„Die Weigerung des Landes, Lehrer-Arbeitzeiten zu erheben, ist unhaltbar“: Philologen fordern Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil

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HANNOVER. Das Arbeitszeiturteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) bringt offenbar Bewegung in die vom Philologenverband Niedersachsen seit langem geforderte überprüfbare Erhebung von Arbeitszeiten der Lehrkräfte. „Die bislang bekannten Aussagen des EuGH lassen darauf schließen, dass durch die Maßgabe einer grundsätzlichen Erhebung von Wochenarbeitszeit und Überstunden endlich auch für unsere Lehrerinnen und Lehrer ein fundierter objektiver Nachweis ihrer tatsächlichen Belastung geführt werden kann. Die bisherige Weigerung des Landes, Arbeitszeitdaten zu erheben, wird unter diesen neuen Voraussetzungen nicht haltbar sein“, erklärt Horst Audritz, Vorsitzender des Philologenverbandes Niedersachsen.

Lehrerarbeitszeit wird nicht individuell erfasst. Klar ist: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird erhebliche Konsequenzen haben. Illustration: Shutterstock

Der Kern des Urteils vom vergangenen Dienstag (News4teachers berichtete) lautet: Alle EU-Staaten müssen Arbeitgeber verpflichten, ein «objektives, verlässliches und zugängliches System» zur Erfassung der von jedem Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten. Anlass war eine Klage in Spanien, doch gilt die Vorgabe auch in Deutschland.

Bis heute sei die durch das OVG Lüneburg in seinem Urteil vom Juni 2015 geforderte Untersuchung der Arbeitszeit – im Rahmen der erfolgreichen Klage des Philologenverbandes gegen die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrer (News4teachers berichtete auch darüber) – vom Land nicht umgesetzt worden, so kritisiert Audritz. „Unser damals eingeholtes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Battis sowie das Urteil des OVG werden jetzt durch die aktuelle EuGH-Entscheidung nochmals vollumfänglich bestätigt“, meint der Philologen-Chef.

Belegt: Lehrer arbeiten mehr als 40 Wochenstunden

Die Feststellung, dass die Einhaltung der Europäischen Arbeitsrichtlinie hinsichtlich der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten nur überprüfbar sei, wenn überhaupt eine Erfassung der Arbeitszeit erfolge, könne auch das Land Niedersachsen nicht länger ignorieren. „Die nun erfolgte Stärkung der Arbeitnehmerrechte hin zu einer objektiven und verlässlichen Ermittlung der Arbeitszeit, ist ein wichtiger Schritt, um endlich auch die arbeitszeitliche Überlastung vieler Lehrkräfte an unseren Schulen stichhaltig zu dokumentieren sowie eindeutige Verletzungen arbeitszeitrechtlicher Vorschriften nachzuweisen“,  betont der Verbandsvorsitzende.

Alle bisher erfolgten Untersuchungen zur Arbeitszeit der Lehrkräfte seien übereinstimmend zum Ergebnis gelangt, dass Lehrkräfte – auch unter Berücksichtigung der Ferien – mehr arbeiten als die vorgeschriebenen durchschnittlichen 40 Wochenstunden. Der Bericht des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse 2018 stellte fest, dass 17 Prozent der Lehrkräfte in Vollzeit während der Schulzeit sogar dauerhaft die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche überschreiten. 76 Prozent aller Lehrkräfte arbeiten an Wochenenden, 62 Prozent aller Lehrkräfte sogar an Sonntagen (News4teachers berichtete).

„Die physischen wie psychischen gesundheitlichen Auswirkungen dieser jahrelangen Überbelastung zeigen sich mittlerweile nicht mehr nur in Einzelfällen.  Es gibt dringenden Handlungsbedarf, um den seit langem rechtlich unzulässigen Zustand bei der Arbeitsbelastung unserer Lehrkräfte zu beenden“, betont Audritz. Der Bericht belegt, dass 57 Prozent der untersuchten Lehrkräfte Mehrarbeit leisten. Ein untragbarer Zustand, konstatiert Audritz, schließlich seien die Forderungen des Philologenverbandes zur Wahrung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben darüber hinaus auch Grundvoraussetzung für gute Lern- und Arbeitsbedingungen für unsere Schülerinnen und Schüler und einer leistungsfähigen Schule. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

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1 Kommentar
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GriasDi
4 Jahre zuvor

Ja so ist es in Deutschland:
Es gibt Gesetze aber niemand glaubt, sich daran halten zu müssen (siehe Stickoxid-Grenzwerte). Es gibt Gerichtsurteile aber große Unternehmen oder der Staat glaubt, sich nicht daran halten zu müssen (z. B. Arbeitszeiterfassung und die Kommentare von Herrn Altmaier dazu).
Wundert sich noch jemand über die Parteien-Verdrossenheit?