Prozent.

Bei den Ganztagsschulen konnten Brugger zufolge von der in diesem Jahr auslaufenden «Investitionsoffensive» im Umfang von 450 Millionen Euro 280 Millionen Euro nicht abgerufen werden. Grund: Die Richtlinien hätten es unmöglich gemacht, dass Geld zu beantragen, auch wenn der Bedarf bestand. Wenn überkommene Fördergrundsätze nicht geändert würden, müssten die kommunalen Schulträger sehr viel zubuttern oder Maßnahmen strecken. Als Beispiel für ein Umdenken könne der Sportstättenbau gelten, wo es die Fördervoraussetzung Sanierungsbedarf gibt. «Dasselbe für die Schulbauten einzuführen, wäre für das Kultusministerium also kein Sakrileg.» (Julia Giertz, dpa)

zum Bericht: Leitlinien für Renovierung und Neubau: Schule als Lebens- und Lernort

Leitlinien für leitstungsfähige Schulbauten in Deutschland (Montag Stiftung)

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1 Kommentar
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dickebank
9 Jahre zuvor

Ach was, wenn also die Länder die Koedukation als Ziel aufgeben, dann müssen sie den Kommunen den Rückbau der geschlechter getrennten Toilettenanlagen finanzieren?

Schulneubauten können von den Ländern bezuschusst werden. Maßnahmen im Bestand sind Aufgabe der Schulträger – also der Kommunen.