Überraschung: Bogedan zwingt Gymnasium nicht, Förderschüler aufzunehmen – obwohl sie es könnte

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BREMEN. Trotz einer gescheiterten Klage muss ein Bremer Gymnasium zunächst keine Inklusionskinder mehr unterrichten. Bremens Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD) teilte am Freitag mit, die drei betroffenen Inklusionskinder werden spätestens nach den Herbstferien auf andere Schulen gehen. Die Schulen hätten angeboten, die Kinder mit geistiger Behinderung individuell zu fördern. «Die Kinder stehen für mich im Mittelpunkt, die Situation darf sich nicht nachteilig auf ihre Förderung und ihr Wohlbefinden auswirken», betonte Bogedan. Die Kinder besuchten seit August das Gymnasium Horn.

Wird von der Leiterin eines Bremer Gymnasiums verklagt: die Bildungsenatorin der Handestadt, Claudia Bogedan (SPD). Foto: Senatorin für Kinder und Bildung
Wurde von der Leiterin eines Bremer Gymnasiums verklagt: die Bildungsenatorin der Handestadt, Claudia Bogedan (SPD). Foto: Senatorin für Kinder und Bildung

Die Maßnahme bedeute nicht, dass die Inklusion an Gymnasien gescheitert sei, so erkärte die Senatorin. Weiterhin gelte: Alle Schulen haben nach dem Bremischen Schulgesetz den Auftrag inklusiv zu beschulen. Das gilt für alle Schulformen, somit auch für Gymnasien. Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben ein Recht auf Teilhabe und Inklusion. Dabei geht es nicht darum, dass alle Jugendlichen das Abitur erreichen müssen, sondern auch Werte und Rechte vermittelt bekommen. Wenn alle Menschen dabei sein können, ist es normal verschieden zu sein. Das zu sehen und zu erleben gehört zur sozialen Kompetenz. „Wir werden auch in Zukunft Gymnasien in die inklusive Beschulung einbinden und auch W&E-Standorte an Gymnasien schaffen“, sagt Bogedan.

Das Gymnasium Horn habe nun Zeit, eine gute Inklusionsbeschulung zum Schuljahr 2019/20 vorzubereiten, erklärt Bogedan. Die Schulleiterin des Gymnasiums hatte gegen die angeordnete Einrichtung einer Klasse mit 19 regulären Schülern und 5 Kindern mit körperlicher oder geistiger Behinderung vor dem Verwaltungsgericht geklagt – der beispiellose Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen (News4teachers berichtete). Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass ihre Klage sowohl zulässig als auch begründet sei. Gegen rechtswidrige Eingriffe der Senatorin stehe ihr ein Abwehrrecht zu, so argumentierte sie. Eine inklusive Beschulung von behinderten Schülern an einem Gymnasium, die keine Aussicht auf das Abitur haben, widerspreche der Konzeption dieser Schulform.

Vor dem Verwaltungsgericht gescheitert

Die Schulleiterin scheiterte mit ihrer Klage – vordergründig aus formalen Gründen. Die Beamtin könne lediglich verwaltungsintern ihre Bedenken geltend machen, sei aber darüber hinaus nicht klagebefugt,  hieß es. Zur Sache selbst äußerten sich die Richter allerdings auch bemerkenswert deutlich: Die Schulform “Gymnasium” sei weder grundgesetzlich garantiert noch könne sie durch Bundesgesetz für die Länder verbindlich festgelegt werden. So obliege “es der Schulverwaltung, die vom Gesetzgeber vorgesehenen Schulformen hinsichtlich der Bildungs- und Erziehungsziele durch Rechtsverordnungen weiter zu konkretisieren und Lehr- und Stoffpläne durch Verwaltungsvorschriften zu erlassen”.

Weiter hieß es in dem Urteil: “Eine Beschränkung der inklusiven Beschulung von W+E-Schülern auf bestimmte Schulformen findet in der Gesetzesbegründung daher ebenso wenig eine Stütze wie die Ansicht der Klägerin, an einem Gymnasium seien nur Schüler inklusiv zu beschulen, von denen erwartet werden könne, sie würden das Abitur erfolgreich erwerben.”  Entgegen der Ansicht der Klägerin werde durch die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf weder eine „Schule für alle“ geschaffen, noch der gymnasiale Bildungsgang in seiner grundlegenden Konzeption verändert. News4teachers / mit Material der dpa

News4teachers-Dossier – gratis herunterladbar: „Das Inklusions-Chaos”

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3 Kommentare
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xxx
5 Jahre zuvor

Ich gehe mal davon aus, dass eine formal korrekt eingereichte Klage gegen die Inklusionsverpflichtung von W&E-Kindern nach Prüfung durch das Ministerium doch nicht so aussichtslos ist wie vom Ministerium erhofft. Durch das Überbrückungsjahr bekommen einige Gymnasien ein Jahr Zeit, sich darauf vorzubereiten. Eine flächendeckende Inklusionsverpflichtung von Schülern, die das Abitur unmöglich schaffen können, hört sich anders an.

Conny
5 Jahre zuvor

Die Begründung der Senatorin für ihre Entscheidung, die drei Kinder mit WE-Beeinträchtigung vom Gymnasium Horn zu nehmen, hat es allerdings in sich: „Leider war es dieser Schule offenbar noch nicht möglich, den Geist der Inklusion auch für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu entfachen. Im Sinne der Kinder kann ich die Situation … nicht mehr verantworten.“
Da schiebt die Bildungssenatorin des Bundeslandes, das seinen Kindern seit Jahrzehnten die schlechteste Bildung in Deutschland vermittelt, die Schuld an der Inklusionsmisere den Lehrkräften und der Schulleitung zu. Dabei war bis zuletzt der Senat nicht in der Lage, der Schule das erforderliche sonderpädagogische Personal zuzuweisen. Armselig!

omg
5 Jahre zuvor

Na, na, na. Die haben doch aber eine neue Schulküche erhalten, um die Inklusion möglich zu machen. Reicht das denn nicht???