BÜCKEBURG. Der niedersächsische Staatsgerichtshof hat eine Klage der FDP gegen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) wegen einer Anfrage im Landtag zurückgewiesen. Der entsprechende Antrag der FDP-Fraktion sei unbegründet, teilte Gerichts-Präsident Herwig van Nieuwland am Dienstag nach der Entscheidung in Bückeburg mit. Zudem sei bereits der Antrag des FDP-Abgeordneten Björn Försterling unzulässig gewesen. (Az.: StGH 2/16)

Försterling hatte im Januar 2016 nach den Hintergründen der Versetzung einer Lehrerin gefragt. Die schwarz-gelbe Opposition warf Heiligenstadt damals Vetternwirtschaft vor und forderte ihren Rücktritt. Die Politikerin wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass es letztlich gar keine Versetzung gegeben habe. Nun sollte es am Dienstag in Bückeburg um die Frage gehen, ob das Kultusministerium die Anfrage der FDP-Fraktion «nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig» beantwortete. Doch zu einer Entscheidung in der Sache kam es nicht.
Weil es sich um eine Zusatzfrage der Fraktion und nicht von Försterling gehandelt habe, fehlte ihm die Antragsbefugnis, hieß es zur Begründung. Allerdings sei auch die Zusatzfrage nicht statthaft gewesen: Sie habe mit dem Kernthema der Kleinen Anfrage – der aktuellen Unterrichtsversorgung in Niedersachsen – praktisch nichts zu tun gehabt. dpa