Neues Kitagesetz – Viele fühlen sich benachteiligt

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DÜSSELDORF. Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung will 1,3 Milliarden Euro in die frühkindliche Bildung pumpen. Das geplante neue Kita-Gesetz stößt trotzdem auf viel Protest. Im Landtag ist dazu am Montag eine Marathon-Anhörung geplant.

Elterninitiativen, private Kitas, Betriebs- und Waldkindergärten fühlen sich durch das geplante milliardenschwere Kita-Gesetz benachteiligt. Die Unterfinanzierung und der eklatante Personalmangel würden auch durch die Reform des Kibiz-Gesetzes nicht beseitigt, lautet der Tenor in den meisten Stellungnahmen für eine Experten-Anhörung im Landtag. Auf zehn Stunden ist die Marathon-Veranstaltung im Landtag angesetzt. Mehr als 30 Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften und Wissenschaftlern wurden erbeten.

Kita-Verbände setzen sich für eine Sockelfinanzierung statt Kindpauschalen ein. Foto: FeeLoona / Pixabay (CC0 1.0)

Für Waldkindergärten, die kleinere Gruppen, aber mehr Erzieher hätten, sei die neue Förderung nicht auskömmlich, kritisiert etwa der Landesverband der Wald- und Naturkindergärten NRW. Waldkindergärten blieben weiter unterfinanziert. Die bisherigen Zuschüsse von 15 000 Euro müssten angehoben werden.

Elterninitiativen begrüßen zwar «den Versuch, die Auskömmlichkeit der Finanzierung von Kindertagesstätten herzustellen». Aber die Chance der Einführung einer Sockelfinanzierung für alle Kitas anstatt der weiterhin geltenden Kindpauschalen sei vergeben worden. Dass die Betreuungszeiten künftig ausgeweitet werden sollen, stößt zwar prinzipiell auf Zustimmung. Der Verein Eltern helfen Eltern e.V. wünscht sich aber eine Klarstellung, «dass kein Kind länger als neun Stunden täglich in einer Einrichtung verbringen sollte».

Die privaten unabhängigen Kitas fordern eine Gleichbehandlung mit Regelkindergärten. Die finanzielle Förderung unabhängiger Kitas bleibe weiterhin in das Ermessen der Kommunen gestellt, kritisiert der Deutsche Kitaverband. Unabhängige Kita-Träger seien oft Partner von Unternehmen mit betriebsnahen Kitas. Ein im Auftrag des Kitaverbandes erstelltes Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass die Benachteiligung privat-gewerblicher Kita-Träger verfassungswidrig sei.

Der Unternehmerverband NRW fordert eine öffentliche Förderung auch von Betriebskindergärten. Schließlich hätten CDU und FDP die Unterstützung von Betriebskindergärten in ihrem Koalitionsvertrag zugesagt. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf berücksichtige das allerdings in keinerlei Weise.

Umstritten ist das weitere beitragsfreie Kita-Jahr. Elterninitiativen kritisieren, dass dies auf Kosten der Qualität der Betreuung gehe. Der Deutsche Kitaverband fordert die Aussetzung, bis es ausreichend Personal in den Kitas gebe. Der Unternehmerverband verwies darauf, dass die durch die Beitragsfreiheit ausfallenden 200 Millionen Euro besser für die Ausweitung von Betreuungszeiten und Qualitätsverbesserungen hätten eingesetzt werden können.

Insgesamt sollen ab dem Kita-Jahr 2020/21 zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro von Bund, Land und Kommunen in die frühkindliche Bildung in NRW investiert werden. Damit will Familienminister Joachim Stamp (FDP) die jahrelange Unterfinanzierung der rund 9800 Kindertagesstätten in NRW beenden. Künftig wird ein zweites Kita-Jahr beitragsfrei. Außerdem garantiert das Land Kommunen und Trägern, jeden notwendigen neuen Kita-Platz zu bewilligen und zu finanzieren. Stamp will mit einer Kampagne und einem Quereinsteigerprogramm mehr Fachkräfte gewinnen. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung fehlen in Nordrhein-Westfalen 15 600 Vollzeit-Fachkräfte für die Kitas. (dpa)

Trotz Rechtsanspruch: Weiterhin große Lücke bei Kita-Plätzen für die Kleinsten

 

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