Disziplinarverfahren: Für 4.200 Lehrer gibt’s seit Jahren bei Jubliäen kein Geschenk vom Land

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WIESBADEN. Vor rund vier Jahren sind hessische Lehrer für mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten auf die Straße gegangen. Seitdem beschäftigt die Sache die Gerichte.

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Das Streikverbot für Beamte ist noch nicht letztinstanzlich durch. Symbolfoto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Im jahrelangen juristischen Streit um mehrere tausend Disziplinarverfahren gegen verbeamtete hessische Lehrer ist kein Ende absehbar. «Das ist eine never ending story», sagte der Geschäftsführer der Lehrergewerkschaft GEW, Ulrich Märtin, in Frankfurt auf Anfrage. Er forderte das Land erneut auf, die Disziplinarverfahren endgültig einzustellen.

2015 waren verbeamtete Lehrer in Hessen für mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten auf die Straße gegangen. Das Land leitete mehrere Tausend Disziplinarverfahren ein, von denen rund 50 abgeschlossen wurden und meist mit einem Verweis endeten.

Als Kläger aus anderen Bundesländern wegen eines anderen Streiks vor das Bundesverfassungsgericht zogen, setzte Hessen seine Verfahren zwischenzeitlich aus. Im Juni 2018 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für Beamte.

Derzeit ist eine Beschwerde der Betroffenen gegen die Karlsruher Entscheidung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Die rund 4200 Disziplinarverfahren seien deswegen nach wie vor ausgesetzt, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums in Wiesbaden.

Die betroffenen Lehrer müssen weiter warten

Nach Einschätzung des GEW-Geschäftsführers Märtin sind diese Verfahren rechtlich ohnehin nicht mehr verwertbar, da solche Fälle zeitnah abgeschlossen sein müssen. Die Betroffenen dürften auch kein Nachteil aus dem schwebenden Verfahren haben. Allerdings bleibe bei diesen Kollegen beispielsweise bei Dienstjubiläen derzeit das Geschenk vom Dienstherren aus.

«Das sind zwar nur Kleinigkeiten, aber das ärgert die Leute», sagte Märtin. «Solange ein Verfahren bestehen bleibt – ob ausgesetzt oder nicht – steht es in der Akte.» Dagegen seien die Verweise der Kollegen mit abgeschlossenen Disziplinarverfahren inzwischen wieder getilgt. dpa

Hintergrund

Laut Infoportal Öffentlicher Dienst wird die (zu versteuernde) Jubiläumszuwendung an Beamtinnen und Beamte in Hessen und einigen anderen Bundesländern gezahlt, wenn sie mindestens 25, 40 und 50 Jahre im aktiven Dienst beschäftigt sind.

Dabei werden folgende Zahlen zugrunde gelegt:

Die Jubiläumszuwendung beträgt

  • bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 350 Euro
  • bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 500 Euro
  • bei einer Dienstzeit von 50 Jahren 600 Euro

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden – das Streikverbot für Beamte bleibt

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